4287/AB XXI.GP
Eingelangt am: 15.11.2002
BM für auswärtige Angelegenheiten:
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Terezija
Stoisits, Freundinnen und Freunde
haben am 19. September 2002 unter der Nr. 4350/J-NR/2002 an mich eine
schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend MenschenrechtskoordinatorIn im
Bundesministerium
für auswärtige
Angelegenheiten gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Der Menschenrechtskoordinator im Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten ist
der Leiter der Abteilung l.7 “Menschenrechte, Humanitäres
Völkerrecht, Volksgruppen-
angelegenheiten", d.h. seit der Betrauung mit dieser Aufgabe im September
2000 Ges. Dr.
Georg Mautner-Markhof. Seit Jänner 2002
wird seine Vertretung von Ges. Dr. Ingrid Pech
(Leiterin Ref. I.7 a) oder Rat Dr. Ursula Werther-Pietsch (Leiterin Ref. l.7 b)
wahrgenom-
men. Im Oktober 2002 wurde Ges. Dr. Ingrid Pech als stellvertretende
Menschenrechts-
koordinatorin nominiert.
Zu den Fragen 4, 5, 9 und 10:
Der nach der Geschäftseinteilung des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegen-
heiten für Menschenrechtsfragen aller Art zuständige Abteilungsleiter
ist auch mit der
Funktion des Menschenrechtskoordinators betraut. Damit nimmt jene Stelle die
Aufgaben
des Menschenrechtskoordinators wahr, die damit auch in der täglichen
Arbeit befasst ist.
So ist der Abteilungsleiter u.a. für die
Vertretung Österreichs in multilateralen Menschen-
rechtsforen, insbesondere der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen,
und
die Erstellung von Ministerratsvorträgen zur Unterzeichnung und
Genehmigung von
völkerrechtlichen Verträgen im Menschenrechtsbereich zuständig.
Weiters wird er regel-
mäßig bei der Begutachtung von Gesetzesentwürfen mit
menschenrechtlichen Bezugs-
punkten befasst.
Das
Netzwerk der Menschenrechtskoordinatoren, für die durchgehend
E-Mail-Adressen
verfügbar sind, erleichtert und
beschleunigt die mit diesen Aufgaben verbundene inner-
staatliche Koordinations-, Abstimmungs- und Informationstätigkeit
der Menschenrechts-
abteilung des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten zum
Teil erheblich.
Zu Frage 6:
Angesichts der Tatsache, dass der
Menschenrechtskoordinator im Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten schon auf Grund der Geschäftseinteilung
mit jenen Fragen
befasst ist, die er auch in seiner Funktion als Menschenrechtskoordinator
wahrzunehmen
hat, lässt sich keine Spezifizierung der aufgewendeten Dienstzeit
vornehmen.
Zu Frage 7:
Der Leiter der Abteilung I.7 nutzt
das Netzwerk der Menschenrechtkoordinatoren regel-
mäßig in der Vorbereitung seiner
Tätigkeit als Vertreter Österreichs in internationalen
Menschenrechtsforen und bei der
Vorbereitung von Ministerratsvorträgen zur Unterzeich-
nung und/oder Genehmigung von völkerrechtlichen Verträgen im
Menschenrechtsbereich
insbesondere dann zur erforderlichen innerstaatlichen Koordinierung und
Abstimmung,
wenn spezifische Ansprechpartner in den Fachministerien oder den
Landesregierungen
entweder noch nicht bekannt sind oder mehrere Abteilungen eines Fachressorts
oder
einer Landesregierung befasst werden müssen. Dies gilt auch für die
Koordination öster-
reichischer Berichtspflichten gegenüber den zahlreichen
Vertragsüberwachungsorganen
der Vereinten Nationen und des Europarates
sowie für die Beantwortung von Anfragen
und Beschwerden diverser internationaler Organisationen,
Sonderberichterstatter, NGOs
und Einzelpersonen. Darüber hinaus werden relevante
Informationen aus dem internatio-
nalen Bereich an die Menschenrechtskoordinatoren verteilt und
diesbezügliche Frage-
stellungen in diesem Rahmen koordiniert. Ebenso wird eine Koordinationsfunktion
im
Vorfeld internationaler Großkonferenzen im Menschenrechtsbereich
wahrgenommen
sowie die innerstaatliche Umsetzung ihrer Ergebnisse im Wege der Menschenrechts-
koordinatoren
vorbereitet.
Zu Frage 8:
Die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen und
anderen Staaten ist integraler
Bestandteil des Aufgabenbereiches des Leiters der Menschenrechtsabteilung im
Bundes-
ministerium für auswärtige Angelegenheiten. Genannt seien dazu die
Arbeitsgruppe
Menschenrechte (COHOM) und sonstige Koordinationsmechanismen der
Europäischen
Union, die Gruppe der westlichen und anderen Staaten (WEOG) im Rahmen der
Verein-
ten Nationen einschließlich regelmäßiger Treffen der
Menschenrechtsdirektoren der west-
lichen Gruppe, laufender Kontakt zum Büro des Hochkommissars für
Menschenrechte
(OHCHR), zum Europarat (insbes.
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte), zur
OSZE (insbes. OHDIR), die Teilnahme an diversen internationalen
menschenrechtlichen
Gremien wie VN-Menschenrechtskommission (österr. Mitgliedschaft
2002-2004), VN-
Generalversammlung und anderen
menschenrechtlichen Großveranstaltungen (Welt-
rassismuskonferenz, Weltkindergipfel etc.) sowie anlass- und themenbezogene
bilaterale
Kontakte. Darüber hinaus erfolgen regelmäßig Initiativen zu
Schwerpunktthemen der
österreichischen Menschenrechtspolitik (aktuelles Beispiel:
internationales Symposium
zum Mandat des Sonderbeauftragten für
Intern Vertriebene auf Einladung des BMaA im
Dezember 2002). In zahlreichen Menschenrechtsfragen besteht ein reger Kontakt
und
Informationsaustausch mit Vertretern der Zivilgesellschaft
(Nichtregierungsorganisationen,
Vereine, Einzelpersonen).