4253/AB XXI.GP

Eingelangt am: 28.10.2002

B U N D E S M I N I S T E R i U M
FÜR   SOZIALE   SICHERHEIT  UND  GENERATIONEN

Ich beantworte die an mich gerichtete parlamentarische Anfrage der Abgeordneten
Dietachmayr und GenossInnen (Nr. 4326/J) wie folgt:

Gemäß § 31a ASVG ist für die Einführung eines elektronischen Verwaltungssystems
inklusive Chipkarte der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungs-
träger zuständig. Ich habe von diesem daher eine Stellungnahme zu (den einzelnen
Fragen) dieser parlamentarischen Anfrage eingeholt, welche ich in Kopie beilege.
Wie aus den Ausführungen des Hauptverbandes hervorgeht, ist das “Projekt Chip-
karte" aus derzeit Sicht weder hinsichtlich seiner Verwirklichung bedroht noch ist
es diesbezüglich bis dato zu unverhältnismäßigen Kostensteigerungen oder zu
Vertragsänderungen gekommen, welche Aspekte offensichtlich Grundlage dieser
Anfrage sind. Auch ein Ausstieg aus diesem Projekt durch den Hauptverband der
österreichischen Sozialversicherungsträger steht demnach nicht zur Diskussion. Ich
halte daher vom inhaltlichen Standpunkt ergänzende Ausführungen zur Stellung-
nahme des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger nicht für
erforderlich, möchte aber darauf hinweisen, dass ich selbstverständlich sofort nach
Auftauchen erster Befürchtungen hinsichtlich eines möglichen Scheiterns dieses


Projektes aufgrund der angespannten finanziellen Situation bei der Fa. ORGA (noch
Ende Juli 2002) entsprechende Informationen über den Wahrheitsgehalt des dies-
bezüglichen Sachverhaltes und möglicher Konsequenzen daraus vom Hauptverband
der österreichischen Sozialversicherungsträger einholen habe lassen. Bereits damals
war absehbar, dass das Projekt Chipkarte trotz dieser unvorhergesehenen Um-
stände in seiner geplanten Form umgesetzt werden kann.