4297/AB XXI.GP

Eingelangt am: 15.11.2002

BUNDESMINISTER FÜR INNERES

Die Abgeordneten Dr. KEPPELMÜLLER und Genossen haben am 20. September 2002
unter der Nr. 4393/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
“Ungereimtheiten beim Gendarmerieneubau in Vöcklabruck" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zu Frage 1:

Die Kostenentwicklung ist abhängig von der Steigerung des Verbraucherpreisindex 2000 mit
einer Schwankungsbreite von 5% - wie im gegenständlichen Bestandvertrag aufgenommen
- es gibt daher keine dahingehenden Tabellen.

Zu Frage 2:

Vom Bundesministerium für Inneres werden alle Neuunterbringungsmöglichkeiten nach
dienstbetrieblichen Aspekten und nach der Funktionalität geprüft. Zusätzlich fließen in die
Entscheidungsfindung auch jene Aspekte ein, die garantieren, dass die Beistellung einer
zukunftsorientierten und den Richtlinien für Bau- und Mietangelegenheiten entsprechende
Unterkunft gewährleistet wird.


Zu Frage 3:

Diese Analysen werden durchgeführt, da bei der Ausmittlung von neuen Unterkünften
sowohl nach der gebotenen Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit als auch
nach den geltenden Richtlinien für Bau- und Mietangelegenheiten sowie den Vorschriften
zur Unterkunftssicherung vorgegangen werden muß.

Zu Frage 4:

Mit dem Inkrafttreten des BIG-Gesetzes wurden sämtliche dem Innenressort gewidmeten
Grundstücke an die BIG übertragen. Deshalb muss in jedem Fall die Anmietung einer
Unterkunft erfolgen. Die Grundstücke und die darauf zu errichtenden oder bereits errichteten
Mietobjekte werden sowohl nach der Zweckmäßigkeit (Beistellung der erforderlichen
Infrastruktur) als auch nach den anfallenden Kosten analysiert.

Zu den Fragen 5 bis 9 und 19:

Die Entscheidungskriterien sind:

*   funktionelle und richtliniengemäße Planung,

*   zukunftsorientierte Perspektiven,

*   dienstbetriebliche Vorschriften und der Bundesbedienstetenschutz,

*   Vorschriften zur Unterkunftssicherung und

*   die anfallenden Kosten

Zu Frage 10:

Das Für und Wider bei der Neuunterbringung von Dienststellen wird von den Landes-
gendarmeriekommanden eingehendst geprüft und, basierend auf diesem Ergebnis, wird ein
Antrag an das Gendarmeriezentralkommando gestellt. Anschließend erfolgt durch das
Bundesministerium für Inneres eine gesonderte Prüfung.

Zu Frage 11 bis 13:

Durch die Gegenüberstellung vorhandener Projekte sowie der Miteinbeziehung des
marktüblichen Mietzinses auf die Region bezogen.

Zu Frage 14:

Die endgültige Entscheidung wurde im Bundesministerium für Inneres getroffen, wobei
persönliche Beziehungen aufgrund angeführter Kriterien keine Rolle spielen.


Zu Frage 15:

Ja

Zu Frage 16:

Nein

Zu Frage 17 und 18:

Sämtliche Entscheidungsprozesse werden vor der endgültigen Genehmigung von meinen
verantwortlichen Mitarbeitern mit Sorgfalt geprüft und ausschließlich nach den geltenden
Vorschriften in Abwägung mit den Kostenfaktor entschieden. Überdies ist im BMI eine
interne Revisionsabteilung eingerichtet, die die Vorgangsweise objektiver Entscheidungs-
findung nachprüft.

Zu Frage 20 und 21:

Die Bestandnahmen von Unterkünften und Objekten in meinem Ressort werden basierend
auf den bestehenden Rechtsvorschriften vorgenommen und unterliegen der nachfolgenden
Prüfung des Rechnungshofs.

Zu Frage 22:

Durch die Einhaltung der bestehenden Rechtsvorschriften ist Transparenz gegeben.

Zu Frage 23:

Diese Frage wurde bereits mit der Frage 5 und 17 beantwortet.

Zu Frage 24 und 25:

Die Beamten des Bundesministeriums für Inneres gehen bei der Entscheidungsfindung mit
dem nötigen Verantwortungsgefühl und gemäß den bestehenden Vorschriften vor.

Auf Frage 26:

Nein

Auf Frage 27:

Mir sind keine Unregelmäßigkeiten bekannt.