4250/AB XXI.GP

Eingelangt am: 24.10.2002

BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der Ab-geordneten Heidrun SILHAVY und GenossInnen betreffend unverständliche
Diskriminierung homosexueller NS-Opfer und mangelnde Stellungnahme des
Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen, Nr. 4422/J, wie

folgt:

Fragen 1 bis 5:

Mir ist die Stellungnahme meines Ministeriums unter GZ 40.006/7-5/02 zur Petition
Nr. 87 betreffend “Aufnahme bisher nicht genannter Opfergruppen im Opferfürsor-
gegesetz" bekannt. Sie gibt die zu diesem Thema jahrelang vertretene Ressortlinie
wieder.

Auch seitens der Opferfürsorgekommission, der Vertreter der ÖVP-Kameradschaft
der politisch Verfolgten, des Bundes sozialdemokratischer Freiheitskämpfer, Opfer
des Faschismus und aktiver Antifaschisten, des Bundesverbandes österreichischer
Widerstandskämpfer und Opfer des Faschismus (KZ-Verbandes) und des Bundes-
verbandes der Israelitischen Kultusgemeinden Österreichs als Mitglieder angehören,
ist mir keine gegenteilige Rechtsauffassung bekannt.

Ich nehme diese Anfrage jedoch zum Anlass, um neuerlich die Opferfürsorgekom-
mission mit der gegenständlichen Problematik zu befassen.

Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass über die Anzahl der von NS-Opfern,
die wegen ihrer Homosexualität verfolgt wurden, eingebrachten Anträge bzw. Erledi-
gungen keine statistischen Unterlagen existieren.