4255/AB XXI.GP

Eingelangt am: 31.10.2002

Bundesministerium für Öffentliche Leistung und Sport

 

Der Abgeordnete Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche
Anfrage (4369/J) betreffend “Ministerinnenbüros" gestellt.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1:

Wie viele Personen sind in Ihrem Kabinett im Rahmen eines

1.1. Arbeitsleihvertrages

1.2. Öffentlichen Dienstverhältnisses

1.3. sonstigen Vertragsverhältnisses (unter Anführung der Art sowie einer Begründung für die
Art des Vertragsverhältnisses) beschäftigt?

Zu Frage 1_:

Eingangs möchte ich festhalten, dass ich bei meinem Amtsantritt entgegen der üblichen Praxis
auf die Errichtung eines eigenen (Ministerkabinetts) Ministerbüros verzichtet und lediglich
ein gemeinsames Kabinett für meine Agenden als Vizekanzlerin und Bundesministerin
eingerichtet habe.

Zum 1. Oktober 2002 waren in meinem Büro neben der erforderlichen Anzahl von
Sekretariats-, Kanzlei- und Schreibkräften sowie sonstigem Hilfspersonal 7 Mitarbeiter als
Fachreferenten beschäftigt; 2 Personen waren im Rahmen von Arbeitsleihverträgen und 5
Personen waren im Rahmen von öffentlichen Dienstverhältnissen beschäftigt.


Frage 2:

Wie viele Mitarbeiterinnen Ihres Kabinetts -wechselten zwischen 31.12.2001 und dem Tag der

Anfragebeantwortung

2.1. innerhalb ihres Kabinetts von einer der genannten Beschäftigungsformen in eine andere

2.2. die Aufgabe innerhalb Ihres Kabinetts

2.3. in einen anderen Aufgabenbereich bzw. in ein anderes Dienstverhältnis im Rahmen Ihres
Ministeriums (wir ersuchen um Bekanntgabe der Art der Beschäftigungsform, von der bzw. in
die etwaige Mitarbeiterinnen Ihres Kabinetts gewechselt sind sowie der Bereich, in den diese
Mitarbeiterinnen gewechselt sind)?

Frage 4:

Wie viele Mitarbeiterinnen Ihres Kabinetts wechselten zwischen 1. September 2002 und dem

Tag der Anfragebeantwortung innerhalb ihres Kabinetts

4.1. von einem Vertragsverhältnis in ein anderes

4.2. die Aufgabe innerhalb ihres Kabinetts

4.3. in einen anderen Aufgabenbereich bzw. in ein anderes Vertragsverhältnis im Rahmen
Ihres Ministeriums?

Zu den Fragen 2 und 4:

Keiner   meiner   Mitarbeiter   wechselte   zwischen   dem   31.12.2001   und   dem   Tag   der

Anfragebeantwortung von einer der genannten Beschäftigungsformen in eine andere oder die

Aufgabe   innerhalb   des   Kabinetts.   Eine   Mitarbeiterin   wechselte   in   die   Sektion   II

(Aufgabenbereich:   Öffentliche   Leistung   -   Bundesdienst)   des   Bundesministeriums   für

öffentliche   Leistung   und   Sport   im   Rahmen   eines   normalen   Dienstverhältnisses   als

Vertragsbedienstete.

Frage 3:

Wie viele Mitarbeiterinnen Ihres Kabinetts wechselten zwischen 3l. 12.2001 und dem Tag der
Anfragebeantwortung in ein wie auch immer gelagertes Dienstverhältnis mit einem anderen
Ministerium (unter Anführung der Art des alten sowie des neuen Vertragsverhältnisses sowie
des Ministeriums, in das die betreffende Person gewechselt ist)?


Frage 5:

Wie viele Mitarbeiterinnen Ihres Kabinetts wechselten zwischen 1. September 2002 und dem
Tag der Anfragebeantwortung innerhalb ihres Kabinetts in ein wie auch immer gelagertes
Vertragsverhältnis mit einem anderen Ministerium (unter Anführung der Art des alten sowie
des neuen Vertragsverhältnisses sowie des Ministeriums, in das die betreffende Person
gewechselt ist)?

Zu den Fragen 3 und 5:

Keiner meiner Mitarbeiter wechselte in ein anderes Bundesministerium.

Frage 6:

Sind gegenwärtige personelle Erweiterungen oder Reduktionen innerhalb Ihres Kabinetts

geplant oder in Durchführung (Wir ersuchen um eine Beantwortung unter Anführung des

Ausmaßes der Reduktion bzw.  der Erweiterung sowie einer Begründung der jeweiligen

Maßnahme)?

Zu Frage 6:

Diesbezüglich verweise ich auf die Beantwortung der Fragen 2, 3, 4 und 5. Eine Erweiterung

des Kabinetts ist nicht geplant.

Frage 7:

Sind gegenwärtig organisatorische Veränderungen innerhalb Ihres Ministeriums geplant
oder in Durchführung (Wir ersuchen um eine Beantwortung unter Anführung des Art und des
Ausmaß der Reorganisation sowie einer Begründung der jeweiligen Maßnahme)?

Zu Frage 7:

Mit 1. November 2002 wurde eine seit längerer Zeit geplante Neuorganisation im Bereich der
Sektionen
I und II des Bundesministeriums für öffentliche Leistung und Sport durchgeführt.
Im Bereich der Sektion I (Sportsektion) konnte mit der Neustrukturierung der
Abteilungsagenden eine wesentlich verbesserte Schwerpunktsetzung für den Bereich des
Sports erzielt werden. Mit der Agendenbündelung in einer Sport- Grundsatzabteilung können
künftig die Agenden zur Öffentlichkeitsarbeit sowie zum Budget und Controlling wesentlich
effizienter wahrgenommen werden. Auch dem Behindertensport wurde im Rahmen der neuen


Struktur in der Sportsektion wesentliche Kompetenz eingeräumt. Mit verteilten Agenden für
den Breiten- und Spitzensport können die Anliegen des Behindertensports bestmöglich
wahrgenommen werden.

Für den Bereich der Sektion II (Öffentliche Leistung - Bundesdienst) ergibt sich aus dem
Deregulierungsgesetz 2002, BGBI 119/02 der Auftrag, die derzeit bestehende Form der
Verwaltungsakademie des Bundes aufzugeben und die im 4. Unterabschnitt des BDG 1979
genannten ausbildungsspezifischen Aufgaben des Bundesministers für öffentliche Leistung
und Sport im Rahmen der Organisationsverantwortlichkeit des Ministeriums wahrzunehmen.
Dies bedarf der Schaffung einer entsprechenden Abteilung im Bereich der Sektion.
Gleichzeitig werden die nicht ausbildungsspezifischen Agenden der Personalentwicklung den
Abteilungen Verwaltungsentwicklung und Personalangelegenheiten zugewiesen und die
Abteilung Personalentwicklung aufgelöst. Weiters wurden ressortinterne Kompetenzcenter
geschaffen, die großteils die legistischen mit den Umsetzungsaufgaben vereinen. Damit sollen
einerseits Rückkoppelungseffekte aus der Vollzugspraxis in die Legistik erreicht werden und
andererseits eine eigene Anlaufstelle für die Ressorts und der verbliebenen
Mitwirkungsangelegenheiten garantiert werden. Diese Maßnahmen bringen eine Reduzierung
der Abteilungen von 9 auf 8 und sind sohin als ein weiterer Schritt in der Verwaltungsreform
zu werten.

Frage 8:

Wurden Mitarbeiterinnen Ihres Kabinetts im Rahmen etwaiger Reorganisation innerhalb

Ihres Ministeriums mit neuen Aufgaben ausserhalb Ihres Kabinetts betraut?

8.1. Wenn ja: Welche Mitarbeiterinnen mit welchen Aufgaben?

Zu Frage 8:

Diesbezüglich verweise ich auf die Beantwortung der Frage 2.

Frage 9:

Können Sie ausschließen, dass gegenwärtige Mitarbeiterinnen Ihres Kabinetts bis zu den

Wahlen bzw. bis zur Angelobung einer neuen Regierung mit neuen Beschäftigungsbereichen

innerhalb Ihres Ministeriums betraut werden?

9.1. Wenn nein: Warum nicht?


Zu Frage 9:

Ich kann dies deshalb nicht ausschließen, da sich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen jeder

für eine ausgeschriebene Stelle bewerben kann.