4259/AB XXI.GP
Eingelangt am: 31.10.2002
Bundesministerium
für Verkehr,
Innovation und Technologie
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
4371/J-NR/2002 betreffend Ministerinnenbüros, die der
Abgeordnete Öllinger, Freundinnen und Freunde am 19. September 2002 an
mich gerichtet haben,
beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Frage 1:
Wie viele Personen sind in Ihrem Kabinett im Rahmen eines
1.1. Arbeitsleihvertrages
1.2. öffentlichen Dienstverhältnisses
1.3.
sonstigen Vertragsverhältnisses (unter Anführung der Art sowie einer
Begründung für die Art des
Vertragsverhältnisses) beschäftigt?
Antwort:
Zum Stichtag 1.10.2002:
ad 1.1.: keine(r)
ad 1.2.: 16 Personen sind im Rahmen eines öffentlichen
Dienstverhältnisses
ad 1.3.: eine Person ist auf Grund eines freien Dienstvertrages zum
kurzfristigen Ausgleich von
Arbeitsspitzen
beschäftigt.
Frage 2:
Wie viele Mitarbeiterinnen Ihres Kabinetts wechselten
zwischen 31.12.2001 und dem Tag der An-
fragebeantwortung
2.1. innerhalb ihres Kabinetts von einer der genannten Beschäftigungsformen in eine andere
2.2. die Aufgabe innerhalb Ihres Kabinetts
2.3. in einen anderen
Aufgabenbereich bzw. in ein anderes Dienstverhältnis im Rahmen
Ihres Ministeriums (wir ersuchen um Bekanntgabe der Art der
Beschäftigungsform, von
der bzw. in die etwaige Mitarbeiterinnen Ihres Kabinetts gewechselt sind sowie
der
Bereich, in den diese Mitarbeiterinnen gewechselt sind)?
Antwort:
Zwischen 31.12.2001 und dem Tag der Anfragebeantwortung
ad 2.1.: wechselten drei
Mitarbeiterinnen meines Kabinetts, die im Rahmen eines Arbeitsleihver-
trages beschäftigt waren, in ein öffentliches Dienstverhältnis.
ad 2.2.: Der Aufgabenbereich einer Mitarbeiterin wurde um Referatstätigkeiten erweitert.
ad 2.3.: Eine Mitarbeiterin
wechselte in einen anderen Aufgabenbereich (Oberste Eisenbahnbe-
hörde bzw. Kanzlei) bei gleichbleibender Beschäftigungsform und ist
mittlerweile aus dem
Dienstverhältnis ausgeschieden.
Frage 3:
Wie viele Mitarbeiterinnen Ihres Kabinetts wechselten
zwischen 31.12.2001 und dem Tag der
Anfragebeantwortung in ein wie auch immer gelagertes Dienstverhältnis mit
einem anderen
Ministerium (unter Anführung der Art des alten sowie des neuen
Vertragsverhältnisses sowie des
Ministeriums, in das die betreffende Person gewechselt ist)?
Antwort:
Zwischen 31.12.2001 und dem Tag der Anfragebeantwortung
wechselte eine Mitarbeiterin meines
Kabinetts (öffentliches Dienstverhältnis) in das Bundesministerium
für öffentliche Leistung und
Sport. Die Art des neuen Vertragsverhältnisses ist mir nicht bekannt.
Frage 4:
Wie viele MitarbeiterInnen Ihres Kabinetts wechselten
zwischen 1. September 2002 und dem Tag
der Anfragebeantwortung innerhalb Ihres Kabinetts
4.1. von einem Vertragsverhältnis in ein anderes
4.2. die Aufgabe innerhalb Ihres Kabinetts
4.3. in einen anderen
Aufgabenbereich bzw. in ein anderes Vertragsverhältnis im Rahmen Ihres
Ministeriums?
Antwort:
ad 4.1.: keine(r)
ad 4.2.: keine(r)
ad 4.3.: keine(r)
Frage 5:
Wie viele Mitarbeiterinnen Ihres Kabinetts wechselten
zwischen 1. September 2002 und dem Tag
der Anfragebeantwortung innerhalb Ihres Kabinetts in ein wie auch immer
gelagertes Vertragsver-
hältnis mit einem anderen Ministerium (unter Anführung der Art des
alten sowie des neuen Ver-
tragsverhältnisses sowie des Ministeriums, in das die betreffende Person
gewechselt ist)?
Antwort:
Keine(r)
Frage 6:
Sind gegenwärtige personelle Erweiterungen oder
Reduktionen innerhalb Ihres Kabinetts geplant
oder in Durchführung (Wir ersuchen um eine Beantwortung unter
Anführung des Ausmaßes der
Reduktion bzw. der Erweiterung sowie einer Begründung der jeweiligen
Maßnahme)?
Antwort: - -
Nein.
Frage 7:
Sind gegenwärtig organisatorische Veränderungen
innerhalb Ihres Ministeriums geplant oder in
Durchführung (Wir ersuchen um eine Beantwortung unter Anführung des
Art und des Ausmaßes
der Reorganisation sowie einer Begründung der jeweiligen Maßnahme)?
Antwort:
Der Reorganisationsprozess der
Zentralleitung wurde mit 16. September 2002 abgeschlossen.
Derzeit sind (unbeschadet einer künftigen Evaluierung in ca. 6 Monaten)
keine weiteren Organisa-
tionsmaßnahmen in Durchführung bzw. geplant.
Frage 8:
Wurden Mitarbeiterinnen Ihres Kabinetts im Rahmen etwaiger
Reorganisationen innerhalb Ihres
Ministeriums mit neuen Aufgaben außerhalb Ihres Kabinetts betraut?
8.1. Wenn ja: Welche Mitarbeiterinnen mit welchen Aufgaben?
Antwort:
Nein.
Frage 9:
Können Sie ausschließen, dass gegenwärtige
Mitarbeiterinnen Ihres Kabinetts bis zu den Wahlen
bzw. bis zur Angelobung einer neuen Regierung mit neuen
Beschäftigungsbereichen innerhalb
Ihres Ministeriums betraut werden?
9.1. Wenn nein: Warum nicht?
Antwort:
Nein, weil gemäß den
einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen die Bewerbung um Funktionen
und Arbeitsplätze beim Bund allen österreichischen
Staatsbürgern, allenfalls EU- bzw. EWR-
Staatsbürgern, offen steht.
Die Prüfung der Bewerbungsgesuche und die Erstattung
eines Gutachtens über den Grad der
Eignung der Bewerber erfolgt durch eine
Begutachtungskommission, deren Mitglieder in Ausübung
ihres Amtes selbständig und unabhängig sind.