4262/AB XXI.GP

Eingelangt am: 07.11.2002

BM für Landesverteidigung:

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stoisits, Freundinnen und Freunde haben am
19. September 2002 unter der Nr. 4347/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend "Staatszielbestimmung zum Minderheitenschutz (Art. 8 Abs. 2 B-VG)" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Der Schutz von Minderheiten zählt zumindest seit Bestehen des Staatsgrundgesetzes vom
21. Dezember 1867 über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger zu den festen Bestand-
teilen der österreichischen Verfassungsrechtsordnung und findet in zahlreichen Rechts-
normen seinen Niederschlag.

Dementsprechend hat auch das Bundesministerium für Landesverteidigung schon vor Jahren
entsprechende Maßnahmen zum Minderheitenschutz ergriffen. So ist für Angehörige der
slowenischen, ungarischen und kroatischen Volksgruppen unter den gesetzlichen Voraus-
setzungen der Gebrauch der Sprache ihrer Volksgruppe zusätzlich zur deutschen Amts-
sprache im Verkehr mit den Militärkommanden und Stellungskommissionen sichergestellt
(durch Beistellung eines Übersetzers bzw. Ausfertigung amtlicher Schriftstücke in der
jeweiligen Sprache). Weiters wird strenggläubigen Angehörigen der islamischen oder
mosaischen Glaubensgemeinschaft die Möglichkeit eingeräumt, ihre religiösen Gebräuche
auch während der Leistung ihres Grundwehrdienstes, soweit dies im Rahmen des


militärischen Dienstbetriebes möglich ist, beizubehalten (durch Versorgung mit besonderer
Kost, Zeit für Gebete und Freistellung an bestimmten Feiertagen).

Darüber hinausgehende konkrete Förderungsmaßnahmen bilden keinen Gegenstand der
Vollziehung des Bundesministeriums für Landesverteidigung, weshalb ich diesbezüglich auf
die Beantwortung des Bundeskanzlers zur parlamentarischen Anfrage Nr. 4342/J verweise.