4266/AB XXI.GP
Eingelangt am: 08.11.2002
BM für Justiz:
zur Zahl 4298/J-NR/2002
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen
haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend
“Eintragungsgebühr nach Tarif-
post 9 GGG"
gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 3:
Tarifpost
9 Gerichtsgebührengesetz (GGG) knüpft die Gebührenfälle an
Eingaben,
bestimmte Eintragungen und Grundbuchsauszüge. Die vorhandenen
statistischen
Daten über die Geschäftsfälle im Grundbuch unterscheiden jedoch
nicht nach be-
stimmten Eintragungen; es kann dem Betrieblichen Informationssystem (BIS) der
Justiz insoweit lediglich entnommen werden, wie viele Tagebuchzahlen auf Grund
von Parteianbringen (also ohne die von Amts
wegen erfolgenden Vorgänge) und wie
viele Grundbuchsauszüge für Parteien
ausgegeben worden sind, die dafür eine Ge-
bühr zu bezahlen hatten.
Die
Höhe der Gebühr richtet sich einerseits nach dem Wert des
Eintragungsgegen-
standes, andererseits nach dem Umfang des Grundbuchsauszuges. Beides kann
den Statistiken der Grundstücksdatenbank, die insofern die Grundlage
für das BIS
bilden, nicht entnommen
werden.
Ich verweise
auf die dieser Anfrage angeschlossene Auswertung, in der nach Be-
zirksgerichten aufgeschlüsselt die Anzahl
der Parteianbringen und der erstellten ge-
bührenpflichtigen Grundbuchsauszüge, jeweils unterteilt nach den
Jahren 1998 bis
2001 zu entnehmen ist.
Darüber hinausgehende Daten wären nur mit einem nicht
vertretbaren Verwaltungsaufwand zu ermitteln.
Zu 4:
Die Einnahmen an Gebühren und
Ersätzen in Rechtssachen betrugen
im Jahr 1998 420,5 Mio Euro,
im Jahr 1999 450,6 Mio Euro,
im Jahr 2000 471,5 Mio
Euro und
im Jahr 2001 523,0 Mio Euro.
Eine Aufschlüsselung nach
Gerichtstypen ist aus den Daten der Haushaltsverrech-
nung nicht möglich.
Eine aus der Haushaltsverrechnung nicht
unmittelbar ablesbare vom
Bundesministerium für Justiz vorgenommene Zuordnung nach Sparten gibt
folgen-
des Bild:
Aufteilung der Einnahmen
|
|
||
|
in Millionen Euro
|
||
|
Jahr 1999
|
Jahr 2000
|
Jahr 2001
|
Strafsachen (inkl. ATA)
|
8
|
6
|
6
|
Exekutionssachen (E)
|
41
|
44
|
47
|
Zivilprozesse (insb. C, Cg, Cga)
|
98
|
98
|
98
|
Firmenbuch
|
28
|
31
|
33
|
Insolvenzverfahren
|
7
|
6
|
9
|
Grundbuch und Sonstiges
|
269
|
286
|
330
|
Gesamt
|
451
|
471
|
523
|
Zu 5:
Die Einnahmen an Gebühren und Ersätzen in Rechtssachen werden im Jahr 2002
voraussichtlich rund 540 Mio Euro betragen.
Zu 6:
Die Einnahmen an Gebühren und Ersätzen in Rechtssachen werden im Jahr 2003
voraussichtlich rund 550 Mio Euro betragen.