4293/AB XXI.GP

Eingelangt am: 15.11.2002

BUNDESMINISTER FÜR INNERES

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde haben am
19. September 2002 unter der Nummer 4353/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend “Menschenrechtskoordinatorln im Bundesministerium für Inneres" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zu Frage 1:

Im Bundesministerium für Inneres wurden bereits im Oktober 1998 über Ersuchen des
Bundeskanzleramtes ein Koordinator für Menschenrechtsfragen nominiert, der auch die
Aufgaben entsprechend dem Ministerratsbeschluss vom 20. Juli 1999 übernahm.

Zu Frage 2:

Der derzeit für Menschenrechtsfragen zuständige Koordinator im Bundesministerium für Inneres
ist der Leiter der Sektion V, Sektionschef Mag. Otto Prantl.

Zu Frage 3:

Stellvertretende Menschenrechtskoordinatorin ist die Leiterin des Referates lll/16/c, Frau Dr.
Alexandra Schrefler-König. Für die Dauer ihrer vorübergehenden Abwesenheit wegen
Karenzurlaubes nach dem Mutterschutzgesetz wurde mit Wirksamkeit vom 25. Februar 2002


Mag. Peter Andre, Referent in der Abteilung V/1 im Bundesministerium für Inneres, zum
stellvertretenden Menschenrechtskoordinator bestellt.

Zu den Fragen 4 und 5:

In den Zuständigkeitsbereich des Leiters der Sektion V fallen u.a. die Koordinierung und
zusammenfassende Behandlung der legistischen Maßnahmen des Innenressorts, die Erstellung
von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen des Ressorts sowie die Angelegenheiten
internationaler Organisationen einschließlich des Europarates auf dem Gebiet des
Grundrechtsschutzes. Dadurch ist gewährleistet, dass die im bezughabenden Beschluss des
Ministerrates genannten Aufgaben von jener Stelle wahrgenommen werden, die damit auch in
der täglichen Praxis befasst ist.

Zu Frage 6:

Da die Aufgaben, die vom Menschenrechtskoordinator wahrzunehmen sind, in vielen Bereichen
mit den in der zuständigen Fachsektion wahrzunehmenden Aufgaben zusammenfallen, können
keine Aussagen über den konkreten Umfang der Dienstzeit für den Arbeitsbereich des
Menschenrechtskoordinators getroffen werden.

Zu Frage 7 :

Hier verweise ich auf die Beantwortung zu Frage 7 der an den Herrn Bundeskanzler unter Nr.
3352/J gerichteten Anfrage.

Zu Frage 8:

Der Kontakt mit Behörden und NGO's ist ein wesentlicher Bestandteil des Aufgabenbereichs
des Menschenrechtskoordinators. Zu internationalen Organisationen, insbesondere zu solchen
mit Sitz in Österreich, wie z. B. dem UNHCR, bestehen intensive Kontakte. Darüber hinaus
erfolgt eine Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen, wie z. B. dem Europarat,
regelmäßig im Zusammenwirken mit dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten.

Zu den Fragen 9 und 10:

Durch die Tätigkeit des Menschenrechtskoordinators konnte eine wesentliche Verbesserung der
Zusammenarbeit innerhalb des Bundesministeriums für Inneres und Vernetzung in der
Behandlung von Menschenrechtsfragen erreicht werden. Dem tragen insbesondere regelmäßig
stattfindende Koordinierungsbesprechungen von Vertretern aller Sektionen unter der Leitung
des Menschenrechtskoordinators Rechnung. Im Bereich des Bundesministeriums für Inneres


werden Schwerpunkte der Menschenrechtserziehung im Bereich der Aus- und Fortbildung in
enger Zusammenarbeit des Menschenrechtskoordinators mit der Sicherheitsakademie unter
verstärkter Einbindung von NGCTs, wie z.B. der Anti-Defamation-League, gesetzt.