4299/AB XXI.GP
Eingelangt am: 15.11.2002
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier, Dr.
Kräuter und Genossinnen haben
am 20. September 2002 unter der Nr. 4402/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend "Personalabbau durch die Blau-Schwarze
Bundesregierung/Verwaltungsreform
II" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Anzahl der Einsparungen an Vollbeschäftigten (bzw.
Planstellen) ergibt sich aus der
Gegenüberstellung der jeweiligen Planstellenbereiche zum jeweils 1.
Jänner des Jahres und
stellt sich wie folgt dar:
Im Planstellenbereich 1100 erfolgte von
2000 auf 2001 eine Reduzierung um 16;
von 2001 auf 2002 eine Reduktion um 2 Planstellen.
Im Planstellenbereich 1130 erfolgte von
2000 auf 2001 eine Reduzierung um 326;
von 2001 auf 2002 eine Reduktion um 608 Planstellen.
Im Planstellenbereich 1140 erfolgte von
2000 auf 2001 eine Reduzierung um 309;
von 2001 auf 2002 eine Reduktion um 340 Planstellen.
Im Planstellenbereich 1150
erfolgte von 2000 auf 2001 eine Reduzierung um 3;
von 2001 auf 2002 eine Reduktion um 9 Planstellen.
Im Planstellenbereich 1151
erfolgte von 2000 auf 2001 keine Reduzierung;
von 2001 auf 2002 eine Reduktion um 3 Planstellen.
Im Planstellenbereich 1152
erfolgte von 2000 auf 2001 eine Reduzierung um 2;
von 2001 auf 2002 eine Reduktion um 3 Planstellen.
Ich ersuche um Verständnis, wenn ich aufgrund des
damit verbundenen unverhältnismäßig
hohen Verwaltungsaufwandes von einer weiteren Aufschlüsselung Abstand nehme.
Zu Frage 2:
Die
Anzahl der seit 2000 und bis zum Stichtag 31. Oktober 2002 mit Erreichung der
Altersgrenze in den definitiven Ruhestand versetzten Beamten stellt sich
geordnet nach
Planstellenbereichen wie
folgt dar (Quelle: Personalinformationssystem des Bundes)
|
|
1100
|
1150
|
1151
|
1152
|
|||
|
2000
|
9
|
0
|
0
|
0
|
|||
|
2001
|
11
|
1
|
0
|
0
|
|||
|
2002
|
6
|
0
|
0
|
0
|
|||
|
|
|
||||||
|
|
1130
|
1140
|
|
||||
|
2000
|
170
|
181
|
|
||||
|
2001
|
126
|
167
|
|
||||
|
2002
|
117
|
144
|
|
||||
Von
einer weiteren
Aufschlüsselung wird
aufgrund des damit
verbundenen
unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwandes Abstand genommen.
Zu den Fragen 3. 4 und 8:
Bis zum 30.9.2002 hat ein Abteilungsleiter
(Planstellenbereich 1100) den vorzeitigen
Ruhestand nach § 22g Bundesbediensteten-Sozialplangesetz angetreten. Die
Frage der
Auflassung von Arbeitsplätzen stellt sich jedoch nicht nach der genannten
Bestimmung.
Eine weitergehende Beantwortung ist derzeit nicht möglich, da ein Ergebnis
der hierzu
eingesetzten Arbeitsgruppe noch nicht vorliegt.
Zu Frage 5:
Die
angefragten Pensionszahlungen werden vom Bundespensionsamt verwaltet und
könnten - da es sich um einen Einzelfall handelt - auch aus
datenschutzrechtlichen Gründen
nicht bekanntgegeben werden.
Zu den Fragen 6 und 7:
Auf
die Beantwortung der gleichlautenden Anfrage Nr. 4401/J durch den
Bundesminister für
Finanzen wird verwiesen.
Im
übrigen darf auch darauf hingewiesen werden, dass sich Bereich der
BMI-Zentralleitung
keine ausgegliederten Unternehmen im Sinne der Anfrage befinden.
Zu den Fragen 9 und 10:
Einleitend
weise ich darauf hin, das sich die Beantwortung der Fragen 9 bis 21 nur auf die
Zentralleitung meines Ministeriums bezieht. Bis zum Stichtag 30.9.2002 hat ein
Bediensteter
den “Karenzurlaub vor Ruhestandsversetzung" angetreten. Die
ehemalige Gruppe II/F und in
diesem Zusammenhang der Arbeitsplatz des Leiters dieser Organisationseinheit
wurden
aufgelassen. Die Frage nach Einsparung der entsprechenden Planstelle stellt
sich jedoch
erst mit Anfall des (Regel-)Pensionsalters.
Zu den Fragen 11 und 12;
Bei
der befragten Zahlung handelt es sich nicht um eine
“Pensionszahlung" sondern um ein
monatliches Vorruhestandsgeld gemäß § 22b des
Bundesbediensteten-Sozialplangesetzes,
BGBI. l Nr. 138/1997 in der Fassung BGBI. l Nr. 155/2001. Aufgrund der
innerhalb von 14
Tagen abgegebenen Zustimmung zum Karenzurlaub nach § 22a leg. cit. hat der
Bedienstete
für die Dauer des Karenzurlaubes Anspruch auf ein monatliches
Vorruhestandsgeld in der
Höhe von 80% des Monatsbezugs, der seiner besoldungsrechtlichen Stellung
bei Antritt des
Karenzurlaubes
entspricht.
Durch die
Inanspruchnahme des angeführten Karenzurlaubes vor Ruhestandsversetzung
ergeben sich für das Innenressort keine gesonderten Kosten, vielmehr
resultieren aus der
Bemessung dieses Vorruhestandsgeldes Einsparungsmöglichkeiten.
Zu den Fragen 13 und 15:
Bis zum 30.9.2002 hat ein Bediensteter (kein
Funktionsträger) nach dem
Bundesbediensteten-Sozialplangesetz den Austritt aus dem öffentlichen
Dienst erklärt. Ich
ersuche um Verständnis, wenn - da es sich um einen Einzelfall handelt -
aus
datenschutzrechtlichen Gründen kein genauer Betrag bekanntgegeben werden
kann.
Da für das Jahr 2003 derzeit noch keine entsprechenden
Anträge vorliegen, kann auch keine
Kosteneinschätzung vorgenommen werden.
Zu Frage 14:
Bis zum 30.9.2002 nahmen 3 Bedienstete eine
Karenzurlaubsregelung gemäß § 75
Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 bzw. § 29b des
Vertragsbedienstetengesetzes 1948 in
Anspruch.
Zu Frage 16:
Gemäß den Bestimmungen des § 22a des
Bundesbediensteten-Sozialplangesetzes ist eine
Antragstellung nicht vorgesehen.
Zu Frage 17:
Zwei Bedienstete werden nach dem 30.9.2002 den Karenzurlaub
vor Ruhestandsversetzung
in Anspruch nehmen.
Inwieweit weitere Bedienstete von den Bestimmungen des
§ 22a Bundesbediensteten-
Sozialplangesetz Gebrauch machen werden, kann zum derzeitigen Zeitpunkt nicht
abgeschätzt werden, da dies neben den anderen gesetzlichen Voraussetzungen
ja auch von
der Zustimmung des Betroffenen abhängig ist.
Zu den Fragen 18 bis 21:
Bisher wurden im Jahr 2002 keine der Anfrage entsprechenden
Konsulentenverträge
abgeschlossen.
Zu Frage 22:
Die
Neueinstellungen (effektive
Neuaufnahmen) stellen
sich geordnet nach
Planstellenbereichen und Jahren wie folgt dar:
|
|
1100
|
1150
|
1151
|
1152
|
|
2000
|
12
|
0
|
1
|
3*
|
|
2001
|
13
|
0
|
0
|
1*
|
|
2002
|
5
|
0
|
1
|
3*
|
Bei den mit * bezeichneten Einstellungen
handelt es sich um Ersatzaufnahmen, die in
weiterer Folge in unbefristete Dienstverhältnisse umgewandelt wurden.
Für den Bereich der Planstellenbereiche 1130 und 1140 stellt sich die Anzahl wie folgt dar:
|
|
1130
|
1140
|
|
2000
|
83
|
196
|
|
2001
|
47
|
20
|
|
2002 (bis 30.9.)
|
50
|
205
|
Zu Frage 23:
Für den Planstellenbereich 1130 sind bis Ende 2002 65,
für den Planstellenbereich 1140 35 Neuaufnahmen geplant.
Für
den Bereich der Zentralleitung wird bemerkt, dass derzeit keine
Neueinstellungen
geplant sind.
Für
das Jahr 2002 sind für die Planstellenbereiche 1130 und 1140 gemeinsam 145
Neuaufnahmen ins Auge gefasst. Die tatsächliche Personalentwicklung muss
jedoch
abgewartet werden.
Zu den Fragen 24 und 25:
Im
Planstellenbereich 1130 sind bis Ende 2002 90 Lehrlingsausbildungsplätze
vorgesehen.
Es wurden in den Jahren 2000 bis 2002 auch keine
Lehrlingsausbildungsplätze gestrichen.
Zu Frage 26:
Im Planstellenbereich 1130 werden zum 1. Feber 2003 die Pass- und Fundagenden an die
Magistrate übergeben.
Geplant ist 2003 eine Ausgliederung der Betreuung in den
Betreuungsstellen des Bundes.
Damit kann den Werthaltungen des § 4 des Bundesbetreuungsgesetzes besser
Rechnung
getragen
werden.
Zu den Fragen 27 bis 34:
Ich ersuche um Verständnis, wenn im Hinblick auf die
nicht abgeschlossenen
Budgetverhandlungen von einer inhaltlichen Stellungnahme Abstand genommen wird.
Zu Frage 35:
Diese Frage bildet keinen Gegenstand der Vollziehung im Bereich des BMI.
Zu Frage 36:
Zur
Beantwortung dieser Frage wäre die Kenntnis einer nicht bestehenden
Gesetzeslage
erforderlich.