4297/AB XXI.GP
Eingelangt am: 15.11.2002
BUNDESMINISTER FÜR INNERES
Die Abgeordneten Dr. KEPPELMÜLLER und Genossen haben
am 20. September 2002
unter der Nr. 4393/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend
“Ungereimtheiten beim Gendarmerieneubau in Vöcklabruck"
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Kostenentwicklung ist abhängig von der Steigerung
des Verbraucherpreisindex 2000 mit
einer Schwankungsbreite von 5% - wie im gegenständlichen Bestandvertrag
aufgenommen
- es gibt daher keine dahingehenden Tabellen.
Zu Frage 2:
Vom Bundesministerium für Inneres werden alle
Neuunterbringungsmöglichkeiten nach
dienstbetrieblichen Aspekten und nach der Funktionalität geprüft.
Zusätzlich fließen in die
Entscheidungsfindung auch jene Aspekte ein, die garantieren, dass die Beistellung
einer
zukunftsorientierten und den Richtlinien für Bau- und Mietangelegenheiten
entsprechende
Unterkunft
gewährleistet wird.
Zu Frage 3:
Diese
Analysen werden durchgeführt, da bei der Ausmittlung von neuen
Unterkünften
sowohl nach der gebotenen Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und
Zweckmäßigkeit als auch
nach den geltenden Richtlinien für Bau- und Mietangelegenheiten sowie den
Vorschriften
zur Unterkunftssicherung vorgegangen werden muß.
Zu Frage 4:
Mit
dem Inkrafttreten des BIG-Gesetzes wurden sämtliche dem Innenressort
gewidmeten
Grundstücke an die BIG übertragen. Deshalb muss in jedem Fall die
Anmietung einer
Unterkunft erfolgen. Die Grundstücke und die darauf zu errichtenden oder
bereits errichteten
Mietobjekte werden sowohl nach der Zweckmäßigkeit (Beistellung der
erforderlichen
Infrastruktur) als auch nach den anfallenden Kosten analysiert.
Zu den Fragen 5 bis 9 und 19:
Die Entscheidungskriterien sind:
* funktionelle und richtliniengemäße Planung,
* zukunftsorientierte Perspektiven,
* dienstbetriebliche Vorschriften und der Bundesbedienstetenschutz,
* Vorschriften zur Unterkunftssicherung und
* die anfallenden Kosten
Zu Frage 10:
Das Für und Wider bei der Neuunterbringung von Dienststellen
wird von den Landes-
gendarmeriekommanden eingehendst geprüft und, basierend auf diesem
Ergebnis, wird ein
Antrag an das
Gendarmeriezentralkommando gestellt. Anschließend erfolgt durch das
Bundesministerium für Inneres eine gesonderte Prüfung.
Zu Frage 11 bis 13:
Durch
die Gegenüberstellung vorhandener Projekte sowie der Miteinbeziehung des
marktüblichen Mietzinses auf die Region bezogen.
Zu Frage 14:
Die
endgültige Entscheidung wurde im Bundesministerium für Inneres
getroffen, wobei
persönliche Beziehungen aufgrund angeführter Kriterien keine Rolle
spielen.
Zu Frage 15:
Ja
Zu Frage 16:
Nein
Zu Frage 17 und 18:
Sämtliche Entscheidungsprozesse werden vor der
endgültigen Genehmigung von meinen
verantwortlichen Mitarbeitern mit Sorgfalt geprüft und
ausschließlich nach den geltenden
Vorschriften in Abwägung mit den Kostenfaktor entschieden. Überdies
ist im BMI eine
interne Revisionsabteilung eingerichtet, die die Vorgangsweise objektiver
Entscheidungs-
findung
nachprüft.
Zu Frage 20 und 21:
Die Bestandnahmen von Unterkünften und Objekten in
meinem Ressort werden basierend
auf den bestehenden Rechtsvorschriften vorgenommen und unterliegen der
nachfolgenden
Prüfung des Rechnungshofs.
Zu Frage 22:
Durch die Einhaltung der bestehenden Rechtsvorschriften ist Transparenz gegeben.
Zu Frage 23:
Diese Frage wurde bereits mit der Frage 5 und 17 beantwortet.
Zu Frage 24 und 25:
Die Beamten des Bundesministeriums für Inneres gehen
bei der Entscheidungsfindung mit
dem nötigen Verantwortungsgefühl und gemäß den bestehenden
Vorschriften vor.
Auf Frage 26:
Nein
Auf Frage 27:
Mir sind keine Unregelmäßigkeiten bekannt.