4272/AB XXI.GP
Eingelangt am: 08.11.2002
DER
BUNDESMINISTER
FÜR JUSTIZ
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Terezija Stoisits,
Kolleginnen und Kollegen
haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend
“Menschenrechtskoordinatorln im
Bundesministerium
für Justiz" gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 3:
Im
Bundesministerium für Justiz ist die Abteilung 1 der Präsidialsektion
die
Koordinationsstelle für Menschenrechtsfragen. Dies wurde dem
Bundeskanzleramt
mit Note vom 24. November 1988, JMZ 13110/230-Pr 1/2002, mitgeteilt. Diese
Aufgaben wurden vom Leiter
der Abteilung, Mag. Peter Hadler, wahrgenommen, der
bei der Koordination von
Menschenrechtsfragen von Mag. Christian Gesek, Referent
der Abteilung 1 der Präsidialsektion, vertreten wird.
Zu 4, 5, 9 und 10:
Die Abteilung 1 der Präsidialsektion ist gleichzeitig auch Schnittstelle zum
Ministerratsdienst und zum Parlament. Durch diese
organisatorische und funktionale
Einheit ist gewährleistet, dass der Menschenrechtskoordinator bereits
frühzeitig in
sämtliche Gesetzesvorhaben des Ressorts eingebunden wird und seine
Aufgaben
bestens wahrnehmen kann.
Es
ist darauf hinzuweisen, dass bereits in den Legislativabteilungen des
Bundesministeriums für Justiz bei der Ausarbeitung von Rechtsnormen mit
besonderer Sorgfalt auf die Konformität mit Menschenrechten geachtet wird.
Eine
weitere Prüfung menschenrechtlicher Aspekte erfolgt durch die im
Normerzeugungsprozess vorgesehene Zuleitung der Entwürfe an den
Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes, der im Zuge des
Begutachtungsverfahrens die verfassungsrechtlichen Aspekte wahrzunehmen hat.
Die Legistik des Justizressorts genießt - auch in menschenrechtlicher
Hinsicht -
einen ausgezeichneten Ruf, was etwa in den Wahrnehmungsberichten des
Österreichischen Rechtsanwaltskammertages stets positiv hervorgehoben
wird. Die
Einrichtung der Menschenrechtskoordination in der Präsidialsektion hat
sich
jedenfalls bewährt. Änderungen sind daher weder geplant noch
erforderlich.
Zu 6:
Die Tätigkeit des Menschenrechtskoordinators verschmilzt aufgrund der bereits
angesprochenen
organisatorischen und funktionalen Verflechtungen mit anderen
Aufgaben, weshalb eine zeitliche Erfassung der Koordinationstätigkeit in
Menschenrechtsfragen nicht möglich ist. Ich bitte daher um
Verständnis, dass ich
über das zeitliche Ausmaß dieser Tätigkeit keine Auskunft
erteilen kann.
Zu 7:
Ich weise auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 3352/J-NR/2002 vom 31. Jänner
2002
durch den Herrn Bundeskanzler hin, der zur Frage 7 die bestehende
Vernetzung der Ministerien zur Koordinierung von Menschenrechtsaufgaben
dargestellt hat. Dieses Netzwerk wird bei allen wichtigen, den Kompetenzbereich
eines Bundesministeriums überschreitenden Aufgaben in menschenrechtlicher
Hinsicht ad hoc einberufen
und ist etwa maßgeblich an der Vorberatung und
Vorbereitung internationaler
Menschenrechtsinstrumentarien im Bereich des
Europarates tätig oder für die Erstellung von Staatenberichten im
Rahmen der UNO
zuständig.
Zu 8:
Eine innerhalb der Ressorts nicht abgestimmte Zusammenarbeit eines Ministeriums
mit anderen österreichischen Behörden oder
Organisationen ist nicht
wünschenswert, weshalb die Menschenrechtskoordinatoren der Ressorts
generell
die geordnete Wahrnehmung internationaler Kontakte in Menschenrechtsfragen in
dem erwähnten Netzwerk konzentrieren. Im Übrigen verweise ich auf die
Beantwortung der zu 4349/J-NR/2002 an den Herrn Bundeskanzler gestellten
Anfrage.