4276/AB XXI.GP

Eingelangt am: 08.11.2002

DER BUNDESMINISTER
FÜR JUSTIZ

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriele Moser, Kolleginnen und Kollegen
haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend “Konsequenzen aus dem Mordfall
Hochgatter" gerichtet.


Einleitend muss ich darauf hinweisen, dass die Anfrage von unrichtigen Vorausset-
zungen ausgeht.

Das Oberlandesgericht Linz hat im Beschluss vom 27. Februar 1997, mit dem die
Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Tibor Foco teilweise bewilligt wurde, keiner-
lei Kritik am Erstverfahren, das mit rechtskräftigen Verurteilungen von Tibor Foco
und Peter Löffler endete, geübt. Schon gar nicht wurde die seinerzeitige Anklage-
schrift der Staatsanwaltschaft Linz als Konstrukt abqualifiziert.

Weiters verweise ich auf die Beantwortung der schriftlichen Anfrage der Abgeordne-
ten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde zur Zahl 603/J-
NR/2000, Frage 8. Die Staatsanwaltschaft: Linz hat sehr wohl Nachforschungen über
das Abhandenkommen verschiedener Beweismittel angestellt. Ergänzend zur sei-
nerzeitigen Anfragebeantwortung teile ich mit, dass Anhaltspunkte für ein strafrecht-
lich relevantes Verhalten in diesem Zusammenhang nicht gefunden werden konnten,
weshalb das Verfahren gegen unbekannte Täter bereits am 7. Jänner 2000 gemäß
§ 90 Abs. 1 StPO beendet wurde.

Auch das Aussageverhalten des Zeugen M in der Hauptverhandlung gegen Peter
Löffler im August 1996 wurde durch die Staatsanwaltschaft Linz geprüft. Diesbezüg-
lich verweise ich auf die Beantwortung der schriftlichen Anfrage der Abgeordneten
zum Nationalrat Dr. Harald Ofner und Kollegen zur Zahl 5897/J-NR/1999, Frage 5.


Die Exhumierung der Leiche des Mordopfers Elfriede Hochgatter zur Durchführung
weiterer Untersuchungen war geboten und wurde von der zuständigen Untersu-
chungsrichterin im Rahmen der Voruntersuchung beschlossen. Die Untersuchungs-
handlung ist somit jedenfalls als gesetzeskonform anzusehen.

Abschließend ist festzuhalten, dass gegen Tibor Foco nach Abschluss der neuerli-
chen Voruntersuchung wegen des nach wie vor bestehenden Tatverdachtes neuer-
lich Anklage - unter anderem wegen Mordes - erhoben wurde. Dem Anklageein-
spruch hat das Oberlandesgericht Linz nicht Folge gegeben, sodass die Anklage in
Rechtskraft erwachsen ist.

Hievon ausgehend beantworte ich diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Versäumnisse der Staatsanwaltschaft Linz im "ersten Verfahren Hochgatter" sind

nicht erkennbar.

Zu 2 und 3:

Derartige Kollisionen zwischen staatsanwaltschaftlichen und richterlichen Amtspflich-
ten lagen in keinem Verfahrensstadium vor. Der wiederholt gegen Organe der Si-
cherheitsbehörden erhobene Vorwurf, sie hätten auf Grund von persönlichen Nahe-
beziehungen zu wichtigen Zeugen befangen agiert und einseitig ermittelt, wurde vom
Landesgericht Linz und von der Staatsanwaltschaft Linz mehrfach geprüft, wobei
keine Anhaltspunkte für die Richtigkeit derartiger Behauptungen gefunden werden
konnten.

Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung der schriftlichen Anfrage der Abge-
ordneten zum Nationalrat Dr. Harald Ofner und Kollegen zur Zahl 5897/J-NR/1999,
zu den Fragen II bis IV.

Zu 4:

Die Wahrheitsfindung ist die oberste Maxime im Strafverfahren, der sowohl die

Staatsanwaltschaften als auch die Gerichte verpflichtet sind. Auch das Strafverfah-
ren gegen Tibor Foco ist von diesem Grundsatz getragen.

Zu 5 bis 7:

Ein Fehlverhalten der Strafverfolgungsbehörden konnte bisher nicht festgestellt wer-
den.