4306/AB XXI.GP
Eingelangt am: 15.11.2002
BUNDESMINISTERIUM für
WIRTSCHAFT und ARBEIT
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage
Nr. 4360/J betreffend
Menschenrechtskoordinatorln im Bundesministerium für Wirtschaft und
Arbeit, wel-
che die Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits am 19. September 2002 an mich rich-
teten,
stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:
Im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit wurde
mit 22. Juni 1999 ein Men-
schenrechtskoordinator bestellt, der die im Ministerratsbeschluss vom 20. Juli
1999
festgelegten Aufgaben wahrzunehmen hat.
Als Menschenrechtskoordinator für das
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
sind Mag. iur. Georg Konetzky, Abteilung C1/12, Rechtsangelegenheiten und Le-
gistik, und als stellvertretende Menschenrechtskoordinatorin Mag. iur. Iris
Dembsher,
Abteilung X/4, internationale und EU-Sozialpolitik im Arbeitsrecht, bestellt.
Antwort zu den Punkten 4 bis 6 und 8 bis 10 der Anfrage:
Der/die
Menschenrechtskoordinatorln ist Informations-, Dokumentations- und Koor-
dinierungsstelle für Menschenrechtsfragen und Ansprechstelle für die
Behandlung
nationaler und internationaler Menschenrechtsfragen im
Ressort. Insbesondere bei
der Erstellung von Staatenberichten im Rahmen der UNO und von Stellungnahme zu
Menschenrechtsbeschwerden auf Ebene des Europarates waren die Menschen-
rechtskoordinatorlnnen des
Ressorts tätig.
Aufgrund der organisatorischen Verflechtung im Rahmen der
in der Geschäftsein-
teilung verankerten Zuständigkeit für Menschenrechtskoordination in
der Allgemei-
nen Legistikabteilung, ist gewährleistet, dass der
Menschenrechtskoordinator fak-
tisch in die legistische Arbeit, insbesondere in die Begutachtung von Gesetzes-
und
Verordnungsentwürfen,
involviert ist.
Wie im Ministerratsbeschluss vom Juli 1999 ins Auge
gefasst, ist der/die Menschen-
rechtskoordinatorln Anlaufstelle für sämtliche
menschenrechtsrelevante Fragen, die
an das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit herangetragen werden.
Da die
Aufgaben, die von den Menschenrechtskoordinatorlnnen wahrzunehmen sind, in
vielen Bereichen mit jenen Aufgaben zusammenfallen, die auch ansonsten von der
zuständigen Abteilung wahrgenommen werden, können keine genaueren
Aussagen
über den Umfang der Dienstzeit, der für den Arbeitsbereich der
Menschenrechtsko-
ordination
anfällt, gemacht werden.
Mit der Einführung der Menschenrechtskoordination im
BMWA konnte die Bewusst-
seinsbildung, die Thematisierung und Sensibilisierung für
Menschenrechtsfragen im
Ressort weiterentwickelt werden. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen sind zur
Zeit
bezüglich der Aufgabenstellungen des Menschenrechtskoordinators keine
Verände-
rungen geplant.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Das
eingerichtete Netzwerk basiert auf einer ad-hoc Basis, die nicht notwendiger-
weise gemeinsame Sitzungen erforderlich macht. Grundsätzlich kann
festgehalten
werden, dass das Netzwerk bei allen wichtigen, den Kompetenzbereich eines Bun-
desministeriums überschreitenden Aufgaben in menschenrechtlicher Hinsicht
be-
müht
wird. Als Beispiel für das hervorragende Funktionieren des Netzwerkes ist
etwa
zu erwähnen, dass die Kooperations- und Koordinationsbereitschaft den
Menschen-
rechtskoordinatorlnnen bei der Erstellung von Staatenberichten für
internationale
und europäische Einrichtungen sehr hilfreich war und ist.