4299/AB XXI.GP

Eingelangt am: 15.11.2002

BUNDESMINISTER FÜR INNERES

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier, Dr. Kräuter und Genossinnen haben
am 20. September 2002 unter der Nr. 4402/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend "Personalabbau durch die Blau-Schwarze
Bundesregierung/Verwaltungsreform II" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zu Frage 1:

Die Anzahl der Einsparungen an Vollbeschäftigten (bzw. Planstellen) ergibt sich aus der
Gegenüberstellung der jeweiligen Planstellenbereiche zum jeweils 1. Jänner des Jahres und
stellt sich wie folgt dar:

Im Planstellenbereich 1100 erfolgte von 2000 auf 2001 eine Reduzierung um 16;
von 2001 auf 2002 eine Reduktion um 2 Planstellen.

Im Planstellenbereich 1130 erfolgte von 2000 auf 2001 eine Reduzierung um 326;
von 2001 auf 2002 eine Reduktion um 608 Planstellen.

Im Planstellenbereich 1140 erfolgte von 2000 auf 2001 eine Reduzierung um 309;
von 2001 auf 2002 eine Reduktion um 340 Planstellen.

Im Planstellenbereich 1150 erfolgte von 2000 auf 2001 eine Reduzierung um 3;
von 2001 auf 2002 eine Reduktion um 9 Planstellen.


Im Planstellenbereich 1151 erfolgte von 2000 auf 2001 keine Reduzierung;
von 2001 auf 2002 eine Reduktion um 3 Planstellen.

Im Planstellenbereich 1152 erfolgte von 2000 auf 2001 eine Reduzierung um 2;
von 2001 auf 2002 eine Reduktion um 3 Planstellen.

Ich ersuche um Verständnis, wenn ich aufgrund des damit verbundenen unverhältnismäßig
hohen Verwaltungsaufwandes von einer weiteren Aufschlüsselung Abstand nehme.

Zu Frage 2:

Die Anzahl der seit 2000 und bis zum Stichtag 31. Oktober 2002 mit Erreichung der
Altersgrenze in den definitiven Ruhestand versetzten Beamten stellt sich geordnet nach
Planstellenbereichen wie folgt dar (Quelle: Personalinformationssystem des Bundes)

 

 

1100

 

1150

 

1151

 

1152

 

2000

 

9

 

0

 

0

 

0

 

2001

 

11

 

1

 

0

 

0

 

2002

 

6

 

0

 

0

 

0

 

 

 

 

 

1130

 

1140

 

 

2000

 

170

 

181

 

 

2001

 

126

 

167

 

 

2002

 

117

 

144

 

 

Von    einer    weiteren    Aufschlüsselung    wird    aufgrund    des    damit    verbundenen
unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwandes Abstand genommen.

Zu den Fragen 3. 4 und 8:

Bis zum 30.9.2002 hat ein Abteilungsleiter (Planstellenbereich  1100) den vorzeitigen
Ruhestand nach § 22g Bundesbediensteten-Sozialplangesetz angetreten. Die Frage der
Auflassung von Arbeitsplätzen stellt sich jedoch nicht nach der genannten Bestimmung.
Eine weitergehende Beantwortung ist derzeit nicht möglich, da ein Ergebnis der hierzu
eingesetzten Arbeitsgruppe noch nicht vorliegt.


Zu Frage 5:

Die angefragten Pensionszahlungen werden vom Bundespensionsamt verwaltet und
könnten - da es sich um einen Einzelfall handelt - auch aus datenschutzrechtlichen Gründen
nicht bekanntgegeben werden.

Zu den Fragen 6 und 7:

Auf die Beantwortung der gleichlautenden Anfrage Nr. 4401/J durch den Bundesminister für
Finanzen wird verwiesen.

Im übrigen darf auch darauf hingewiesen werden, dass sich Bereich der BMI-Zentralleitung
keine ausgegliederten Unternehmen im Sinne der Anfrage befinden.

Zu den Fragen 9 und 10:

Einleitend weise ich darauf hin, das sich die Beantwortung der Fragen 9 bis 21 nur auf die
Zentralleitung meines Ministeriums bezieht. Bis zum Stichtag 30.9.2002 hat ein Bediensteter
den “Karenzurlaub vor Ruhestandsversetzung" angetreten. Die ehemalige Gruppe II/F und in
diesem Zusammenhang der Arbeitsplatz des Leiters dieser Organisationseinheit wurden
aufgelassen. Die Frage nach Einsparung der entsprechenden Planstelle stellt sich jedoch
erst mit Anfall des (Regel-)Pensionsalters.

Zu den Fragen 11 und 12;

Bei der befragten Zahlung handelt es sich nicht um eine “Pensionszahlung" sondern um ein
monatliches Vorruhestandsgeld gemäß § 22b des Bundesbediensteten-Sozialplangesetzes,
BGBI. l Nr. 138/1997 in der Fassung BGBI. l Nr. 155/2001. Aufgrund der innerhalb von 14
Tagen abgegebenen Zustimmung zum Karenzurlaub nach § 22a leg. cit. hat der Bedienstete
für die Dauer des Karenzurlaubes Anspruch auf ein monatliches Vorruhestandsgeld in der
Höhe von 80% des Monatsbezugs, der seiner besoldungsrechtlichen Stellung bei Antritt des
Karenzurlaubes entspricht.

Durch die Inanspruchnahme des angeführten Karenzurlaubes vor Ruhestandsversetzung
ergeben sich für das Innenressort keine gesonderten Kosten, vielmehr resultieren aus der
Bemessung dieses Vorruhestandsgeldes Einsparungsmöglichkeiten.


Zu den Fragen 13 und 15:

Bis zum 30.9.2002 hat ein Bediensteter (kein Funktionsträger) nach dem
Bundesbediensteten-Sozialplangesetz den Austritt aus dem öffentlichen Dienst erklärt. Ich
ersuche um Verständnis, wenn - da es sich um einen Einzelfall handelt - aus
datenschutzrechtlichen Gründen kein genauer Betrag bekanntgegeben werden kann.

Da für das Jahr 2003 derzeit noch keine entsprechenden Anträge vorliegen, kann auch keine
Kosteneinschätzung vorgenommen werden.

Zu Frage 14:

Bis zum 30.9.2002 nahmen 3 Bedienstete eine Karenzurlaubsregelung gemäß § 75
Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 bzw. § 29b des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 in
Anspruch.

Zu Frage 16:

Gemäß den Bestimmungen des § 22a des Bundesbediensteten-Sozialplangesetzes ist eine
Antragstellung nicht vorgesehen.

Zu Frage 17:

Zwei Bedienstete werden nach dem 30.9.2002 den Karenzurlaub vor Ruhestandsversetzung
in Anspruch nehmen.

Inwieweit weitere Bedienstete von den Bestimmungen des § 22a Bundesbediensteten-
Sozialplangesetz Gebrauch machen werden, kann zum derzeitigen Zeitpunkt nicht
abgeschätzt werden, da dies neben den anderen gesetzlichen Voraussetzungen ja auch von
der Zustimmung des Betroffenen abhängig ist.

Zu den Fragen 18 bis 21:

Bisher wurden im Jahr 2002 keine der Anfrage entsprechenden Konsulentenverträge
abgeschlossen.

Zu Frage 22:


Die     Neueinstellungen     (effektive     Neuaufnahmen)     stellen     sich    geordnet    nach
Planstellenbereichen und Jahren wie folgt dar:

 

 

1100

 

1150

 

1151

 

1152

 

2000

 

12

 

0

 

1

 

3*

 

2001

 

13

 

0

 

0

 

1*

 

2002

 

5

 

0

 

1

 

3*

 

Bei den mit * bezeichneten Einstellungen handelt es sich um Ersatzaufnahmen, die in
weiterer Folge in unbefristete Dienstverhältnisse umgewandelt wurden.

Für den Bereich der Planstellenbereiche 1130 und 1140 stellt sich die Anzahl wie folgt dar:

 

 

1130

 

1140

 

2000

 

83

 

196

 

2001

 

47

 

20

 

2002 (bis 30.9.)

 

50

 

205

 

Zu Frage 23:

Für den Planstellenbereich 1130 sind bis Ende 2002         65,

für den Planstellenbereich 1140                                             35 Neuaufnahmen geplant.

Für den Bereich der Zentralleitung wird bemerkt, dass derzeit keine Neueinstellungen
geplant sind.

Für das Jahr 2002 sind für die Planstellenbereiche 1130 und 1140 gemeinsam 145
Neuaufnahmen ins Auge gefasst. Die tatsächliche Personalentwicklung muss jedoch
abgewartet werden.

Zu den Fragen 24 und 25:

Im Planstellenbereich 1130 sind bis Ende 2002 90 Lehrlingsausbildungsplätze vorgesehen.
Es wurden in den Jahren 2000 bis 2002 auch keine Lehrlingsausbildungsplätze gestrichen.

Zu Frage 26:

Im Planstellenbereich 1130 werden zum 1. Feber 2003 die Pass- und Fundagenden an die

Magistrate übergeben.


Geplant ist 2003 eine Ausgliederung der Betreuung in den Betreuungsstellen des Bundes.
Damit kann den Werthaltungen des § 4 des Bundesbetreuungsgesetzes besser Rechnung
getragen werden.

Zu den Fragen 27 bis 34:

Ich ersuche um Verständnis, wenn im Hinblick auf die nicht abgeschlossenen
Budgetverhandlungen von einer inhaltlichen Stellungnahme Abstand genommen wird.

Zu Frage 35:

Diese Frage bildet keinen Gegenstand der Vollziehung im Bereich des BMI.

Zu Frage 36:

Zur Beantwortung dieser Frage wäre die Kenntnis einer nicht bestehenden Gesetzeslage
erforderlich.