4254/AB XXI.GP

Eingelangt am: 30.10.2002

BM für Finanzen

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage vom 19. September 2002,
Nr. 4364/J der Abgeordneten Karl Öllinger und Kollegen, betreffend
Ministerinnenbüros, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Ausgehend von den hohen Anforderungsprofilen, die meine Kabinetts-
mitglieder aufweisen müssen um den Ansprüchen, mich in den einzelnen
Aufgabenbereichen beratend und unterstützend zu begleiten, zu genügen,
möchte ich ausdrücklich festhalten, dass jedem, auch meinen Mitarbeitern,
eine Bewerbung für ausgeschriebene Positionen im Bundesministerium für
Finanzen insbesondere aus Gleichheitsgründen grundsätzlich möglich sein
muss. Einer bloßen Versorgung bedarf es schon auf Grund ihrer beruflichen
Qualifikationen nicht. Dieser Anfragebeantwortung liegt der 1. Oktober 2002
als Stichtag zu Grunde.

Vor diesem Hintergrund führe ich zu den einzelnen Fragen ergänzend
Folgendes aus:


Zu 1.:

In meinem Büro sind im Rahmen eines Arbeitsleihvertrages insgesamt sechs
Personen beschäftigt; drei Mitarbeiter stehen in einem öffentlich rechtlichen
Dienstverhältnis. Eine Person ist in Form eines Werkvertrages (freier Dienst-
vertrag) beschäftigt.

Zu 2.:

Innerhalb meines Kabinetts wechselte keine Person von der zuvor genannten
Beschäftigungsform in eine andere. Ein Mitarbeiter wechselte die Aufgabe
innerhalb meines Kabinetts, ein weiterer in einen anderen Aufgabenbereich
im Rahmen des Ministeriums. Dieser war zuvor mit der Leitung meines
Büros beauftragt, nunmehr leitet er eine Abteilung und ist gleichzeitig
Sektionsleiterstellvertreter. Ein Mitarbeiter hat zusätzlich die Aufgaben des
Kabinettchefs übernommen, die aus dem Kabinett ausscheidende Person
wurde nicht nachbesetzt.

Zu 3. bis 5.:

Keiner meiner Kabinettsmitarbeiter ist davon betroffen.

Zu 6.:

Derzeit sind keine personellen Erweiterungen oder Reduktionen innerhalb
des Kabinetts geplant oder in Durchführung. Allfällige Änderungen, die sich
im Zuge des bevorstehenden Ministerwechsels ergeben könnten, sind derzeit
nicht bekannt.

Zu 7.:

Im Zuge des Gesamtreorganisationskonzeptes der Zentralleitung ist auf
Grund der Ruhestandsversetzung des Leiters der Abteilung IV/25 die
Auflösung dieser Organisationseinheit mit gleichzeitiger Übertragung der
Aufgaben in andere Abteilungen geplant, wodurch eine Straffung der
Organisation erzielt wird.


Zu 8.:

Keiner meiner Mitarbeiter wurde im Rahmen etwaiger Reorganisationen mit

Aufgaben außerhalb meines Kabinetts betraut.

Zu 9.:

Grundsätzlich kann nicht ausgeschlossen werden, dass gegenwärtige
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen meines Kabinetts bis zu den Wahlen bzw.
bis zur Angelobung einer neuen Regierung mit neuen Beschäftigungs-
bereichen innerhalb des Ministeriums betraut werden, da es jedem freisteht
sich für eine ausgeschriebene Position zu bewerben. Diesbezüglich verweise
ich auf meine einleitenden Ausführungen.