427/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Kostelka und Genossen haben am 1. März 2000 unter

der Nr. 436/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Auswirkungen

der Novelle zum Bundesministeriengesetz“ gerichtet.

 

Einleitend möchte ich festhalten, dass sich für mein Ressort durch die am 1. April 2000 in

Kraft getretene Änderung des Bundesministeriengesetzes nur geringfügige Änderungen -

meist rein redaktioneller Art - ergeben haben.

 

Diese einzelnen Fragen beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden Informationen wie

folgt:

 

Zu Frage 1:

 

In Abschnitt E (bislang F), Teil 2 der Anlage zu § 2 BMG wurden folgende Änderungen

vorgenommen (die Änderungen sind unterstrichen)

 

1. der erste Tatbestand der Z 1 lautet:

 

„Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe Ordnung und Sicherheit; Maßnahmen der

Wiederherstellung der subjektiven und objektiven Sicherheit von Verbrechensopfern.

 

2. Der dritte Tatbestand der Z 1 lautet:

 

„Internationale polizeiliche Kooperation“

 

3. Der zehnte Tatbestand der Z 1 lautet:

 

„Die nicht im Dienste der Strafrechtspflege zu besorgenden Angelegenheiten der

Pressepolizei einschließlich solcher, die sich auf neue Medien beziehen.“

4. Der fünfzehnte - neu eingefügte Tatbestand der Z 1 lautet:

 

„Koordination des staatlichen Katastrophenschutzmanagements sowie die Mitwirkung bei

anlaßbezogener Krisenbewältigung.“

 

5. Die Z 6 lautet:

 

„Angelegenheiten der auf Grund der Bundesverfassung vorgesehenen Wahlen,

Volksbegehren, Volksbefragungen und Volksabstimmungen“

 

6. Die Z 12 lautet:

 

Führung der KZ - Gedenkstätte Mauthausen (Mauthausen Memorial)“

 

7. Aus dem Kompetenzbereich der Z 13 (Angelegenheiten der staatlichen Verwaltung, die

nicht ausdrücklich einem anderen Ressort zugewiesen sind), fallen nunmehr die

Angelegenheiten der Abfallwirtschaft und Altlastensanierung (und damit auch die

Ersatzvomahme bei Deponien), da diese ausdrücklich dem Bundesministerium für Land - und

Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zugeordnet wurden.

 

Zu den Fragen 2, 5 und 7:

 

Ich habe die Geschäftseinteilung meines Ressorts aufgrund der

Bundesministeriengesetznovelle nicht geändert, sie entspricht somit der Geschäftseinteilung

Stand 1. März 1999 mit den im August und Dezember 1999 sowie Jänner 2000 erfolgten

Modifikationen. Ablichtungen dieser Regelungen sind beigeschlossen.

 

Jede Organisation muß laufend überprüft und gegebenenfalls auch abgeändert werden, wie

sich ja schon durch die Geschäftseinteilungsänderungen seit März 1999 zeigt. Weitere

Änderungen sind daher jederzeit möglich.

 

Zu den Fragen 3 und  4:

 

Infolge der Bundesministeriengesetznovelle 2000 ergeben sich für mein Ressort weder

Personalzugänge noch Personalabgänge.

 

Zu den Fragen 6 und 8:

 

Die Geschäftsordnung des Bundesministeriums für Inneres, Zl. 8513/19 - 2/74 in der Fassung

Zl. 15.000/198 - 1/1 /a/95 ist von der BMG - Novelle nicht betroffen und erfordert daher keine

Anpassungen. Eine Ablichtung ist beigeschlossen.

Zu den Fragen 9  bis 11:

 

Aufgrund der für das Bundesministerium für Inneres einzig budgetrelevanten Änderung des

Bundesministeriengesetzes, nämlich der Übertragung der Ersatzvomahme bei Deponien an

das Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft kommt

es insgesamt nur zu einer Budgetmittelverlagerung. Im übrigen verweise ich auf meine

einleitenden Bemerkungen.

                                                              

 

 

GESCHÄFTSEINTEILUNG

 

des

 

Bundesministeriums für Inneres

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                                                                                              Stand: 1.März 1999

BUNDESMINISTER FÜR INNERES

 

Mag. Karl SCHLÖGL

 

 

Kabinett des Bundesministers

 

Aktenzeichen: KBM Telefon: 531 26

Amtsgebäude: Herrengasse 7, 1014 Wien

 

 

WOLLER Petra, MinRätin

STEINERT Reinhard, ORat

STROHMEYER Oskar, Bgdr

ANDRE Peter Mag. iur. Beamter (A1)

BRENNER Brigitte Mag. phi., Beamtin (A1)

NIEßNER Herbert, ADir RegRat, (A2)

GOLLIA Rudolf Mjr.

MITS Klaus, Hptm

ZOPPOTH Comelia, VB/b

ZINK Michael

SEKTION I

 

Zentralsektion

 

 

                               Abteilung 1/1

                               Abteilung 1/2

                               Abteilung 1/3

                               Abteilung 1/4

                               Abteilung 1/5

                               Abteilung 1/6

                               Buchhaltung

                               Gruppe EDV: Elektronische Datenverarbeitung

 

HAMPEL Werner Dr.iur. , SChef +) 0)

 

Stellvertreter: EINZINGER Franz Dr.iur. MinRat

 

 

Aktenzeichen des Sektionsleiters: I

Amtsgebäude: Herrengasse 7, 1014 Wien

Telefon: 531 26

 

+) zugleich Vorsitzender der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres und der

Leistungsfeststellungskommission

 

o) Dem Leiter der Sektion I obliegt die Dienstaufsicht über den ,,PFZ - Journaldienst‘.

 

Hinweis:

 

Der Leiter der Sektion I hat folgende Angelegenheiten, die nach der Geschäftseinteilung den Ab -

teilungen I/1, I/2 und I/3 zugewiesen sind, nach § 10 Abs. 3 des Bundesministeriengesetzes

BGBl. Nr. 76/1986, im Wege der Geschäftsordnung an sich gezogen:

 

Koordinierung der Personalangelegenheiten grundsätzlicher oder über den Einzelfall hinausge -

hender Bedeutung für den gesamten Ressorbereich. Koordinierung und zusammenfassende Be -

handlung der Angelegenheiten der Verwaltungsreform und Kontrolle für den gesamten Ressortbe -

reich.

Abteilung I/1

 

Aktenzeichen: I/1 Telefon: 531 26

Amtsgebäude: Herrengasse 7, 1014 Wien

 

 

Dienst -, Besoldungs - und Pensionsrecht sowie Personalangelegenheiten, Stan -

desführung und Beschwerdeangelegenheiten hinsichtlich der Bediensteten des

Bundesministeriums. Koordinierung und zusammenfassende Behandlung von

Angelegenheiten des Dienst -, Besoldungs - und Pensionsrechtes sowie von Per -

sonalangelegenheiten für den gesamten Ressortbereich. Bestellung von Vertre -

tern des Bundesministeriums für Inneres in iuristische Personen, Kommissionen,

Beirate udgl. Geschäftseinteilung des Bundesministeriums für Inneres. Wahr -

nehmung der dienstbehördlichen Aufgaben zweiter Instanz in bezug auf das

Bundesasylamt.

 

siehe  den Hinweis auf Seite 2

 

EINZINGER Franz Dr. iur., MinRat

KREMNITZER Rainer Dr. iur., Referatsleiter (A1)

KOBLIZEK Albert Mag. iur., Beamter (A1)

WILLI Wolfgang Mag. iur., Beamter (A1)

AMMER Peter, Beamter (A2)

BRAUCHINGER Eduard, Beamter (A2)

FRAIS Johann, ADir (A2)

FRISCH Dietmar, Beamter (A2)

KREUZER Oskar, ADir (A2)

REINER Günther, Beamter (A2)

SCHLÖGL Gerhard, ADir (A2)

SZOPINSKI Gerold, Beamter (A2)

VIEHBERGER Ernst, ADir. RegRat (A2)

Referat a

 

Aktenzeichen: I/1/a Telefon: 531 26

Amtsgebäude: Herrengasse 7, 1014 Wien

 

Schulungs - und Organisationsangelegenheiten der Zentralleitung, einschließlich

Kanzleiverwaltung

 

KREMNITZER Rainer Dr. iur., Referatsleiter (A1)

ZWICKER Franz ADir (Brandschutzbeauftragter) (A2)

HAUSER Eveline, Beamtin (A2)

LAHNER Helene, Beamtin (A2)

WALKER Siegfried, ADir (A2)

 

                                               Kanzlei des Bundesministeriums für Inneres

 

Aktenzeichen: I/1/MDK Telefon 531 26

Amtsgebäude: Herrengasse 7,1014 Wien

 

 

MOSER Gerhard, MinKzlDir (A3)

Abteilung I/2

 

Aktenzeichen: I/2 Telefon: 531 26

Amtsgebäude: Herrengasse 7, 1014 Wien

 

Grundsatzangelegenheiten des Verwaltungscontrolling und der Kostenrechnung

für den Ressortbereich; Angelegenheiten der Verwaltungsreform hinsichtlich der

Zentralleitung sowie Koordination und zusammenfassende Behandlung dieser

Angelegenheiten für den gesamten Ressortbereich; Verbindungsdienst zur

Volksanwaltschaft; Handhabung des Amtshaltungsgesetzes, des Organhaft -

pflichtgesetzes, des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes, des Polizeibefugnis -

Entschädigungsgesetzes sowie der Bestimmungen über den Verzicht auf Er -

satzlorderungen des Bundes gegen Bundesorgane; Administrative Angelegen -

heiten der Disziplinarkommission und der Leistungsfeststellungskommission;

Administrative Angelegenheiten der Staatsgrenze, einschließlich Mitwirkung an

der Vorbereitung von Staatsverträgen in derartigen Angelegenheiten sowie Mit -

wirkung an der Markung und Veneessung der Staatsgrenze; Angelegenheiten

der Landesgrenzen; Legalisierung von Urkunden; zusammenfassende Behand -

lung der Angelegenheiten des Bundes - Personalvertretungsgesetzes; Allgemeine

Präsidialangelegenheiten; sonstige preis - und wirtschaftsrechtliche Angelegen -

heiten, soweit nicht die Abteilungen I/6 und IV/1 1 zuständig sind.

siehe den Hinweis auf Seite 2

 

STAMMER Herbert Dr. iur. Dr. phil, MinRat

SETZER Wolfgang Dr. iur., ORat

BUXBAUM Elsa, VB/b

Abteilung I/3

 

Aktenzeichen: I/3 Telefon: 531 26

Amtsgebäude: Herrengasse 7,1014 Wien

 

Zusammenfassende Behandlung der Budgetangelegenheiten des Ressortberei -

ches (Erstellung der Jahres - und Monatsvoranschläge; Vorbereitung der Bud -

getverhandlungen; Budgetprognose; Investitionsprogramm; Kreditgebarung

Stellenplan; Fahrzeugplan; Plan für Datenverarbeitungsanlagen; Wahrnehmung

der Aufgaben des Haushaltsreferenten gemäß § 5 des Bundeshaushaltsgeset -

zes; Vorbereitung der parlamentarischen Behandlung der Rechnungsabschlüsse

und der Tätigkeitsberichte des Rechnungshofes; Verbindungsdienst zum Rech -

nungshof; Förderungsangelegenheiten des Ressorts, soweit nicht die Abteilun -

gen III/5, IV/I oder IV/7 zuständig sind; Ökonomisch - administrative Angelegen -

heiten; Ressortinterne Koordination zur Festlegung allgemeiner Richtlinien be -

züglich Zahlungsabwicklung der Nebengebühren; Zahlbarstellung der fallweise

Nebengebühren für den Bereich der Zentralleitung und der besonderen Einrich -

tungen.

 

siehe den Hinweis auf Seite 2

 

 

HABERGER Walter, MinRat

ZELLER Gerhard, ADir (A2)

OFFENEGGER Franz, Beamter (A2)

WEISS Waltraud, ADir (A2)

WENZL Gertrude, ADir (A2)

Abteilung I/4

 

Aktenzeichen: I/4 Telefon: 531 26

Amtsgebäude: Herrengasse 7, 1014 Wien

 

Protokoll - und Repräsentationsangelegenheiten; Presse -, Lese - und Informati -

onsdienst; Zusammenarbeit mit dem KSÖ; Mitwirkung an der Geschäftsführung.

Auszeichnungsangelegenheiten und Titelverleihungen, soweit sie nicht in die

Kompetenz der Abteilungen III, II/2 und II/4 fallen; Übersetzungsdienst, insbe -

sondere Koordination aller Übersetzungsaufträge, sofern sie nicht in die Kom -

petenz des Referates II/D/a fallen. Angelegenheiten der informationsbezogenen

Dokumentation für den Ressortbereich, insbesondere Herausgabe und Evident -

haltung von Informationsschriften des Bundesministeriums für Inneres, Bildar -

chiv. Ausarbeitung von und Versorgung der Ressortdienststellen mit allen als

Arbeitsbehelf erforderlichen Druckschriften; Ministerialbibliothek.

 

KANERA - NEUGEBAUER Gabriele Dr. phil, MinRätin

HIRSCHFELD Alexander, ADir (A2)

HÖGL Eva, Beamtin (A2)

 

 

Referat a

 

 

Aktenzeichen: 1/4/a Telefon: 531 26

Amtsgebäude: Herrengasse 7, 1014 Wien

Bürgerdienst - und Auskunftsstelle: 531 26/3100 DW

 

 

Bürgerdienst  - und Auskunftsstelle; Entgegennahme von Begehren um Aus -

kunftserteilung nach dem Auskunftspflichtgesetz, BGBl. Nr. 287/1987.

 

Leitung dzt unbesetzt

PICHLER Gerhard, ADir (A2)

BERNKOPF - FAHRTHOFER Elfrieda, ADir

Abteilung I/5

 

Aktenzeichen: I/5 Telefon: 531 26

Amtsgebäude: Herrengasse 7, 1014 Wien

 

Wirtschaftsangelegenheiten der Zentralleitung, einschließlich Kraftfahrpark;

Druckerei und Buchbinderei mit Ausnahme jener Beschaffungen, die der Abtei -

lung I/6 zugewiesen sind. Angelegenheiten der Unterbringung für den Bereich

der Zentralleitung; Aufsicht über die Dienstgebäude des Ressorts.

 

HANSER Erich, ADir (A2)

WEINBERGER Ferdinand, ADir (A2)

ARTNER Helga, ADir (A2)

BLAHA Alexandra, Beamtin (A2)

BUCHSBAUM Franz, ADir (A2)

FERSTL Werner, Beamter (A2)

KATZLER Andrea, Beamtin (A2), UoB

ZIRBS Gerhard, ADir (A2)

GRUBER Gerald, VB/b

 

 

                               Wirtschaftsstelle des Bundesministeriums für Inneres

BUCHSBAUM Franz, ADir (A2)

 

                                               Buchbinderei und Druckerei

WEICHSELBAUM Ingrid, FOInsp (A3)

 

                                                               Materialausgabe

VÖLK Erich, FInsp. (A3)

Abteilung I/6

 

Aktenzeichen: I/6 Telefon: 811 24

Amtsgebäude: Ruckergasse 82, 1120 Wien

 

Beschaffung für alle Dienststellen des Bundesministeriums für Inneres - Zentral -

leitung, der Bundespolizei, der Bundesgendarmerie sowie der Einrichtungen für

die Flüchtlingsbetreuung der in einer (von der Sektion I herauszugebenden)

Sachgüterliste in der jeweils geltenden Fassung enthaltenen Gegenstände und

Materialien, von in dieser Liste nicht enthaltenen Sachgütern sowie Vergabe von

Leistungsaufträgen jeweils im Einvernehmen mit der zuständigen Abteilung des

Bundesministeriums für Inneres, sofern dadurch eine wirtschaftlichere Bedarfs -

deckung zu erwarten ist, von Heizmaterial und von Treibstoffen für Tankanlagen,

soweit eine zentrale Beschaffung zweckmäßig und wirtschaftlich ist. Zentrale

Regelung, Überwachung und Koordinierung der sonstigen Beschaffung im Be -

reich des Bundesministeriums für Inneres. Federführende Bearbeitung aller Ak -

ten über gemeinsame Brennstoffbeschaffung der Bundespolizei und Bundes -

gendarmerie in den Landeshauptstädten (soweit nicht ohnedies eine zentrale

Beschaffung zu erfolgen hat); zusammenfassende Behandlung von Wirtschafts -

angelegenheiten, soweit diese das Beschaffungswesen betreffen.

 

CHOMIAK Jaroslav Mag. iur., Min Rat

HUNGERLÄNDER Walter Mag. iur., Beamter (A1)

ARTNER Reinhold, ADir (A2)

BENDL Ingrid, ADir (A2)

DUCH Doris, Beamtin (A2)

ERTL Josef, ADir (A2)

JUTTNER Hubert, ADir (A2)

KNECHTL Walter, Beamter (A2)

LAZAR Christine, ADir

MÜLLER Anna, ADir (A2)

ROHRINGER Gottfried, ADir (A2)

SCHMIDL Margit, VB/b (KU)

TASCH Ing. Alfred, VB/b

TSCHANK Gerhard, Major

 

 

Referat a

 

Angelegenheiten des Massafonds der Bundespolizei.

 

RAYMANN Gerhard, Oberst

WURM Gerhard, ADir (A2)

 

 

Referat b

 

Angelegenheiten des Massafonds der Bundesgendarmerie.

 

WENDT Günter, Hptm

REICHERT Bruno, ADir (A2)

Buchhaltung

 

Aktenzeichen: I/Bh Telefon: 531 26

Amtsgebäude: Schubertring 1o - 12, 1010 Wien

 

Vollzug sämtlicher Anweisungen (Zahlungs - und Empfangsaufträge) für Sach -

kredite. Prüfung und Anweisung der Reiserechnungen und Reisegebühren ein -

schließlich Reisekostenvorschüsse, der Zuteilungsgebühren und - zuschüsse.

Prüfung von Verlagsabrechnungen. Skontrierung der Wirtschaftsgebarung der

Sicherheitsbehörden und der Gendarmeriedienststellen. Erstellung der monatli -

chen Erfolgsnachweisung und des jährlichen Teilrechnungsabschlusses. Außer -

dem in der Besoldungsstelle: Verrechnung und Zahlbarstellung der Bezüge der

Bediensteten des Ressorts, ausgenommen der Bediensteten der BPD Wien, der

SID Salzburg, der BPD Salzburg und des LGK Salzburg.

 

PAVLIK Rudolf, ADir (A2)

MÜLLNER Robert, ADir (A2)

AMSZ Ing. Alexander, Beamter (A2) (KU)

ARTNER Wolfgang, ADir (A2)

DENK Franz, ADir (A2)

EGERT Birgit, Beamtin (A2) (KU)

FELLINGER Maria, ORev

HEIL Werner, ADir (A2)

HERMANN Ernst, ARat (A2)

KABELKA Christian, ADir (A2)

KADRNOSKA Walter, Beamter (A2)

KATZENSTEINER Karin, Beamtin (A2)

KREMS Sonja, ADir (A2) (KU)

LINDER Karin, ADir (A2)

ROSENBERGER Brigitta, ARätin (A2)

SCHMIDT Johann, Beamter (A2)

BREITENFELDER Karin, VB/b

HINTERSTEINER Karin, VB/b

REDL Herbert, VB/b

STÖGER Andrea, VB/b

ZUDJELOVIC Behida, VB/b

Besoldungsstelle

 

 

Amtsgebäude: Schubertring 10 - 12, 1010 Wien

Telefon: 531 26

 

MAUR Josef, ADir (A2)

SCHMITZER Leopold, ADir (A2)

HERZIG Helga, ARätin (A2)

LUTZ Ingrid, Beamtin (A2)

PICHLER Roswitha, ARätin (A2)

SCHATTAUER Wolfgang, ARat (A2)

RUBITZKO Angelika, VB/b

SCHWEIGHOFER Elke, VB/b

GRUPPE EDV

 

Elektronische Datenverarbeitung

 

 

Abteilung I/8

EDV - Zentrale

 

KESSLER Oswald Dr. iur. , Gruppenleiter

 

 

Aktenzeichen des Leiters der Gruppe EDV: Gr. EDV

Amtsgebäude: Berggasse 43, 1092 Wien

Telefon: 31346

 

Hinweis:

 

Der Leiter der Gruppe EDV hat folgende Angelegenheiten, die nach der Geschäftsein -

teilung den Abteilungen EDV - Zentrale und I/8 zugewiesen sind, nach § 10 Abs. 1 und 3

des Bundesministeriengesetzes, BGBl. Nr. 76/1986, im Wege der Geschäftsordnung an

sich gezogen bzw. zu besorgen:

 

Koordinierung der EDV - Angelegenheiten grundsätzlicher oder über den Einzelfall hin -

ausgehender Bedeutung für den gesamten Ressortbereich; über den Einzelfall hinaus -

gehende, insbesondere rechtliche Angelegenheiten des Datenschutzes. Angelegenhei -

ten betreffend die Einbindung der Datenverarbeitungen des Bundesministeriums für In -

neres in das Schengener Informationssystem.

Abteilung I/8

 

 

Aktenzeichen: I/8 Telefon: 313 46

Amtsgebäude: Berggasse 43, 1092 Wien

 

Datenschutz und Kontrolle, soweit davon EDV - Daten betroffen sind. Mitwirkung

bei der Organisation und Lehrplanerstellung von EDV - Schulungen, Erlassung

von Dienstvorschriften, Rechts - und Wirtschaftsangelegenheiten im Zusammen -

hang mit dem Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung, insbesondere

Vollziehung des Datenschutzgesetzes (DSG), insoweit Daten im Bereich des In -

nenressorts automationsunterstützt verarbeitet werden.

 

Verwaltung der Zugriffsberechtigungen sämtlicher Personen, denen der Zugriff

auf Daten des Zentralen Rechners im Bundesministerium für Inneres zu gewäh -

ren ist.

 

Koordinierung der Erlassung von Datensicherheitsvorschriften für sämtliche in

Betracht kommende Auftraggeber oder EDV - Dienstleister.

 

Kontrolle aller EDV - Benützer im Hinblick auf die Einhaltung von Datensicher -

heitsvorschriften, sonstiger Datenschutzbestimmungen und EDV -

Betriebsvorschriften.

 

Prüfung, Planung und Projektleitung aller EDV - Anwendungen im Ressortbe -

reich, soweit sie in die Vollziehung der Kompetenzen der Abteilung I/8 fallen.

 

Stellungnahme zu Entwürfen von Gesetzen, Verordnungen, sonstigen generel -

len Normen und Formularen aus der Sicht des Datenschutzes, die ein beste -

hendes oder künftiges automationsunterstütztes Arbeitsgebiet betreffen.

 

Bedarfsprüfung der im Rahmen der EDV benötigten Sachgüter und Leistungen

(einschließlich Bauleistungen), soweit hiefür nicht die EDV - Zentrale zuständig

ist. Beschaffung dieser Güter und Leistungen, soweit diese nicht in die Kompe -

tenz der Abteilung I/6 fällt.

 

siehe den Hinweis auf Seite 12

 

SIEGL Gerhard Dr. iur. , MinRat

KABERMANN Robert Mag. iur., VB/a

LUX - SUPERSPERG Susanne Mag. iur., Beamtin (A1)

LINDTNER Günther, ADir. RegRat

MASTALIER Christian, Beamter (A2)

PACHOINIG Christian Ing., VB/b

STRADAL Harald, VB/b

 

Wirtschaftsstelle gemäß § 16 Absatz 12. Satz BHV 1989 (Inventarverwaltung

EDV)

 

LINDTNER Günther, ADir. RegRat

EDV - Zentrale

 

Aktenzeichen: EDV - Z Telefön: 313 46

Amtsgebäude: Berggasse 43, 1092 Wien

 

Angelegenheiten der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) im Innenressort,

insbesondere

 

Prüfung, Planung, Projektleitung und betriebliche Durchführung aller EDV -

Anwendungen im Ressortbereich, vor allem des ELEKTRONISCHEN KRIMI -

NALPOLIZEILICHEN INFORMATIONSSYSTEMS (EKIS), der administrativen

Anwendungen und der Büroautomation, soweit hiefür nicht die Abteilung I/8 zu -

ständig ist.

 

Bearbeitung von Anträgen und Erstattung von Gutachten im Zusammenhang mit

der Beschaffung von EDV - Geräten/Programmen.

 

Budgetplanung und - erfüllung. Bedarfsprüfung der im Rahmen der EDV benö -

tigten Hard - und Software; Beschaffung dieser Sachgüter und Leistungen, so -

weit nicht die Abteilung I/6 hiefür zuständig ist.

 

Abschluß von Verträgen über Hard - und Software.

 

Erstattung von Vorschlägen zur Personalplanung des Innenressorts, soweit die -

se von bestehenden oder künftigen Automationsvorhaben berührt wird.

 

Erstellung von Besetzungsvorschlägen für die Ressortvertreter in der Koordina -

tionskommission für Informationstechnik (KIT).

 

Fachtechnische und anwendungsorientierte Schulung des mit den EDV -

Anwendungen befaßten Personals. Mitwirkung an der Lehrplanerstellung und

der Schulung bei Lehrgängen zur Vorbereitung auf Dienstprüfungen, soweit

hiefür nicht die Abteilung I/8 zuständig ist.

 

Erlassung der für die EDV - Anwendungen erforderlichen Betriebsvorschriften.

 

siehe den Hinweis auf Seite 12

 

 

SCHWAB Nikolaus Dr. iur., VB/SV/a

MAYER - ZASCHE Jutta Dr.iur., Beamtin (A1)

FALLY Hermann Mag. iur., Beamter (A1)

FANDLER Mike Mag. iur., VB/a

FELGENBAUER Harald Mag. iur., VB/a

GOTTWALD Robert Dipl. - Ing., VB/SV/a

LUDWICZEK Herbert Dr. phil., VB/SV/a

SCHWENDENWEIN Karl Dr. iur. Mag. iur., VB/SV/a

DOBNER Herbert, VB/SV/b, Chefanalytiker

KELSCH Peter, VB/SV/b, Chefanalytiker

WIRGLER Robert, VB/SV/b, Chefanalytiker

SEKTION II

 

Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit

 

                Abteilung II/20: Grundsatzangelegenheiten

                Abteilung II/22: Chefärztlicher Dienst

                Abteilung II/1: Schulung

                Gruppe II/A: Bundespolizei

                Gruppe II/B: Bundesgendarmerie

                Gruppe II/C: Staatspolizei

                Gruppe II/D: Kriminalpolizei

                Gruppe II/E: Verwaltungspolizei

                Gruppe II/F: Verkehrsangelegenheiten

                Sondeneinheiten gemäß Sondeneinheiten - Verordnung

                                               (BGBl. Nr. 267/1993)

 

siehe den Hinweis auf Seite 49

 

 

SIKA Michael Mag. iur., Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit

 

Stellvertreter: BUXBAUM Erik Dr.iur. , Gruppenleiter

 

KABERMAYER Barbara, Beamtin (A2)

 

 

Kriminalpsychologischer Dienst und Logistik

MÜLLER Thomas Mag.phil., Beamter (A1)

 

 

Aktenzeichen des Generaldirektors für die öffentliche Sicherheit: GD

Amtsgebäude: Minoritenplatz 9, 1014 Wien

Telefon: 531 26

Abteilung II/20

 

Aktenzeichen: II/20 Telefon: 531 26

Amtsgebäude: Minoritenplatz 9, 1014 Wien

 

Grundsätzliche Angelegenheiten der inneren Sicherheit; Beobachtung der dafür

bedeutsamen Entwicklungen; Erarbeitung von Vorschlägen für Initiativen des

Ressorts auf diesen Gebieten. Durchführung von Sonderaufgaben auf dem Ge -

biete der inneren Sicherheit Koordinationsaufgaben für den Bereich der Gene -

raidirektion für die öffentliche Sicherheit, insbesondere Koordinierung der Tätig -

keiten der Organisationseinheiten der Generaldirektion für die öffentliche Sicher -

heit bei Abwesenheit des Generaldirektors. Zusammenfassende Behandlung all -

gemeiner polizeirechtlicher Angelegenheiten. Wahrnehmung der sicherheitspoli -

zeilichen Belange bei der Begutachtung von Gesetzes- und Verordnungsent -

würfen. Allgemeine Angelegenheiten des Verwaltungsstrafrechtes. Administrati -

ve Belange und Geschäftsführung des technischen Beirates des Generaldirek -

tors für die öffentliche Sicherheit Belegsammelstelle.

 

SLEHA Elisabeth Dr. iur. , ORätin

PLATZER Rudolf Dr. iur., ORat (A1)

LUCANC Bernhard Mag. iur., Beamter (A1)

Abteilung II/22

 

Chefärztlicher Dienst des Bundesministeriums für Inneres

 

Aktenzeichen: II/22 Telefon: 531 26

Amtsgebäude: Minoritenplatz 9, 1014 Wien

 

 

Sanitätswesen im Ressortbereich; Koordination organisatorischer und fachlicher

Belange des amtsärztlichen Dienstes und des Sanitätsdienstes bei den Bundes -

polizeibehörden; Mitwirkung in fachdienstlichen Personalbelangen, insbesondere

bei der Auswahl des ärztlichen Personals sowie des Sanitätspersonals; Angele -

genheiten der Aus -  und Weiterbildung im medizinischen Fachbereich; Heraus -

gabe von Richtlinien und Festlegung von Prioritäten für die Sanitätsinfrastruktur;

Mitwirkung im sanitätsdienstlichen Vorschriftenwesen; Durchführung sanitäts -

dienstlicher Behördenkontakte; Leitung des ärztlichen Dienstes und des Sani -

tätsdienstes der Bundesgendarmerie; Dienstprüfungen im Sanitätsbereich;

Wahrnehmung betriebsärztlicher Aufgaben für den Bereich des Bundesministe -

riums für Inneres; Inspektion der nachgeordneten Behörden und Dienststellen im

medizinischen Fachbereich unter Beiziehung des Personals der betroffenen Or -

ganisationseinheit des Bundesministeriums für Inneres.

 

MÖRZ Reinhard Dr.med., Chefarzt des Bundesministeriums für Inneres und

der Bundesgendarmerie

 

BERTL Helmut, ChefInsp.

Abteilung II/1

 

Aktenzeichen: II/1 Telefon: 531 26

Amtsgebäude: Minoritenplatz 9,1014 Wien

 

 

Planung und Koordination der Ausbildung der Bediensteten der Bundespolizei

und Bundesgendarmerie, insbesondere Erarbeitung von Schulungsplänen und

Schulungsmethoden; Erprobung dieser Pläne und Methoden im Einvernehmen

mit den Gruppen II/A und II/B. Ausarbeitung von Lehrbehelfen, Stellungnahme

zu Prüfungsvorschriften. Schulung der als Lehrkräfte heranzuziehenden Bedien -

steten. Psychologisch - pädagogischer Dienst in der Generaldirektion für die öf -

fentliche Sicherheit, insbesondere Grundlagenarbeit, Planung und Koordinierung

auf psychologischem und pädagogischem Gebiet. Durchführung psychologi -

scher Ausleseuntersuchungen. Mitwirkung an der Aus -  und Fortbildung sowie

der Lehrerweiterbildung im Sinne eines schulpsychologischen Dienstes. Mitwir -

kung bei der inhaltlichen Gestaltung von Verwaltungsverordnungen sowie bei

der Entwicklung von Neuerungen und im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit, je -

weils soferne psychologische und pädagogische Belange berührt werden. Zu -

sammenarbeit mit dem Bundesministerium für Landesverteidigung zur Durchfüh -

rung des Wehrgesetzes bezogen auf die berufliche Bildung von zeitverpflichteten

Soldaten, von in Offiziersfunktion verwendeten Personen und von Wehrpflichti -

gen, die einen freiwillig verlängerten Grundwehrdienst ableisten. Zusammenar -

beit mit der Verwaltungsakademie des Bundes und mit Einrichtungen der allge -

meinen und betrieblichen Erwachsenenbildung.

 

WALTER Reinhold Dr.phil., MinRat

NEUMAYER Friedrich Dr.phil., MinRat

TRIEB Gertraud Dr.phil., ORätin

ANGERER Corinna Mag.phil., OKmsr

HELD Martin Mag.rer.nat, Kmsr

KÜFFERLE Monika Dr.phil., VB/a

SCHNEIDER Elisabeth Mag.rer.nat, VB/v1

HÖDL Alfred Mag.phil., Hptm (E1)

GRUPPE II/A

 

Bundespolizei

 

 

Abteilung II/2

Abteilung II/3

 

 

 

BUXBAUM Erik Dr.iur., Gruppenleiter

 

KOCH Herta, ADir (A2)

WEIS Karl, ADir (A2)

ISAK Christian, Bgdr

HAGER Kurt, Major

 

 

Aktenzeichen des Leiters der Gruppe II/A: II/A

Amtsgebäude: Minoritenplatz: 9, 1014 Wien

Telefon: 531 26

 

 

Hinweis:

 

Der Leiter der Gruppe II/A hat folgende Angelegenheiten, die nach der Geschäftseinteilung den

Abt. II/2 und II/3 zugewiesen sind, nach § 10 Abs. 3 des Bundesministeriengesetzes, BGBl.Nr.

76/1986, im Wege der Geschäftsordnung an sich gezogen:

 

Budgetangelegenheiten der Sicherheitsdirektionen und Bundespolizeibehörden. Rechnungsab -

schluß. Behandlung der Einschauberichte des Rechnungshofes hinsichtlich der Sicherheitsdirek -

tionen und Bundespolizeibehörden. Fragen des Großen Sicherheits -  und ordnungsdienstes und

der Polizeitaktik. Behördenleiterkonferenz.

Abteilung II/2

 

Aktenzeichen: II/2 Telefon: 531 26

Amtsgebäude: Minoritenplatz 9, 1014 Wien

 

 

Personalangelegenheiten sowie Dienst -  und Besoldungsrecht der Beamten und

Vertragsbediensteten der Sicherheitsdirektionen und Bundespolizeibehörden.

Pensionsrecht und außerordentliche Versorgungsgenüsse. Auszeichnungsan -

gelegenheiten und Titelverleihungen. Belobungen und Belohnungen. Gnadensa -

chen. Geldaushilfen. Nebengebühren. Vordienstzeiten sowie Bezugsvorschüsse.

Administrative Disziplinar -  und Leistungsfeststellungsangelegenheiten. Angele -

genheiten der Personalvertretung. Planstellenbewertung und Planstellensy -

stemisierung. Standesführung. Angelegenheiten der Aus -  und Fortbildung sowie

Dienstprüfungen. Bearbeitung von Beschwerden gegen Bedienstete der Sicher -

heitsdirektionen und Bundespolizeibehörden. Kontrolle der nachgeordneten Be -

hörden in allen, in den Aufgabenbereich der Abteilung fallenden Angelegenhei -

ten. Dienstzeitregelung und Dienstpläne, Diensteinteilung.

 

siehe den Hinweis auf Seite 19

 

KLAUSGRABER Anton Dr.iur., MinRat

RENNER Hermann Dr.iur., ORat (A1)

HACKER Friederike Mag.iur., Beamtin (A1)

HUNDSMÜLLER Reinhard, ORat (A1)

MADER Gerhard Dr.iur., ORat (A1)

SLAMANIG Albert Dr.iur., Beamter (A1)

WASCHICZEK Beate Mag.iur., VB/a

ZÖHRER Alexandra Mag.iur., VB/a

BUGL Isabella, ADir (A2)

EICHINGER Elfriede, ADir (A2)

HOLZER Albert, ADir (A2)

HUBER Wolfgang, ADir (A2)

KIRCHNER Barbara, Beamtin (A2)

KRENN Wolfgang, ADir. (A2)

KREUZER Eva, ADir (A2)

SCHIEFER Werner, ADir. RegRat (A2)

WAGNER Christine, ADir (A2)

WIDOWITZ Anne, ADir (A2)

WILLEGGER Magnus, Bgdr

HIRSCHBECK Heinz, Hptm

Abteilung II/3

 

Aktenzeichen: II/3 Telefon: 531 26

Amtsgebäude: Minoritenplatz 9, 1014 Wien

 

 

Organisation und Kontrolle der Sicherheitsdirektionen, Bundespolizeibehörden

und des grenzpolizeilichen Dienstes, soweit nicht die Abteilung III/16 zuständig

ist. Legistische, die Organisation und Tätigkeit der Sicherheitsbehörden und - or -

gane betreffende Arbeiten. Verfassung von Dienstanweisungen. Wirtschaftsan -

gelegenheiten. Angelegenheiten der Dienstküchen und Kantinen. Bau und In -

standsetzung von Dienstgebäuden. Miet -  und Pachtangelegenheiten. Wohn -

bauförderung für Polizeibedienstete. Beschaffung aller polizeilichen Sacherfor -

dernisse, sofern sie nicht in die Zuständigkeit der Abteilung I/6 fällt. Uniformie -

rung. Technische Ausrüstung, insbesondere Kraftfahrwesen. Armatur -  und

Schießwesen, polizeiliche Nachrichtenmittel, Amtseinrichtungen, kriminaltechni -

sche Einrichtungen, Ausrüstung der Strom -  und Seepolizei. Inventar -  und Mate -

rialverwaltung. Polizeimusik, Polizeisport. Behandlung von Schadenersatzan -

sprüchen nach dem Organhaltpflichtgesetz, soweit der Schaden den Polizeietat

belastet Auslandsdienstreisen von Polizeibediensteten. Polizeidiensthundewe -

sen. Wirtschaftsstelle gemäß § 16 Absatz 1 2. Satz BHV 1989 (Fernmelde -

Inventar Polizei).

 

siehe den Hinweis auf Seite 19

 

STEINERT Reinhard, ORat

EMINGER Wolfgang Dr.iur., ORat

HORAK Johannes Dr. iur., Beamter (A1)

PSENICKA Karl Mag., Beamter (A1)

SCHWENTER Sebastian Dr.iur., ORat (A1)

FÖDA Gerhard, Beamter (A2)

FREISEHNER Peter, Beamter (A2)

GUTKAS Gerhard ADir (A2)

KALCHBAUER Alfred, ADir, RegRat (A2)

PELAN Elisabeth, ADir (A2)

SIBER Heinz, ADir. RegRat (A2)

VOGEL Wolfgang, Beamter (A2)

KRENN Günter, Bgdr

REITERER Alfred, Bgdr

ORTNER Gernot, Oberst

GEIDER Roland Ing., Obstlt.

BLAHA Manfred Ing., Major

ZWANZIGER Hermann, Major

PILS Helmut, Hptm.

STÜCKLER Hans - Peter, Olt

VERWORNER Carolin, VB/b

GRUPPE II/B

 

Gendarmeriezentralkommando

 

Abteilung II/4

Abteilung II/5

Abteilung II/23

 

 

SEISER Johann Mag.iur., Gendarmeriegeneral

SULZ Gerhard, Mjr

HESZTERA Gerald, Olt

MERL Rudolf, Hptm

KIRSCHNER Ingeborg, ADir (A2)

 

 

Aktenzeichen des Leiters der Gruppe II/B: II/B

Amtsgebäude: Minoritenplatz 9, 1014 Wien

Telefon: 531 26

 

 

 

Hinweis:

 

Der Leiter der Gruppe II/B hat folgende Angelegenheiten, die nach der Geschäftseinteilung den

Abteilungen II/4, II/5 und II/23 zugewiesen sind, nach § 10 Abs. 3 des Bundesministeriengesetzes,

BGBl.Nr. 76/1986, im Wege der Geschäftsordnung an sich gezogen:

 

Angelegenheiten des inneren Dienstes des Gendarmeriezentralkommandos und des Gendarme -

rieeinsatzkommandos, einschließlich der Büro -  und Kanzleigeschäfte; Budgetangelegenheiten der

Bundesgendarmerie einschließlich der Kreditbewirtschaftung; Rechnungshofangelegenheiten;

Küchen -  und Kantinenwesen; Dokumentations -  und Informationsstelle; Öffentlichkeitsarbeit, Be -

richterstattung, Medienwesen; Gendarmerie - Filmdienst (GFD); allgemeine Kontaktpflege mit aus -

ländischen Exekutivkörpern; Gendarmerie - Musik; Gendarmerie - Museum; Angelegenheiten der

Personalvertretung grundsätzlicher, über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung und Angele -

genheiten der Gewerkschaft der öffentlich Bediensteten - Bundessektion Gendarmerie.

Abteilung II/4

 

Aktenzeichen: II/4 Telefon: 531 26

Amtsgebäude: Minoritenplatz 9,1014 Wien

 

Personalangelegenheiten und Standesführung; Auslandseinsätze von Exekutiv -

beamten; Stellenplan und Planstellenevidenz; Personalstrukturplanung; Plan -

stellenbewirtschaftung und Planstellenbewertung (ausgenommen Feststellung

des Planstellenbedarfes und Systemisierung von Arbeitsplätzen). Dienst - , Be -

soldungs -  und Pensionsrecht; Vordienstzeiten; Nebenbeschäftigungen, Ernen -

nungen, Amtstitel, Verwendungsbezeichnungen und Berufstitel; Auszeichnun -

gen. Belobungen. Belohnungen; Bezugsvorschüsse, Geldaushilfen; Prämien,

Spenden und Sammlungen; Reise -  und Nebengebühren; Auslandsdienstreisen;

Gleichbehandlungsangelegenheiten; Schulwesen, Ausbildung, Fort -  und Weiter -

bildung; Dienstprüfungen, Sport, Körperausbildung; Nachwuchswerbung und

Standesergänzung; Rechtsangelegenheiten; Allgemeine Dienstvorschriften; An -

gelegenheiten der Personalvertretung und der Gewerkschaft der öffentlich Be -

diensteten - Bundessektion Gendarmerie. Disziplinarangelegenheiten und all -

gemeine Beschwerdeangelegenheiten, Amtsverschwiegenheit; Haftungsange -

legenheiten, Gnadensachen; Angelegenheiten der Leistungsfeststellung; Ange -

legenheiten des Österreichischen Gendarmeriesportverbandes.

 

siehe den Hinweis auf Seite 22

 

 

WEICHSELBAUM Alois, General

PURTSCHER Helmut, Bgdr

STELZER Walter, Bgdr

HEIM Friedrich, Mjr

PENKER Erwin, Mjr

RATH Alois, Mjr

REIS Arthur Mag. Mjr

ZACH Christian, Mjr

GRAF Heribert, Hptm

HECHENBLAICKNER Karin, Hptm

HOPFNER Thomas, Hptm

KOGLER Konrad, Hptm

TÜRK Gottlieb, Hptm

DENGLER Klaus, Olt

DORFINGER Max, ADir (A2)

Abteilung II/5

 

Aktenzeichen: II/5 Telefon: 531 26

Amtsgebäude: Minoritenplatz 9, 1014 Wien

 

 

Unterkunftswesen, Amts - und Wohnraumbeschaffung, Bau -, Mietrechts - und

Liegenschaftsangelegenheiten; Bundesbedienstetenschutzrecht; fachspezifische

Organisation und Planung; Kraftfahrzeugwesen einschließlich Wasserfahrzeuge;

Fernmeldewesen; Waffen - und Schießwesen; Werkstätten und Werkstatt -

ausstattung; EDV -  und Datenkommunikation einschließlich Projektleitung und

ressortweite - koordination des BMI - Netzes; Uniformierung, Massa - und Natu -

ralwirtschaft; Marktforschung, Erprobung, Beschaffung und Zuweisung in diesen

Bereichen, sofern die Beschaffung nicht in die Zuständigkeit der Abteilungen I/6

oder II/23 fällt; materielle Versorgung und Ausstattung mit technischen Hilfsmit -

teln, Sonderaustattungen und - ausrüstung, Wartung und Service von Sonderan -

lagen und -ausstattung, fachspezifische Aus - und Fortbildung; Amtsausstattung;

Abfallbewirtschaftung; Inventar und Materialverwaltung; zentrale technische Ver -

sorgung.

 

siehe den Hinweis auf Seite 22

 

PICHLER Josef, Bgdr

MARIEL Johannes Ing., Bgdr

SMETACEK Johann, Oberst

BICHLER Andreas Ing., Hptm

DOLESCHAL Jürgen, Hptm

EDER Anton Ing., Hptm

SKORSCH Peter Ing., Hptm

ACHTER Erich, Olt

GUNDEL Siegfried Ing., Olt

POSCH Robert, Olt

 

                                                              

 

Referat a

 

Aktenzeichen: II/5/a Telefon: 531 26

Amtsgebäude: Hohenbergstr. 1, 1124 Wien

 

Technische Vorsorgen, Führung der Werkstätten. Versuche und Erprobungen.

Wartung von Sonderanlagen und - ausstattungen; Wirtschaftsstelle gemäß § 16

Absatz 1 2. Satz BHV 1989 (technische Material - und Inventarverwaltung).

 

ASTLEITNER Ernst, Oberst

VEVERA Herbert Ing., ADir RegRat

LENDL Martin, Hptm

Abteilung II/23

 

Aktenzeichen: II/23 Telefon: 531 26

Amtsgebäude: Minoritenplatz 9, 1014 Wien

 

Grundsätzliche Angelegenheiten der Organisation der Bundesgendarmerie, ein -

schließlich des Exekutiv- und Grenzdienstes, insbesondere Dislokation und

Struktur der Dienststellen; Dienst - und Fachaufsicht, einschließlich Dienstkon -

trolle; Grenzangelegenheiten (soferne die Bundesgendarmerie betroffen ist),

fachspezifische Aus - und Fortbildung; Feststellung des Personalbedarfes der

Dienststellen, Dienstbetrieb; Dienstzeitregelung; Beschwerden über dienstliches

Einschreiten, Waffengebräuche und Zwangsmittelanwendungen; Einsatztaktik

und Einsatzzentralen; Notruf - und Alarmangelegenheiten; sicherheitsdienstliche

Groß - und Sondereinsätze einschließlich Angelegenheiten der Einsatzeinheiten

und Sondereinsatzgruppen der Bundesgendarmerie; Personen - und Objekt -

schutz, soweit nicht die Abteilung II/6 zuständig ist; Angelegenheiten der umfas -

senden Landesverteidigung; kriminaldienstliche Angelegenheiten einschließlich

Erhebungsdienst, Fahndungswesen, Erkennungsdienst soweit nicht die Zustän -

digkeit der Gruppe II/D gegeben ist; Diensthundewesen; Alpindienst; Strom - und

Seedienst; Verkehrswesen einschließlich grenzüberschreitenden und internatio -

nalen Straßenverkehr; Flugwesen, Zivil -, Katastrophen - und Strahlenschutz;

Lichtbildwesen, Erprobung und Beschaffung von Spezialaustattungen.

 

siehe den Hinweis auf Seite 22

 

STROHMEYER Oskar, Bgdr

MORITZ Erich, Bgdr

FEHRINGER Rupert, Obstlt

PONWEISER Josef, Obstlt

BECKTER Josef, Mjr

ERHART Rainer, Mjr

SCHERER Peter, Mjr

BIERBAUMER Rainer, Hptm

GLASER Gerhard, Hptm

KLAUS Matthias, Hptm

SCHOBER Kurt, Hptm

GRUPPE II/C

 

Staatspolizei

 

 

Referat II/C/a

Abteilung II/6

Abteilung II/7

 

HEINDL Peter Dr. iur., Gruppenleiter (A1)                  *)

 

 

 

Aktenzeichen des Leiters der Gruppe II/C: II/C

Amtsgebäude: Minoritenplatz 9, 1014 Wien

Telefon: 531 26

 

*) Dem Leiter der Gruppe II/C obliegt die Dienstaufsicht über den Journaldienst der

     Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit".

Referat II/C/a

 

Aktenzeichen: II/C/a Telefon: 531 26

Amtsgebäude: Minoritenplatz 9, 1014 Wien

 

Rechtliche Grundsatzangelegenheiten im staatspolizeilichen Bereich, Kontrolle

des internationalen Informationsaustausches, Koordination und Endverfassung

der Stellungnahmen zu Gesetzesvorlagen und internationalen Verträgen, Koor -

dination und Endverfassung die Gruppe II/C betreffende parlamentarische An -

fragen, Verfahren nach dem Auskunftspflichtgesetz sowie nach § 62 SPG1 Ver -

fahren vor der Volksanwaltschaft, der Datenschutzkommission, dem Verfas -

sungs - und Verwaltungsgerichtshof, Budget - und Sachaufwand, organisatorische

Angelegenheiten, soweit in diesen Fällen eine Zuständigkeit der Gruppe II/C ge -

geben ist.

Abteilung II/6

 

Aktenzeichen: II/6 Telefon: 531 26

Amtsgebäude: Minoritenplatz 9, 1014 Wien

 

Personen - und Objekschutzmaßnahmen für Organwalter verfassungsmäßiger

Einrichtungen, Schutz von Vertretern ausländischer Staaten, internationaler Or -

ganisationen oder anderer Völkerrechtssubjekte, insbesondere sicherheitspoli -

zeiliche Vorkehrungen bei Staatsbesuchen, Großveranstaltungen und Tagungen

internationaler Organisationen. Koordination von Personenschutzmaßnahmen

sowie Mitwirkung bei der Vollziehung des Sicherheitskontrollgesetzes und des

Gesetzes über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, soweit es sich

um Kernmaterial handelt Sicherheitsüberprüfungen in Vollziehung des § 55 Si -

cherheitspolizeigesetz. Bundesweite Erfassung von schutzwürdigen Objekten

hinsichtlich sicherheitspolizeilicher Maßnahmen in Krisenzeiten. Verbindungs -

stelle für die Sicherheitsbeauftragten der Bundesministerien. Mitwirkung an der

Vollziehung des Staatsbürgerschaftsgesetzes, insbesondere im Zuge der Verlei -

hung gemäß § 10 StbG.

 

BAUMGARTNER Gottfried Dr. iur., MinRat (zugleich Sicherheitsbeauftragter)

Abteilung II/7

 

Aktenzeichen: II/7  Telefon: 531 26

Amtsgebäude: Minoritenplatz 9, 1014 Wien

 

Wahrnehmung staatsfeindlicher Vorgänge. Koordination und Lenkung der Maß -

nahmen zur Aufrechterhaltung der staatlichen Sicherheit. Staatspolizeiliche

Schulung. Untersuchung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen. Koordinie -

rung und Unterstützung der kriminalpolizeilichen Ermittlungen im Inland und kri -

minalpolizeiliche Amtshilfe für das Ausland in diesem Sachgebiet

 

BERTL Bruno Dr. iur., MinRat

GRUPPE II/D

 

Kriminalpolizei - Interpol

 

Referat II/D/a

Abteilung II/8

Abteilung II/9

Abteilung II/10

Abteilung II/11

Abteilung 11/12

 

DICK Josef Mag. iur., Gruppenleiter (A1)

 

GIALURIS Gabriela, ADir A2)

GRASER Peter, ADir (A2)

JOSZT Gerhard, Hptm

FIALA Margit, VB/b

 

Aktenzeichen des Leiters der Gruppe II/D: II/D

Amtsgebäude: Liechtenwerder Platz 5, 1090 Wien

Telefon: 313 45

 

Hinweis:

 

Der Leiter der Gruppe II/D hat folgende Angelegenheiten nach § 10 Abs. 3 BMG im Wege der

Geschäftsordnung an sich gezogen:

 

Dienstaufsicht über den kriminapolizeilichen Journaldienst:

Referat II/D/a

 

Aktenzeichen: II/D/a Telefon: 313 45

Amtsgebäude: Liechtenwerder Platz 5, 1090 Wien

 

Organisations -  und Koordinierungsangelegenheiten für den Bereich der Gruppe

II/D, insbesondere in bezug auf kriminal -  und sicherheitspolizeiliche Auftragsla -

gen; Angelegenheiten des Budget -  und Sachaufwandes sowie der EDV -

Fortbildung. Kriminalpolizeiliches Krisenmanagement Mitwirkung an der Ge -

staltung und dem Ausbau zentraler Informationssammlungen für kriminal -  und

sicherheitspolizeiliche Zwecke und der Erstellung diesbezüglicher rechtlich -

organisatorischer Vorschriften. EDV -  und Kommunikationsangelegenheiten. An -

gelegenheiten des Dolmetsch -  und Übersetzungsdienstes, der Fernmeldestelle

und der Kanzleistelle der Gruppe II/D.

 

LEIMER Helmut Dr.iur., Referatsleiter (A1)

OBROWSKY - LORENZ Monique Mag.phil., ORätin

LISA Claudia Mag., VB/a

MELICHAR Christa Mag.phil., VB/a

RANNICHER Brigitta Mag.phil., VB/a

SOSNOVEC Sabine Mag.phil., VB/a

TAUCHER Elisabeth Mag.phil., VB/a

TOMENENDAL Verena Mag.phil., VB/a

WEDENIG Harald Mag.phil., VB/a

ZIRNIG Andreas Mag.phil., VB/a

JOVICIC Mirko, ADir (A2)

KUBAT Andreas Ing., ADir (A2)

VEPREK Franz, ADir (A2)

BRENNIG Franz, VB/b

LÄNGLE Ingrid, VB/b

Abteilung II/8

 

Aktenzeichen: II/8 Telefon: 313 45

Amtsgebäude: Liechtenwerder Platz 5, 1090 Wien

 

 

Zentralstelle zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität, einschließlich der

Suchtgiftkriminalität; Leitung und Koordinierung des Dienstes der Sicherheitsbe -

hörden und  - dienststellen auf diesem Gebiet; Führung und Dienstaufsicht in be -

zug auf die Sondereinheiten gemäß § 1 Z 1 und 3 der Sondereinheiten -

Verordnung, BGBl.Nr.267/93 (Einsatzgruppe zur Bekämplung der Suchtgiftkri -

minalität - EBS, Einsatzgruppe der Gruppe D zur Bekämpfung der organisierten

Kriminalität - EDOK); Verbindungsdienst zu anderen Bundesministerien sowie

sonstigen Behörden und Organisationen, die sich mit der Bekämpfung der orga -

nisierten Kriminalität, der Suchtgiftkriminalität und des Suchtgiftmißbrauches

befassen sowie internationale kriminalpolizeiliche Amtshilfe in diesen Angele -

genheiten, insbesondere im Rahmen der IKPO - INTERPOL und als Zentralstelle

nach den Art  39, 40 und 46 des Schengener Durchführungsübereinkommens;

Angelegenheiten der Meldestelle nach § 41 Bankwesengesetz; Maßnahmen im

Zusammenhang mit der Errichtung von Sonderkommissionen der Generaldirek -

tion für die öffentliche Sicherheit; Angelegenheiten der Datei zur Bekämpfung

der organisierten Kriminalität auf nationaler und zwischenstaatlicher Ebene ein -

schließlich der nationalen EUROPOL - Einheit.

 

LESJAK Karl Mag.iur., ORat, (A1) *)

PRETZNER Walter Mag.iur., MinRat

BAUER Christa Mag.iur., OKmsr

CZAPEK Walter Dr.iur., ORat

HALLER Johann Dr.iur., ORat

MAHR Josef Mag.rer.soc.oec, MinRat

IURITSCH Michael Mag.iur., Beamter (A1)

STADLER Gerhard Mag.iur., ORat

LANGMANN Dieter, ADir. RegRat

MADER Christian, ADir (A2)

DOHNAL Franz, Oberst

HOFBAUER Friedrich, Major

REINMÜLLER Helmut,Major

GSCHWENDT Johannes, Hptm

TATZGERN Gerald, Hptm

 

*) Dem Leiter der Abteilung II/8 obliegt die Dienstaufsicht über den Kriminalbeamten

Journaldienst der Zentralstelle für die Bekämpfung der Suchtgiftkriminalität.

Abteilung II/9

 

Aktenzeichen: II/9 Telefon: 531 26

Amtsgebäude: Bräunerstraße 5, 1014 Wien

 

Grundsätzliche Angelegenheiten der internationalen kriminalpolizeilichen Zu -

sammenarbeit, insbesondere Leitung und Koordinierung der Aufgaben des Na -

tionalen Zentralbüros (NZB) der Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisati -

on IKPO - INTERPOL gemäß dem Bundesgesetz vom 15.7.1964 über die inter -

nationale kriminalpolizeiliche Amtshilfe, BGBl. Nr. 191; Wahrnehmung der Aufga -

ben der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit im Rahmen der polizeili -

chen und justiziellen Zusammenarbeit in der Europäischen Union sowie der poli -

zeilichen Zusammenarbeit im Rahmen des Schengener Vertragswerkes; Verbin -

dungsdienst und Vertretung gegenüber internationalen Organisationen und zwi -

schenstaatlichen Einrichtungen in Angelegenheiten der Gruppe II/D, einschließ -

lich organisatorischer Angelegenheiten.

 

KEUTH Werner Mag.iur., MinRat

RUSO Karl Dr.iur., Beamter (A1)

RAUCH Franziska Mag. iur., Beamtin (A1)

GUTMANN Andreas Mag. iur., VB/a

Abteilung II/10

 

Aktenzeichen: II/10 Telefon: 313 45

Amtsgebäude: Liechtenwerder Platz 5, 1090 Wien

 

 

Leitung und Koordinierung des Dienstes der Sicherheitsbehörden und  - dienst -

stellen auf dem Gebiete kriminal -  und sicherheitspolizeilicher Ermittlungen. Inter -

nationale kriminal -  und sicherheitspolizeiliche Amtshilfe, insbesondere im Rah -

men der IKPO - INTERPOL und als Zentralstelle nach den Art 39, 40 und 46 des

Schengener Durchführungsübereinkommens, soweit nicht eine Zuständigkeit der

Abteilung II/8 gegeben ist Zentralstelle für die Bekämpfung der Falschgeldkrimi -

nalitat, der Pornographie und des Menschenhandels. Angelegenheiten des ope -

rativen kriminalpolizeilichen Verbindungsdienstes zu nationalen und internatio -

nalen Organisationen, Behörden und Sicherheitstdienststellen.

 

BEUCHERT Herbert Dr. iur., MinRat

ZWETTLER Erich Mag.iur., Rat

FANN Günter Dr.iur., MinRat (A1)

GROSS Rudolf Mag.iur., ORat (A1)

JANOSCHEK Herbert, MinRat

WIESELTHALER Andreas Mag.iur., Beamter (A1)

HETZENDORFER Christine Mag.phil., VB/a

AUBRUNNER Franz, ADir (A2)

AUER Franz, ADir (A2)

BANKEL Willfried, ADir

FRALLER Walter, ADir (A2)

FÜRST Alfred, ADir (A2)

RAZ Richard, ADir (A2)

REISER Erich, ADir (A2)

SIFKOVITS Dietrich, ASekr

TANZER Bernhard, ADir (A2)

TEUSCHL Horst, Hptm

Referat II/10/a

 

(SIRENE Österreich)

 

Aktenzeichen: II/10/a Telefon: 313 45

Amtsgebäude: Liechtenwerder Platz 5,1090 Wien

 

Fahndungswesen im Rahmen des Schengener Vertragswerkes und internatio -

nale kriminal- und sicherheitspolizeiliche Amtshilfe im Zusammenhang mit Aus-

schreibungen im Schengener Informationssystem. Angelegenheiten der SIRENE

Österreich.

 

 

JECHOUTEK Christian Mag.iur., Referatsleiter (A1)

BUCHMANN Regine Mag.iur., Beamtin (A1)

AMON Margit, Beamtin (A2)

KRICKLER Josef, ADir (A2)

Abteilung II/11

 

Aktenzeichen: II/11 Telefon: 313 45

Amtsgebäude: Liechtenwerder Platz 5,1090 Wien

 

 

Untersuchung von Spuren und anderen Beweisgegenständen. Fachliche Auf -

sicht über die kriminaltechnischen Untersuchungsstellen. Schulung auf dem Ge -

biet der Kriminaltechnik; wissenschaftliche Forschung, insbesondere Entwick-

lung neuer kriminaltechnischer und erkennungsdienstlicher Arbeitsmethoden.

Internationale Kriminaltechnische Amtshilfe, insbesondere im Wege der Interna -

tionalen Kriminalpolizeilichen Organisation - INTERPOL. Wirtschaftsstelle gemäß

§ 16 Abs. 1 2. Satz BHV 1989 (Kriminaltechnisches Inventar).

 

EDLINGER Volker Dipl. - Ing. Dr.techn. MinRat       *)

HIRZ Robert Dr.rer.nat, ORat

DITRICH Hans Dr.phil., ORat

FLENER Peter Mag.rer.nat, Beamter (A1)

GRAM Herbert Dipl. - Ing., Beamter (A1)

HAHNEL Bernhard Dr.phil., Rat

RANINGER Andrea Dr. rer.nat., Beamtin (A1)

BAUMFRIED Georg, ADir (A2)

BIND Franz Ing., ADir (A2)

FUCHSLUGER Johann Ing., ADir (A2)

GRAJZA Franz, ADir. RegRat

HOLY Daniela Ing., Beamtin (A2)

KOCUM Andreas Ing., ADir (A2)

LINDERMANN Albert, ADir. RegRat (A2)

OPPITZ Ernst, ADir. RegRat

RAMSL Silvia Ing., Beamtin (A2)

RIESS Rudolf Mag.phil., Ing., ADir (A2)

RINGER Helmut Ing., ADir (A2)

SCHISCHKOFSKY Peter, ADir (A2)

SCHUBER Gerhard, ADir., RegRat

TISCH Christian Dipl.HTL.Ing., Beamter (A2)

WILCZEK Karin Ing., Beamtin (A2)

WINKLER Christian Ing., ADir (A2)

BLANK Markus Ing., VB/b

GRONE Friedrich, VB/b

 

 

*) Dem Leiter der Abteilung II/11 obliegt die Dienstaufsicht über den kriminaltechnischen Journal-

dienst.

Abteilung II/12

 

Aktenzeichen: II/12 Telefon: 531 26

Amtsgebäude: Bräunerstraße 5, 1014 Wien

 

 

Allgemeine kriminalpolizeiliche Angelegenheiten und Rechtsfragen; Mitwirkung

bei der kriminalpolizeilichen Schulung, insbesondere bei der Gestaltung der Leh -

rinhalte für die Ausbildung von Exekutivbeamten in den Bereichen Kriminologie,

Kriminalistik, Kriminaltaktik, Kriminaltechnik und Erkennungsdienst, Gestaltung

und Organisation der kriminalpolizeilichen Spezialausbildung (Aus -  und Fortbil -

dung). Organisation kriminalpolizeilicher Arbeitstagungen. Rechtshilfe in Strafsa -

chen. Leitung und Koordinierung des Dienstes der Sicherheitsbehörden und -

dienststellen im Bereich der vorbeugenden Verbrechensbekämpfung. Kriminal -

polizeilicher Beratungsdienst. Dokumentation für Sicherheitseinrichtungen. Kri -

minalpolizeiliche Fachbibliothek und Auswertung der Fachliteratur. Verbindungs -

dienst und Vertretung gegenüber Organisationen auf dem Gebiet der Verbre -

chensverhütung. Öffentlichkeitsarbeit auf dem Gebiet der Verbrechensverhü -

tung.

 

TELLIAN Emil Dr. iur., MinRat

BRENNER Franz Mag.iur., MinRat

LOIDL Gabriele Dr.iur., Rätin

MÜLLER Thomas Mag.phil., OKmsr

MADER Johanna, ASekr

BENDEKOVITS Josef, Obstlt.

 

 

Referat II/12/a

 

Aktenzeichen: II/12/a Telefon: 531 26

Amtsgebäude: Bräunerstraße 5, 1014 Wien

 

Kriminalpolizeilicher Informations -  und Auswertungsdienst; Erstellung kriminal -

polizeilicher Lagebilder und Analysen im gesamten Bereich des Kriminalitätsauf -

kommens für Zwecke der Führung des kriminalpolizeilichen Dienstes, der inter -

nationalen kriminalpolizeilichen Zusammenarbeit und zur Aufgabenerfüllung

nach § 93 SPG; polizeiliche Kriminalstatistik und Sicherheitsbericht.

 

GAMSJÄGER Erika Dr.rer.nat., VB/a

AAHS Manfred, ADir (A2)

RISS Silvia, VB/b

GRUPPE II/E

 

Verwaltungspolizei

 

Abteilung II/13

Abteilung II/15

Abteilung II/17

 

 

 

SCHADWASSER Johann Dr.iur., MinRat                  *)

 

 

*) zugleich Disziplinaranwalt bei der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres

 

 

Aktenzeichen des Leiters der Gruppe II/E: II/E

Amtsgebäude: Herrengasse 7, 1014 Wien

Telefon: 531 26

Abteilung II/13

 

Aktenzeichen: II/13 Telefon: 531 26

Amtsgebäude: Herrengasse 7, 1014 Wien

 

Waffen - , Munitions -  und Sprengmittelwesen, Schießwesen. Ein-, Aus- und

Durchfuhr von Kriegsmaterial. Meldewesen. Strafregisterwesen. Allgemeine

Uniformangelegenheiten. Tragen ausländischer Uniformen. Angelegenheiten

des Gasthausverbotes. Sonstige administrative Polizeisachen einschließlich des

Fundwesens. Rechtshilfe auf Grund des Europäischen Übereinkommens über

die Rechtshilfe in Strafsachen und von Zusatzverträgen zu diesem Übereinkom -

men, sofern es sich nach österreichischem Recht um Verwaltungsstrafsachen -

ausgenommen Verkehrsübertretungen - handelt.

 

SCHNABL Alfred Dr. MMag. Dipl. - Ing., MinRat

TRABITSCH Peter Dr.iur., ORat

GARTNER Robert Mag.iur., Rat

GITTEL Josef, ADir (A2)

HAILEGGER Sabine, ADir (A2)

KAHLIG Silvia, ADir (A2)

RANICH Herbert, ADir (A2)

Abteilung II/15

 

Aktenzeichen: II/15 Telefon: 531 26

Amtsgebäude: Herrengasse 7, 1014 Wien

 

Vereins -  und Versammlungswesen; Entgegennahme der von den politischen

Parteien gemäß § 1 Abs. 4 des Parteiengesetzes, BGBl.Nr. 404/1975, hinter -

legten Satzungen; Behandlung von Rechtsfragen hinsichtlich jener Bestimmun -

gen des Mediengesetzes sowie des Bundesgesetzes über die Bekämpfung un -

züchtiger Veröffentlichungen und den Schutz der Jugend gegen sittliche Gefähr -

dung, deren Vollzug dem Bundesministerium für Inneres übertragen ist.

 

 

WEBER - SCHALLAUER Ulrich Dr.iur., ORat

BACHOFNER Andreas, Beamter (A1)

POSCHALKO Nora Mag.iur., VB/a

BORN Gabriela, Beamtin (A2)

Abteilung II/17

 

Entschärfungs -  und Entminungsdienst

 

Aktenzeichen: II/17 Telefon: 313 46

Amtsgebäude: Schlickplatz 6,1090 Wien

 

Entschärfungsdienst, insbesondere Erkennen und Entschärfen sprengstoffhälti -

ger Gegenstände; Untersuchung von Tatorten nach Anschlägen und Unfällen,

wenn diese auf die Umsetzung von Explosivstoffen zurückzuführen sind; Erstel -

lung von Befunden und fachtechnischen Beurteilungen in diesen Angelegenhei -

ten; Erstellung von Befunden und Gutachten in diesen Angelegenheiten; Aus -

wertung und Dokumentation von Informationen aus dem In -  und Ausland über

Sprengstoffanschläge, aufgefundene Sprengkörper udgl; Durchführung von

Schulungen auf diesen Gebieten, insbesondere von Schulungen der sachkundi -

gen Organe im Erkennen und in der Behandlung sprengstoffverdächtiger Ge -

genstände; Entminungsdienst, insbesondere Bergung, Untersuchung und Un -

schädlichmachung aufgefundener noch sprengkräftiger Kampfmittel aus dem Er -

sten und Zweiten Weltkrieg; bei gegebenem Anlaß Absuchen von Geländeberei -

chen, Gewässern oder Objekten sowie bei Vorfinden derartiger Kriegsrelikte de -

ren Bergung, Untersuchung und Unschädlichmachung.

 

BERENDA Willibald Ing., ORat

HUBER Ernst Ing, ADir (A2) (technischer Referent des Entschärfungsdienstes)

EBERHARDT John Ing., Beamter (A2)

JANESCH Regina, ADir (A2)

KARL Wolfgang Ing., Beamter (A2)

WARISCH Franz. Major

PROKSCH Gerhard, FOInsp (A3) (technischer Referent des Entminungsdien -

stes)

GRUPPE II/F

 

Verkehrsangelegenheiten

 

Abteilung II/19

Abteilung II/21

 

 

SCHIMEK Dietmar Mag.iur., MinRat

 

 

Aktenzeichen des Leiters der Gruppe II/F: II/F

Amtsgebäude: Minoritenplatz 9, 1014 Wien

Telefon: 531 26

Abteilung II/19

 

Aktenzeichen: II/19 Telefon: 531 26

Amtsgebäude: Am Hof 4, 1014 Wien

 

Angelegenheiten der Straßenverkehrssicherheit, insbesondere der Verkehrsun -

fallforschung und der Verkehrsstatistik im Rahmen der Mitwirkung der Organe

der Bundespolizei und Bundesgendarmerie in den Angelegenheiten der Stra -

ßenpolizei. Ausarbeitung von Empfehlungen für einen einheitlichen und wir -

kungsvollen Einsatz der Bundespolizei und Bundesgendarmerie auf dem Gebiet

der Verkehrsüberwachung. Beschaffung und Erhaltung von Einrichtungen zur

Überwachung des Straßenverkehrs. Verbindung zu den mit Aufgaben auf dem

Gebiet der Verkehrssicherheit befaßten Behörden und Organisationen des In -

und Auslandes.

 

 

GATTERER Gerfried Dr.techn. Dipl. - Ing., MinRat

KREUZER Walter Oberst

BLIEM Karl, Oberst

BRUCKNER Otmar, Beamter (A2)

Abteilung II/21

 

Aktenzeichen: II/21 Telefon: 531 26

Amtsgebäude: Am Hof 4, 1014 Wien

 

Flugpolizei (Durchführung sicherheits -, ordnungs -  und verkehrspolizeilicher Flu -

geinsätze). Hilfs -  und Rettungseinsätze mit Luftfahrzeugen. Angelegenheiten der

besonderen Aus -  und Fortbildung von Exekutivbeamten, die als Piloten , Luft -

fahrzeugwarte, Flugbeobachter und Flugretter eingesetzt werden. Beschaffung,

Instandhaltung und technische Betreuung der Luftfahrzeuge einschließlich der

damit verbundenen Inventar -  und Materialverwaltung. Mitwirkung bei der Erlas -

sung und Durchführung luftfahrtrechtlicher Vorschriften . Mitwirkung bei der Be -

handlung von Grenzzwischenfällen im Luftraum und bei widerrechtlichen Angrif -

fen auf die Sicherheit der Zivilluftfahrt einschließlich der Wahrnehmung der Be -

richterstattungspflicht an internationale Organisationen. Koordinierung aller An -

gelegenheiten, die Exekutivbeamte betreffen, die auf österreichischen für den

internationalen Luftverkehr zugelassenen Flugfeldern eingesetzt sind und Auf -

gaben im Sicherheits - , Grenzkontoll - , Flugsicherungs -  und Zolldienst wahrneh -

men. Besorgung der Aufgaben auf dem Gebiete des Hubschrauber -

Rettungsdienstes, die nach den Vereinbarungen gemäß Art 15a B - VG zwischen

dem Bund und den Bundesländern vom Bundesministerium für Inneres zu er -

bringen sind. Wirtschaftsstelle gemäß § 16 Absatz 1 2. Satz BHV 1989 (Flugpo -

lizei - Inventar).

 

CZABA Robert Mag.iur., MinRat

REINER Michaela Mag.iur., Rätin (KU)

HEILIGENBRUNNER Walter Ing., ADir. RegRat

HOLZHACKER Peter, ADir (A2)

HUBER Franz, ADir (A2)

KLEEWEISS Christian Ing., Beamter (A2)

KOVACS Walter, ADir (A2)

KROL Christian, ASekr

MOSER Peter, ASekr.

SEITNER Johann Ing., ADir (A2)

VOJTESEK Josef, Rev

WILLI Elisabeth, Beamtin (A2)

BREUER Amalija, VB/b

Generalinspizierender der Sicherheitsbehörden und

Landesgendarmeriekommanden

 

Aktenzeichen: GI Telefon: 531 26

Amtsgebäude: Herrengasse 7, 1014 Wien

 

Dem Generalinspizierenden im Sinne des § 7 Absatz 4 Bundesministeriengesetz

1986 vorbehaltende Geschäfte:

 

Beratung des Bundesministers in sicherheitsdienstlichen Angelegenheiten so -

wie Unterstützung bei der Koordinierung der vorausschauenden Planung; Fest -

legung von Vorrängen bei der Realisierung von sicherheitsstrategischen Zielset -

zungen im Einvernehmen mit dem Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit;

Inspektion (Revision) der nachgeordneten Sicherheitsbehörden und Landesgen -

darmeriekommanden; Kontrolltätigkeiten hinsichtlich des Dienstes bei Polizei

und Gendarmerie nach Maßgabe der einvernehmlich mit dem Generaldirektor für

die öffentliche Sicherheit festzulegenden Schwerpunkte; Verbindung mit anderen

mit sicherheitsdienstlichen Angelegenheiten befaßten Behörden nach Weisung

des Herrn Bundesministers; Herausgabe und Redaktion der Zeitschrift "Öffentli -

che Sicherheit"; Koordinierung und Überwachung der Auskunftserteilung nach §

4 Abs. 3 BMG; Sonderaufgaben für den gesamten Bereich des Innenressorts.

 

PRUGGER Helmut Dr.iur., SChef

 

Stellvertreter: WECHSLER Heinz Dr.iur, MinRat

 

MICHEL Ulrike Mag.iur. ORätin (A1)

Referat GI/a

 

Aktenzeichen: GI/a Telefon: 531 26

Amtsgebäude: Am Hof 4, 1014 Wien

 

Grundsätzliche Angelegenheiten der Bauinfrastruktur; Jahres -  sowie Langzeit -

bauprogramme des Ressorts im Einvernehmen mit den Bedarfsträgern; Evidenz

der beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten für Zwecke des

Innenressorts veranschlagten Budgetmittel im Zusammenwirken mit der Bud -

getabteilung; Koordinierung der Prioriätenreihung bei Bauvorhaben; begleitende

Kontrolle bei der Bauausführung, insbesondere hinsichtlich der Einhaltung der

Fertigstellungstermine.

 

BOHRN Ewald Ing., ADir (A2)

KOCHER Leopold, ADir (A2)

 

 

Referat GI/b

 

Aktenzeichen GI/b Telefon:531 26

Amtsgebäude: Am Hof 4, 1014 Wien

 

 

Angelegenheiten der internationalen Zusammenarbeit im Rahmen polizeilicher

Aus -  und Fortbildung; Herstellung und Aufrechterhaltung von Kontakten zu ein -

schlägigen Einrichtungen, Programmen und Initiativen anderer Staaten, interna -

tionaler Organisationen und insbesondere der Europäischen Union; Mitwirkung

an allen diesbezüglichen Aktivitäten des Ressorts; Evaluation geeigneter aus -

ländischer Aus -  und Fortbildungsangebote und Nutzbarmachung für das Res -

sort; Förderung von dienstlichen Kontakten zu Einrichtungen und Programmen

für die Aus -  und Fortbildung von Exekutivbeamtinnen und - beamten in anderen

Staaten und internationalen Organisationen; internationale Kontakte des Bun -

desministers; Vorbereitung und Organisation von Besuchen des Bundesmini -

sters im Ausland bzw. beim Bundesminister im Zusammenwirken mit sonst zu -

ständigen Organisationseinheiten; Wahrnehmung von finanziellen Förderungs -

möglichkeiten für Ausbildungsprogramme im Zusammenwirken mit dem Koordi -

nator für EU - Angelegenheiten.

 

HÖLLER Alice Mag.iur. Referatsleiterin (A1)

UNTIEDT Wolf - Dieter, Obst

Abteilung GI/1

 

Aktenzeichen: GI/1 Telefon: 531 26

Amtsgebäude: Am Hof 4,1014 Wien

 

Angelegenheiten der Planung und Entwicklung für eine neue Sicherheitsakade -

mie im Zusammenwirken mit der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit;

Leitung des diesbezüglichen Projektteams; Entwicklung von Lehrgangsinhalten

mit den übrigen Projektorganen (Arbeitskreise, Arbeitsgruppen) sowie deren

Umsetzung und laufende Evaluation; Zentrales Koordinationsbüro der Mitteleu -

ropäischen Polizeiakademie (MEPA) sowie Planung, Organisation und Durchfüh -

rung der österreichischen MEPA - Aktivitäten unter Fachaufsicht des Generaldi -

rektors für die öffentliche Sicherheit als Vertreter Österreichs im MEPA - Vorstand;

Koordinierung von Studienaufenthalten für Angehörige der Zentralstelle und

nachgeordneten Behörden und Dienststellen an polizeilichen Bildungseinrich -

tungen anderer Staaten; Organisation von Studienaufenthalten ausländischer

Polizeiangehöriger beim Bundesministerium für Inneres; Koordinierung zwischen

der Zentralstelle und nachgeordneten Dienststellen und Behörden in Fragen der

internen Aus -  und Fortbildung; Mitwirkung an der AEPC, den internationalen

Schulleiterkonferenzen der Arbeitsgruppe „Polizeiliche Zusammenarbeit" der EU

bei Fragen der Aus -  und Fortbildung; Wahrnehmung dienstlicher Kontakte im

Rahmen der polizeilichen Aus -  und Fortbildung zu in -  und ausländischen Bil -

dungseinrichtungen und Forschungsinstituten, Zusammenarbeit mit diesen bei

der Durchführung von Forschungsprojekten und Umsetzung von Forschungser -

gebnissen oder Empfehlungen der Wissenschaft; Mitwirkung bei der Planung in

grundsätzlichen Angelegenheiten in den Bereichen Personal - , Ausbildungs -  und

Organisationsstruktur. Schaffung von Anschlüssen an internationale elektroni -

sehe Informations -  und Literaturdateien bzw. Netzwerke für Zwecke der polizei -

lichen Aus -  und Fortbildung z.B. EPI - Centre, KRIMDOK und Bereitstellung von

Informationen aus diesen an alle polizeilichen Einrichtungen und Programme für

die Aus -  und Fortbildung in Österreich.

 

FEHERVARY Janos Dr.iur., MinRat

KNOBLOCH Friedrich, ADir (A2)

LUG Martin, Olt

Abteilung GI/2

 

Aktenzeichen: GI/2 Telefon: 531 26

Amtsgebäude: Am Hof 4, 1014 Wien

 

Allgemeine Angelegenheiten der internen Revision und der Kontrolle für den

Ressortbereich; innere Revision der Zentralstelle sowie der nachgeordneten Be -

hörden und Dienststellen zur Sicherstellung einer gesetzmäßigen Vollziehung

sowie einer sparsamen, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Gebarung; Über -

prüfung der Einhaltung der für die Verwaltungsführung maßgeblichen Vorschrif -

ten sowie des Dienstbetriebes; Überprüfung von Dienstvorschriften und gene -

rellen Anordnungen auf ihre Zweckmäßigkeit; beratende Mitwirkung bei Planung

und Realisierung von Großprojekten; Verfassung von Berichten über das Ergeb -

nis von Revisionen; Auswertung der bei der Kontroll -  und Revisionstätigkeit ge -

wonnenen Erfahrungen durch Erarbeitung von Rationalisierungsvorschlägen.

 

WECHSLER Heinz Dr.iur., MinRat

PALLER Johann, ORat (A1)

BAUMANN Erwin, ADir (A2)

 

 

 

Referat GI/2/a

 

Aktenzeichen: GI/2/a Telefon: 531 26

Amtsgebäude: Am Hof 4, 1014 Wien

 

Begleitende Kontrolle der Beschaffung , insbesondere Bedarfsprüfung für den

Bereich der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit; Durchführung von

Sonderaufgaben für den Bereich der Generaldirektion für die öffentliche Sicher -

heit, insbesondere Angelegenheiten der Verwaltungsreform hinsichtlich der

nachgeordneten Behörden und Dienststellen.

 

WURMBAUER Johann, Referatsleiter (A2)

SEKTION III

 

Paß - , Staatsbürgerschafts - , Flüchtlings -  und Fremdenwesen

 

Abteilung II/11

Abteilung II/12

Abteilung II/13

Abteilung II/14

Abteilung II/15

Abteilung II/16

Abteilung II/17

 

 

siehe den Hinweis auf Seite 15

 

MATZKA Manfred Dr.iur., SChef

 

Stellvertreter: BERNKOPF Helmut Mag.iur., MinRat

 

 

LUKSCHANDERL Martha, ADir. (A2)

 

 

Aktenzeichen des Leiters der Sektion III:III

Amtsgebäude: Herrengasse 7, 1014 Wien

Telefon: 531 26

 

 

Hinweis:

 

Die Sektion III wird bei der Besorgung der den Abteilung III/11, II/12, III/13 und III/16 auf dem Ge -

biet der Sicherheitsverwaltung zugewiesenen Aufgaben als Generaldirektion für die öffentliche Si -

cherheit tätig (§ 7 Abs. 9 des Bundesministeriengesetzes 1989 in Verbindung mit § 6 des Sicher -

heitspolizeigesetzes).

Abteilung III/11

 

Aktenzeichen: III/11 Telefon: 531 26

Amtsgebäude: Bräunerstraße 5, 1014 Wien

 

Verfahrensrechtliche Angelegenheiten des Fremdenwesens und zusammenfas -

sende Behandlung allgemeiner fremdenrechtlicher Angelegenheiten, soweit

nicht die Abteilung III/16 zuständig ist; Mitwirkung an legistischen Maßnahmen in

Bezug auf Aufenthaltstitel (Einwanderungswesen), insbesondere Bedarfspla -

nung und Begleitung dieser legistischen Maßnahmen hinsichtlich Ziele, Inhalt

sowie Evaluierung der Folgekosten; Beobachtung der zu erwartenden Zuwande -

rung und der Möglichkeiten der Integration von Zuwanderern; Wahrnehmung

dieser Belange im Rahmen der Europäischen Union; Verbindung zu den Län -

dern und zur Arbeitsmarktverwaltung in diesen Angelegenheiten; Führung des

Aufenthaltsregisters; Auskunfts -  und Informationsstelle für den Bereich der Ab -

teilung III/11; Koordinierung der Schlepperbekämpfung im Rahmen der Zustän -

digkeit der Sektion III.

 

siehe den Hinweis auf Seite 49

 

 

BEZDEKA Johann Mag.iur., Kmsr

KUTSCHER Norbert, Beamter (A1)

HEIGLMAIER Ulrike Mag.iur., VB/a (KU)

KOLLER Katharina Mag.iur., Beamtin (A1)

LEITNER Daniel Mag.iur., Beamter (A1)

WIMMER - Heller Ulrike Dr.iur., Rätin

WOLF Mathilde Mag.iur, VB/a

BIEBER Monika, Beamtin (A2) (KU)

BRAUN Herbert, ADir (A2)

POSCHINGER Johann, ADir (A2)

PUTZ Johann, Beamter (A2)

SCEPKA Edith, Beamtin (A2)

SCHROLLENBERGER Karin, Beamtin (A2)

SUMMER Johannes, Beamter (A2)

BILEK Beatrix, VB/b

KORP Anita, VB/b

MATOLIC Susanne, VB/b

REISINGER Gerlinde, VB/v2

SEIDEL Margit, VB/b

Abteilung III/12

 

Aktenzeichen: III/12 Telefon: 531 26

Amtsgebäude: Am Hof 4, 1014 Wien

 

Paßangelegenheiten für österreichische Staatsbürger, ausgenommen zwischen -

staatliche Vereinbarungen. Rechtliche Angelegenheiten der Paßkontrolle. Aus -

stellung von Dienstpässen und Erteilung von Dienstsichtvermerken. Allgemeine

und individuelle Staatsbürgerschaftsangelegenheiten. EDV - Angelegenheiten der

Sektion III.

 

siehe den Hinweis auf Seite 49

 

MAK Peter Dr.iur., MinRat

PAWLICEK Heinrich Dr.iur., MinRat

VARGA Andrea Mag.iur., VB/a

HALA Christine ADir

JANNESCHITZ Ursula, Beamtin (A2)

MISUREC Rudolf, ADir (A2)

Abteilung III/13

 

Aktenzeichen: III/13 Telefon: 531 26

Amtsgebäude: Minoritenplatz 9, 1014 Wien

 

Grundsätzliche Angelegenheiten des Asylwesens und des Asylrechtes; Auf -

rechterhaltung des Kontaktes zu Asylbehörden anderer Staaten; Fachaufsicht

über das Bundesasylamt; Amtsbeschwerdeangelegenheiten nach dem Asylge -

setz 1997; Administrativangelegenheiten nach dem Asylgesetz 1968 bzw. 1991;

Evidenthaltung der asyl -  und refoulementrechtlichen Judikatur; berufsbegleiten -

de Fortbildung in asylrechtlichen Angelegenheiten; asylrechtliche Angelegen -

heiten der Europäischen Union, insbesondere Vertretung des Bundesminister -

ums für Inneres in den entsprechenden Arbeitsgruppen (CIREA, ASYL, EURO -

DAC); internationale, den Asylbereich betreffende Angelegenheiten (UNHCR);

Informations -  und Dokumentationsangelegenheiten hinsichtlich asylrechtlich re -

levanter Situationen (Herkunftsländerdokumentation, Länderbulletins).

 

siehe den Hinweis auf Seite 49

 

BERNKOPF Helmut Mag. iur., Abteilungsleiter (A1)

RUSCHER Walter, Beamter (A1)

JAMNIG Comelia Mag.iur., Beamtin (A1)

MARKOVICS Maria Mag.iur., Beamtin (A1)

ROMANOSKI Christian Dr.phil. Mag.iur., Beamter (A1)

SPRINGER Jürgen Mag.iur., Beamter (A1)

SPRINGER - SCHUELLER Elke Mag.iur., Beamtin (A1)

SCHLEGELHOFER Sabina Mag.iur., VB/a

BITTERMANN Heinrich, ADir (A2)

BROCKL Robert, Beamter (A2)

HOFFMANN Sonja, ADir. RegRätin

KARL Hilbert, Beamter (A2)

KRENNSTETTER Bernadette Mag.phil., ASekr

RINGHOFER Sabine, Beamtin (A2)

SCHWAB Susanna, Beamtin (A2)

Abteilung III/14

 

Aktenzeichen: III/14 Telefon: 531 26

Amtsgebäude: Bräunerstraße 5, 1014 Wien

 

Angelegenheiten der Flüchtlingsbetreuung; Verwaltung der für die Flüchtlings -

betreuung beim Bundesministerium für Inneres bestehenden Einrichtungen;

Dienstaufsicht in bezug auf das Personal der Bundesbetreuungsstellen, soweit

dieses nicht der Abteilung III/15 zur Dienstleistung zugewiesen ist; Verbindung

zu anderen Gebietskörperschaften sowie zu nationalen und internationalen Or -

ganisationen auf dem Gebiete der Flüchtlingsbetreuung; Mitwirkung an der

Flüchtlingsstatistik

 

 

DEMEL Viktor Dr.iur., MinRat

WIEDERMANN Johann Dr.iur.1 MinRat

ALANI Shamira, ADir (A2)

HOFFMANN Monika, ASekr

HÜTTER Franz, ADir (A2)

KÖSEL Andrea, ADir (A2)

SEDY Brigitta, ADir (A2)

CAP Manuela, VB/b

HIKADE Gerda, VB/b

Einrichtungen für die Flüchtlingsbetreuung

 

 

Betreuungsstelle Kreuzen

 

Anschrift: 4362 Bad Kreuzen

Telefon: 07266/6224

SVOBODA Felix, ADir

 

 

Betreuungsstelle Mödling - Vorderbrühl

 

Anschrift: Jägerhausgasse 1, 2340 Mödling Vorderbrühl

Telefon: 02236/24266

GRÜNAUER Otto, ADir (A2) (Abt. III/15)

 

                                              

Betreuungsstelle Reichenau

 

Anschrift: Kurpromande 4, 2651 Reichenau/Rax

Telefon: 02666/2253

PUCHER Josef, Beamter (A3)

 

 

Betreuungsstelle Thalham

 

Anschrift: 4880 Thalham im Attergau

Telefon: 07667/420

PÖLLMANN Georg, ADir (A2)

 

 

Betreuungsstelle Traiskirchen

 

Anschrift: Otto - Glöckel - Str.24 - 26, 2514 Traiskirchen

Telefon: 02252/53015

HUTTERER Wilhelm, ADir (A2)

Abteilung III/15

 

Aktenzeichen: III/15 Telefon: 531 26

Amtsgebäude: Bräunerstraße 5,1014 Wien

 

Angelegenheiten der Integration und der Auswanderung von Asylwerbern,

Flüchtlingen und Kriegsvertriebenen; Verbindung zu anderen Gebietskörper -

schaften sowie zu nationalen und internationalen Organisationen in diesen An -

gelegenheiten; Mitarbeit an der Tätigkeit der auf diesen Gebieten bestehenden

Beiräte und Fonds, einschließlich des Flüchtlingsfonds der Vereinten Nationen;

Mitwirkung an der Erstellung von Statistiken; Auswanderungsberatung; zusam -

menfassende Behandlung der Angelegenheiten der Entwicklungshilfe sowie der

Raumordnung; Führung des Integrationsbeirates; Büro des Integrationsbeirates

(Koordination mit den zuständigen Fachabteilungen in den im Integrationsbeirat

behandelten Einzelangelegenheiten).

 

FENZL Heide - Marle Dr.phil., MinRätin

SKOPALIK Sonja Mag.rer.soc.oec., Beamtin (A1) (KU)

BECK Susanne Dr.iur., Rätin

MIDHA Eveline, Dr.phil., Rätin

DELEVIGNE Rene Mag.iur., VB/a

CLORMANN Bernhard, ADir, RegRat

HADWIG Wolfgang, ADir (A2)

HEIN - KRAUS Helga, ARätin

KODYDEK Helmut Ing., ADir (A2)

RUPPRECHT Klaus, ADir (A2)

STANGL Robert, ADir (A2)

AL - KAHLILY - AHMED Sana, VB/b

Abteilung III/16

 

Aktenzeichen: III/16 Telefon: 531 26

Amtsgebäude: Am Hof 4,1014 Wien

 

Fremdenpolizeiangelegenheiten; Paßangelegenheiten für Fremde; Angelegen -

heiten der Grenzkontrolle und Grenzüberwachung, soweit nicht die Abteilungen

III/3 oder II/23 zuständig sind; Mitwirkung an legistischen Maßnahmen in diesen

Angelegenheiten, soweit nicht die Abteilung III/11 zuständig ist, insbesondere

Bedarfsplanung und Begleitung dieser legistischen Maßnahmen hinsichtlich

Ziele, Inhalt sowie Evaluierung der Folgekosten; Wahrnehmung dieser Belange

im Rahmen der Europäischen Union und des Schengener Vertragswerkes; zwi -

schenstaatliche Vereinbarungen auf dem Gebiet des Paß - , Grenzkontroll -  und

Fremdenwesens.

 

siehe den Hinweis auf Seite 49

 

WIDERMANN Peter Dr.iur., MinRat

ANSLINGER Peter Dr.iur., ORat

NEUMANN Eva Mag.iur., Beamtin (A1)

FUNIOK Gabriele Mag.iur., VB/a

SCHMUT Andreas Dr.iur., VB/a

SCHREFLER - KÖNIG Alexandra Dr.iur., VB/a

BRENNER Andreas, Beamter (A2)

BUCHMAYER Franz, Beamter (A2)

HEINY Kurt, ADir (A2)

HOFER Manfred, ADir. RegRat (A2)

KALTENBACHER Karl, Beamter (A2)

KONRAD Edith, ADir (A2)

LUDWIG Karl Ing, ADir (A2)

RICHTIG Elmar, Beamter (A2)

RIEL Ernst, ADir (A2)

RUMPOLD Friedrich, ADir (A2)

RUSCHER Walburga, ADir (A2)

SCHEIBLAUER Sylvia, Beamtin (A2)

SCHÖNAUER Angelika, ADir (A2)

WALLNER Friedrich, ADir (A2)

KRACHLER Friedrich, Obstlt

BEZDEKA - GROßMANN Bettina, VB/b

Referat III/16/a

 

Aktenzeichen: III/16/a Telefon: 531 26

Amtsgebäude: Am Hof 4, 1014 Wien

 

Schulung und fachliche Führung der Grenzkontrollorgane; Eröffnung von Grenz -

übergängen; Führung des Verzeichnisses der Grenzübergangsstellen; Angele -

genheiten des Kleinen Grenzverkehrs und des Tourismus; Bearbeitung von Be -

schwerden; Herausgabe des Fälschungsbulletins; technische Angelegenheiten

der Durch -  und Abschiebung sowie der Durchlieferung; Durchführung von Son -

deraufgaben, insbesondere im Bereich der Kontrolle.

 

KÖRNER Berndt Mag.iur., VB/a

ZINIEL Maria Mag.iur., VB/a

BREICHNER Wolfgang, Beamter (A2)

BERGER Romana, VB/b

 

 

 

Referat III/16/b

 

Aktenzeichen: III/16/b Telefon: 531 26

Amtsgebäude: Am Hof 4, 1014 Wien

 

Führung des VISION - Büros; Angelegenheiten des Schengener Konsultations -

systemes; Wahrnehmung dieser Belange im Rahmen des Schengener Ver -

tragswerkes; Wahrnehmung der datenschutzrechtlichen Angelegenheiten für

den Wirkungsbereich der Abteilung III/16; Büroautomation des VISION - Büros.

 

 

LUX Karl - August Mag.iur., Beamter (A1)

Abteilung III/17

 

Aktenzeichen: III/17 Telefon: 531 26

Amtsgebäude: Am Hof 4, 1014 Wien

 

Koordinierung und zusammenfassende Behandlung aller den Wirkungsbereich

des Bundesministeriums für Inneres berührenden Angelegenheiten im Bereich

der Europäischen Union Schengener Büro - Koordinierung und zusammenfas -

sende Behandlung sämtlicher Angelegenheiten des Schengener Vertragswer -

kes. Sektionsübergreifende Planung und Entwicklung der Teilnahme an EU -

Programmen, Gemeinschafts  - sowie Schengeninitiativen. Vertretung des Res -

sorts, Öffentlichkeitsarbeit, Dokumentation des Rechtstandes sowie Stel -

lungnahme zu Gesetzes  - und Verordnungsentwürfen anderer Ressorts und der

Bundesländer in den oben genannten Angelegenheiten.

 

 

SCHMIDL - WRULICH Annemarie Dr.iur., Abteilungsleiterin (A1)

SCHNEIDER Gerhard Mag.phil., Beamter (A1)

BARTOS Christoph Mag.iur., VB/a

BROCZA Stefan Mag.phil., VB/a (KU)

FISCHER Doris Dr.phil., VB/a

HERBINGER Walter Mag.phil., VB/a

LINTSCHINGER Clemens Dr.iur., VB/a

SEIFFARTH Oliver Mag.iur., VB/a

VYTISKA Verena, VB/b

SEKTION IV

 

Allgemeine Rechts -  und Verwaltungsangelegenheiten

 

Abteilung IV/1

Abteilung IV/4

Abteilung IV/6

Abteilung IV/7

Abteilung IV/11

Abteilung IV/13

Gruppe IV/ZD

 

 

 

SZYMANSKI Wolf Dr.iur., SChef

 

Stellvertreter: DEARING Albin Dr.iur., Abteilungsleiter (A1)

 

 

Aktenzeichen des Leiters der Sektion IV: IV

Amtsgebäude: Herrengasse 7, 1014 Wien

Telefon: 531 26

Abteilung IV/1

 

Aktenzeichen: IV/1 Telefon: 531 26

Amtsgebäude: Herrengasse 6 - 8, 1014 Wien

 

 

Angelegenheiten des Zivilschutzes, insbesondere Koordinierung aller damit im

Zusammenhang stehenden Maßnahmen. Verbindung zu den sachlich berührten

Bundesministerien, zu den Bundesländern und zu den mit Zivilschutzaufgaben

befaßten Organisationen. Führung der Geschäfte des Arbeitsausschusses Z;

Unterstützung aller Maßnahmen zur Koordinierung der Katastrophenhilfe. Voll -

ziehung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesre -

publik Deutschland über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder

schweren Unglücksfällen, BGBl.Nr. 489/1992. Bundeswarnzentrale. Ausbildung

der mit Zivil -  und Katastrophensschutzaufgaben befaßten oder für Zivil -  und Kata -

strophenschutzaufgaben vorgesehenen Organe der Gebietskörperschaften und

der Exekutive, insbesondere Ausbildung der Strahlenspürtrupps; Angelegenhei -

ten der Zivilschutzschule Wilhelmskaserne. Planung der Vorsorgen für das

Funktionieren des öffentlichen Lebens und den Schutz bedeutsamer Objekte in

Krisenzeiten. Mitwirkung bei der Planung des Kulturgüterschutzes. Vertretung

des Bundesministeriums für Inneres in Wirtschaftslenkungsausschüssen.

 

 

 

KIS Peter Dr.phil., MinRat

KASER Helmut, Beamter (A1)

FEHRINGER Wolfgang, ADir, (A2)

TIMAL Günter, ADir (A2)

SCHWARZER Karl, ADir. RegRat

WITZMANN Johann, ADir (A2)

WRUß Johann, ADir (A2)

Abteilung IV/4

 

Aktenzeichen: IV/4 Telefon: 531 26

Amtsgebäude: Herrengasse 7, 1014 Wien

 

Personenstandsverzeichnung, Namensrecht, Administratives Eherecht Kriegs -

gräberfürsorge, Angelegenheiten der Internationalen Kommission für das Zivil -

standswesen. Angelegenheiten der Bundesverwaltung, die in oberster Instanz

nicht ausdrücklich einer anderen Dienststelle zugewiesen sind, insbesondere

Wahrnehmung der Belange nach § 30 Abs. 2 Z. 15 Mietrechtsgesetz, nach dem

Vergütungsgesetz und in Angelegenheiten des Verwaltungsvollstreckungsgeset -

zes. Angelegenheiten betreffend Heimkehrer, Kriegsvermißte und Kriegssterbe -

fälle. Angelegenheiten der Gemeinden, Gemeindeverbände und Verwaltungsbe -

zirke. Angelegenheiten des Bevölkerungswesens. Angelegenheiten des Europa -

rates, soweit sie nicht in die Zuständigkeit anderer Organisationseinheiten fallen.

Wahrnehmung der Ressortzuständigkeit nach dem Geschwomen -  und Schöf -

fenlistengesetz: und nach § 39 Mietrechtsgesetz Verwaltung des Wiener Stad -

terweiterungsfonds und der Gravenegg‘schen Gesamtstiftung.

 

 

WAGNER Helga Mag.iur., MinRätin

THEIMER Ulrich Mag.iur., MinRat

PICHLER Erna, ADir (A2)

WEIGL Andrea, Beamtin (A2)

Abteilung IV/6

 

Aktenzeichen: IV/6 Telefon: 531 26

Amtsgebäude: Herrengasse 7, 1014 Wien

 

Vorbereitung und Durchführung der Wahlen des Bundespräsidenten, zum Natio -

nalrat und der von Österreich zu entsendenden Abgeordneten zum Europäi -

schen Parlament, von Volksabstimmungen, Volksbefragungen, Volksbegehren,

sowie von Volkszählungen. Vorbereitung legislativer Maßnahmen auf diesen

Sachgebieten sowie bezüglich der Führung der Wählerevidenzen und der Euro -

pa - Wählerevidenzen. Koordinierende Behandlung der Zentralen Wählerevidenz

und der Zentralen Europa - Wählerevidenz. Besorgung der Geschäfte der Bun -

deswahlbehörde; Stellungnahme zu Gesetzesentwürfen der Länder, die das

Wahlrecht der Länder und der Gemeinden oder sonstige wahlrechtliche Bestim -

mungen zum Gegenstand haben. Begutachtung von Rechtsvorschriften, die das

Wahlrecht von Kammern und sonstigen Interessenvertretungen betreffen. Stati -

stische Auswertung von Bundespräsidenten - , Nationalrats -  und Europawahlen

sowie von Volksabstimmungen; Herausgabe von Veröffentlichungen über deren

Ergebnisse. Angelegenheiten des Ersatzes der Kosten, die den Gemeinden aus

der Durchführung von Wahlen, Volksabstimmungen, Volksbefragungen und

Volksbegehren sowie aus der Führung der Wählerevidenz und der Europa -

Wählerevidenzen erwachsen. Ersatz von Kosten der Länder im Zusammenhang

mit der Übermittlung der Daten der Europa - Wählerevidenzen der Gemeinden an

das Bundesministerium für Inneres. Erstellung und Einsatz der für das Bundes -

ministerium für Inneres zur Durchführung von Wahlen, Volksabstimmungen,

Volksbefragungen, Volksbegehren und Volkszählungen erforderlichen techni -

schen Einrichtungen. Mitarbeit bei EDV - Vorhaben der Sektion IV.

 

BERGER Manfred Dr.iur., MinRat

STEIN Robert Mag.iur., ORat (A1)

BLÖCHINGER Robert, Beamter (A2)

DOCEKAL Elisabeth, ADir (A2)

SOSTERO Sylvia, ADir (A2)

STROHMAIER Renate, ADir (A2)

Abteilung IV/7

 

Aktenzeichen: IV/7 Telefon: 531 26

Amtsgebäude: Herrengasse 7, 1014 Wien

 

Rechtsangelegenheiten der Stiftungen und Fonds. Angelegenheiten der Er -

werbs -  und Wirtschaftsgenossenschaften sowie der Vereine nach dem Ver -

einspatent von 1852. Öffentliches Denkmal und Museum Mauthausen ein -

schließlich der ehemaligen Nebenlager. Wappenwesen. Feuerwehrwesen. Mit -

wirkung bei Effektenlotterien.

 

 

FISCHER Dr.iur., Dr.phil., MinRat

SOUCEK Wilhelm Mag.phil., ORat (A1)

KRAINZ Alfred, ADir (A2)

HUTTERBERGER Harald, Beamter (A2)

Abteilung IV/11

 

Aktenzeichen: IV/11 Telefon: 531 26

Amtsgebäude: Herrengasse 7, 1014 Wien

 

Legistische Maßnahmen des Innenressorts, insbesondere Erstellung von Geset -

zes -  und Verordnungsentwürfen des Ressorts unter Mitwirkung der zuständigen

Fachabteilungen. Vertretung des Bundesministeriums für Inneres bei der Erar -

beitung der Entwürfe von Konventionen und von in Österreich unmittelbar an -

wendbaren Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft sowie ihrer Mitglied -

staaten im Zuständigkeitsbereich des Innenressorts nach Festlegung des Res -

sortstandpunktes mit den zuständigen Fachabteilungen und der Abteilung III/17.

Grundsätzliche Rechtsangelegenheiten des Innenressorts. Stellungnahme zu

Gesetzes -  und Verordnungsentwürfen anderer Ressorts, soweit hiefür nicht die

Abteilung IV/13 zuständig ist. Stellungnahme zu Gesetzes -  und Verordnungs -

entwürfen der Bundesländer sowie zu Gesetzesbeschlüssen der Landtage, ins -

besondere im Verfahren gemäß Art. 97 und 98 B - VG; Stellungnahme zu Verein -

barungen gemäß Art 15 B - VG. Zusammenfassende Wahrnehmung der Belan -

ge der Entlastung der Sicherheitsexekutive von "artfremden Tätigkeiten“, Orga -

nisation der Behörden der allgemeinen staatlichen Verwaltung in den Ländern.

Wahrnehmung der Informationspflicht nach § 6 Bundesministeriengesetz 1986.

Angelegenheiten internationaler Organisationen, einschließlich des Europarates,

auf dem Gebiet des Grundrechtsschutzes Verbindungsdienst zum Ministerrat

und zum Parlament zusammenfassende Behandlung der Angelegenheiten des

Umweltschutzes. Rechtsdokumentation des Ressorts. Koordinations -  und

Grundsatzaulgaben der Sektion, insbesondere auch auf dem Gebiet der Perso -

nal - , Budget -  und Organisationsangelegenheiten. Geschäftsstelle des Beirates

für Grundsatzfragen der Gewaltprävention (Präventionsbeirat). Administrative

Tätigkeiten zur Unterstützung des Präventionsbeirates; Vorbereitung von Verträ -

gen zur Förderung von Vorhaben der Gewaltprävention; Unterstützung privater

Einrichtungen bei der Antragstellung im Rahmen von EU - Programmen im Be -

reich der Gewaltprävention; begleitende Kontrolle und Betreuung geförderter

Projekte; Vorbereitung der Tätigkeitsberichte des Beirates an den Bundesmini -

ster für Inneres und von Vorschlägen für eine wirksamere Gestaltung der Koope -

ration der Sicherheitsbehörden und Opferschutzeinrichtungen im Bereich der

Gewaltprävention, damit zusammenhängende Grundsatzfragen der Gewaltprä -

vention.

 

 

DEARING Albin Dr.iur., Abteilungsleiter (A1)

DROBESCH Heinz Mag.iur., Rat

GROSINGER Walter Mag.iur., Rat

GSCHLIFFNER Wolfgang Mag.iur., Beamter (A1)

HUTTER Karl Mag.iur., Beamter (A1)

VOGL Mathias Mag.iur., Beamter (A1)

WEISS Verena Mag.iur. ‚Beamtin (A1) (KU)

DIETINGER Alexandra Mag.iur., VB/v1

Referat IV/11/a

 

Aktenzeichen: IV/11/a Telefon: 531 26

Amtsgebäude: Herrengasse 7, 1014 Wien

 

Legistische Angelegenheiten des Asyl - , Fremdenpolizei -  und Wanderungswe -

sens unter Mitwirkung der zuständigen Fachabteilungen; Angelegenheiten inter -

nationaler Organisationen, einschließlich des Europarates, auf dem Gebiet des

Grundrechtsschutzes.

 

JELINEK Andrea Dr.iur., Referatsleiterin (A1)

 

Referat IV/11/b

 

Aktenzeichen: IV/11/b Telefon: 531 26

Amtsgebäude: Herrengesse 7, 1014 Wien

 

Legistische Maßnahmen auf dem Gebiet des Zivildienstwesens unter Mitwirkung

der zuständigen Fachabteilungen.

 

HAFNER Walter Dr.iur., MinRat

 

Referat IV/11/c

 

Aktenzeichen: IV/11/c Telefon: 531 26

Amtsgebäude: Herrengasse 7, 1014 Wien

 

Verbindungsdienst zum Ministerrat und zum Parlament; Rechtsdokumentation

des Ressorts; Wahrnehmung der Informationspflicht nach § 6 Bundesministeri -

engesetz. Mitwirkung bei Personal - , Budget -  und Organisationsvorhaben der

Sektion IV.

 

ELLER Walter Mag.iur., Referatsleiter (A1)

 

Referat IV/11/d

 

Aktenzeichen: IV/11/d Telefon: 531 26

Amtsgebäude: Herrengasse 7, 1014 Wien

 

Stellungnahme zu Gesetzes -  und Verordnungsentwürfen der Bundesländer so -

wie zu Gesetzesbeschlüssen der Landtage, insbesondere in Verfahren gemäß

Art. 97 und 98 B - VG; Stellungnahme zu Gesetzes -  und Verordnungsentwürfen

anderer Ressorts, soweit nicht Angelegenheiten der Bundesverfassung, der

Grundrechte, der Sicherheitsverwaltung, der Tätigkeit der Sicherheitsbehörden

im Dienste der Strafrechtspflege oder der Verwaltungsverfahrensgesetze berührt

sind oder die Abteilung IV/13 zuständig ist. Stellungnahme zu Vereinbarungen

gemäß Art. 15a B - VG. Organisation der Behörden der allgemeinen staatlichen

Verwaltung.

 

HOLBAR Kurt Mag.iur., MinRat

Abteilung IV/13

 

Aktenzeichen: IV/13 Telefon: 531 26

Amtsgebäude: Herrengasse 7, 1014 Wien

 

Stellungnahme zu Gesetzes -  und Verordnungsentwürfen des Verkehrsressorts

in Angelegenheiten des Kraftfahrwesens und der Straßenpolizei. Sachgebiets -

weise Sammlung aller für den verkehrspolizeilichen Dienst wichtigen Vorschriften

und Veröffentlichungen. Rechtshilfe aufgrund von Zusatzverträgen zum Europäi -

schen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen, sofern es sich nach

österreichischem Recht um Verwaltungsstrafsachen wegen Verkehrsübertretun -

gen handelt Verbindung zu den mit diesen Angelegenheiten befaßten Behörden

und Organisationen des In -  und Auslandes. Fachliche Einflußnahme auf die ver -

kehrspolizeiliche Schulung und Ausrüstung. Erstellung verkehrspolizeilicher Un -

terrichtsbehelfe. Verkehrserziehung. Vorbereitung und Durchführung von Ge -

fahrgutseminaren für Exekutivbeamte und Sachbearbeiter der Behörden und der

allgemeinen staatlichen Verwaltung.

 

GRUNDTNER Herbert Dr.iur., MinRat

WAMMERL Karl, Obstlt

SAßMANN Gerlinde, VB/b

Gruppe IV/ZD

 

Zivildienst

 

 

Abteilung IV/9

Abteilung IV/10

Abteilung IV/14

               

 

 

 

KELLER Christine Dr. iur., MinRätin

 

 

 

 

Aktenzeichen der Leiterin der Gruppe IV/ZD: IV/ZD

Amtsgebäude: Landstraßer Hauptstraße 169, 1030 Wien

Telefon: 531 26

Abteilung IV/9

 

Aktenzeichen: IV/9 Telefon: 531 26

Amtsgebäude: Landstraßer Hauptstr. 169, 1030 Wien

 

Erstellung genereller Richtlinien und Weisungen auf dem Gebiet des Zivildienst -

wesens; Kontaktaufnahme mit Rechtsträgern potentieller Einrichtungen; Ab - 

schluß der Verträge (§ 41 Abs. 3 ZDG) mi Rechtsträgern anerkannter Einrich -

tungen; Betreuung der Rechtsträger anerkannter Einrichtungen, einschließlich

der Schulung von Mitarbeitern der Rechtsträger für die Funktion eines Vorge -

setzten von Zivildienstleistenden; Anerkennung von Trägern eines Dienstes im

Ausland (§ 12b ZDG); Organisation der Grundausbildung der Zivildienstleisten -

den einschließlich der Schulung von Grundlehrgangs - Leitern und Vortragenden

sowie der Erstellung von Lehr -  und Lernbehelfen, Organisation der Übungen von

Zivildienstleistenden im Bereich des Zivilschutzes sowie des Dienstes im Kata -

stropheneinsatz.

 

ZARUBA Ernst Dr.iur., MinRat

SAMM Josef, ADir (A2)

STASTNY Erika, ADir (A2)

RICHTER Markus, VB/b

Abteilung IV/10

 

Aktenzeichen: IV/10 Telefon: 531 26

Amtsgebäude: Landstraßer Hauptstr. 169, 1030 Wien

 

Durchführung der Feststellungsverfahren über den Eintritt oder das Erlöschen

der Zivildienstpflicht; Befreiung von der Leistung des Zivildienstes; Aufschub des

Antrittes des ordentlichen Zivildienstes; Zuweisung zum Zivildienst und Eintei -

lung zum Grundlehrgang; Mitwirkung bei der EDV - Planung für die Gruppe; Aus -

kunftsstelle für den Bereich des Zivildienstwesens.

 

STRADAL Helmuth Dr.iur., MinRat

KOLM Irene Dr.iur., MinRätin

IGBINOSA Karin, Beamtin (A2)

KERSCH Sabine, Beamtin (A2)

KITZLER Herbert, ADir (A2)

LEUPOLD Johann, ADir (A2)

LINGLER Alfred, ADir (A2)

SCHAUMANN Karin, ORev

TAUBER Brigitte, ADir (A2)

KASPAR Ursula, VB/b

WIELAND Dieter, VB/b

 

 

Referat IV/10/a

 

Aktenzeichen: IV/10/a Telefon: 531 26

Amtsgebäude: Landstraßer Hauptstr.169, 1030 Wien

 

Mitwirkung bei der EDV - Planung für die Gruppe und der betrieblichen Durchfüh -

rung ihrer EDV - Anwendungen; Auskunftsstelle für den Bereich des Zivildienst -

wesens.

 

SPULLER Johann, ADir (A2)

Abteilung IV/14

 

Aktenzeichen: IV/14 Telefon: 531 26

Amtsgebäude: Landstraßer Hauptstr. 169, 1030 Wien

 

Koordination der Tätigkeit der Überwachungsbehörden; Durchführung von Ver -

fahren zur Änderung einer verfügten Zuweisung ab dem Dientantrittstag (Ver -

setzung, Unterbrechung) sowie zur Verlängerung des ordentlichen Zivildienstes

oder zur vorzeitigen Entlassung aus dem Zivildienst; Feststellung von in die Zeit

des Zivildienstes nicht einrechenbaren Zeiten; Mitwirkung bei Einsätzen von Zi -

vildienstleistenden nach § 8a Abs. 1 ZDG; Angelegenheiten ordentlicher oder

außerordentlicher Beschwerden (§§ 37f ZDG) sofern nicht die Zuständigkeit des

Zivildienstrates gegeben ist; Wahrnehmung von Haftungsfragen bei durch Zivil -

dienstleistende im Dienst zugefügten Schäden; Budgetangelegenheiten, Geld -

und Rechnungswesen einschließlich der Kostenersätze gemäß § 12b Abs. 8

ZDG sowie Controlling.

 

 

SEIBERT Bruno Dr.iur., MinRat

BRANDLHOFER Joachim, ADir (A2)

EICHINGER Georg, ADir (A2)

FRIEDRICH Alfred, ADir. RegRat

HAAS Wolfgang, ADir (A2)

HAMP Ernst, ADir (A2)

MASARIK Angelika, ADir (A2)

PESSL Elisabeth, Beamtin (A2)

REDL Konrad, ADir. RegRat

REISCHER Wolfgang, ARat

RETZ Annemarie, Beamtin (A2)

ROßMANN Gabriele, ADir (A2)

SCHWEITZER Helga, Beamtin (A2)

SOMMER Gernot, Beamter (A2)

ZELLER Margit, ADir (A2)

ACHS Claudia, VB/b

DELLMOUR Rosemarie, VB/b

HEUBERGER Reinhard, VB/b

FONDS, KOMMISSIONEN UND BEIRÄTE

 

MASSAFONDS DER BUNDESPOLIZEI

 

Aktenzeichen: I/6/a

Anschrift: Hohenbergstraße 1, 1124 Wien

Telefon: 81 124

 

Vorsitzender des Kuratoriums: CHOMIAK Jaroslav Mag.iur., MinRat

Geschäftsführender Leiter:         RAYMANN Gerhard, Oberst

 

MASSAFONDS DER BUNDESGENDARMERIE

 

Aktenzeichen: I/6/b

Anschrift: Hohenbergstraße 1, 1124 Wien

Telefon: 81 124

Vorsitzender des Kuratoriums: CHOMIAK Jaroslav Mag.iur., MinRat

Geschäftsführender Leiter:       WENDT Günter, Hptm

 

WOHLFAHRTSFONDS FOR DIE EXEKUTIVE DES BUNDES

 

Anschrift: Herrengasse 7, 1014 Wien

Telefon: 531 26

 

Vorsitzender des Kuratoriums: STAMMER Herbert DDr., MinRat

 

WOHLFAHRTSFONDS DER BUNDESPOLIZEI

 

Anschrift Schottenring 7 - 9, 1010 Wien

Telefon: 31 310, Durchwahl 7310

 

Vorsitzender des Kuratoriums: SIKA Michael Mag.iur., Generaldirektor für die

                                                    öffentliche Sicherheit

Sekretär: VORLAUFER Willibald Mag.iur., Hofrat

Vorsitzender des Arbeitsausschusses Wien: STIEDL Peter Dr.iur., Pol.Präs.

Stellvertreter d. Präsidenten d. Kuratoriums: BUXBAUM Erik Dr.iur., MinRat

 

GENDARMERIEJUBILÄUMSFONDS 1949

 

Anschrift: Herrengasse 7,1014 Wien

Telefon: 531 26/3810 (Sekretär)

 

Präsident:        SIKA Michael Mag.iur., GD f. d. öffentl. Sicherheit

Vizepräsident: SEISER Johann Mag.iur., Gendarmeriegeneral

Sekretär:          PENKER Erwin, Major

WIENER STADTERWEITERUNGSFONDS

 

Anschrift: Herrengasse 7, 1014 Wien

Telefon: 531 26/2053 (Geschäftsführerin)

 

Geschäftsführerin:   WAGNER Helga Mag.iur.1., MinRätin

Fondsbeirat:             HAMPEL Werner Dr.iur., SChef

                                 MATZKA Manfred Dr.iur., SChef

                                 STAMMER Herbert Dr.iur., Dr.phil. MinRat

                                 SCHUH Anton, ADir

 

FLÜCHTLINGSFONDS DER VEREINTEN NATIONEN

 

Anschrift Herrengasse 7, 1014 Wien

Telefon: 531 26/5159

 

Vorsitzender des Kuratoriums: MATZKA Manfred Dr.iur., SChef

Stellvertreter: FENZL Heide - Marie Dr.phil., MinRätin

Geschäftsführer: ENGELHARDT Gerhard Dkfm.

 

DISZIPLINARKOMMISSION BEIM BUNDESMINISTERIUM FÜR

INNERES

 

Aktenzeichen: DK

Anschrift: Herrengasse 7, 1014 Wien

Telefon: 531 26

 

Vorsitzender                         HAMPEL Werner Dr.iur., SChef

Disziplinaranwalt:                SCHADWASSER Johann Dr.iur., MinRat

 

LEISTUNGSFESTSTELLUNGSKOMMISSION

BEIM BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES

 

Anschrift: Herrengasse 7, 1014 Wien

Telefon: 531 26

 

Vorsitzender         HAMPEL Werner Dr.iur., SChef

 

ÖSTERREICHISCHE SEKTION DER INTERNATIONALEN

KOMMISSION FÜR DAS ZIVILSTANDSWESEN (CIEC)

 

Aktenzeichen. IV/4

Anschrift: Herrengasse 7, 1014 Wien

Telefon: 531 26

 

Präsidentin: WAGNER Helga Mag.iur., MinRätin

ARBEITSGRUPPE FÜR GLEICHBEHANDLUNGSFRAGEN

 

Vorsitzende:         GEIßLER Sibylle, ADir

Stellvertreterin:    LUKSCHANDERL Martha, ADir

 

BEIRAT FÜR GRUNDSATZFRAGEN DER GEWALTPRÄVENTION

(PRÄVENTIONSBEIRAT)

 

Anschrift: 1014 Wien, Herrengasse 7

 

Vorsitzender: DEARING Albin Dr..iur., Abteilungsleiter

Stellvertreter: DROBESCH Heinz Mag.iur., Beamter

 

INVENTURKOMMISSION

 

Vorsitzender:        MÜLLNER Robert, ADir

Stellvertreter:        BUCHSBAUM Franz, ADir

Mitglieder:            ARTNER Wolfgang, ADir

                               WEINBERGER Ferdinand, ADir

                               OFFENEGGER Franz, Beamter

 

ZIVILDIENSTRAT BEIM BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES

 

Vorsitzender:        ZEHETNER Franz Dr.iur.; HR d. OGH

Stellvertreter:        KURAS Gerhard Dr. iur, Richter d. OLG Wien

 

TECHNISCHER BEIRAT DES GENERALDIREKTORS FÜR DIE

ÖFFENTLICHE SICHERHEIT

 

VORSITZENDER®:            Leiter(in) der Abteilung II/3 (Quartale 1 und 3)

                                               Leiter(in) der Abteilung II/5 (Quartale 2 und 4)

 

Die administrativen Belange und die Geschäftsführung des Beirates obliegen der

Abteilung II/20.

 

INTEGRATIONSBEIRAT

 

Anschrift: 1014 Wien, Bräunerstraße 5

 

Vorsitzender:        Bundesminister für Inneres

1.Stellvertreter:     MATZKA Manfred Dr.iur., SChef

2.Stellvertreter:     FENZL Heide - Marie Dr.phil., MinRätin

PERSONALVERTRETUNG

 

Zentralausschuß für die Bediensteten der Bundesgendarmerie beim

Bundesministerium für Inneres

 

Anschrift: Herrengasse 7, 1014  Wien

Telefon: 531 26

 

Vorsitzender:                                       GROß Alfred, ChefInsp.

Vorsitzender - Stellvertreter:             KIEGLER Herbert, ChefInsp.

                                                               KEIBLINGER Leopold, ChefInsp.

                                                               STEINER Josef, ChefInsp.

 

Zentralausschuß für dieBediensteten der Sicherheitswache beim

Bundesministerium für Inneres

 

Anschrift: Salztorgssse 5, 1010 Wien

Telefon: 531 79

 

Vorsitzender:                                       PAIL Franz, ChefInsp.

Vorsitzender - Stellvertreter:             KLEINDIENST Josef, ChefInsp.

 

Zentralausschuß für die Bediensteten des Kriminaldienstes beim

Bundesministerium für Inneres

 

Anschrift: Schottenring 7 - 9, 1010 ‚Wien

Telefon: 313 10/7821

 

Vorsitzender:                                       HASELMAYER Gottfried, ChefInsp.

Vorsitzender - Stellvertreter:             PANNAGL Walter, ChefInsp.

                                                               PERSCHY Günther, ChefInsp.

 

Zentralausschuß für die Bediensteten der Sicherheitsverwaltung

beim Bundesministerium für Inneres

 

                                               Anschrift: Minoritenplatz 9, 1014 Wien

                                                               Telefon: 531 26

 

Vorsitzender:                                       SCHNEIDER Wolfgang, ADir.

Vorsitzender - Stellvertreter:             SCHUH Anton, ADir.

Dienststellenausschuß für die Bediensteten der

Sicherheitsverwaltung beim Bundesministerium für Inneres

 

Anschrift: Herrengasse 7, 1014 Wien

Telefon: 531 26

 

Vorsitzender: SCHUH Anton, ADir.

 

Dienststellenausschuß für die Bediensteten des

Gendarmeriedienstes beim Bundesministerium für Inneres

 

Anschrift: Herrengasse 7, 1014 Wien

Telefon: 531 26

 

Vorsitzender: SULZER Karl, RevInsp

 

Dienststellenausschuß für die Bediensteten des

Kriminaldienstes beim Bundesministerium für Inneres

 

Anschrift: Liechtenwerder Platz: 5, 1090 Wien

Telefon: 31 345

Gruppe Staatspolizei

Vorsitzender: DÖRNER Christian, Bez.Insp.

 

Gruppe Kriminalpolizei

Vorsitzender: IDINGER Roman, ChefInsp.

 

Dienststellenausschuß für die Bediensteten der

Sicherheitswache beim Bundesministerium für Inneres

 

Anschrift: Minoritenplatz 9,1014 Wien

Telefon: 531 26

 

Vorsitzender: PIELER Anton, ChefInsp.

Die Geschäftseinteilung des Bundesministeriums für Inneres wird mit Wirksamkeit

vom 1. August 1999 wie folgt geändert:

 

Der Geschäftsbereich der Abteilung I/5 lautet wie folgt (Änderungen sind durch

Fettdruck gekennzeichnet):

 

Wirtschaftsangelegenheiten der Zentralleitung, einschließlich Kraftfahrpark;

Druckerei und Buchbinderei mit Ausnahme jener Beschaffungen, die der

Abteilung I/6 zugewiesen sind; technisch - operative Informations -  und

Kommunikationsangelegenheiten der Zentralleitung, Wartungs -  und

Supportbetrieb; Netzwerkkonzeptionen und  - implementationen hinsichtlich

der Amtsgebäude der Zentralleitung (ausgenommen die primäre

Netzwerkebene), soweit hiefür nicht die EDV - Zentrale zuständig ist,

Angelegenheiten der Unterbringung für den Bereich der Zentralleitung; Aufsicht

über die Dienstgebäude des Ressorts; Bau - , Mietrechts -  und

Liegenschaftsangelegenheiten für den Bereich der Zentralleitung;

Raumbewirtschaftung; Angelegenheiten des Bundesbedienstetenschutzes

in Bezug auf die Amtsgebäude der Zentralleitung; Budgetplanung,

Bedarfsprüfung und Controlling hinsichtlich jener der Abteilung

zugewiesenen Agenden.

 

Referat II/5/a

 

Wirtschaftsstelle des Bundesministeriums für Inneres; Materialverwaltung und -

ausgabe; Buchbinderei und Druckerei

 

Referat II/5/b

 

Technisch - operative Informations -  und Kommunikationsangelegenheiten

der Zentralleitung, Wartungs -  und Supportbetrieb; Netzwerkkonzeptionen

und  - implementationen hinsichtlich der Amtsgebäude der Zentralleitung

(ausgenommen die primäre Netzwerkebene), soweit hiefür nicht die EDV -

Zentrale zuständig ist; Beschaffung, Konfiguration und Implementation von

(aktiven) Netzwerkkomponenten; Fernmeldewesen für den Bereich der

Amtsgebäude der Zentralleitung

 

Im Geschäftsbereich der Gruppe II/D werden folgende Änderungen durchgeführt (die

Änderungen sind durch Fettdruck ersichtlich gemacht):

 

Der Hinweis auf jenen dem Leiter der Gruppe II/D nach § 10 Abs. 3 BMG vorbehaltenen

Geschäftsbereich „Dienstaufsicht über den kriminalpolizeilichen Journaldienst" wird durch

den Passus "Leitung des Landeszentralbüros der Interpol" ersetzt.

 

Der Geschäftsbereich der Abteilung II/8 lautet wie folgt:

 

Zentralstelle zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der

Suchtmittelkriminalität; Leitung und Koordinierung der Sicherheitsbehörden

und Sicherheitsdienststellen, Verbindungsdienst zu anderen Behörden und

Organisationen sowie internationale polizeiliche Kooperation in diesen

Angelegenheiten, insbesondere im Rahmen der Interpol, des EUROPOL -

Übereinkommens und als Zentralstelle nach den Art. 39, 40, und 46 des

Schengener Durchführungsübereinkommens sowie zur Bekämpfung des

Betruges zum Nachteil der Gemeinschaft; Angelegenheiten der Meldestelle nach

§ 41 Bankwesengesetz; Führung und Dienstaufsicht in Bezug auf die

Sondereinheiten gemäß § 1 Z 1 und 3 der Sondereinheiten - Verordnung,

BGBl.Nr.267/93 (Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Suchtgiftkriminalität - EBS,

Einsatzgruppe der Gruppe D zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität -

EDOK); Maßnahmen im Zusammenhang mit der Errichtung von

Sonderkommissionen der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit;

internationale Gremienarbeit in Angelegenheiten der Bekämpfung der

organisierten sowie der Suchtmittelkriminalität, insbesondere im Rahmen der

Multidisziplinären Gruppe(MDG) und der Zentralen Europäischen Initiative

(CEI); Wahrnehmung der operativen Angelegenheiten des § 54a SPG

(verdeckte Ermittlungen), soweit dafür nicht die Abteilung II/16 zuständig ist.

*) Dem Leiter der Abteilung II/8 obliegt

• die Dienstaufsicht über die Kriminalbeamten - Journaldienste der Abteilung II/8

• die Wahrnehmung der Aufgaben des Bundesdrogenkoordinators

 

In der Abteilung II/8 wird ein Referat II/8/a (Nationale EUROPOL - Stelle) mit folgendem

Geschäftsbereich eingerichtet:

 

                Wahrnehmung von Angelegenheiten der Nationalen Stelle nach dem

                EUROPOL - Übereinkommen, insbesondere Durchführung des

                Amtshilfeverkehrs mit dem Europäischen Polizeiamt (EUROPOL);

                Angelegenheiten der Datei zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität

 

Der Geschäftsbereich der Abteilung II/9 lautet wie folgt:

 

                Grundsätzliche Angelegenheiten der internationalen kriminalpolizeilichen           

                Zusammenarbeit, insbesondere Wahrnehmung von Leitungs -  und

                Koordinierungsaufgaben des Nationalen Zentralbüros (NZB) der

                Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation IKPO - INTERPOL gemäß dem

                Bundesgesetz vom 15.7.1964 über die internationale kriminalpolizeiliche

                Amtshilfe, BGBl.Nr. 191; Wahrnehmung der Aufgaben der Generaldirektion für

                die öffentliche Sicherheit im Rahmen der polizeilichen und justiziellen

                Zusammenarbeit in der Europäischen Union sowie der polizeilichen

                Zusammenarbeit im Rahmen des Schengener Vertragswerkes;

                Verbindungsdienst und Vertretung gegenüber internationalen Organisationen

                und zwischenstaatlichen Einrichtungen in Angelegenheiten der Gruppe II/D,

                einschließlich organisatorischer Angelegenheiten.

 

Der Geschäftsbereich der Abteilung II/10 lautet wie folgt:

 

 

                Leitung und Koordinierung des Dienstes der Sicherheitsbehörden und  - dienst -

                stellen auf dem Gebiete kriminal -  und sicherheitspolizeilicher Ermittlungen und

                Fahndungen; Durchführung von Zielfahndungen im Ausland, soweit nicht

                die Abteilung II/8 zuständig ist;. Zentralstelle für die Bekämpfung der

                Falschgeld -  und der Umweltkriminalität, der Pornographie und des

                Menschenhandels sowie der internationalen KFZ - Verschiebung;

                internationale polizeiliche Kooperation, insbesondere im Rahmen der

                Interpol, des Europol - Übereinkommens und als Zentralstelle nach den Art

                39, 40 und 46 des Schengener Durchführungsübereinkommens, soweit nicht

                eine Zuständigkeit der Abteilung II/8 gegeben ist. Angelegenheiten des

                operativen kriminalpolizeilichen Verbindungsdienstes zu anderen Behörden und

                Organisationen.

 

*)            Dem Leiter der Abteilung II/10 obliegt die Dienstaufsicht über den kriminalpolizeilichen

                Journaldienst

Der Geschäftsbereich des Referates II/10/a lautet wie folgt:

 

                Fahndungswesen und Durchführung des internationalen kriminal -  und

                sicherheitspolizeilichen Amtshilfeverkehrs im Zusammenhang mit

                Ausschreibungen im Schengener Informationssystem und dem

                Einschreiten auf fremdem Hoheitsgebiet nach dem Schengener

                Durchführungsübereinkommen; Angelegenheiten der SIRENE Österreich.

 

Der Geschäftsbereich der Abteilung II/11 lautet wie folgt:

 

                Untersuchung von Spuren und anderen Beweisgegenständen. Fachliche Aufsicht

                über die kriminaltechnischen Untersuchungsstellen. Schulung auf dem Gebiet

                der Kriminaltechnik; Wissenschaftliche Forschung insbesondere Entwicklung

                neuer kriminaltechnischer und erkennungsdienstlicher Arbeitsmethoden.

                Internationale Kriminaltechnische Amtshilfe, insbesondere im Rahmen der

                INTERPOL. Wirtschaftsstelle gemäß § 16 Abs. 1 2. Satz BHV 1989

                (Kriminaltechnisches Inventar).

 

In der Gruppe II/D wird eine Abteilung mit der Bezeichnung "Abteilung II/16" mit

folgendem Geschäftsbereich eingerichtet:

 

                Zentralstelle für Angelegenheiten des Zeugenschutzes, der

                Datensicherheit, des automationsunterstützten Datenabgleiches, der

                Legendierung nach § 54a SPG sowie für Observation und

                Observationstechnik für den Kriminaldienst; Führung zentraler Evidenzen

                zur fallbezogenen Unterstützung verdeckter Ermittlungsmaßnahmen.

 

Der Geschäftsbereich der Abteilung II/22 wird um die Aufgabe „Medizinischer

Begleitschutz im Zusammenwirken mit der Abteilung II/6“ ergänzt.

 

Im Bereich der Ministerialkanzleidirektion wird die Kanzleistelle GI aufgelöst.

 

Zusatz für die Gruppen II/A und II/B:

 

Hinsichtlich der Information der nachgeordneten Behörden und Dienststellen ist das

Erforderliche von do. zu veranlassen.

Die derzeitige, im wesentlichen aus dem Jahre 1989 stammende Geschäftseinteilung

des Bundesministeriums für Inneres weist die dem Bundesminister für Inneres zur

Besorgung zukommenden Aufgaben gemäß § 7 Absatz 1 BMG 1986 vier Sektionen

zu; in unmittelbarer Unterordnung unter den Bundesminister werden dem

Generalinspinzierenden der Sicherheitsbehörden und

Landesgendarmeriekommanden Kontrollaufgaben für den Ressortbereich und

projektbezogene Aufgaben in Bezug auf die Errichtung der Sicherheitsakademie

zugewiesen.

 

Durch die Geschäftseinteilung des Bundesministeriums für Inneres werden dabei die

"Kernaufgaben“ des Innenressorts, nämlich die Sicherheitspolizei , die Kriminalpolizei

sowie die „Staatspolizei“ der Sektion II und die fremdenbezogenen Aufgaben der

Sektion III zugewiesen. Von den Sektionen I und IV werden derzeit keine

„Kernaufgaben“ des Innenressorts wahrgenommen. Diese Situation führt in der

Vollzugspraxis zu einem "Verantwortungsübergewicht" im Bereich der Sektion II. Das

Erfordernis der Neubesetzung der Leitung der Sektion III wird daher zum Anlass

genommen werden, die Geschäftsbereiche des Bundesministeriums für Inneres

dadurch neu zu strukturieren , dass

 

- die Sektion III in die Sektion IV integriert wird,

die bisher dem Generalinspizierenden der Sicherheitsbehörden und

Landesgendarmeriekommanden zukommenden Revisionsaufgaben der Sektion I

sowie die Vollziehung der im Rahmen des Projektes „Gründung einer

Sicherheitsakademie“ definierten Aufgabenfelder der Sektion II übertragen

werden

 

- dem Generalinspizierenden der Sicherheitsbehörden und

Landesgendarmeriekommanden weitere Geschäftsbereiche zugewiesen werden.

 

Dem nicht unbeträchtlich erweiterten Kompetenzbereich der Sektion IV wird durch

die Schaffung von Gruppen - analog zur Sektion II - Rechnung getragen. Durch

diese Maßnahmen soll gleichzeitig eine Straffung der Aufbauorganisation des

Bundesministeriums für Inneres erzielt werden.

 

Die Geschäftseinteilung des Bundesministeriums für Inneres wird somit mit

Wirksamkeit vom 1. Dezember 1999 wie folgt geändert:

 

Die Abteilung GI/2 sowie das Referat GI/2/a werden mit unverändertem

Geschäftsbereich der Sektion 1 zugeordnet. Die Abteilung GI/2 erhält die

Bezeichnung "Abteilung I/7“; das Referat GI/2/a erhält die Bezeichnung „Referat

I/7/a“.

 

Die Abteilung GI/1 wird mit unverändertem Geschäftsbereich der Sektion II

zugeordnet und erhält die Bezeichnung „Abteilung II/24“.

 

Die bisher der Sektion III zukommenden Aufgaben werden der Sektion IV -

zusätzlich zu den bestehenden Aufgabenfeldern - übertragen. Aus

verwaltungsökonomischen Gründen erhält die Sektion IV die Bezeichnung „Sektion

III - Legistik, Asyl, Migration und sonstige Verwaltungsangelegenheiten.“

 

Im Rahmen dieser Sektion wird eine Gruppe mit der Bezeichnung „Gruppe III/K -

Recht und Legistik", eine Gruppe mit der Bezeichnung „Gruppe III/M - Asyl - , Pass -

und Staatsbürgerschaftsangelegenheiten“, eine Gruppe mit der Bezeichnung

„Gruppe III/L - Fremdenwesen und sonstige Sicherheitsverwaltung“ sowie eine

Gruppe mit der Bezeichnung „Gruppe III/J - Betreuung von Flüchtlingen und

Vertriebenen“ eingerichtet.

 

Der Gruppe III/K werden mit unverändertem Geschäftsbereich die Abteilung IV/13

unter der Bezeichnung III/3 und die Abteilung IV/4 unter der Bezeichnung III/4

zugeordnet.

 

Im Geschäftsbereich der Abteilung IV/11 entfällt die Wortfolge „Geschäftsstelle des

Beirates für Grundsatzfragen der Gewaltprävention (Präventionsbeirat)“.

Der Gruppe III/K werden die Abteilung IV/11 unter der Bezeichnung III/2, das Referat

IV/11/a unter der Bezeichnung II/2/a, das Referat IV/11/b unter der Bezeichnung

III/2/b, das Referat IV/11/c unter der Bezeichnung III/2/c und das Referat IV/11/d

unter der Bezeichnung III/2/d zugeordnet.

 

Der Gruppe III/M werden mit unverändertem Geschäftsbereich und unveränderter

Bezeichnung die Abteilungen III/12 und III/13 zugeordnet.

Der Gruppe III/L werden mit unverändertem Geschäftsbereich die Abteilungen III/1

und III/16, die Referate III/16/a und III/16/b mit unveränderter Bezeichnung sowie die

Abteilung IV/1 unter der Bezeichnung III/1 zugeordnet.

 

Der Gruppe III/J wird mit unverändertem Geschäftsbereich und unveränderter

Bezeichnung die Abteilung III/14 zugeordnet.

 

Der Geschäftsbereich der Abteilung III/15 wird um folgenden Passus ergänzt:

 

„Angelegenheiten der im Geschäftsbereich der Sektion III eingerichteten Beiräte“

 

Die Abteilung III/15 wird der Gruppe III/J mit unveränderter Bezeichnung zugeordnet.

 

Die Abteilung IV/6 erhält die Bezeichnung „Abteilung III/6“; die Abteilung IV/7 erhält

die Bezeichnung III/7.

 

Die Stellvertretung der Leitung der Sektion III wird hinsichtlich der Gruppen III/L und

III/J sowie der Abteilung III/17 der Leitung der Gruppe III/M und bezüglich der

Abteilungen III/6 und III/7 der Leitung der Gruppe III/K übertragen.

 

Dem Generalinspizierenden der Sicherheitsbehörden und

Landesgendarmeriekommanden werden mit unverändertem Geschäftsbereich die

Gruppe I/EDV, die Abteilung I/EDV - Z ‚ die Abteilung I/8, die Gruppe II/F, die

Abteilung II/19, die Abteilung II/21, die Gruppe IV/ZD‘ die Abteilung IV/9, die

Abteilung IV/10, das Referat IV/10/a und die Abteilung IV/14 zugeordnet.

 

Aus verwaltungsökonomischen Gründen wird die Organisationseinheit

„Generalinspizierender der Sicherheitsbehörden und

Landesgendarmeriekommanden“ als „Sektion IV - EDV, Zivildienst und sonstige

technische sowie betriebliche Belange“ bezeichnet.

 

Die Gruppe I/EDV erhält die Bezeichnung IV/EDV; die Abteilung I/EDV - Z erhält die

Bezeichnung IV/EDV - Z; die Abteilung I/8 erhält die Bezeichnung IV/8; die Gruppe

II/F erhält die Bezeichnung IV/F; die Abteilung II/19 erhält die Bezeichnung IV/19;

die Abteilung II/21 erhält die Bezeichnung IV/21 und das Referat GI/a erhält die

Bezeichnung IV/a.

 

Das Referat GI/b wird als Abteilung eingerichtet und erhält die Bezeichnung

"Abteilung IV/15“.

 

Die Stellvertretung der Leitung der Sektion IV wird der Leitung der Gruppe IV/EDV

zugeordnet.

 

Die mit Schreiben vom 31. Jänner 1995, Zl. 22.000/143 - I/1/95, eingerichtete

Beschwerdekommission wird aufgelöst.

 

Die Kanzleistelle E erhält die Bezeichnung Kanzleistelle L, die Kanzleistelle H erhält

die Bezeichnung Kanzleistelle E und die Kanzleistelle L erhält die Bezeichnung

Kanzleistelle H.

Allfällige Hinweise in der derzeit gültigen Geschäftseinteilung auf Zuständigkeiten

von Organisationseinheiten, deren Bezeichnung sich ändert, gelten als Verweisung

auf die entsprechende Organisationseinheit in diesem Rundschreiben.

 

Mit der vorläufigen Leitung der Gruppen III/J, III/K, III/L und III/M wird der Leiter der

Sektion III, Sektionschef Dr. Wolf SZYMANSKI betraut.

 

Nach Maßgabe der im praktischen Vollzug gewonnenen Erfahrungen mit der

gegenständlichen Strukturreform, wird in Aussicht gestellt, ablauforganisatorische

Problemstellungen ehestmöglich zu beseitigen.

 

Abschließend wird mitgeteilt, dass die Funktion des Menschenrechtskoordinators des

Bundesministeriums für Inneres gemäß Punkt 19 des Ministerratsbeschlusses vom

20. Juli 1999 (\(ortrag des Bundeskanzlers vom 15. Juli 1999, GZ 670.425/20 -

V/A/5/99), dem Leiter der Abteilung IV/11, Ministerialrat Dr. Albin DEARING,

übertragen wurde.

 

Zusatz für die Gruppen II/A und II/B:

 

Hinsichtlich der Information der nachgeordneten Behörden und Dienststellen ist das

Erforderliche von do. zu veranlassen.

Zur Vermeidung von Aufgabenredundanzen werden mit Wirksamkeit vom 27. Jänner

2000 die nachstehenden Präzisierungen der Aufgabenbereiche der Abteilungen I/2,

I/4, I/5 und IV/15 vorgenommen.

 

Die Geschäftseinteilung des Bundesministeriums für Inneres wird wie folgt geändert:

 

1. Der Geschäftsbereich der Abteilung I/2 wird um folgenden Passus ergänzt:

 

    "Abschluss von Mietverträgen für den Bereich der Zentralleitung, Anweisung von

    Mieten der Zentralleitung.“

 

2. Im Geschäftsbereich der Abteilung I/5 wird die Textierung „Bau - , Mietrechts -  und

    Liegenschaftsangelegenheiten für den Bereich der Zentralleitung“ um die

    "Wortfolge „soweit nicht die Abteilung I/2 zuständig ist.“ ergänzt.

 

3. Der Geschäftsbereich der Abteilung I/4 lautet wie folgt:

 

„Protokoll -  und Repräsentationsangelegenheiten, insbesondere organisatorische

Vorbereitung und Durchführung offizieller ausländischer Besuche beim

Bundesminister im Zusammenwirken mit den Abteilungen II/6 und IV/15 und

sonstige Veranstaltungen des Bundesministers über dessen Auftrag; Presse -,

Lese - und Informationsdienst; Zusammenarbeit mit dem KSÖ; Mitwirkung an der

Geschäftsführung. Auszeichnungsangelegenheiten und Titelverleihungen, soweit

sie nicht in die Kompetenz der Abteilungen I/1 II/2 und II/4 fallen; Dolmetscher -

und Übersetzungsdienst, insbesondere Koordination aller Übersetzungsaufträge,

sofern sie nicht in die Kompetenz des Referates II/D/a fallen. Angelegenheiten

der informationsbezogenen Dokumentation für den Ressortbereich, insbesondere

Herausgabe und Evidenthaltung von Informationsschriften des

Bundesministeriums für Inneres, Bildarchiv. Ausarbeitung von und Versorgung

der Ressortdienststellen mit allen als Arbeitsbehelf erforderlichen Druckschriften;

Ministerialbibliothek. Redaktion der Zeitschrift ‚Öffentliche Sicherheit.'"

 

4. Der Geschäftsbereich der Abteilung IV/15 lautet wie folgt:

 

„Internationale Angelegenheiten, soweit nicht eine Fachdienststelle zuständig ist;

internationale Kontakte des Bundesministers einschließlich der Vorbereitung und

Durchführung von offiziellen Besuchen des Bundesministers im Ausland,

Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung von offiziellen ausländischen

Besuchen beim Bundesminister insbesondere Herstellen der Kontakte mit den

ausländischen Stellen und den österreichischen Vertretungsbehörden und

internationalen Organisationen im Ausland; Angelegenheiten des

zwischenstaatlichen Zeremoniells; Beschaffung und Verwaltung der

Gastgeschenke, Abstimmung der Besprechungsinhalte und Koordinierung der

Unterlagenerstellung anlässlich offizieller Besuche im Zusammenwirken mit den

zuständigen Stellen; Wahrnehmung von finanziellen Förderungsmöglichkeiten der

EU - Programme.

 

Zusatz für die Gruppen II/A und II/B:

 

Hinsichtlich der Information der nachgeordneten Behörden und Dienststellen ist das

Erforderliche von do. zu veranlassen.

 

 

 

 

GESCHÄFTSORDNUNG

 

des

 

 

Bundesministeriums für Inneres

 

(GO)

INHALTSVERZEICHNIS

 

Text der Geschäftsordnung

 

1. Grundsätze (§§ 1 bis 5) .................................................... Seite 1 - 5

 

2. Zielsetzung (§ 6) .............................................................. Seite 6

 

3. Die Delegation und die Stellenbeschreibung (§§ 7

    bis 15) .............................................................................. Seite 7 - 15

 

4. Die Approbation und die Aktenvorschreibung (§§ 16

     bis 19) ..............................................................................Seite 16 - 19

 

5. Die allgemeinen Aufgaben und Befugnisse des Vor -

     gesetzen (§§ 20 und 21) .................................................. Seite 20 - 21

 

6. Die allgemeinen Aufgaben und Befugnisse des Mit -

     arbeiters (§ 22) ................................................................ Seite 22

 

7. Die Arbeitsgruppe (§§ 23 bis 27) ..................................... Seite 23 - 27

 

 

Erläuterungen

 

1. Gründe für eine Reform .................................................. Seite 28 - 29

 

2. Ziel der Reform ................................................................ Seite 30 - 31

 

3. Wege zur Reform ............................................................. Seite 32 - 35

 

4. Die Geschäftsordnung ..................................................... Seite 36 - 39

GESCHÄFTSORDNUNG

 

des Bundesministeriums für Inneres (GO)

 

 

1.Grundsätze

 

§ 1. (1)    Das Bundesministerium für Inneres hat gemäß den Wei -

                sungen und unter der Verantwortung des mit seiner  

                Leitung betrauten Bundesministers im Rahmen seines

                Wirkungsbereiches die ihm übertragenen Geschäfte

                der obersten Bundesverwaltung in zweckmäßiger, wirt -

                schaftlicher und sparsamer Weise zu besorgen.

 

(2)           Geschäfte der obersten Bundesverwaltung im Sinne des

                Absatzes 1 sind Regierungsakte, Angelegenheiten der

                behördlichen Verwaltung (insbesondere die Führung der

                nachgeordneten Behörden und Dienststellen) und der Ver -

                waltung des Bundes als Träger von Privatrechten.

 

(3)           Die Geschäfte der Regierungs -  und Führungstätigkeit

                haben Vorrang vor den anderen Funktionen des Bundes -

                ministeriums.

 

(4)           Das Bundesministerium für Inneres hat die rechtmäßige,

                leistungsfähige und rationelle Tätigkeit des Ressort -

                bereiches sicherzustellen. Es hat für die Koordination

                der Tätigkeit aller zu seinem Ressortbereich ge -

                hörenden Behörden und Dienststellen sowie für eine gedeih -

                liche Zusammenarbeit zwischen allen Stellen des Res -

                sorts und anderen Trägern von Verwaltungsaufgaben zu

                sorgen. Es hat die regelmäßige und systematische  Dienst -

                und Fachaufsicht über die nachgeordneten Behörden und

                Dienststellen zu handhaben.

§ 2. (1)    Das Bundesministerium für Inneres gliedert sich in

                Sektionen und in Abteilungen. Mehrere Abteilungen

                können in einer Gruppe zusammengefaßt werden, wenn

                dies im Interesse des besseren Zusammenwirkens not -

                wendig ist. Innerhalb einer Abteilung können selbständige

                Referate errichtet werden. Im folgenden werden diese

                selbständigen Gliederungen des Bundesministeriums für

                Inneres als "Organisationseinheiten" bezeichnet.

 

(2)           Die Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit

                kann zur wirkungsvollen Erfüllung ihrer Aufgaben in

                einer von Abs. 1 abweichenden Form gegliedert werden.

 

(3)           Der Bundesminister teilt alle zum Wirkungsbereich

                des Bundesministeriums für Inneres gehörenden Ge -

                schäfte auf die Organisationseinheiten auf und betraut

                mit deren Leitung geeignete Beamte.

 

(4)           In Zweifelsfällen hat die Zentralsektion im Namen des

                Bundesministers festzustellen, in welchen Geschäfts -

                bereich eine bestimmte Angelegenheit fällt.

 

(5)           Die Verfügung, mit der ein Beamter beauftragt wird, den

                Leiter einer Organisationseinheit in allen künftigen

                Verhinderungsfällen zu vertreten, trifft der Bundes -

                minister. Die Beauftragung eines Beamten als Vertreter

                für einen einzelnen Verhinderungsfall obliegt der

                Zentralsektion namens des Bundesministers.

 

(6)           Ist der Leiter einer Organisationseinheit verhindert und

                wurde entweder ein Vertreter nicht bestimmt oder ist

                auch der zur Vertretung bestimmte Bedienstete nicht in

                der Lage, die Geschäfte wahrzunehmen, greift folgende Re -

                gelung Platz:

                a) Im Falle der Verhinderung eines Sektionsleiters hat,

                insoweit Gruppen eingerichtet sind, jeder Gruppen -

                leiter, insoweit Gruppen nicht bestehen, jeder Ab -

                teilungsleiter, für den Bereich seiner Organisations -

                einheit vorübergehend auch jene Aufgaben wahrzunehmen,

                die ansonsten dem Sektionsleiter zukommen.

                b) Im Falle der Verhinderung eines Gruppenleiters hat

                jeder Abteilungsleiter für den Bereich seiner Abteilung

                vorübergehend auch jene Aufgaben wahrzunehmen, die

                ansonsten dem Gruppenleiter zukommen.

 

                c) tritt die Regelung nach lit. a oder b in Kraft und

                fällt eine bestimmte Angelegenheit, die dem verhinderten

                Sektions -  oder Gruppenleiter zugekommen wäre, in den

                Bereich mehrerer Organisationseinheiten, so hat die

                Zentralsektion namens des Bundesministers einen Beamten

                zu bestimmen, der diese Angelegenheit vorübergehend ver -

                tretungsweise wahrnimmt.

 

                d) Im Falle der Verhinderung eines Abteilungsleiters hat

                insoweit ein selbständiges Referat (§ 7 Absatz 2

                Bundesministeriengesetz 1973) eingerichtet ist, der

                Referatsleiter für den Bereich seines Referates, in -

                soweit Referate nicht bestehen, jener jeweils an -

                wesende keinem Referat angehörende Bedienstete, der

                die höchste Verwendungsgruppe (Entlohnungsgruppe) auf -

                weist, vorübergehend jene Aufgaben wahrzunehmen, die

                ansonsten dem Abteilungsleiter zukommen. Gehören der

                Abteilung sowohl Beamte als auch Vertragsbedienstete

                einander gleichzuhaltender Verwendungs -  bzw. Ent -

                lohnungsgruppen an, so sind zunächst die Beamten zur

                Vertretung berufen. Zwischen Beamten der gleichen Ver -

                wendungsgruppe entscheidet die höhere dienst -  und be -

                soldungsrechtliche, zwischen Vertragsbediensteten der

                gleichen Entlohnungsgruppe die höhere besoldungsrecht -

                liche Stellung. Zwischen Beamten gleicher dienst -  und

                besoldungsrechtlicher bzw. zwischen Vertragsbediensteten

                gleicher besoldungsrechtlicher Stellung entscheidet das

                höhere Lebensalter.

 

                e) Im Falle der Verhinderung eines Referatsleiters hat bis

                auf weiteres der Abteilungsleiter auch die Leitung des

                Referats wahrzunehmen. Ist gleichzeitig auch der Ab -

                teilungsleiter verhindert, so hat die Zentralsektion

                namens des Bundesministers eine Verfügung zu treffen.

§ 3. (1)    Überträgt der Bundesminister den Sektions - ,

                Gruppen - , Abteilungs -  und Referatsleitern bestimmte

                Gruppen von Angelegenheiten zur selbständigen Be -

                handlung, so gibt diese Übertragung die Befugnis

                und die Verpflichtung, alle in den betreffenden

                Geschäftsbereich gehörenden und für den geordneten

                Geschäftsgang erforderlichen Angelegenheiten im Rahmen

                der diesen Organisationseinheiten gesetzten Ziele (§ 6)

                eigeninitiativ und selbständig in Behandlung zu nehmen

                und erforderlichenfalls nach außen wirksame Entschei -

                dungen und Verfügungen namens des Bundesministers für    

                Inneres zu treffen.

 

(2)           Jene Angelegenheiten, die zur selbständigen Behandlung

                übertragen wurden und aus dem Bereich des Bundesmini -

                steriums für Inneres hinausgehen, sind im Namen des

                Bundesministers zu erledigen und zu unterfertigen

                ("Aprobationsbefugnis im Außenverhältnis“).

 

(3)           Der Bundesminister kann die Ausübung von Befugnissen,

                die durch diese Geschäftsordnung oder durch gesonderte

                Verfügung einzelnen Organisationseinheiten oder deren

                Leitern übertragen sind, jederzeit an sich ziehen.

§ 4. (1)    Die Übertragung bestimmter Gruppen von Angelegen -           

heiten zur selbstständigen Behandlung verfügt der

                Bundesminister mit Erlassung der Geschäftseintei -

                lung. Für diese Gruppen von Angelegenheiten gilt

                die Delegation zur selbstständigen Behandlung (§ 3)

                als verfügt. Dies bedeutet, daß die Leiter der Or -

                ganisationseinheiten - unbeschadet einer anderslau -

                tenden Verfügung nach den folgenden Absätzen - be -

                rechtigt, aber auch verpflichtet sind, diese Ange -

                legenheiten selbstständig zu behandeln und zu ent -

                scheiden und mit Wirkung im Außenverhältnis namens

                des Bundesministers zu entscheiden (siehe den 3. Ab -

                schnitt, insbesondere § 14 Abs. 2 Z 2).

 

(2)           Ausnahmsweise können auch geeignete andere Mitarbei -

                ter mit der selbstständigen Behandlung bestimmter in

                den Wirkungsbereich ihrer Abteilung oder ihres Refe -

                rates fallenden Angelenheiten betraut werden. Solche

                Betrauungen sind vom Bundesminister zu verfügen und

                in den Stellenbeschreibungen festzuhalten.

 

(3)           Will sich ein Vorgesetzter die selbstständige

                Behandlung bestimmter Gruppen von Angelegenheiten

                vorbehalten, ist dies schriftlich zu verfügen und

                in den Stellenbeschreibungen (3. Abschnitt) fest -

                zuhalten.

 

(4)           Will sich ein Vorgesetzter die selbstständige

                Behandlung im Einzelfall vorbehalten, so ist dies

                durch Einzelauftrag gegenüber dem Delegierten in

                geeigneter Weise zu verfügen.

 

(5)           Das Weisungsrecht und die Weisungspflicht (Art. 20

                Abs. 1 B - VG) der vorgesetzten Organe wird durch die

                Ermächtigung zur selbstständigen Erledigung bestimmter

                Gruppen von Angelegenheiten nicht berührt. Die Rück -

                nahme der Delegation und die Rückdelegation sollen

                aber die Ausnahme bleiben (siehe § 15).

§ 5. (1)    Die formale Behandlung der vom Bundesministerium

                für Inneres zu besorgenden Geschäfte, insbesondere

                die formale Bearbeitung der Dienststücke, der Ge -

                schäftsgang und die Aktenverwaltung richten sich

                nach der Kanzleiordnung für die Bundesministerien

                vom 10.12.1974.

 

(2)           Die den Mitarbeitern des Bundesministeriums für

                Inneres obliegenden Pflichten, die ein geordneter

                Dienstbetrieb, ein gedeihliches Zuammenarbeiten

                und die Haussicherheit erfordern, ergeben sich

                vorerst aus den hiezu ergangenen einzelnen Dienst -

                anweisungen (Rundschreiben).

2. Die Zielsetzung

 

§ 6. (1)    Den Sektionen werden vom Bundesminister Ziele ge -

                setzt. Allen anderen Organisationseinheiten sind

                vom nächst höheren Vorgesetzten lang -  und kurzfri -

                stige Ziele vorzugeben und Schwerpunkte in der Auf -

                gabenstellung zu setzen. Sie haben sich im Rahmen

                der vom Bundesministerium für Inneres zu vollziehen -

                den Rechtsvorschriften, der Geschäftseinteilung

                und der Geschäftsordnung des Bundesministeriums

                für Inneres sowie der den höheren Organisationsein -

                heiten vorgegebenen Ziele zu halten („Zielkaskade“).

 

(2)           Das Ziel soll möglichst klar, eindeutig, leicht

                faßlich und derart formuliert werden, daß festge -

                stellt werden kann, ob auf Grund der Arbeitsresul -

                tate das Ziel erreicht worden ist. Ebenso soll wenn

                möglich der Termin bestimmt werden, bis zu dem die ge -

                forderten Resultate erwartet werden. Das Ziel soll auch

                darstellen, in welchem Sinn der Mitarbeiter seine Tätig -

                keit auszuüben hat.

 

(3)           Die Ziele der Organisationseinheiten als Ganzes und der

                einzelnen Mitarbeiter sollen vom nächsthöheren Vorgesetzten

                gemeinsam mit den Mitarbeitern einvernehmlich festge -

                legt werden. Die dem Mitarbeiter ständig gesetzten

                Ziele ergeben sich aus der Stellenbeschreibung (siehe

                ** 9 ff).

 

(4)           Der die Ziele Setzende soll auch für das "Instrumen -

                tarium“ sorgen, das die Zielerreichung möglich macht.

 

(5)           Er hat stets zu prüfen, ob einerseits die Tätigkeit

                seiner Mitarbeiter der Zielverwirklichung dient und ob

                andererseits das Ziel geändert oder angepaßt werden muß,

                um den übergeordneten Zielen optimal zu entsprechen.

3. Die Delegation und die Stellenbeschreibung

 

§ 7. (1)    Delegation bedeutet die Übertragung von Aufgaben,

                klaren Kompetenzen (Befugnissen) und Verantwortung

                unter gleichzeitiger Festlegung der zur

                Verfügung stehenden Mitteln. Die delegierten Stellen

                haben im Rahmen ihres Aufgabenbereiches. selbststän -

                dig zu handeln.

 

 (2)          Die Stellenbeschreibung legt fest, welche Aufgaben,

                Befugnisse und Verantwortung die einzelnen Stellen

                haben, um im Rahmen der Geschäftstseinteilung die ge -

                setzten Ziele optimal zu erreichen.

 

(3)           Bei Durchführung der Delegation, insbesondere beim              

                Ausarbeiten und Festlegen der Stellenbeschreibung

                ist die Personalvertretung zumindest im Rahmen des

                Bundes - Personalvertretungsgesetzes einzuschalten.

§ 8. (1)    Bei der Delegation soll der Grundsatz beachtet

                werden, daß die Aufgaben, damit aber auch die

                Pflichten und Befugnisse zu eigenverantwortlichem

                und eigeninitiativem Handeln soweit wie möglich

                nach unten Übertragen werden. Es ist nicht maximale,

                sondern optimale Delegation anzustreben.

 

(2)           Durch die Delegation werden Aufgabenkategorien

                zur verantwortlichen Durchführung übertragen. Die

                Delegation bewirkt, daß der betreffende Mitarbeiter

                nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet ist,

                im Rahmen des ihm übertragenen abgegrenzten Aufgaben -

                bereiches eigenverantwortlich und eigeninitiativ zu

                handeln. Auf die §§ 4 und 15 wird verwiesen.

 

(3)           Die Delegation zur selbständigen Behandlung (§§ 3

                und 4) bewirkt Approbationsbefugnis auch für das

                Außenverhältnis (vgl. § 16 Abs. 1) und kann nur vom

                Bundesminister verfügt werden.

 

(4)           Die Delegation, - mit der eine Approbationsbefugnis im

                Innenverhältnis (vgl. § 16 Abs. 2) verbunden ist, sowie

                die sonstige Delegation sind von den zuständigen Leitern

                der organisationseinheiten, aber auch von den sonstigen

                Vorgesetzten im Rahmen ihres Wirkungsbereiches zu ver -

                fügen.

 

(5)           Die Delegation ist - sofern sie sich nicht schon aus

                § 4 Abs. 1 in Verbindung mit der Geschäftseinteilung

                ergibt - in der Stellenbeschreibung (§§ 9 bis 11) fest -

                zuhalten.

 

(6)           Das Recht des Vorgesetzten, durch Einzelaufträge den

                Delegationsbereich seiner Mitarbeiter zu erweitern

                oder einzuschränken bleibt unberührt. Auf § 12 wird

                verwiesen.

9. (1)       Die Stellenbeschreibung ist für jene Stellen vor -

                zunehmen, denen ein Delegationsbereich zugewiesen

                worden ist.

 

(2)           Die Stellenbeschreibung soll enthalten:        

                a) die Stellenbezeichnimg (z.B. „Vorstand der Ab -

                teilung 30“, „Referent für Wanderungswesen",

                „Sachbearbeiter A");

                b) die der Stelle gesetzten Ziele (§ 6);

                c) einen Katalog der zu besorgenden Angelegen -

                heiten;

                d) die Aufgaben (§ 13);

                e) die Befugnisse, insbesondere unter Bedachtnahme

                auf die Bestimmungen über die Approbationsbefug -

                nis (§§ 16 ff) sowie die allgemeinen Befugnisse

                der Vorgesetzten (§§ 20 f) und der Mitarbeiter

                (§ 22);

                f) die Verantwortung (§ 14);

                g) Angaben wem die Stelle untersteht und wem sie vor -

                gesetzt ist;

                h) Angaben wer den Stelleninhaber zu vertreten bat

                und welche Pflichten zur Stellvertretung ihn selbst

                treffen.

§ 10.  (1) Die Stellenbeschreibung muß laufend über -

                prüft werden. Sie soll dynamisch und fle -

                xibel sein. Sie ist den geänderten Ziel -

                setzungen und Aufgabenstellungen sowie dem ge -

                änderten Arbeitsumfang anzupassen.

 

          (2)Die Stellenbeschreibung soll nicht zu sehr

                ins Detail gehen. Sie soll keine Bewertung.

                der Stelle vornehmen.

 

          (3) Die Stellenbeschreibungen. dienen dazu, den Delegations -

                bereich gegenüber dem Vorgesetzten abzustecken und das

                Aufgabengebiet darzulegen, innerhalb dessen der Stellen -

                inhaber grundsätzlich selbständig, eigenverantwortlich

                und eigeninitiativ zu handeln berechtigt und verpflich -

                tet ist. Das bedeutet aber nicht, daß es dem Stellen -

                inhaber verwehrt wäre, auch außerhalb seines Delegations -

                bereiches Initiativen zu ergreifen. Solche Initiativen

                sind vielmehr erwünscht. Sie sind an die zuständige

                Stelle heranzutragen, die sich damit auseinandersetzen

                soll. Gibt es keine Stelle, der die Aufgabe ausdrück -

                lich zur Besorgung zugewiesen wäre, so soll darüber vor -

                erst mit der Organisationsabteilung ein Gespräch geführt

                und sodann allenfalls der Herr Bundesminister informiert

                werden.

§ 11. (1)  Die Stellenbescbreibungen für die Funktionen

                1. der Sektionsleiter,

                2. des Generalinspizierenden der Sicherheits -

                behörden und Landesgendarmeriekommanden,

                3. der Gruppen - , Abteilungs -  und Referatsleiter,

                    werden vom Bundesminister festgelegt.

 

        (2)   Die Sektionsleiter haben für die ihnen unterstehen -

                den, im Abs. 1 Z 3 genannten Stelle dem Bun -

                desminister im Wege der Personalabteilung Vorschlä -             

                ge zu erstatten.

 

        (3)   Die Übrigen Stellenbeschreibungen sind vom zustän -

                digen unmittelbar vorgesetzten Leiter der Organi -

                sationseinheit im Einvernehmen mit der Personal -

                abteilung festzulegen. Sie werden damit allgemein

                verbindlich. Nur wenn derartige Stellenbeschrei -

                bungen auch die Befugnis übertragen, namens des

                Bundesministers Entscheidungen zu treffen, sind sie

                dem Bundesminister zur Genehmigung vorzulegen.

      

        (4)   Die Stellenbeschreibung ist allen anderen Stellen

                des Bundesministeriums für Inneres zur Kenntnis zu

                bringen, für die ihre Kenntnis dienstlich bedeutsam

                ist. Alle Stellenbeschreibungen liegen bei der Perso -

                nalabteilung auf. Sie können - sofern nicht beson -

                dere dienstliche Gründe dagegensprechen - von allen

                Mitarbeitern eingesehen werden.

§ 12. (1)Ergibt sich eine Aufgabe, die in keiner Stellen -            

beschreibung erfaßt ist, die aber in den Kompe -

                tenzbereich der betreffenden Organisationsein -

                heit fällt, so hat deren Leiter diese Aufgabe

                im Wege eines Einzelauftrages einem Mitarbeiter

                zu übertragen.

 

         (2)  Ist ein Mitarbeiter wegen Arbeitsüberlastung,

                wegen noch zu geringer Erfahrung, wegen der Be -

                sonderheit des Falles oder aus sonstigen Grün -

                den nicht in der Lage, bestimmte Aufgaben

                sach - und zeitgerecht wahrzunehmen, obwohl sie

                in seiner Stellenbeschreibung aufscheint, so ist

                sein Vorgesetzter verpflichtet, die Aufgabe selbst

                wahrzunehmen oder sie in Form eines Einzelauftrages

                einem anderen Mitarbeiter zu übertragen. Die Rück -

                nahme der Delegation (§ 15) und der damit ver -

                bundene Einzelauftrag sollen die Ausnahme sein.

§ 13. (1) Die der Stelle zugewiesenen Aufgaben können           

in verschiedenen Funktionen (z.B. in einer

                leitenden, beratenden, koordinierenden oder

                ausführenden Funktion) bestehen.

 

          (2)Die Aufgabe kann darin liegen, im wesentlichen

                auf das Einlangen von Geschäftsstücken zu war -

                ten und diese dann im Sinne der Zielsetzung zu

                erledigen oder aber darin, im wesentlichen mit

                eigener Initiative des Stelleninhabers den Dele -

                gationsbereich von sich aus aktiv im Sinne der

                Zielsetzung zu betreuen.

§ 14. (1) Jede Verantwortung, die im Wege der Stellen -            

beschreibung oder eines Einzelauftrages über -

                tragen worden ist, bewirkt, daß der Betreffen -

                de für diesen Bereich einstehen und Konsequen -

                zen tragen muß.

 

         (2)  Diese Verantwortung kann insbesondere bestehen

                in einer solchen für

               

                1. die ordnungsgemäße Erfüllung der Führungsauf -

                gaben (§§ 20, 21);

 

                2. die Entscheidung (§§ 3, 4 und 8 Abs. 2),

                wobei sich der Entscheidende grundsätzlich

                darauf verlassen darf, daß die Entscheidungs -

                grundlagen, die im Rahmen des Delegationsbe -

                reiches anderer unter -  oder gleichgeordneter

                Mitarbeiter geschaffen wurde, zutreffend und

                vollständig sind;

 

                3. die Vorbereitung der Entscheidungsfindung;

                z.B.: Feststellung des Sachverhaltes und der an -

                zuwendenden Rechtsvorschriften durch den Referen -

                ten, der den Erledigungsentwurf konzipiert, oder

                koordinierende Tätigkeit des an der Erledigung

                mitwirkenden Zwischenvorgesetzten;

 

                4. die Mitwirkung bei der Entscheidungsfindung;

                z.B.: Information über und Beantwortung von Sach -

                fragen aus dem Geschäftsbereich des Mitwirkenden;

 

                5. die Beratung auf bestimmten Gebieten, die

                spezielle Sachkenntnisse erfordern; z.B. technische

                Ratschläge;

 

                6. die manipulative Tätigkeit, z.B.: Arbeit der

                Kanzleistellen, Schreibstuben und Werkstätten.

 

(3)           Die Leiter der Organisationseinheiten und die

                anderen Vorgesetzten werden durch diese Über -

                tragung von Verantwortung nicht jener Verant -

                wortung entbunden, die sich aus ihren Führungs -

                aufgaben ergibt. Näheres hat sich aus den Stellen -

                beschreibungen zu ergeben.

§ 15. (1)  Durch die Delegation von Aufgaben und Befug -

                nissen wird das Weisungsrecht (Art. 20 Abs. 1

                B - VG) der Vorgesetzten nicht berührt. Der Vor -

                gesetzte ist daher berechtigt, in den Delega -

                tionsbereich seiner Mitarbeiter einzugreifen.

                Er ist befugt, jede Angelegenheit, zu deren

                eigenverantwortlichen und eigeninitiativen Be -

                handlung oder selbständigen Erledigung einer

                seiner Mitarbeiter ermächtigt wurde, an sich

                zu ziehen oder sich die Genehmigung der Ent -

                scheidung vorzubehalten.

 

        (2)   Diese Rücknahme der Delegation soll aber die

                Ausnahme bleiben. Sie soll nur in "außergewöhnli -

                chen“ Fällen vorgenommen werden. Sie ist jeden -

                falls dann vorzunehmen, wenn der Mitarbeiter

                offenbar der sach -  und zeitgerechten Erledigung

                nicht gewachsen ist. Dieser Eingriff erfolgt in

                Form des Einzelauftrages (§ 12).

 

        (3)   Greift der Vorgesetzte ohne Vorliegen der vor -

                stehenden Voraussetzungen trotz entsprechender Vorstellun -

                gen des Mitarbeiters dem Vorgesetzten gegenüber wiederholt in

                den Delegationsbereich ein, so hat der Mitarbeiter  das Recht

                dies dem nächsthöheren Vorgesetzten - allenfalls schrift -

                lich - zu melden.

 

        (4)   Wird ein Eingriff in den Delegationsbereich wieder -

                holt notwendig, so ist zu prüfen, ob die Stellenbe -

                schreibung zu ändern ist, ob der Mitarbeiter noch die

                nötige Qualifikation für die Stelle besitzt und ob der

                Vorgesetzte seinen Führungsaufgaben (vgl. §§ 20 und 21)

                nachkommt. Der Stelleninhaber ist von einer beabsichtig -

                ten Änderung der Stellenbeschreibung rechtzeitig vorher

                in Kenntnis zu setzen. Es ist ihm Gelegenheit zu geben,

                hiezu Stellung zu nehmen.

 

       (5)    Unter den in Abs. 2 genannten Voraussetzungen kann

                der Mitarbeiter mit den ihm delegierten Aufgaben

                wieder den Vorgesetzten befassen. Diese "Rückdele -

                gation" soll die Ausnahme bleiben. Abs. 4 gilt sinn -

                gemäß.

4. Approbation und Aktenvorschreibung

 

 

§ 16. (1) Erledigungen in Angelegenheiten, die Wirkungen

                im Außenverhältnis haben und einem Mitarbeiter

                zur selbständigen Behandlung übertragen wurden

                (§ 3 und § 4 Abs 1 und 2), hat dieser

                im Namen des Bundesministers zu genehmigen (Appro -

                bationsbefugnis im Außenverhältnis).

 

         (2) Erledigungen in Angelegenheiten, die nur an

                andere Stellen des Bundesministeriums für Inneres

                gerichtet werden (z.B. Dienstzettel und Vidierungsver -

                merke), sind im eigenen Namen (also nicht im Namen des

                Bundesministers zu genehmigen (Approbationsbefugnis im

                Innenverhältnis).

 

         (3) Die Unterschrift des Approbanten bewirkt nach

                Maßgabe des § 14 Abs. 2 Z 2 die Verantwortung für die

                Erledigung.

 

         (4)  Das Abzeichnen im Zuge des Genehmigungsverfahrens

                bewirkt die Übernahme von Verantwortung für den

                Bereich der Entscheidungsvorbereitung (siehe § 14

                Abs. 2 Z 3).

 

         (5) Grundsätzlich haben im Apprabationsverfahren alle

                Vorgesetzten den Erledigungsentwurf abzuzeichnen,

                die zwischen dem Entwerfer der Erledigung und dem

                sie Genehmigenden stehen. Wenn jedoch bloß aus

                formellen Gründen die Genehmigung einer höheren

                Stelle (etwa des Bundesministers) erforderlich

                ist, als die Angelegenheit es von ihrem Inhalt

                her bedürfte, so können die Unterschriften von

                Zwischenvorgesetzten entfallen, sofern sie für

                Entscheidungsfindung nichts wesentliches beizu -

                tragen haben. Diese Sonderregelung ist ausdrück -

                lich schriftlich festzuhalten.

§ 17. (1)  Jeder Unterschrift oder Paraphe, die auf ein

                Geschäftsstück oder auf eine sonstige Erledi -

                gung gesetzt wird, muß eine echte, unentbehr -

                liche Funktion zukommen.

 

         (2) Aktenvorschreibungen, die den Anforderungen des

                Abs. 1 nicht entsprechen, sind zu unterlassen.

§ 18.       Erteilt der Vorgesetzte hinsichtlich der Erle -

                digung eines Geschäftsstückes eine Weisung, die

                zwar befolgt werden muß (vgl. Art. 20 Abs. 1

                B - VG), deren Inhalt aber der nachgeordnete Mit -

                arbeiter für unrichtig oder unzweckmäßig hält,

                so hat der Mitarbeiter das Recht, seine Meinung

                dem Vorgesetzten mitzuteilen. Bleibt der Vorgesetzte

                dessen ungeachtet bei seiner Weisung, so darf der

                Mitarbeiter seine abweichende Meinung oder die Tat -

                sache, daß er im Sinne einer Weisung handelt, akten -

                kundig machen. Für den von ihm ausdrücklich abgelehn -

                ten Teil der Erledigung trägt er keine Verantwortung.

§ 19. (1)  Das zur Einsicht vorgeschriebene Geschäfts -

                stück muß klarstellen, zu welchem Zweck die

                Einsichtsvorschreibung erfolgt. Im Zweifel

                darf die andere Stelle annehmen, daß sie den

                Akteninhalt bloß zur Kenntnis nehmen soll.

 

         (2) Das Vidieren eines Geschäftsstückes vor Erle -

                digung, vor Genehmigung oder vor Abfertigung

                bedeutet, daß Mitwirkungs -  oder Beratungs -

                verantwortung übernommen worden ist (siehe

                § 14 Abs. 2 Z 4 und 5) - Vidierungsvermerk z.B. "Ge -

                sehen und einverstanden“ - , es sei denn, daß

                ausdrücklich etwas anderes besagt wird.

 

         (3)  Das Vidieren eines Geschäftsstückes vor Hinter -

                legung bedeutet grundsätzlich nur, daß sein In -

                halt informationshalber zur Kenntnis genommen

                und keine Verantwortung übernommen worden ist

                (Vidierungsvermerk: „Gesehen“ oder bloß die

                Unterschrift). Ausnahmsweise kann der Vidierungs -

                vermerk auch ausdrücken, daß vom Vidierenden etwas

                weiteres veranlaßt wird.

 

        (4)   Aus der Formulierung der Einsichtsvorschreibung

                und des Vidierungsvermerkes hat sich dessen Be -

                deutung eindeutig zu ergeben.

5. Die allgemeinen Aufgaben und Befugnisse der

Vorgesetzten

 

§ 20. (1)  Die Leiter der Organisationseinheiten (§ 2 Abs. 1),

                aber auch die anderen Vorgesetzten haben die ihnen

                unterstellten Mitarbeiter nach den modernen wissen -

                schaftlichen Erkenntnissen (insbesondere der Psycho -

                logie und Soziologie) derart zu führen, daß diese be -

                reit und fähig sind, initiativ an der Zielerreichung

                mitzuwirken ("Fordern und fördern").

 

         (2)  Dies erfordert ein gewisses Zurücktreten des Vorge -

                setzten, dafür sein Eingehen auf die persönlichen Be -

                dürfnisse der Mitarbeiter und sein Streben, die Lei -

                stungsmotivation der Mitarbeiter zu erhalten und zu

                fördern. Der Vorgesetzte soll trachten, dem Mitarbei -

                ter ein Höchstmaß an Selbständigkeit, persönlicher

                Freiheit und Entfaltungsmöglichkeit zu gewähren. Er

                hat sich so weit und so lange schützend vor seine Mit -

                arbeiter zu stellen, als dies sachlich vertretbar ist.

 

         (3) Die Vorgesetzten haben dafür zu sorgen, daß alle

                Aufgaben, die der von ihnen geleiteten Organisa -

                tionseinheit (§ 2 Abs. 1) in der Geschäftseintei -

                lung gestellt oder die der sonstigen Verwaltungs -

                einheit (z.B. Kanzleistelle, Werkstatt usw.) Zuge -

                wiesen sind, in Behandlung genommen und ordnungs -

                gemäß erledigt werden; hiebei sind die Grundsätze

                einer rechtmäßigen, leistungsfähigen und rationel -

                len Verwaltung zu beachten.

 

        (4)   Im besonderen haben die Vorgesetzten für angemessene

                Planung, Information, Organisation, Koordination und

                Aufsicht zu sorgen.

 

        (5)   Sie haben ungeachtet der Übertragung von Aufgaben, von

                Befugnissen und von Verantwortung (3. Abschnitt) auf

                ihnen unterstehende Stellen für deren Aufgabenbereich

                den höheren Führungsebenen gegenüber kontaktbereit zu

                sein und vor allem Auskünfte über diesen Aufgabenbe -

                reich zu erteilen.

§ 21.       Im einzelnen ergeben sich daraus für den der Hierarchie

                nach zuständigen Vorgesetzten vor allem die Aufgaben,

                1. dafür zu sorgen, daß seine Mitarbeiter fachlich und

                führungsmäßig ihren Aufgaben gewachsen sind. Sind die

                diesbezüglichen Bemühungen des Vorgesetzten vergeb -

                lich, so hat er nach Kontaktnahme mit der Personal -

                vertretung eine Umbesetzung entweder selbst vorzu -

                nehmen oder bei der Personalabteilung zu beantragen;

                2. seine Mitarbeiter in ihrem Bereich grundsätzlich

                eigenverantwortlich und eigeninitiativ handeln zu

                lassen (siehe § 15);            

                3. seinen Mitarbeitern bei Bedarf befristete Ziele zu -

                setzen und gegebenenfalls zu ändern (siehe § 6), die

                Schwerpunkte für ihre Arbeit prägnant zu bestimmen und

                ihnen Richtlinien für ihre Arbeit zu geben. Er hat die

                Tätigkeit seiner Mitarbeiter im Sinne der Zielsetzung

                für die von ihm geführte Organisationseinheit zu koordi -        

                nieren;

                4. Jeder ungerechtfertigten Rückdelegation von Verantwor -

                tung entgegenzutreten;

                5. seine Mitarbeiter richtig einzuführen und mit ihnen zu

                kooperieren, insbesondere sie anzuleiten, wie sie die mit

                ihrem Delegationsbereich verbundenen Aufgaben bestmöglich

                erfüllen können und sie über alles zu informieren, damit sie

                in ihrem Bereich sachgerecht handeln können;

                6. die Aufsicht und Erfolgskontrolle auszuüben (vgl. § 6

                Abs. 5) sowie Kritik und Anerkennung auszusprechen;

                7. seine Mitarbeiter in jeder Weise zu fördern, insbes -

                sondere für eine angemessene und leistungsgerechte

                Beförderung, Überstellung, Zuerkennung von Nebenge -

                bühren usw. durch Vorschläge an die Personalabteilung

                zu sorgen und ihnen eine Weiterbildung zu ermöglichen;

                8. sich mit den Vorschlägen seiner Mitarbeiter auseinander -

                zusetzen (siehe § 22 Abs. 5).

6. Die allgemeinen Aufgaben und

Befugnisse der Mitarbeiter

 

§ 22.       Die wichtigsten Aufgaben und Befugnisse der Mitarbei -

                ter sind,

 

                1. in ihrem Delegationsbereich nach den ihnen erteilten

                Richtlinien eigenverantwortlich und eigeninitativ zu

                handeln und gegebenenfalls selbständig zu entscheiden.

                Sie haben grundsätzlich ein Recht auf ihren Delega -

                tionsbereich (siehe § 15 Abs. 1 bis 3). Kommt der Mit -

                arbeiter zur Überzeugung, daß die seinen Delegations -

                bereich betreffenden Entscheidungen oder Weisungen

                seines Vorgesetzten die Zielerreichung wesentlich ge -

                fährden könnten, so ist er berechtigt und verpflich -

                tet, sich nach erfolglosen Hinweisen bei seinem Vor -

                gesetzten beim nächsthöheren Vorgesetzten zu beschwe -

                ren;

               

                2. alle außergewöhnlichen Fälle ihren Vorgesetzten zur

                Entscheidung vorzulegen (§ 15 Abs. 5);

               

                3. ihre Vorgesetzten in allen außergewöhnlichen Fällen

                sowie dann, wenn ihre Vorgesetzten sich eines Rates

                bedienen wollen, verantwortungsbewußt zu beraten;

               

                4. ihre Vorgesetzten unaufgefordert über den ihnen dele -

                gierten Bereich zu informieren, wobei eine Totalinfor -

                mation grundsätzlich abzulehnen ist;

               

                5. ihren Delegationsbereich zu intensivieren und zu über -

                legen, wie sie die ihnen gesetzten Ziele optimal errei -

                chen können; sie haben ihren Vorgesetzten entsprechen -       

                de Vorschläge zu erstatten. Falls der Vorgesetzte den

                Vorschlag nicht aufgreift und ihn auch nicht aus Grün -

                den ablehnt, die dem Mitarbeiter verständlich sind,

                kann sich der Mitarbeiter an den nächsthöheren Vorge -

                setzten oder an die zuständige Stabsstelle wenden.

                Sie sollen aber auch außerhalb ihres Delegationsbereiches

                Initiativen entfalten (vgl. § 10 Abs. 4 und § 27).

 

                6. ihre Kollegen und die fachlich interessierten anderen

                Stellen unmittelbar über diejenigen Tatbestände aus

                ihrem Bereich zu informieren, die für diese zur Be -

                wältigung ihrer eigenen Aufgaben wichtig sind (Quer -

                information);

 

                7. sich ihren Kollegen gegenüber loyal, fair und unter -

                stützungsbereit zu verhalten. Sie sollen in ihnen das

                Gefühl, an einer gemeinsamen Aufgabe zu arbeiten, be -

                stärken;

 

                8. sich um die Erweiterung ihrer Kenntnisse und Fähig -

                keiten zu bemühen, um den Anforderungen, die dienst -

                lich an sie gestellt werden, in fachlicher und führungs -

                mäßiger Hinsicht zu genügen.

7. Die Arbeitsgruppe

 

§ 23. (1)  Der Bundesminister kann Arbeitsgrrppen (Kommis -

                sionen) einsetzen und ihre Mitglieder bestimmen.

                Diesen können insbesondere folgende Aufgaben

                übertragen werden:

               

                Vorbereitung und Vorberatung

               

                1. von Gesetz -  und Verordnungsentwürfen,

                2. von Angelegenheiten, denen vom Standpunkt der

                Koordinierung der vorausschauenden Planung

                sowie der wirtschaftlichen und zweckmäßigen

                Einrichtung und Arbeitsweise der Vollziehung

                im Bereiche des Bundes grundsätzliche Bedeu -

                tung zukommt,

                3. von Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit

                den vom Bundesministerium für Inneres zu besor -

                genden Geschäften der obersten Bundesverwaltung

                (§ 1 Abs. 2) hinsichtlich der Besorgung der den

                Ländern verfassungsmäßig übertragenen Sachge -

                biete sowie vom Standpunkt der wechselseitigen

                Koordinierung der Vollziehung des Bundes und

                der Länder von Bedeutung sind.

 

        (2)   Zur Vorbereitung und Vorberatung anderer komple -

                xer Probleme, die den Bereich mehrerer Organisa -

                tionseinheiten berühren, kann der zuständige ge -

                meinsame Vorgesetzte eine Arbeitsgruppe ein -

                setzen und ihre Mitglieder bestimmen.

§ 24. (1) Die Arbeitsgruppe kann neben der Hierachie ste -

                hen. Ihre Mitglieder werden ohne Rücksicht auf

                ihre hierarchische Einstufung bestimmt. Nach Mög -

                lichkeit sollen alle Beteiligten und alle Betrof -

                fenen in der Arbeitsgruppe vertreten sein. Die

                Mitglieder der Arbeitsgruppe sind gleichgeordnet

                und einander nicht unterstellt. Die Arbeitsgruppe

                kann haupt -  oder nebenamtlich eingesetzt werden.

                Sie soll aus mindestens drei, höchstens neun Mit -

                gliedern bestehen. Der die Arbeitsgruppe Einsetzen -

                de legt auch den Vorsitz und die Art der Beschluß-

                fassung fest.

        (2)   Der Arbeitsgruppe können auch Personen beigezo -

                gen werden, die nicht Bedienstete des Bundesministe -

                riums für Inneres sind; so vor allem Bedienstete

                nachgeordneter Behörden und Dienststellen, Sach -

                verständige und Bedienstete anderer Bundesministe -

                rien. Im letzterem Fall ist das Einvernehmen mit

                dem zuständigen Bundesminister herzustellen.

        (3)   Die Arbeitsgruppe dient der Integration von Fach -

                wissen zur Entwicklung von Ideen. Sie hat keine

                Entscheidungs - , sondern nur beratende (planende)

                Funktion. Ihre Ziele und Aufgaben werden von dem sie

                Einsetzenden in einem schriftlich fixierten Auf -

                trag niedergelegt. Grundsätzlich hat sie auch

                detaillierte Anregungen für die Realisierung ihrer

                Vorschläge zu erstatten, die u.a. einen Terminplan

                enthalten sollen.

§ 25. (1)  Die Arbeitsgruppe endet

                1. mit der Lösung der ihr gestellten Aufgaben,            

                2. mit der Erreichung eines ihr gesetzten Termins,

                3. durch Auflösung seitens des sie Einzetzenden.

         (2)  Die Gruppe ist für das Ergebnis ihrer Arbeit

                in der Gesamtheit verantwortlich.

         (3)  Aufsicht darüber, ob das einzelne Gruppenmitglied

                seine Aufgaben ordnungsgemäß wahrnimmt, übt die

                Gruppe als Ganzes aus.

         (4)  Die Abgabe eines Minderheitsvotums ist zulässig.

§ 26. (1)  Zum Vorsitzenden der Arbeitsgruppe (Koordinator)

                wird ein Mitglied bestimmt. Es ist nicht Vorge -

                setzter der Gruppe hat aber in Ordnungsfragen

                Weisungsbefugnis. Er hat auch für die Führung

                der Bürogeschäfte der Gruppe zu sorgen.

         (2)  Der Gruppe steht das Recht zu, innerhalb des Be -

                reiches, dem der die Arbeitsgruppe Einsetzende

                (§ 23) vorsteht, alle Informationen unmittelbar

                einzuholen, die für die fachliche Arbeit be -

                nötigt werden. Alle befaßten Stellen haben der

                Arbeitsgruppe gegenüber informationsbereit zu sein.

§ 27. (1) Die Zusammenarbeit mehrerer Mitarbeiter in Gruppen

                kann auch außerhalb formell nach den §§ 23 bis 26

                eingesetzter Arbeitsgruppen erfolgen. Jeder Mitar -

                beiter ist aufgerufen, nach seinen Interessen,

                Fähigkeiten und Kenntnissen den zuständigen Stellen

                über deren Ersuchen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben

                vor allem durch Beteiligung an solchen informellen

                Gruppen zu helfen.

         (2) Hinsichtlich von eigenen Initiativen außerhalb des

Delegationsbereiches wird auf § 10 Abs. 4 verwiesen.

ERLÄUTERUNGEN

 

 

1. Gründe für eine Reform

 

Die gesellschaftliche, Wirtschaftliche und technische Ent -

wicklung hat sich in den letzten Jahrzehnten tiefgreifend

geändert. Das gesellschaftliche Bewußtsein hat sich gewan -

delt. Es hat zur Tendenz geführt, die Lösung aller gesell -

schaftlichen Probleme dem Staat zu überlassen. Dies hat

zu einem wesentlichen Anwachsen der Staatsaufgaben geführt.

(Wandlung des Staates vom Ordnungsgaranten zum Leistungs -

träger). Die Komplexität und die Interdependenz der Staats -

aufgaben wachsen und erfordern den mobilen, gut aus -  und

fortgebildeten, eigeninitiativen Beamten.

 

Der Staatsbürger erwartet eine möglichst breite Freiheits -

sphäre im Staat und eine möglichst geringe Belastung durch

den Staat. Er wünscht, den Staatsorganen gleichberechtigt

gegenüberzutreten und individuell betreut zu werden. Wenn

möglich will er das Verwaltungshandeln mitbestimmen. Jeden -

falls aber soll dieses für ihn durchschaubar sein. Schließ -

lich sollen diese Effekte mit dem geringstmöglichen Perso -

nal -  und Sachaufwand erzielt werden.

 

All dies ist Ursache für den berechtigten Ruf nach einer

Verwaltungsreform. Eine bessere Motivierung der Mitarbei -

ter allein reicht hiefür ebensowenig aus, wie die Einfüh -

rung zeit -  und arbeitssparender Techniken. Eine der wichtigsten

Voraussetzungen hiefür ist vielmehr die Schaffung einer Auf -

bau -  und einer Ablauforganisation, die den neuen wissen -

schaftlichen Erkenntnissen entsprechen und die auch in

der Wirtschaft seit Jahren erfolgreich praktisch erprobt

sind.

Der bisherige Führungstil der Staatsverwaltung beruht

noch immer teilweise auf „der Autorität von oben und

dem Gehorsam von unten“. Er stellt ein echtes Hindernis

für eine Verwaltungstätigkeit dar, wie sie die Bevölke -

rung mit Recht erwartet. Er verschüttet viele Leistungs -

reserven und Initiativen. Diese Führungskonzeption wi -

derstrebt auch der Tendenz zur Demokratisierung mög -

lichst weiter Lebensbereiche. Sie bewirkt eine eklatante

Diskrepanz zwischen dem demokratischen und rechtsstaat -

lichen Verhalten der Verwaltung im Außenverhältnis und ih -

rem autoritären Vorgehen im Innenverhältnis.

                                               2. Ziel der Reform

 

Auch die Führungskonzeption des Bundesministeriums für

Inneres soll den Anforderungen der heutigen Zeit ent -

sprechen. Sie soll jeweils den Gegebenheiten angepaßt

werden.

 

Die erprobte Reform kann ein Impuls für eine umfassende

Verwaltungsreform im gesamten Innenressort sein.

Das Ziel soll die Effektmaximierung der vom Innenressort

ausgeübten Regierungs -  und Verwaltungstätigkeit unter

folgendem Motto sein:

 

                               „Freiheit und Demokratie durch Sicherheit“.

 

Das Bundesministerium für Inneres im besonderen soll die

Regierungsobliegenheiten besorgen und die nachgeordneten

Behörden und Dienststellen führen und anleiten. Es soll

nur die wichtigsten Vollzugsobliegenheiten selbst wahrneh -

men. Hiebei soll es trachten, daß mit knappen Mitteln

die gerechtfertigten Bedürfnisse optimal gedeckt werden.

 

Solche Bedürfnisse haben die Bevölkerung sowie die Mitar -

beiter des Bundesministeriums für Inneres und die Mitar -

beiter der nachgeordneten Behörden und Dienststellen.

 

Eine Behörde ist weitgehend einem Dienstleistungsunterneh -

men vergleichbar. So haben die Polizei -  und Gendarmerie -

dienststellen der Bevölkerung Sicherheit zu bieten; das

Bundesministerium für Inneres hat ihnen hiebei Hilfestel -

lung zu leisten. Auch für Behörden gibt es daher einen

„Markt“, den es zu bedienen gilt. Will des Bundesministe -

rium für Inneres seinen Aufgaben voll gerecht werden, so

muß es seine Tätigkeit unter drei Blickwinkeln sehen,

die mit den Schlagworten

 

                               „Markt - Technik - Mensch“

 

gekennzeichnet werden können.

 

Die Anforderungen, die die Bevölkerung zu Recht an eine

moderne Verwaltung stellt und wie sie eingangs dargelegt

wurden, sollen weitestmöglich erfüllt werden. Auch im Be -

reich der Hoheitsverwaltung soll die Bevölkerung die Lei -

stungen des Innenressorts weitestmöglich als echtes Ser -

vice empfinden. Diese Leistungen sollen für den Staatsbür -

ger transparent sein und als wertvoll für den einzelnen

und für die Gemeinschaft empfunden werden (Markt).

 

Die Organisation, die Planungs - , Entscheidungs -  und Kon -

trolltechnik sowie die bürotechnischen Einrichtungen sol -

len bei geringstem Personal -  und Sachaufwand den größten

Nutzen bringen (Technik).

 

Das Bundesministerium für inneres soll die nachgeordneten

Behörden und Dienststellen entsprechend führen. Diese Füh -

rungstätigkeit soll im wesentlichen in der erforderlichen

Koordinierung, Informierung und Beratung bestehen.

 

Die Mitarbeiter des Bundesministeriums für Inneres sollen finan -

ziell und sozial zufrieden und gesichert sein. Ihr Verlan -

gen nach Status, Anerkennung, Prestige und Selbstachtung

soll erfüllt werden (Mensch).

 

Die enge Zusammenarbeit der Dienstbehörde mit der Person -

nalvertretung wird hiezu wesentlich beitragen.

3. Wege zur Reform

 

a) Der materielle Weg: Zielsetzung und Delegation

 

Die Methode, um das angestrebte Ziel zu erreichen,

ist die Entwicklung einer neuen Führungskonzeption,

wie sie in der Wirtschaft seit Jahrzehnten erfolg -

reich angewendet wird. Sie muß jedoch den Erforder -

nissen der öffentlichen Verwaltung angepaßt werden.

 

Der Staat unterscheidet sich nicht nur seiner Größe

nach, sondern auch wesensgemäß in seiner Organisation,

seiner Zielsetzung und seinen Aufgaben ganz erheblich

von jedem Wirtschaftsunternehmen. Die Willensbildung

des Bundes etwa geht völlig andere Wege als einer -

auch noch so großen - Aktiengesellschaft. Die von der

Verfassung hiezu berufenen Träger staatlicher Macht

(das Staatsvolk, sowie die Organe der Gesetzgebung und

der Vollziehung lassen sich nicht mit den satzungsge -

mäß zur Willensbildung einer Aktiengesellschaft einge -

setzten Organen so ohne weiteres vergleichen. Die mög -

lichst eingehende Regelung durch Gesetz schränkt den

Entscheidungsspielraum der vollziehenden Organe wesent -

lich ein. Die Formulierung konkreter, meßbarer Staats -

ziele ist viel schwieriger als die Statuierung derarti -

ger Ziele eines Wirtschaftsunternehmens.

Dessen ungeachtet ist es nicht ausgeschlossen, die

Prinzipien modernen Managements auch auf den staat -

lichen Bereich zu übertragen.

 

Diese Konzeption geht davon aus, daß die Mitarbeiter

des Bundesministeriums für Inneres nicht bloß loyal und

bemüht sind, ihre laufenden Dienstpflichten zu erfüllen,

sondern daß sie auch interessiert daran sind, Verantwor -

tung zu übernehmen und eigeninitiativ an der Weiterent -

wicklung bestimmter Agenden mitzuwirken, die dem Bundes -

ministerium für Inneres obliegen. Sie versucht, den Bedürfnissen

der Mitarbeiter - wie Erfolg, Anerkennung, das Gefühl, etwas Sinn -

volles und Wichtiges zu leisten, Selbständigkeit, Gerechtigkeit,

persönliche Freiheit und Entfaltung der menschlichen Persönlich -

keit - gerecht zu werden.

 

Diese Konzeption geht weiters davon aus, daß nur bei Berücksich -

tigung der menschlichen Aspekte das erwähnte Ziel - nämlich die

maximierung der Effizienz des Bundesministeriums für Inneres -

bewirkt werden kann. Nur mit zufriedenen, mitdenkenden Mitarbei -

tern, die wissen, wofür und auf welches Ziel gerichtet sie arbei -

ten, die sich frei und sicher wissen, wird das Bundesministerium

für Inneres seinen künftigen Verwaltungs -  und Gestaltungsaufgaben

optimal nachkommen können.

 

Alles dies erfordert, daß den Mitarbeitern klare Ziele gesetzt werden,

die auch den Sinn ihrer Arbeit erkennen lassen. Es erfordert wei -

ters, daß den Mitarbeitern ein möglichst breites Gebiet zur eigen -

verantwortlichen und eigeninitiativen Betreuung überlassen wird.

Die Delegation von Aufgaben muß mit Übertragung entsprechender Be -

fugnisse verbunden sein.

 

Das neue Führungskonzept verlangt vom Vorgesetzten eine gewisse

Verzichtshaltung, ein Zurücktreten hinter die Aufgabe, aber auch

ein Zurücktreten hinter die Mitarbeiter. Er setzt voraus, daß der

Vorgesetzte seinen Mitarbeitern vertraut, auf ihre Bedürfnisse ein -

geht und sie innerhalb ihres Delegationsbereiches grundsätzlich

selbständig handeln und entscheiden läßt. Damit ist klargestellt,

daß Delegation nicht im Abgeben der unwichtigen oder unangenehmen

Aufgaben oder im Abschieben von Verantwortung auf die Mitarbeiter

besteht.

 

Die neue Führungsmethode verlangt vom Mitarbeiter die Übernahme

von Verantwortung und damit von Risiken, die Bereitschaft, sich

kontrollieren zu lassen und zur Entgegennahme von Kritik.

 

Schließlich erwartet die neue Führungskonzeption, daß die Mitar -

beiter sich zu echter Zusammenarbeit und zu einem persönlichen Zu -

rücktreten der Sache zuliebe bereit finden, wird doch die

Gruppenarbeit (das Teamwork) vielfach die einzige sinnvolle

Möglichkeit sein, um die Aufgaben der Zukunft, die Zweifel -

los noch komplizierter und komplexer werden, überhaupt bewäl -

tigen zu können.

 

Das Prinzip, daß die Verantwortung und die Befugnisse

an die unterste Stelle delegiert werden sollen, die

einen gegebenen Tatbestand noch voll beurteilen kann,

gilt soweit dies nicht durch Gesetze verboten ist -

auch für das Verhältnis zwischen dem Bundesministerium

für Inneres und den nachgeordneten Behörden und Dienst -

stellen. Das Bundesministerium für Inneres soll grund -

sätzlich nur leiten und nicht in Form von Einzelentschei -

dungen und Einzelverfügungen verwalten. In den Vollzug

der Gesetze soll es regelmäßig nur durch Erlassung von

Verwaltungsverordnungen (Dienstanweisungen generell ab -

strakten Inhaltes) eingreifen. Es hat jedoch die Ein -

haltung dieser allgemeinen Richtlinien im Wege der Dienst -

und Fachaufsicht zu kontrollieren.

 

Neben dieser Leitungsfunktion ist die wichtigste Aufga -

be des Bundesministeriums für Inneres zu regieren.

Seine Tätigkeit darf sich nicht im Administrieren er -

schöpfen. Diese Leitungs -  und Regierungsfunktionen ver -

langen aber nicht bloß den loyalen Beamten, sondern den

engagierten, initiativen, kreativen, risikofreudigen,

mobilen Mitarbeiter, der sich stets den Satz vor Augen

hält: "Wir sind nicht nur verwantwortlich für das, was

wir tun, sondern auch für das, was wir nicht tun und was

wir unnötig (etwa aus Gewohnheit) tun."

b) Der formelle Weg

 

Das Bundesministeriengesetz 1973, BGBl. Nr. 389 (vor al -

lem die §§ 9 bis 12), bieten die formelle Basis, eine

den dargelegten modernen Grundsätzen entsprechende Auf -

bau -  und Ablauforganisation des Bundesministeriums für

Inneres zu schaffen.

 

Es ist geplant, die wesentlichsten Bestimmungen über die

Einrichtung des Bundesministeriums für Inneres in einem

"Organisationshandbuch" zusammenzufassen, das dem Bundes -

ministeriengesetz 1973 entspricht.

 

Die Aufbauorganisation wird in der Geschäfts - und Perso -

naleinteilung festgehalten.

 

Die Aufbauorganisation wird in der Geschäftsordnung und

in der Kazleiordnung samt Verschlußsachenordnung geregelt.

Die Kanzleiordnung legt die formale Behandlung der Ge -

schäftsstücke fest.

 

Ergänzt soll das Organisationshandbuch durch eine Dienst -

und Hausordnung werden.

                                               4. Die Geschäftsordnung

 

a) Die Geschäftsordnung ist nur ein Teil der Organisations -

normen des Bundesministeriums für Inneres. Während die an -

deren Teil des geplanten Organisationshandbuches weit -

gehend bereits bestehen, hat bisher eine zusammenfassende

Regelung gefehlt, wie sie nunmehr die Geschäftsordnung

bietet. Sie stellt das Kernstück der geplanten Reform dar.

 

Sie will die §§ 8 bis 11 des Bundesministeriengesetzes

durchführen und vor allem festlegen, welche Rechte und Pflich -

ten den einzelnen Mitarbeitern zukommen und wie die Mit -

arbeiter zusammenzuwirken haben, damit die dem Bundesmi -

nisterium für Inneres obliegenden Geschäfte optimal be -

sorgt werden.

 

Die Geschäftsordnung regelt daher im Geiste der dargelegten -

modernen Führungsprinzipien vor allem die Fragen der Dele -

gation, der Zielvorgabe und der Arbeitsgruppen. Diese Be -

stimmungen sind sinnvoll nur vollziehbar, wenn sie ergänzt

werden durch Regeln über die den Vorgesetzten und Mitarbei -

tern obliegenden Aufgaben, Verantwortungsbereiche und Befug -

nisse. Dazu zählt u.a. die Approbationsbefugnis. Ob diese zu -

erkannt wird, kommt auf die besonderen Umstände bei der be -

treffenden Stelle an. Ob eine Stelle mit Approbationsbefugnis

ausgestattet ist oder nicht, besagt über die Qualität der Stel -

le noch nichts. Sie kann z.B. gerade besonders wichtige Ent -

Scheidungen eigeninitiativ vorzubereiten haben, die wegen der

besonderen Tragweite oder wegen der Komplexität der Agenden

einer vorgesetzten Stelle zur Genehmigung vorbehalten bleiben

müssen. Die Delegation erfordert, daß für die einzelnen Mitar -

beiter Stellenbeschreibungen zu erlassen sind.

 

b) Viele Stellen des Bundesministeriums für Inneres handeln

bereits heute nach den neuen Führungsmethoden. Die Ar -

beit dieser Stellen ist besonders erfolgreich. Abgesehen

davon, daß es zur allgemeinen Durchsetzung der neuen

Führungsprinzipien zweckmäßig ist, diese schriftlich fest -

zulegen, gebieten die §§ 9 bis 11 des Bundesministerien -

gesetzes die Erlassung einer Geschäftsordnung.

Sie soll aber einen möglichst großen Spielraum lassen, damit

sie bei den einzelnen Stellen des Bundesministeriums für Inneres

so angewendet werden kann, wie dies deren besonderen Gegeben -

heiten bestmöglich entspricht. Es wird Sache der nächsthöheren

Vorgesetzten, aber auch der Personalvertretung sein, darüber zu

wachen, daß trotz dieses freien Spielraumes der Sinn der Ge -

schäftsordnung, wie er oben dargestellt wurde, nicht verletzt wird.

 

c) Die neue Führungskonzeption, die möglichst viele Entscheidun -

gen auf untere Ebenen verlagern, und enge, vertrauens -

volle Zusammenarbeit aller Beteiligten und Betroffenen

gewährleisten will, verlangt andere Führungsmittel als

jener, der die Entscheidungen möglichst an der Spitze

zu monopolisieren sucht.

 

Die neue Führungskonzeption erfordert vor allem, daß die

Informationen nach, allen Richtungen (von unten nach oben,

von oben nach unten und quer) richtig dicht sowie klar

und wahr fließen. Die Information muß nicht immer im

Wege der Aktenvorschreibung erfolgen. Es kann zweck -

mäßig sein, einen anderen schriftlichen Weg (z.B. zu -

sammenfassende Berichte) oder aber den mündlichen bzw.

telefonischen Weg vorzuziehen. Eine Totalinformation ist

grundsätzlich abzulehnen.

 

Neben der Information werden eine richtig verstandene

und gehandhabte Aufsicht und Erfolgskontrolle erforder -

lich sein, um zu prüfen, ob sich der Mitarbeiter pflicht -

gemäß verhält, insbesondere um festzustellen, ob das er -

reichte Ergebnis den dem Mitarbeiter vorgegebenen Zielen

und den ihm gestellten Aufgaben entspricht. Eine Total -

kontrolle soll aber nicht angestrebt werden.

 

Um die Erfolgskontrolle sinnvoll durchführen zu können,

aber auch, um den Mitarbeiter zu fordern und ihn bei der

Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen, wird es

zweckmäßig sein, mit ihm fallweise geeignete Gespräche

(Entwicklungs -  und Beratungsgespräche) zu führen.

 

Der Vorgesetzte wird als Ergebnis der erwähnten Füh -

rungsmittel objektiv verdiente Kritik zu üben, vor al -

lem aber auch Anerkennung auszusprechen haben.

 

Als weitere wichtige Führungsmittel bieten sich Mit -

arbeiterbesprechungen (Vorgesetzter will die Meinung

seiner Mitarbeiter kennenlernen) und Dienstbesprechun -

en (Vorgesetzter erteilt Weisungen) an.

Sitzungen finden zwischen mehreren gleichgeordneten Ge -

sprächspartnern statt, die sich gegenseitig nicht unter -

stellt sind.

 

Zur Lösung komplexer Probleme können Arbeitsgruppen ein -

gesetzt werden. Da bestimmte Arbeitsgruppen im § 8 des

Bundesministeriengesetzes erwähnt sind, war es angezeigt,

sie allgemein im 7. Abschnitt der Geschäftsordnung zu

regeln.

 

Die eindeutige, wenn auch flexible Verteilung der Auf -

gaben und Befugnisse auf bestimmte Referenten gebietet

es noch mehr als bisher, das Recht und die Pflicht zur

Stellvertretung von vornherein klar zu regeln. Hiefür

bieten sich die Stellenbeschreibungen an (vgl. § 2 Abs. 5 und 6

sowie § 9 Abs. 2 lit. h der GO).

 

Die neue Geschäftsordnung verfolgt nicht antiautoritäre,

sondern nicht - autoritäre Grundsätze. Sie zerstört die

Hierachie nicht, sondern lockert sie, soweit dies möglich

und zweckmäßig ist, auf. Es ist daher nach wie vor der

Dienstweg einzuhalten, sofern nicht ausdrücklich besonde -

res verfügt wurde, wie z.B. für die Einholung und Ertei -

lung von Informationen.

 

d) Praktische Durchsetzung

 

So wichtig auch die Frage des Inhaltes und der Formulie -

rung dos neuen Führungsstiles ist, erscheint die Art, wie

diese Konzeption in der Praxis angewendet und durchge -

führt wird, wesentlich bedeutsamer.

 

Die Geschäftsordnung strebt daher weder eine perfektionistische

noch eine endgültige statische Regelung an. Sie muß sinn -

voll auf die jeweiligen Voraussetzungen abgestimmt sein

und wirklichkeitsnah dem Gebot der Stunde Rechnung tragen.

Nur wenn ein Großteil der Mitarbeiter des Bundesmi -

nisteriums für Inneres die Einzelheiten des neuen Füh -

rungstils verstanden und akzeptiert hat und nur wenn

sich die meisten Vorgesetzten persönlich verpflichtet

fühlen, im Rahmen dieser Führungskonzeption eine gut

durchdachte eigene Führungsweise zu entwickeln, wird ein

praktischer Erfolg erzielt werden können. Es handelt

sich hier um die fundamentale Frage der Gesinnung, also

darum, eine neue "Managementphilosaphie" mit Leben zu

erfüllen.

 

Eine enge Zusammenarbeit mit der Personalvertretung bei

Ein -  und Durchführung der Geschäftsordnung wird unabding -

bare Voraussetzung dafür sein, daß die Reform ihr Ziel

erreicht.

 

Das Ergebnis einer verantwortungsbewußten Anwendung der

neuen Führungsprinzipien wird eine freiere und reibungs -

losere Zusammenarbeit zwischen Vorgesetzten, Mitarbei -

tern und Personalvertretung ergeben. Bisher ungenutzte

Leistungsreserven werden nutzbar gemacht werden. Die sinn -

volle Vereinigung der neuen Führungsgrundsätze mit den

Erfahrungen der Praxis wird letztlich der Republik Öster -

reich und seiner Bevölkerung zugutekommen.

Aufgrund des Inkrafttretens der zweiten Etappe der Besoldungsre -

form mit 1. Jänner 1996 (Verwendungsgruppen A 1, A 2 und E 1)

ergibt sich die Notwendigkeit, jene in der Geschäftsordnung des

Bundesministeriums für Inneres gemäß § 9 Abs. 1 BMG 1986 defi -

nierten Stellvertretungsregelungen mit Wirksamkeit vom 1. Jän -

ner 1996 wie folgt zu ändern:

 

-              Die Aufgabe der Stellvertretung der Leitung einer in der

                Geschäftseinteilung des Bundesministeriums für Inneres

                vorgesehenen Organisationseinheit (Referat, Abteilung,

                Gruppe, Sektion) ist durch den/die Leiter/in der Sektion

                I einem Arbeitsplatz gemäß § 36 BDG 1979 zuzuweisen

                (Stellvertreter/in - Arbeitsplatz).

 

-              Im Falle der Verhinderung der Leiterin/des Leiters sowie

                bei unbesetzten Leitungsfunktionen, hat der/die mit der

                ständigen Wahrnehmung des

                "Stellvertreter/in - Arbeitsplatzes" betraute Bedienstete

                vorübergehend jene Aufgaben wahrzunehmen, die ansonsten

                dem/der Leiter/in der Organisationseinheit zukommen.

-              Ist der Stellvertreter/in - Arbeitsplatz unbesetzt oder

                der/die Stellvertreter/in ebenfalls an der Leitung der

                Organisationseinheit verhindert, so ist zur Vertretung

                jene/r der Abteilung oder dem Referat angehörende

                Bedienstete berufen, welche/r der höchsten

                Verwendungs/Entlohnungsgruppe und innerhalb dieser der

                höchsten Gehaltsstufe angehört oder im Falle der Über -

                leitung in den Allgemeinen  oder Exeku -

                tivdienst angehören würde.

 

-              Kann bei Anwendung der vorstehenden Regelungen kein/e

                Vertreter/in bestimmt werden oder ist aus organisatori -

                scher oder personeller Sicht die Ausübung der Vertre -

                tungsaufgabe durch eine/n konkret berufene/n

                Bedienstete/n nicht tunlich, so ist durch den/die

                Leiter/in der Sektion I ein/e Bedientetete/r mit der

                vorübergehenden Wahrnehmung der Vertretungsaufgaben zu

                beauftragen.