4254/AB XXI.GP
Eingelangt am: 30.10.2002
BM für Finanzen
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage vom 19. September 2002,
Nr.
4364/J der Abgeordneten Karl Öllinger und Kollegen, betreffend
Ministerinnenbüros,
beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Ausgehend von den hohen
Anforderungsprofilen, die meine Kabinetts-
mitglieder aufweisen
müssen um den Ansprüchen, mich in den einzelnen
Aufgabenbereichen beratend und unterstützend zu begleiten, zu
genügen,
möchte ich ausdrücklich festhalten, dass jedem, auch meinen
Mitarbeitern,
eine Bewerbung für ausgeschriebene Positionen im Bundesministerium
für
Finanzen insbesondere aus Gleichheitsgründen grundsätzlich
möglich sein
muss. Einer bloßen Versorgung bedarf es schon auf Grund ihrer beruflichen
Qualifikationen nicht. Dieser Anfragebeantwortung liegt der 1. Oktober 2002
als Stichtag zu Grunde.
Vor diesem Hintergrund führe ich zu den einzelnen
Fragen ergänzend
Folgendes
aus:
Zu 1.:
In meinem Büro sind im Rahmen
eines Arbeitsleihvertrages insgesamt sechs
Personen
beschäftigt; drei Mitarbeiter stehen in einem öffentlich rechtlichen
Dienstverhältnis.
Eine Person ist in Form eines Werkvertrages (freier Dienst-
vertrag)
beschäftigt.
Zu 2.:
Innerhalb meines Kabinetts wechselte keine Person von
der zuvor genannten
Beschäftigungsform
in eine andere. Ein Mitarbeiter wechselte die Aufgabe
innerhalb
meines Kabinetts, ein weiterer in einen anderen Aufgabenbereich
im Rahmen des Ministeriums.
Dieser war zuvor mit der Leitung meines
Büros beauftragt, nunmehr leitet er
eine Abteilung und ist gleichzeitig
Sektionsleiterstellvertreter. Ein
Mitarbeiter hat zusätzlich die Aufgaben des
Kabinettchefs übernommen, die
aus dem Kabinett ausscheidende Person
wurde nicht nachbesetzt.
Zu 3. bis 5.:
Keiner meiner Kabinettsmitarbeiter ist davon betroffen.
Zu 6.:
Derzeit
sind keine personellen Erweiterungen oder Reduktionen innerhalb
des Kabinetts geplant oder in
Durchführung. Allfällige Änderungen, die sich
im Zuge des bevorstehenden
Ministerwechsels ergeben könnten, sind derzeit
nicht bekannt.
Zu 7.:
Im Zuge des Gesamtreorganisationskonzeptes der
Zentralleitung ist auf
Grund
der Ruhestandsversetzung des Leiters der Abteilung IV/25 die
Auflösung dieser
Organisationseinheit mit gleichzeitiger Übertragung der
Aufgaben in andere Abteilungen geplant,
wodurch eine Straffung der
Organisation erzielt wird.
Zu 8.:
Keiner meiner Mitarbeiter wurde im Rahmen etwaiger Reorganisationen mit
Aufgaben außerhalb meines Kabinetts betraut.
Zu 9.:
Grundsätzlich kann nicht
ausgeschlossen werden, dass gegenwärtige
Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen meines Kabinetts bis zu den Wahlen bzw.
bis zur Angelobung einer neuen Regierung mit
neuen Beschäftigungs-
bereichen innerhalb des Ministeriums betraut werden, da es jedem
freisteht
sich für eine ausgeschriebene Position zu bewerben. Diesbezüglich
verweise
ich auf meine einleitenden Ausführungen.