4274/AB XXI.GP

Eingelangt am: 08.11.2002

DER BUNDESMINISTER
FÜR JUSTIZ

Die Abgeordneten zum Nationalrat Gerhard Reheis, Kolleginnen und Kollegen ha-
ben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend “den Jahresbericht 2001 der Bun-
desheerbeschwerdekommission (III-163 d.B.)" gerichtet.


Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 3:

Der aufgezeigte Sachverhalt ist mir ebenso wie den staatsanwaltschaftlichen Behör-
den auf Grund der vorliegenden Anfrage bekannt geworden.

Im Zuge seiner Verantwortung vor der Bundesheer-Beschwerdekommission und
seiner von der Staatsanwaltschaft veranlassten sicherheitsbehördlichen Verneh-
mung verantwortete sich der verdächtige Offizier dahingehend, dass er am
25. Oktober 2001 anlässlich einer Übung für die Angelobung von Grundwehrdienern
scherzhalber geäußert habe, er würde jeden erschießen, der am Heldenplatz glau-
be, er könne während der Flaggenparade und des Abspielens der Bundeshymne ki-
chern. Die Staatsanwaltschaft Wien maß dieser Äußerung nicht die Bedeutung einer
gefährlichen Drohung bei, sondern einer von Imponiergehabe getragenen drasti-
schen Ermahnung zu einem disziplinierten Verhalten während der Angelobungsfeier,
die nach den der Staatsanwaltschaft vorliegenden Unterlagen auch bei niemandem
begründete Besorgnisse hat aufkommen lassen.


Für eine Unterstellung des Sachverhaltes unter § 249 StGB fehlen jegliche Anhalts-
punkte dafür, dass die Äußerungen - die der angeschuldigte Offizier in dieser Form
bestreitet - auf die amtlichen Befugnisse des Bundespräsidenten abgezielt hätten.