4262/AB XXI.GP
Eingelangt am: 07.11.2002
BM für Landesverteidigung:
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stoisits, Freundinnen und Freunde haben am
19. September 2002 unter der Nr. 4347/J an
mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend "Staatszielbestimmung
zum Minderheitenschutz (Art. 8 Abs. 2 B-VG)" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie
folgt:
Der Schutz von Minderheiten zählt zumindest seit
Bestehen des Staatsgrundgesetzes vom
21. Dezember 1867
über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger zu den festen Bestand-
teilen der
österreichischen Verfassungsrechtsordnung und findet in zahlreichen
Rechts-
normen seinen
Niederschlag.
Dementsprechend hat auch das Bundesministerium für
Landesverteidigung schon vor Jahren
entsprechende
Maßnahmen zum Minderheitenschutz ergriffen. So ist für
Angehörige der
slowenischen,
ungarischen und kroatischen Volksgruppen unter den gesetzlichen Voraus-
setzungen der Gebrauch
der Sprache ihrer Volksgruppe zusätzlich zur deutschen Amts-
sprache im Verkehr mit
den Militärkommanden und Stellungskommissionen sichergestellt
(durch Beistellung eines Übersetzers bzw.
Ausfertigung amtlicher Schriftstücke in der
jeweiligen Sprache). Weiters wird strenggläubigen Angehörigen der
islamischen oder
mosaischen Glaubensgemeinschaft die
Möglichkeit eingeräumt, ihre religiösen Gebräuche
auch während der Leistung ihres
Grundwehrdienstes, soweit dies im Rahmen des
militärischen Dienstbetriebes möglich ist,
beizubehalten (durch Versorgung mit besonderer
Kost, Zeit für
Gebete und Freistellung an bestimmten Feiertagen).
Darüber hinausgehende konkrete Förderungsmaßnahmen
bilden keinen Gegenstand der
Vollziehung des
Bundesministeriums für Landesverteidigung, weshalb ich diesbezüglich
auf
die Beantwortung des
Bundeskanzlers zur parlamentarischen Anfrage Nr. 4342/J verweise.