4287/AB XXI.GP

Eingelangt am: 15.11.2002

BM für auswärtige Angelegenheiten:

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde
haben am 19. September 2002 unter der Nr. 4350/J-NR/2002 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend MenschenrechtskoordinatorIn im Bundesministerium
für auswärtige Angelegenheiten gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 3:

Der Menschenrechtskoordinator im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten ist
der Leiter der Abteilung l.7 “Menschenrechte, Humanitäres Völkerrecht, Volksgruppen-
angelegenheiten", d.h. seit der Betrauung mit dieser Aufgabe im September 2000 Ges. Dr.
Georg Mautner-Markhof. Seit Jänner 2002 wird seine Vertretung von Ges. Dr. Ingrid Pech
(Leiterin Ref. I.7 a) oder Rat Dr. Ursula Werther-Pietsch (Leiterin Ref. l.7 b) wahrgenom-
men. Im Oktober 2002 wurde Ges. Dr. Ingrid Pech als stellvertretende Menschenrechts-
koordinatorin nominiert.

Zu den Fragen 4, 5, 9 und 10:

Der nach der Geschäftseinteilung des Bundesministeriums für auswärtige Angelegen-
heiten für Menschenrechtsfragen aller Art zuständige Abteilungsleiter ist auch mit der
Funktion des Menschenrechtskoordinators betraut. Damit nimmt jene Stelle die Aufgaben
des Menschenrechtskoordinators wahr, die damit auch in der täglichen Arbeit befasst ist.


So ist der Abteilungsleiter u.a. für die Vertretung Österreichs in multilateralen Menschen-
rechtsforen, insbesondere der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen, und
die Erstellung von Ministerratsvorträgen zur Unterzeichnung und Genehmigung von
völkerrechtlichen Verträgen im Menschenrechtsbereich zuständig. Weiters wird er regel-
mäßig bei der Begutachtung von Gesetzesentwürfen mit menschenrechtlichen Bezugs-
punkten befasst.

Das Netzwerk der Menschenrechtskoordinatoren, für die durchgehend E-Mail-Adressen
verfügbar sind, erleichtert und beschleunigt die mit diesen Aufgaben verbundene inner-
staatliche Koordinations-, Abstimmungs- und Informationstätigkeit der Menschenrechts-
abteilung des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten zum Teil erheblich.

Zu Frage 6:

Angesichts der Tatsache, dass der Menschenrechtskoordinator im Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten schon auf Grund der Geschäftseinteilung mit jenen Fragen
befasst ist, die er auch in seiner Funktion als Menschenrechtskoordinator wahrzunehmen
hat, lässt sich keine Spezifizierung der aufgewendeten Dienstzeit vornehmen.

Zu Frage 7:

Der Leiter der Abteilung I.7 nutzt das Netzwerk der Menschenrechtkoordinatoren regel-
mäßig in der Vorbereitung seiner Tätigkeit als Vertreter Österreichs in internationalen
Menschenrechtsforen und bei der Vorbereitung von Ministerratsvorträgen zur Unterzeich-
nung und/oder Genehmigung von völkerrechtlichen Verträgen im Menschenrechtsbereich
insbesondere dann zur erforderlichen innerstaatlichen Koordinierung und Abstimmung,
wenn spezifische Ansprechpartner in den Fachministerien oder den Landesregierungen
entweder noch nicht bekannt sind oder mehrere Abteilungen eines Fachressorts oder
einer Landesregierung befasst werden müssen. Dies gilt auch für die Koordination öster-
reichischer Berichtspflichten gegenüber den zahlreichen Vertragsüberwachungsorganen
der Vereinten Nationen und des Europarates sowie für die Beantwortung von Anfragen
und Beschwerden diverser internationaler Organisationen, Sonderberichterstatter, NGOs


und Einzelpersonen. Darüber hinaus werden relevante Informationen aus dem internatio-
nalen Bereich an die Menschenrechtskoordinatoren verteilt und diesbezügliche Frage-
stellungen in diesem Rahmen koordiniert. Ebenso wird eine Koordinationsfunktion im
Vorfeld internationaler Großkonferenzen im Menschenrechtsbereich wahrgenommen
sowie die innerstaatliche Umsetzung ihrer Ergebnisse im Wege der Menschenrechts-
koordinatoren vorbereitet.

Zu Frage 8:

Die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen und anderen Staaten ist integraler
Bestandteil des Aufgabenbereiches des Leiters der Menschenrechtsabteilung im Bundes-
ministerium für auswärtige Angelegenheiten. Genannt seien dazu die Arbeitsgruppe
Menschenrechte (COHOM) und sonstige Koordinationsmechanismen der Europäischen
Union, die Gruppe der westlichen und anderen Staaten (WEOG) im Rahmen der Verein-
ten Nationen einschließlich regelmäßiger Treffen der Menschenrechtsdirektoren der west-
lichen Gruppe, laufender Kontakt zum Büro des Hochkommissars für Menschenrechte
(OHCHR), zum Europarat (insbes. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte), zur
OSZE (insbes. OHDIR), die Teilnahme an diversen internationalen menschenrechtlichen
Gremien wie VN-Menschenrechtskommission (österr. Mitgliedschaft 2002-2004), VN-
Generalversammlung und anderen menschenrechtlichen Großveranstaltungen (Welt-
rassismuskonferenz, Weltkindergipfel etc.) sowie anlass- und themenbezogene bilaterale
Kontakte. Darüber hinaus erfolgen regelmäßig Initiativen zu Schwerpunktthemen der
österreichischen Menschenrechtspolitik (aktuelles Beispiel: internationales Symposium
zum Mandat des Sonderbeauftragten für Intern Vertriebene auf Einladung des BMaA im
Dezember 2002). In zahlreichen Menschenrechtsfragen besteht ein reger Kontakt und
Informationsaustausch mit Vertretern der Zivilgesellschaft (Nichtregierungsorganisationen,
Vereine, Einzelpersonen).