4281/AB XXI.GP
Eingelangt am: 13.11.2002
DER BUNDESMINISTER
FÜR JUSTIZ
Die Abgeordneten zum Nationalrat Karl ÖLLINGER,
Kolleginnen und Kollegen
haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend
“MinisterInnenbüros" gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu1:
Alle fünf akademisch ausgebildeten Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter, die derzeit
meinem Ministerbüro angehören, sind Vertragsbedienstete des
Verwaltungs-
dienstes. Eine dieser Mitarbeiterinnen wurde im Hinblick auf das seit 9.
Oktober
2002 bestehende Beschäftigungsverbot der Kabinettsleiterin nach dem
Mutter-
schutzgesetz und einer aus diesem Anlass notwendig gewordenen Neuverteilung
der Aufgaben in meinem Kabinett als Ersatzkraft befristet aufgenommen.
Ein weiterer Mitarbeiter ist Beamter des Allgemeinen
Verwaltungsdienstes in der
Verwendungsgruppe A2 und mit 30 % einer Vollzeitkraft im Ministerbüro
tätig.
Darüber
hinaus sind dieser Organisationseinheit insgesamt 8 Bedienstete als
Kanzlei- und Schreibkräfte, Amtsgehilfen und Dienstkraftwagenlenker
zugewiesen.
Diese Bediensteten sind weder im Sinn der einleitenden Ausführungen der
Anfrage
noch sonst dem Begriff "Ministersekretäre" zuzuordnen und werden
deshalb bei den
folgenden Antworten nicht berücksichtigt.
Zu 2.1 sowie 4.1:
Keiner meiner Mitarbeiter wechselte in der Zeit zwischen
dem 31. Dezember 2001
bzw. dem 1. September 2002 und dem Tag der Anfragebeantwortung die
Beschäfti-
gungsform.
Zu 2.2 sowie 4.2:
Aus
Anlass des Beschäftigungsverbotes der Kabinettsleiterin nach dem Mutter-
schutzgesetz wurde mit Wirksamkeit vom 10. Oktober 2002 der schon zuvor in
meinem Ministerbüro tätige Dr. Peter Franzmayr mit der
vertretungsweisen Wahr-
nehmung ihrer Agenden betraut. In diesem Zusammenhang war eine Neuverteilung
der Aufgaben in meinem Kabinett erforderlich, von der - abgesehen von der Neu-
aufnahme einer Mitarbeiterin als Ersatzkraft - zwei Mitarbeiter betroffen
waren.
Zu 2.3 sowie 4.3:
Keiner meiner Mitarbeiter wechselte zwischen dem 31.
Dezember 2001 bzw.
1. September 2002 und dem Tag der Anfragebeantwortung in einen anderen
Aufgabenbereich bzw. in ein anderes Dienstverhältnis innerhalb meines
Ressorts.
Zu 3:
Keine(r).
Zu 5:
Keine(r).
Zu 6:
Derzeit sind keine personellen Erweiterungen oder Reduktionen innerhalb meines
Kabinetts geplant oder in Durchführung.
Zu 7:
In meinem
Ressort wird derzeit eine Organisationsänderung durch Zusammen-
schluss der bisher in der Verwaltungs- und Personalsektion sowie in der
Strafvoll-
zugssektion eingerichteten Fachabteilungen für Bau- und
Budgetangelegenheiten
mit der Konsumentenschutzsektion umgesetzt. Grund für diese
Reorganisations-
maßnahme ist, dass eine interne Revision im Konsumentenschutzbereich
Reform-
bedarf aufgezeigt hat und durch Zusammenschluss mit den für alle Wirtschaftsange-
legenheiten im Justizressort zuständigen Abteilungen der Bereich des
Konsumen-
tenschutzes insgesamt eine Aufwertung und Stärkung erfahren soll.
Zu 8:
Nein.
Zu 9:
Es steht jedem meiner Mitarbeiter grundsätzlich frei steht, sich auf eine öffentlich
ausgeschriebene Planstelle zu bewerben.