4281/AB XXI.GP

Eingelangt am: 13.11.2002

DER BUNDESMINISTER

FÜR JUSTIZ

Die Abgeordneten zum Nationalrat Karl ÖLLINGER, Kolleginnen und Kollegen
haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend “MinisterInnenbüros" gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu1:

Alle fünf akademisch ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die derzeit
meinem Ministerbüro angehören, sind Vertragsbedienstete des Verwaltungs-
dienstes. Eine dieser Mitarbeiterinnen wurde im Hinblick auf das seit 9. Oktober
2002 bestehende Beschäftigungsverbot der Kabinettsleiterin nach dem Mutter-
schutzgesetz und einer aus diesem Anlass notwendig gewordenen Neuverteilung
der Aufgaben in meinem Kabinett als Ersatzkraft befristet aufgenommen.

Ein weiterer Mitarbeiter ist Beamter des Allgemeinen Verwaltungsdienstes in der
Verwendungsgruppe A2 und mit 30 % einer Vollzeitkraft im Ministerbüro tätig.

Darüber hinaus sind dieser Organisationseinheit insgesamt 8 Bedienstete als
Kanzlei- und Schreibkräfte, Amtsgehilfen und Dienstkraftwagenlenker zugewiesen.
Diese Bediensteten sind weder im Sinn der einleitenden Ausführungen der Anfrage
noch sonst dem Begriff "Ministersekretäre" zuzuordnen und werden deshalb bei den
folgenden Antworten nicht berücksichtigt.


Zu 2.1 sowie 4.1:

Keiner meiner Mitarbeiter wechselte in der Zeit zwischen dem 31. Dezember 2001
bzw. dem 1. September 2002 und dem Tag der Anfragebeantwortung die Beschäfti-
gungsform.

Zu 2.2 sowie 4.2:

Aus Anlass des Beschäftigungsverbotes der Kabinettsleiterin nach dem Mutter-
schutzgesetz wurde mit Wirksamkeit vom 10. Oktober 2002 der schon zuvor in
meinem Ministerbüro tätige Dr. Peter Franzmayr mit der vertretungsweisen Wahr-
nehmung ihrer Agenden betraut. In diesem Zusammenhang war eine Neuverteilung
der Aufgaben in meinem Kabinett erforderlich, von der - abgesehen von der Neu-
aufnahme einer Mitarbeiterin als Ersatzkraft - zwei Mitarbeiter betroffen waren.

Zu 2.3 sowie 4.3:

Keiner meiner Mitarbeiter wechselte zwischen dem 31. Dezember 2001 bzw.
1. September 2002 und dem Tag der Anfragebeantwortung in einen anderen
Aufgabenbereich bzw. in ein anderes Dienstverhältnis innerhalb meines Ressorts.

Zu 3:
Keine(r).

Zu 5:
Keine(r).

Zu 6:

Derzeit sind keine personellen Erweiterungen oder Reduktionen innerhalb meines

Kabinetts geplant oder in Durchführung.

Zu 7:

In meinem Ressort wird derzeit eine Organisationsänderung durch Zusammen-
schluss der bisher in der Verwaltungs- und Personalsektion sowie in der Strafvoll-
zugssektion eingerichteten Fachabteilungen für Bau- und Budgetangelegenheiten
mit der Konsumentenschutzsektion umgesetzt. Grund für diese Reorganisations-
maßnahme ist, dass eine interne Revision im Konsumentenschutzbereich Reform-
bedarf aufgezeigt hat und durch Zusammenschluss mit den für alle Wirtschaftsange-
legenheiten im Justizressort zuständigen Abteilungen der Bereich des Konsumen-
tenschutzes insgesamt eine Aufwertung und Stärkung erfahren soll.


Zu 8:
Nein.

Zu 9:

Es steht jedem meiner Mitarbeiter grundsätzlich frei steht, sich auf eine öffentlich

ausgeschriebene Planstelle zu bewerben.