4255/AB XXI.GP
Eingelangt am: 31.10.2002
Bundesministerium für Öffentliche Leistung und Sport
Der Abgeordnete Karl Öllinger, Freundinnen und
Freunde haben an mich eine schriftliche
Anfrage
(4369/J) betreffend “Ministerinnenbüros" gestellt.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Wie viele Personen sind in Ihrem Kabinett im Rahmen eines
1.1. Arbeitsleihvertrages
1.2. Öffentlichen Dienstverhältnisses
1.3. sonstigen Vertragsverhältnisses
(unter Anführung der Art sowie einer Begründung für die
Art des Vertragsverhältnisses) beschäftigt?
Zu Frage 1_:
Eingangs möchte ich festhalten, dass ich bei meinem
Amtsantritt entgegen der üblichen Praxis
auf die Errichtung eines
eigenen (Ministerkabinetts) Ministerbüros verzichtet und lediglich
ein gemeinsames Kabinett für meine Agenden als Vizekanzlerin und
Bundesministerin
eingerichtet habe.
Zum 1. Oktober 2002 waren in meinem Büro neben der
erforderlichen Anzahl von
Sekretariats-, Kanzlei- und Schreibkräften sowie sonstigem Hilfspersonal 7
Mitarbeiter als
Fachreferenten beschäftigt; 2 Personen waren im Rahmen von Arbeitsleihverträgen
und 5
Personen waren im Rahmen von
öffentlichen Dienstverhältnissen beschäftigt.
Frage 2:
Wie viele Mitarbeiterinnen Ihres Kabinetts -wechselten zwischen 31.12.2001 und dem Tag der
Anfragebeantwortung
2.1. innerhalb ihres Kabinetts von einer der genannten Beschäftigungsformen in eine andere
2.2. die Aufgabe innerhalb Ihres Kabinetts
2.3. in einen anderen Aufgabenbereich bzw. in
ein anderes Dienstverhältnis im Rahmen Ihres
Ministeriums
(wir ersuchen um Bekanntgabe der Art der Beschäftigungsform, von der bzw.
in
die etwaige Mitarbeiterinnen Ihres Kabinetts gewechselt sind sowie der Bereich,
in den diese
Mitarbeiterinnen gewechselt sind)?
Frage 4:
Wie viele Mitarbeiterinnen Ihres Kabinetts wechselten zwischen 1. September 2002 und dem
Tag der Anfragebeantwortung innerhalb ihres Kabinetts
4.1. von einem Vertragsverhältnis in ein anderes
4.2. die Aufgabe innerhalb ihres Kabinetts
4.3. in einen anderen Aufgabenbereich bzw. in ein anderes
Vertragsverhältnis im Rahmen
Ihres Ministeriums?
Zu den Fragen 2 und 4:
Keiner meiner Mitarbeiter wechselte zwischen dem 31.12.2001 und dem Tag der
Anfragebeantwortung von einer der genannten Beschäftigungsformen in eine andere oder die
Aufgabe innerhalb des Kabinetts. Eine Mitarbeiterin wechselte in die Sektion II
(Aufgabenbereich: Öffentliche Leistung - Bundesdienst) des Bundesministeriums für
öffentliche Leistung und Sport im Rahmen eines normalen Dienstverhältnisses als
Vertragsbedienstete.
Frage 3:
Wie viele Mitarbeiterinnen Ihres
Kabinetts wechselten zwischen 3l. 12.2001 und dem Tag der
Anfragebeantwortung in ein wie auch
immer gelagertes Dienstverhältnis mit einem anderen
Ministerium (unter Anführung der
Art des alten sowie des neuen Vertragsverhältnisses sowie
des Ministeriums, in das die
betreffende Person gewechselt ist)?
Frage 5:
Wie viele Mitarbeiterinnen Ihres Kabinetts
wechselten zwischen 1. September 2002 und dem
Tag der
Anfragebeantwortung innerhalb ihres Kabinetts in ein wie auch immer gelagertes
Vertragsverhältnis mit einem anderen
Ministerium (unter Anführung der Art des alten sowie
des neuen Vertragsverhältnisses sowie des Ministeriums, in das die
betreffende Person
gewechselt ist)?
Zu den Fragen 3 und 5:
Keiner meiner Mitarbeiter wechselte in ein anderes Bundesministerium.
Frage 6:
Sind gegenwärtige personelle Erweiterungen oder Reduktionen innerhalb Ihres Kabinetts
geplant oder in Durchführung (Wir ersuchen um eine Beantwortung unter Anführung des
Ausmaßes der Reduktion bzw. der Erweiterung sowie einer Begründung der jeweiligen
Maßnahme)?
Zu Frage 6:
Diesbezüglich verweise ich auf die Beantwortung der Fragen 2, 3, 4 und 5. Eine Erweiterung
des Kabinetts ist nicht geplant.
Frage 7:
Sind gegenwärtig organisatorische Veränderungen
innerhalb Ihres Ministeriums geplant
oder in Durchführung (Wir ersuchen um
eine Beantwortung unter Anführung des Art und des
Ausmaß der Reorganisation sowie
einer Begründung der jeweiligen Maßnahme)?
Zu Frage 7:
Mit
1. November 2002 wurde eine seit längerer Zeit geplante Neuorganisation im
Bereich der
Sektionen I und II des
Bundesministeriums für öffentliche Leistung und Sport
durchgeführt.
Im Bereich der Sektion I (Sportsektion) konnte mit der
Neustrukturierung der
Abteilungsagenden eine wesentlich verbesserte Schwerpunktsetzung für den
Bereich des
Sports erzielt werden. Mit der Agendenbündelung in einer Sport-
Grundsatzabteilung können
künftig die Agenden zur Öffentlichkeitsarbeit sowie zum Budget und
Controlling wesentlich
effizienter wahrgenommen werden. Auch dem
Behindertensport wurde im Rahmen der neuen
Struktur in der Sportsektion
wesentliche Kompetenz eingeräumt. Mit verteilten Agenden für
den
Breiten- und Spitzensport können die Anliegen des Behindertensports
bestmöglich
wahrgenommen
werden.
Für den Bereich der Sektion II (Öffentliche
Leistung - Bundesdienst) ergibt sich aus dem
Deregulierungsgesetz 2002, BGBI 119/02 der Auftrag, die derzeit bestehende Form
der
Verwaltungsakademie
des Bundes aufzugeben und die im 4. Unterabschnitt des BDG 1979
genannten
ausbildungsspezifischen Aufgaben des Bundesministers für öffentliche
Leistung
und
Sport im Rahmen der Organisationsverantwortlichkeit des Ministeriums
wahrzunehmen.
Dies
bedarf der Schaffung einer entsprechenden Abteilung im Bereich der Sektion.
Gleichzeitig
werden die nicht ausbildungsspezifischen Agenden der Personalentwicklung den
Abteilungen
Verwaltungsentwicklung und Personalangelegenheiten zugewiesen und die
Abteilung Personalentwicklung aufgelöst. Weiters wurden ressortinterne
Kompetenzcenter
geschaffen,
die großteils die legistischen mit den Umsetzungsaufgaben vereinen. Damit
sollen
einerseits
Rückkoppelungseffekte aus der Vollzugspraxis in die Legistik erreicht
werden und
andererseits
eine eigene Anlaufstelle für die Ressorts und der verbliebenen
Mitwirkungsangelegenheiten
garantiert werden. Diese Maßnahmen bringen eine Reduzierung
der
Abteilungen von 9 auf 8 und sind sohin als ein weiterer Schritt in der
Verwaltungsreform
zu
werten.
Frage 8:
Wurden Mitarbeiterinnen Ihres Kabinetts im Rahmen etwaiger Reorganisation innerhalb
Ihres Ministeriums mit neuen Aufgaben ausserhalb Ihres Kabinetts betraut?
8.1. Wenn ja: Welche Mitarbeiterinnen mit welchen Aufgaben?
Zu Frage 8:
Diesbezüglich verweise ich auf die Beantwortung der Frage 2.
Frage 9:
Können Sie ausschließen, dass gegenwärtige Mitarbeiterinnen Ihres Kabinetts bis zu den
Wahlen bzw. bis zur Angelobung einer neuen Regierung mit neuen Beschäftigungsbereichen
innerhalb Ihres Ministeriums betraut werden?
9.1. Wenn nein: Warum nicht?
Zu Frage 9:
Ich kann dies deshalb nicht ausschließen, da sich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen jeder
für eine ausgeschriebene Stelle bewerben kann.