4306/AB XXI.GP

Eingelangt am: 15.11.2002

BUNDESMINISTERIUM für
WIRTSCHAFT und ARBEIT

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4360/J betreffend
Menschenrechtskoordinatorln im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, wel-
che die Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits am 19. September 2002 an mich rich-
teten, stelle ich fest:


Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:

Im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit wurde mit 22. Juni 1999 ein Men-
schenrechtskoordinator bestellt, der die im Ministerratsbeschluss vom 20. Juli 1999
festgelegten Aufgaben wahrzunehmen hat.

Als Menschenrechtskoordinator für das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
sind Mag. iur. Georg Konetzky, Abteilung C1/12, Rechtsangelegenheiten und Le-
gistik, und als stellvertretende Menschenrechtskoordinatorin Mag. iur. Iris Dembsher,
Abteilung X/4, internationale und EU-Sozialpolitik im Arbeitsrecht, bestellt.

Antwort zu den Punkten 4 bis 6 und 8 bis 10 der Anfrage:

Der/die Menschenrechtskoordinatorln ist Informations-, Dokumentations- und Koor-
dinierungsstelle für Menschenrechtsfragen und Ansprechstelle für die Behandlung


nationaler und internationaler Menschenrechtsfragen im Ressort. Insbesondere bei
der Erstellung von Staatenberichten im Rahmen der UNO und von Stellungnahme zu
Menschenrechtsbeschwerden auf Ebene des Europarates waren die Menschen-
rechtskoordinatorlnnen des Ressorts tätig.

Aufgrund der organisatorischen Verflechtung im Rahmen der in der Geschäftsein-
teilung verankerten Zuständigkeit für Menschenrechtskoordination in der Allgemei-
nen Legistikabteilung, ist gewährleistet, dass der Menschenrechtskoordinator fak-
tisch in die legistische Arbeit, insbesondere in die Begutachtung von Gesetzes- und
Verordnungsentwürfen, involviert ist.

Wie im Ministerratsbeschluss vom Juli 1999 ins Auge gefasst, ist der/die Menschen-
rechtskoordinatorln Anlaufstelle für sämtliche menschenrechtsrelevante Fragen, die
an das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit herangetragen werden. Da die
Aufgaben, die von den Menschenrechtskoordinatorlnnen wahrzunehmen sind, in
vielen Bereichen mit jenen Aufgaben zusammenfallen, die auch ansonsten von der
zuständigen Abteilung wahrgenommen werden, können keine genaueren Aussagen
über den Umfang der Dienstzeit, der für den Arbeitsbereich der Menschenrechtsko-
ordination anfällt, gemacht werden.

Mit der Einführung der Menschenrechtskoordination im BMWA konnte die Bewusst-
seinsbildung, die Thematisierung und Sensibilisierung für Menschenrechtsfragen im
Ressort weiterentwickelt werden. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen sind zur Zeit
bezüglich der Aufgabenstellungen des Menschenrechtskoordinators keine Verände-
rungen geplant.

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

Das eingerichtete Netzwerk basiert auf einer ad-hoc Basis, die nicht notwendiger-
weise gemeinsame Sitzungen erforderlich macht. Grundsätzlich kann festgehalten
werden, dass das Netzwerk bei allen wichtigen, den Kompetenzbereich eines Bun-
desministeriums überschreitenden Aufgaben in menschenrechtlicher Hinsicht be-


müht wird. Als Beispiel für das hervorragende Funktionieren des Netzwerkes ist etwa
zu erwähnen, dass die Kooperations- und Koordinationsbereitschaft den Menschen-
rechtskoordinatorlnnen bei der Erstellung von Staatenberichten für internationale
und europäische Einrichtungen sehr hilfreich war und ist.