4292/AB XXI.GP

Eingelangt am: 15.11.2002

BUNDESMINISTER FÜR INNERES

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stoisits, Freundinnen und Freunde haben
am 19. September 2002 unter der Nr. 4345/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend "Staatszielbestimmung zum Minderheitenschutz
(Art. 8 Abs. 2 B-VG)" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Grundsätzlich darf ich in diesem Zusammenhang zuständigkeitshalber auf die
Beantwortung der zum gleichen Thema ergangenen Anfrage Nr. 4342/J durch den
Herrn Bundeskanzler verweisen.

Ergänzend ist noch folgendes anzuführen:

Im Hinblick auf das Minderheitenrecht in den Verwaltungs- und Gerichtsbezirken
Kärntens, des Burgenlandes und der Steiermark mit slowenischer, kroatischer oder
gemischter Bevölkerung die slowenische oder kroatische Sprache zusätzlich zum
Deutschen als Amtssprache zu gebrauchen, wurde bereits in der Vergangenheit und
wird auch in Zukunft das Bemühen des Innenministeriums darauf gerichtet,
Bewerberinnen mit Fremdsprachenkenntnissen für den Exekutivdienst zu gewinnen.