4290/AB XXI.GP
Eingelangt am: 15.11.2002
BUNDESMINISTER FÜR INNERES
Die Abgeordneten zum Nationalrat Abg. Dietachmayr,
Parnigoni und Genossinnen haben
am 19.09.2002 unter der Nr. 4327 /J an den Bundesminister für Inneres eine
schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend “Rechtsextreme planten
Bürgerkrieg" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 12:
Die
Beantwortung dieser Fragen ist aufgrund der Gerichtsanhängigkeit dieser
Causa nicht
möglich.
Zu den Fragen 13 bis 15:
Das Bundesministerium für Inneres gibt seit 1997 den
Staatschutzbericht bzw. seit 2000
den Verfassungsschutzbericht heraus, in dem unter anderem auch die aktuelle
Rechtsextremismussituation in Österreich dargestellt wird. Dieser Bericht
richtet sich an alle
Dienststellen und Funktionsträger im Bereich der öffentlichen
Sicherheit, an in- und
ausländische Behörden, Institutionen und sonstige öffentliche
Einrichtungen sowie generell
an die Öffentlichkeit, insbesondere an die Abgeordneten zu den
Vertretungskörpern sowie
an die Medien.
Zu den Fragen 16 und 17:
Es
werden alle innerhalb des gesetzlichen Rahmens möglichen
sicherheitspolizeilichen
Maßnahmen gesetzt. Weitergehende Auskünfte können aus
Gründen der Amtsver-
schwiegenheit nicht erteilt werden.
Zu Frage 18:
Der
belgische “Vlaams Blok" verkörpert den flämischen
Nationalismus. Die von dieser
Organisation ausgehenden nationalen und internationalen Aktivitäten sind
durch die
Berichterstattung der Medien hinlänglich bekannt.
Zu den Fragen 19 bis 21:
Derzeit sind weder die Erfordernis noch die gesetzlichen
Voraussetzungen für weitere
behördliche Maßnahmen gegeben.
Zu Frage 22:
Hiezu liegen keine konkreten Hinweise vor.
Zu Frage 23:
Die Staatsanwaltschaft Wien hat gegen
Claus N. Vorerhebungen wegen Verstoßes gegen
das
Verbotsgesetz eingeleitet.
Zu den Fragen 24 bis 25:
Volksanwalt
Dr. Stadler ist nicht Gegenstand sicherheitspolizeilicher Beobachtungen. Mit
welchen Personen er Kontakte unterhält ist daher nicht bekannt.