4307/AB XXI.GP

Eingelangt am: 15.11.2002

BUNDESMINISTERIUM für
WIRTSCHAFT und ARBEIT

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4372/J betreffend
Ministerinnenbüros, welche die Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kolle-
gen am 19. September 2002 an mich richteten, stelle ich fest:


Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

Mit Stichtag 1. Oktober 2002 sind im Kabinett des Herrn Bundesministers sechs Per-
sonen im Rahmen eines Arbeitsleihvertrages (ohne Sekretariatskräfte) beschäftigt.

In einem öffentlichen Dienstverhältnis zum Bund stehen insgesamt vier Personen
(ohne Sekretariats-, Kanzlei- und Schreibkräfte sowie sonstigem Hilfspersonal).

Sonstige anfragegegenständliche Vertragsverhältnisse im Kabinett gibt es nicht.

Antwort zu den Punkten 2 und 4 der Anfrage:

Zwischen dem 1. Jänner 2002 bzw. 1. September 2002 und dem zuvor genannten
Stichtag fanden keine in der Anfrage genannten Wechsel statt.


Antwort zu den Punkten 3 und 5 der Anfrage:

Zwischen dem 1. Jänner 2002 bzw. 1. September 2002 und dem genannten Stichtag
fand kein Wechsel von Mitarbeitern des Kabinetts in anderen Ministerien statt.

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

Mit 1. November 2002 wechselte eine Person aus dem Kabinett des Herrn Bundes-
ministers in die Privatwirtschaft.

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

Derzeit befindet sich der bereits mit 1. Jänner 2002 eingeleitete dritte Teil der Struk-
turreform des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit in Umsetzung, dessen
Ziel eine weitere Reduktion von Organisationseinheiten ist.

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

Nein.

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

Nein, da es jedem Bediensteten jederzeit frei steht sich für ausgeschriebene Funkti-
onen in neuen Beschäftigungsbereichen zu bewerben und ein grundsätzlicher Aus-
schluss einen massiven Verstoß gegen Verfassungsgrundsätze bedeuten würde.