43/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Haupt, Dr. Partik - Pablé, Dolinschek und Kollegen

haben am 16. November 1999 unter der Nr. 23/3 an mich eine schriftliche parlamentarische

Anfrage betreffend „bauliche Maßnahmen zur behindertengerechten Ausstattung von

Dienststellen“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Die Summe der im Ressort zu beschäftigenden Behinderten (Pflichtzahl) betrug 1.342 (Stand

1. Jänner 1999). Mit Stand 1. Jänner 1999 waren 374 Pflichtstellen besetzt, wovon 95 doppelt

anrechenbar sind. Es waren daher 873 Pflichtstellen nicht besetzt.

 

Zu Frage 2:

 

Dienststellen des Ressorts sind nur zum Teil behindertengerecht ausgestattet. Bauliche

Maßnahmen werden zur behindertengerechten Ausstattung bausubstanzbedingt sowie aus

wirtschaftlichen Überlegungen primär im Zuge genereller Sanierungen durchgeführt werden,

wobei die diesbezügliche Kompetenz dem Bundesminister für wirtschaftliche

Angelegenheiten zukommt.

Zu Frage 3:

 

Bauvorhaben, die nicht bereits geplant sind, können in diesem Winter nicht mehr

durchgeführt werden. Im übrigen wird bei allen Sanierungen und Neubauten die in der

Bauordnung vorgeschriebene behindertengerechte Ausstattung vorgenommen

 

Zu Frage 4:

 

Generell wird versucht, nach Maßgabe der budgetären Möglichkeiten bauliche Maßnahmen

zur behindertengerechten Ausstattung der Dienststellen in das jeweilige Rahmenbauprogramm

einfließen zu lassen. Beispielsweise befindet sich im Bereich des Amtsgebäudes Herrengasse

7 derzeit eine behindertengerechte Aufzugsanlage im Ausführungsstadium, deren

Fertigstellung für die Jahresmitte 2000 geplant ist. Weiters ist für das Rahmenprogramm 2000

des Amtsgebäudes Herrengasse 7 die Errichtung einer behindertengerechten WC - Anlage

projektiert.

 

Zu Frage 5:

 

Die Kosten für die behindertengerechte Ausgestaltung der in Frage 4 angesprochenen Projekte

können leider nicht herausgerechnet werden.