4288/AB XXI.GP

Eingelangt am: 15.11.2002

BM für Finanzen:

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4304/J, vom
17. September 2002, der Abgeordneten Mag. Johann Maier und Kollegen,
betreffend Inverkehrbringen von Produkten Rechtsvereinheitlichung, beehre
ich mich Folgendes mitzuteilen:

Zu 1. bis 4.:

Da diese Fragen als Einholung von Rechtsauskünften und nicht als Kon-
trolle und somit Gegenstand der Vollziehung anzusehen sind, ersuche ich
um Verständnis, dass ich dazu im Hinblick auf § 90 Geschäftsordnungs-
gesetz 1975 nicht Stellung nehme.

Zu 5. bis 9.:

Bezüglich der unter diesen Punkten angesprochenen Rechtsmaterien gibt es
in meinem Ressort derzeit keine konkreten Überlegungen, wofür aus der
Sicht des Bundesministeriums für Finanzen zurzeit auch keine Notwendig-
keit besteht. Sollten sich aber in einem bestimmten Fall entsprechende Er-


fordernisse ergeben, werden selbstverständlich die notwendigen Schritte ge-
setzt werden.

Zu 10.:

Für das Verwaltungsstrafrecht ist generell das Bundeskanzleramt zuständig.
Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich auf Grund dieser Kompetenz-
lage die Frage nicht beantworte, sondern auf die gleich lautend an den Herrn
Bundeskanzler gerichtete Anfrage Nr. 4301/J verweise.