4250/AB XXI.GP
Eingelangt am: 24.10.2002
BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE
SICHERHEIT UND GENERATIONEN
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische Anfrage der Ab-geordneten Heidrun SILHAVY und
GenossInnen betreffend unverständliche
Diskriminierung
homosexueller NS-Opfer und mangelnde Stellungnahme des
Bundesministeriums
für soziale Sicherheit und Generationen, Nr. 4422/J, wie
folgt:
Fragen 1 bis 5:
Mir ist die Stellungnahme meines Ministeriums unter GZ
40.006/7-5/02 zur Petition
Nr. 87 betreffend “Aufnahme bisher nicht genannter Opfergruppen im
Opferfürsor-
gegesetz" bekannt. Sie gibt die zu diesem Thema jahrelang vertretene
Ressortlinie
wieder.
Auch seitens der Opferfürsorgekommission, der
Vertreter der ÖVP-Kameradschaft
der politisch Verfolgten, des Bundes sozialdemokratischer
Freiheitskämpfer, Opfer
des Faschismus und aktiver Antifaschisten, des Bundesverbandes
österreichischer
Widerstandskämpfer und Opfer des Faschismus (KZ-Verbandes) und des Bundes-
verbandes der Israelitischen Kultusgemeinden Österreichs als Mitglieder
angehören,
ist mir keine gegenteilige Rechtsauffassung bekannt.
Ich
nehme diese Anfrage jedoch zum Anlass, um neuerlich die Opferfürsorgekom-
mission mit der gegenständlichen Problematik zu befassen.
Im
Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass über die Anzahl der
von NS-Opfern,
die wegen ihrer Homosexualität verfolgt wurden, eingebrachten Anträge
bzw. Erledi-
gungen keine statistischen Unterlagen
existieren.