4293/AB XXI.GP
Eingelangt am: 15.11.2002
BUNDESMINISTER FÜR INNERES
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Terezija Stoisits,
Freundinnen und Freunde haben am
19. September 2002 unter der Nummer 4353/J an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage betreffend “Menschenrechtskoordinatorln im Bundesministerium
für Inneres" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Im Bundesministerium für Inneres wurden bereits im
Oktober 1998 über Ersuchen des
Bundeskanzleramtes ein Koordinator für Menschenrechtsfragen nominiert, der
auch die
Aufgaben entsprechend dem Ministerratsbeschluss vom 20. Juli 1999
übernahm.
Zu Frage 2:
Der derzeit
für Menschenrechtsfragen zuständige Koordinator im Bundesministerium
für Inneres
ist der Leiter der Sektion V, Sektionschef Mag. Otto Prantl.
Zu Frage 3:
Stellvertretende
Menschenrechtskoordinatorin ist die Leiterin des Referates lll/16/c, Frau Dr.
Alexandra Schrefler-König. Für die Dauer ihrer vorübergehenden
Abwesenheit wegen
Karenzurlaubes nach dem Mutterschutzgesetz wurde mit Wirksamkeit vom 25.
Februar 2002
Mag. Peter
Andre, Referent in der Abteilung V/1 im Bundesministerium für Inneres, zum
stellvertretenden Menschenrechtskoordinator bestellt.
Zu den Fragen 4 und 5:
In
den Zuständigkeitsbereich des Leiters der Sektion V fallen u.a. die
Koordinierung und
zusammenfassende Behandlung der legistischen Maßnahmen des Innenressorts,
die Erstellung
von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen des Ressorts sowie die
Angelegenheiten
internationaler Organisationen einschließlich des Europarates auf dem
Gebiet des
Grundrechtsschutzes. Dadurch ist gewährleistet, dass die im bezughabenden
Beschluss des
Ministerrates genannten Aufgaben von jener Stelle wahrgenommen werden, die
damit auch in
der täglichen Praxis befasst ist.
Zu Frage 6:
Da die Aufgaben,
die vom Menschenrechtskoordinator wahrzunehmen sind, in vielen Bereichen
mit den in der zuständigen Fachsektion wahrzunehmenden Aufgaben
zusammenfallen, können
keine Aussagen über den konkreten Umfang der Dienstzeit für den
Arbeitsbereich des
Menschenrechtskoordinators getroffen werden.
Zu Frage 7 :
Hier
verweise ich auf die Beantwortung zu Frage 7 der an den Herrn Bundeskanzler
unter Nr.
3352/J gerichteten Anfrage.
Zu Frage 8:
Der Kontakt mit
Behörden und NGO's ist ein wesentlicher Bestandteil des Aufgabenbereichs
des Menschenrechtskoordinators. Zu internationalen Organisationen, insbesondere
zu solchen
mit Sitz in Österreich, wie z. B. dem UNHCR, bestehen intensive Kontakte.
Darüber hinaus
erfolgt eine Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen, wie z. B. dem
Europarat,
regelmäßig im Zusammenwirken mit dem Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten.
Zu den Fragen 9 und 10:
Durch die
Tätigkeit des Menschenrechtskoordinators konnte eine wesentliche
Verbesserung der
Zusammenarbeit innerhalb des Bundesministeriums für Inneres und Vernetzung
in der
Behandlung von Menschenrechtsfragen erreicht werden. Dem tragen insbesondere
regelmäßig
stattfindende Koordinierungsbesprechungen von Vertretern aller Sektionen unter
der Leitung
des Menschenrechtskoordinators Rechnung. Im Bereich des Bundesministeriums
für Inneres
werden
Schwerpunkte der Menschenrechtserziehung im Bereich der Aus- und Fortbildung in
enger Zusammenarbeit des Menschenrechtskoordinators mit der Sicherheitsakademie
unter
verstärkter Einbindung von NGCTs, wie
z.B. der Anti-Defamation-League, gesetzt.