4307/AB XXI.GP
Eingelangt am: 15.11.2002
BUNDESMINISTERIUM für
WIRTSCHAFT und ARBEIT
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage
Nr. 4372/J betreffend
Ministerinnenbüros, welche die Abgeordneten Karl Öllinger,
Kolleginnen und Kolle-
gen am 19. September 2002 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Mit Stichtag 1. Oktober 2002
sind im Kabinett des Herrn Bundesministers sechs Per-
sonen im Rahmen eines Arbeitsleihvertrages (ohne Sekretariatskräfte)
beschäftigt.
In einem öffentlichen
Dienstverhältnis zum Bund stehen insgesamt vier Personen
(ohne Sekretariats-, Kanzlei- und Schreibkräfte sowie sonstigem
Hilfspersonal).
Sonstige anfragegegenständliche Vertragsverhältnisse im Kabinett gibt es nicht.
Antwort zu den Punkten 2 und 4 der Anfrage:
Zwischen dem 1. Jänner 2002 bzw. 1.
September 2002 und dem zuvor genannten
Stichtag fanden keine in der Anfrage genannten Wechsel statt.
Antwort zu den Punkten 3 und 5 der Anfrage:
Zwischen dem 1. Jänner 2002 bzw. 1.
September 2002 und dem genannten Stichtag
fand kein Wechsel von Mitarbeitern des Kabinetts in anderen Ministerien statt.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Mit 1. November 2002 wechselte eine Person
aus dem Kabinett des Herrn Bundes-
ministers in die
Privatwirtschaft.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Derzeit befindet sich der bereits mit 1. Jänner 2002
eingeleitete dritte Teil der Struk-
turreform des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit in Umsetzung,
dessen
Ziel eine weitere Reduktion von Organisationseinheiten ist.
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
Nein.
Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:
Nein,
da es jedem Bediensteten jederzeit frei steht sich für ausgeschriebene
Funkti-
onen in neuen Beschäftigungsbereichen zu bewerben und ein
grundsätzlicher Aus-
schluss einen massiven Verstoß gegen Verfassungsgrundsätze bedeuten
würde.