4263/AB XXI.GP
Eingelangt am: 07.11.2002
BM für Landesverteidigung:
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stoisits, Freundinnen und Freunde haben am
19. September 2002 unter der Nr. 4355/J an
mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend
Menschenrechtskoordinatorinnen und -koordinatoren im Bundesministerium für
Landesverteidigung gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 bis 5 und 9:
Wie schon in Beantwortung der parlamentarischen Anfrage
Nr. 211/J ausgeführt, ist dem
Bundesministerium
für Landesverteidigung der Schutz der Menschenrechte ein besonderes
Anliegen, weshalb
bereits am 22. Oktober 1998 Mag. Kurt Mikula (in dessen Vertretung
Mag. Michael Ott) als
Menschenrechtskoordinator bestellt wurde.
Um zu
gewährleisten, dass die im Ministerratsbeschluss vom 20. Juli 1999
skizzierten
Aufgaben des Menschenrechtskoordinators
bestmöglich wahrgenommen werden, ist die
Funktion des
Menschenrechtskoordinators der Rechtsabteilung A zugeordnet, die nach der
geltenden Geschäftseinteilung unter anderem für Angelegenheiten des
Datenschutzes und
des Völkerrechts, die Aus- und
Fortbildung der militärischen Rechtsberater sowie für die
Erstellung von Rechtsgutachten zuständig ist und in die
Begutachtung von Legislativ-
vorhaben einbezogen wird. Dies
ermöglicht dem Menschenrechtskoordinator - neben seiner
Koordinierungsfunktion -
menschenrechtliche Aspekte z.B. in Rechtsgutachten und in die
Ausbildung der militärischen
Rechtsberater einfließen zu lassen und damit für einen hohen
Standard an Menschenrechtsbewusstsein
im Bereich des Bundesministeriums für
Landesverteidigung zu sorgen.
Zu 6:
Da
Mag. Mikula auch andere Aufgaben in der Rechtsabteilung A zu erfüllen hat,
ist eine
konkrete Quantifizierung der ausschließlich für den Arbeitsbereich
des Menschenrechts-
koordinators aufgewendeten Dienstzeit nicht
möglich.
Zu 7 und 8:
Die
Menschenrechtskoordinatorinnen und -koordinatoren aller Bundesministerien
stehen
miteinander in ständiger Verbindung.
Kontakte zu anderen Staaten, internationalen
Organisationen und NGOs werden durch die Rechtsabteilung A im Rahmen ihrer
Zuständigkeit für Angelegenheiten des Völkerrechts
gepflogen. Im Übrigen wird auf die
Beantwortung des Bundeskanzlers zur
parlamentarischen Anfrage Nr. 3352/J verwiesen.
Zu 10:
Die im Zuge der
Reorganisation der Zentralstelle des Bundesministeriums für Landesver-
teidigung bevorstehende Zusammenführung der Rechts- und
Legislativabteilungen in eine
Gruppe Rechtswesen und Legislativer Dienst wird sich auch auf das
Tätigkeitsfeld des
Menschenrechtskoordinators positiv
auswirken.