4263/AB XXI.GP

Eingelangt am: 07.11.2002

BM für Landesverteidigung:

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stoisits, Freundinnen und Freunde haben am
19. September 2002 unter der Nr. 4355/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Menschenrechtskoordinatorinnen und -koordinatoren im Bundesministerium für
Landesverteidigung gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 bis 5 und 9:

Wie schon in Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 211/J ausgeführt, ist dem
Bundesministerium für Landesverteidigung der Schutz der Menschenrechte ein besonderes
Anliegen, weshalb bereits am 22. Oktober 1998 Mag. Kurt Mikula (in dessen Vertretung
Mag. Michael Ott) als Menschenrechtskoordinator bestellt wurde.

Um zu gewährleisten, dass die im Ministerratsbeschluss vom 20. Juli 1999 skizzierten
Aufgaben des Menschenrechtskoordinators bestmöglich wahrgenommen werden, ist die
Funktion des Menschenrechtskoordinators der Rechtsabteilung A zugeordnet, die nach der
geltenden Geschäftseinteilung unter anderem für Angelegenheiten des Datenschutzes und
des Völkerrechts, die Aus- und Fortbildung der militärischen Rechtsberater sowie für die
Erstellung von Rechtsgutachten zuständig ist und in die Begutachtung von Legislativ-
vorhaben einbezogen wird. Dies ermöglicht dem Menschenrechtskoordinator - neben seiner
Koordinierungsfunktion - menschenrechtliche Aspekte z.B. in Rechtsgutachten und in die
Ausbildung der militärischen Rechtsberater einfließen zu lassen und damit für einen hohen
Standard an Menschenrechtsbewusstsein im Bereich des Bundesministeriums für
Landesverteidigung zu sorgen.


Zu 6:

Da Mag. Mikula auch andere Aufgaben in der Rechtsabteilung A zu erfüllen hat, ist eine
konkrete Quantifizierung der ausschließlich für den Arbeitsbereich des Menschenrechts-
koordinators aufgewendeten Dienstzeit nicht möglich.

Zu 7 und 8:

Die Menschenrechtskoordinatorinnen und -koordinatoren aller Bundesministerien stehen
miteinander in ständiger Verbindung. Kontakte zu anderen Staaten, internationalen
Organisationen und NGOs werden durch die Rechtsabteilung A im Rahmen ihrer
Zuständigkeit für Angelegenheiten des Völkerrechts gepflogen. Im Übrigen wird auf die
Beantwortung des Bundeskanzlers zur parlamentarischen Anfrage Nr. 3352/J verwiesen.

Zu 10:

Die im Zuge der Reorganisation der Zentralstelle des Bundesministeriums für Landesver-
teidigung bevorstehende Zusammenführung der Rechts- und Legislativabteilungen in eine
Gruppe Rechtswesen und Legislativer Dienst wird sich auch auf das Tätigkeitsfeld des
Menschenrechtskoordinators positiv auswirken.