4266/AB XXI.GP

Eingelangt am: 08.11.2002

BM für Justiz:

 

 

zur Zahl 4298/J-NR/2002

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen
haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend “Eintragungsgebühr nach Tarif-
post 9 GGG" gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 3:

Tarifpost 9 Gerichtsgebührengesetz (GGG) knüpft die Gebührenfälle an Eingaben,
bestimmte Eintragungen und Grundbuchsauszüge. Die vorhandenen statistischen
Daten über die Geschäftsfälle im Grundbuch unterscheiden jedoch nicht nach be-
stimmten Eintragungen; es kann dem Betrieblichen Informationssystem (BIS) der
Justiz insoweit lediglich entnommen werden, wie viele Tagebuchzahlen auf Grund
von Parteianbringen (also ohne die von Amts wegen erfolgenden Vorgänge) und wie
viele Grundbuchsauszüge für Parteien ausgegeben worden sind, die dafür eine Ge-
bühr zu bezahlen hatten.

Die Höhe der Gebühr richtet sich einerseits nach dem Wert des Eintragungsgegen-
standes, andererseits nach dem Umfang des Grundbuchsauszuges. Beides kann
den Statistiken der Grundstücksdatenbank, die insofern die Grundlage für das BIS
bilden, nicht entnommen werden.

Ich verweise auf die dieser Anfrage angeschlossene Auswertung, in der nach Be-
zirksgerichten aufgeschlüsselt die Anzahl der Parteianbringen und der erstellten ge-
bührenpflichtigen Grundbuchsauszüge, jeweils unterteilt nach den Jahren 1998 bis


2001 zu entnehmen ist. Darüber hinausgehende Daten wären nur mit einem nicht
vertretbaren Verwaltungsaufwand zu ermitteln.

Zu 4:

Die Einnahmen an Gebühren und Ersätzen in Rechtssachen betrugen
im Jahr 1998 420,5 Mio Euro,
im Jahr 1999 450,6 Mio Euro,
im Jahr 2000  471,5 Mio Euro und
im Jahr 2001 523,0 Mio Euro.

Eine Aufschlüsselung nach Gerichtstypen ist aus den Daten der Haushaltsverrech-
nung nicht möglich.

Eine aus der Haushaltsverrechnung nicht unmittelbar ablesbare vom
Bundesministerium für Justiz vorgenommene Zuordnung nach Sparten gibt folgen-
des Bild:

Aufteilung der Einnahmen
nach Geschäftssparten

 

 

 

 

 

in Millionen Euro

 

 

 

Jahr 1999

 

Jahr 2000

 

Jahr 2001

 

Strafsachen (inkl. ATA)

 

8

 

6

 

6

 

Exekutionssachen (E)

 

41

 

44

 

47

 

Zivilprozesse (insb. C, Cg, Cga)

 

98

 

98

 

98

 

Firmenbuch

 

28

 

31

 

33

 

Insolvenzverfahren

 

7

 

6

 

9

 

Grundbuch und Sonstiges

 

269

 

286

 

330

 

Gesamt

 

451

 

471

 

523

 

Zu 5:

Die Einnahmen an Gebühren und Ersätzen in Rechtssachen werden im Jahr 2002

voraussichtlich rund 540 Mio Euro betragen.

Zu 6:

Die Einnahmen an Gebühren und Ersätzen in Rechtssachen werden im Jahr 2003

voraussichtlich rund 550 Mio Euro betragen.