4253/AB XXI.GP
Eingelangt am: 28.10.2002
B U N D E S M I N I S T E R i U M
FÜR SOZIALE
SICHERHEIT UND GENERATIONEN
Ich beantworte die an mich
gerichtete parlamentarische Anfrage der Abgeordneten
Dietachmayr und GenossInnen (Nr. 4326/J) wie folgt:
Gemäß § 31a ASVG ist
für die Einführung eines elektronischen Verwaltungssystems
inklusive Chipkarte der Hauptverband der österreichischen
Sozialversicherungs-
träger zuständig. Ich habe von diesem daher eine Stellungnahme zu
(den einzelnen
Fragen) dieser parlamentarischen Anfrage eingeholt, welche ich in Kopie
beilege.
Wie aus den Ausführungen des Hauptverbandes hervorgeht, ist das
“Projekt Chip-
karte" aus derzeit Sicht weder hinsichtlich seiner Verwirklichung bedroht
noch ist
es diesbezüglich bis dato zu unverhältnismäßigen
Kostensteigerungen oder zu
Vertragsänderungen gekommen, welche Aspekte offensichtlich Grundlage
dieser
Anfrage sind. Auch ein Ausstieg aus diesem Projekt durch den Hauptverband der
österreichischen Sozialversicherungsträger steht demnach nicht zur
Diskussion. Ich
halte daher vom inhaltlichen Standpunkt ergänzende Ausführungen zur
Stellung-
nahme des Hauptverbandes der österreichischen
Sozialversicherungsträger nicht für
erforderlich, möchte aber darauf hinweisen, dass ich
selbstverständlich sofort nach
Auftauchen erster Befürchtungen hinsichtlich eines möglichen
Scheiterns dieses
Projektes aufgrund der angespannten
finanziellen Situation bei der Fa. ORGA (noch
Ende Juli 2002) entsprechende Informationen über den Wahrheitsgehalt des
dies-
bezüglichen Sachverhaltes und möglicher Konsequenzen daraus vom Hauptverband
der österreichischen Sozialversicherungsträger einholen habe lassen.
Bereits damals
war absehbar, dass das Projekt Chipkarte trotz dieser unvorhergesehenen Um-
stände in seiner geplanten Form umgesetzt werden kann.