4268/AB XXI.GP

Eingelangt am: 08.11.2002

DER BUNDESMINISTER
FÜR JUSTIZ

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen
haben an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend “Inverkehrbrin-
gen von Produkten - Rechtsvereinheitlichung" gerichtet. Ich beantworte diese Anfra-
ge wie folgt:


Zu 1 bis 4:

Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung und sind daher nicht

vom parlamentarischen Interpellationsrecht umfasst. Auch die Gründe für die
Verwendung bestimmter verba legalia durch die gesetzgebenden Organe des
Bundes liegen nicht im Bereich der Vollziehung. Ich ersuche daher um Verständnis,
wenn ich von der Beantwortung dieser Fragen Abstand nehme.

Zu 5 bis 9:

Derzeit werden keine konkreten Überlegungen in diese Richtung angestellt. Ich teile

grundsätzlich die Auffassung der Anfragesteller, dass eine Vereinheitlichung von
Rechtsbegriffen anzustreben und auf die Verwendung gleicher Begriffe für gleiche
Inhalte zu achten ist. Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass unterschiedliche Be-
deutungsinhalte eines Rechtsbegriffes in verschiedenen Gesetzen oder gar Rechts-
bereichen - etwa gemessen am konkreten Regelungszweck - nicht nur sachlich ge-
rechtfertigt, sondern sogar geboten sein können. Dem Bundesministerium für Justiz
sind Probleme in der Praxis im Zusammenhang mit der Verwendung des Begriffes
“Inverkehrbringen" jedenfalls nicht bekannt.


zu 10:

Die allfällige Regelung einer verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit juristi-
scher Personen fällt in die Kernkompetenz des Herrn Bundeskanzlers. Ich erlaube
mir daher, auf die Beantwortung der gestellten Anfrage durch den Herrn Bundes-
kanzler zur Zahl Nr. 4301/J-NR/2002 zu verweisen.