43/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Haupt, Dr. Partik - Pablé, Dolinschek und Kollegen
haben am 16. November 1999 unter der Nr. 23/3 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „bauliche Maßnahmen zur behindertengerechten Ausstattung von
Dienststellen“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Summe der im Ressort zu beschäftigenden Behinderten (Pflichtzahl) betrug 1.342 (Stand
1. Jänner 1999). Mit Stand 1. Jänner 1999 waren 374 Pflichtstellen besetzt, wovon 95 doppelt
anrechenbar sind. Es waren daher 873 Pflichtstellen nicht besetzt.
Zu Frage 2:
Dienststellen des Ressorts sind nur zum Teil behindertengerecht ausgestattet. Bauliche
Maßnahmen werden zur behindertengerechten Ausstattung bausubstanzbedingt sowie aus
wirtschaftlichen Überlegungen primär im Zuge genereller Sanierungen durchgeführt werden,
wobei die diesbezügliche Kompetenz dem Bundesminister für wirtschaftliche
Angelegenheiten zukommt.
Zu Frage 3:
Bauvorhaben, die nicht bereits geplant sind, können in diesem Winter nicht mehr
durchgeführt werden. Im übrigen wird bei allen Sanierungen und Neubauten die in der
Bauordnung vorgeschriebene behindertengerechte Ausstattung vorgenommen
Zu Frage 4:
Generell wird versucht, nach Maßgabe der budgetären Möglichkeiten bauliche Maßnahmen
zur behindertengerechten Ausstattung der Dienststellen in das jeweilige Rahmenbauprogramm
einfließen zu lassen. Beispielsweise befindet sich im Bereich des Amtsgebäudes Herrengasse
7 derzeit eine behindertengerechte Aufzugsanlage im Ausführungsstadium, deren
Fertigstellung für die Jahresmitte 2000 geplant ist. Weiters ist für das Rahmenprogramm 2000
des Amtsgebäudes Herrengasse 7 die Errichtung einer behindertengerechten WC - Anlage
projektiert.
Zu Frage 5:
Die Kosten für die behindertengerechte Ausgestaltung der in Frage 4 angesprochenen Projekte
können leider nicht herausgerechnet werden.