4274/AB XXI.GP
Eingelangt am: 08.11.2002
DER BUNDESMINISTER
FÜR JUSTIZ
Die Abgeordneten zum Nationalrat Gerhard Reheis,
Kolleginnen und Kollegen ha-
ben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend “den Jahresbericht 2001
der Bun-
desheerbeschwerdekommission (III-163
d.B.)" gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 3:
Der
aufgezeigte Sachverhalt ist mir ebenso wie den staatsanwaltschaftlichen
Behör-
den auf Grund der vorliegenden Anfrage bekannt geworden.
Im
Zuge seiner Verantwortung vor der Bundesheer-Beschwerdekommission und
seiner von der Staatsanwaltschaft veranlassten sicherheitsbehördlichen
Verneh-
mung verantwortete sich der verdächtige Offizier dahingehend, dass er am
25. Oktober 2001 anlässlich einer Übung für die Angelobung von
Grundwehrdienern
scherzhalber geäußert habe, er würde jeden erschießen,
der am Heldenplatz glau-
be, er könne während der Flaggenparade und des Abspielens der
Bundeshymne ki-
chern. Die Staatsanwaltschaft Wien maß dieser Äußerung nicht
die Bedeutung einer
gefährlichen Drohung bei, sondern einer von Imponiergehabe getragenen
drasti-
schen Ermahnung zu einem disziplinierten Verhalten während der
Angelobungsfeier,
die nach den der Staatsanwaltschaft vorliegenden Unterlagen auch bei niemandem
begründete Besorgnisse hat aufkommen lassen.
Für
eine Unterstellung des Sachverhaltes unter § 249 StGB fehlen jegliche
Anhalts-
punkte dafür, dass die Äußerungen - die der angeschuldigte
Offizier in dieser Form
bestreitet - auf die amtlichen Befugnisse des Bundespräsidenten abgezielt
hätten.