431/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Gaal, Kiermaier, Kaipel, Pfeffer, Dietachmayr und

Genossen haben am 01. März 2000 unter der Nr. 403/J an mich eine schriftliche

parlamentarische Anfrage betreffend “Die Auswirkungen des Sparpakets im Bereich des

Zivildienstwesens" gerichtet.

 

Die einzelnen Fragen beantworte ich wie anhand der mir vorliegenden Unterlagen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Im Rahmen der Bestrebungen der Bundesregierung das Nettodefizit des Bundes im Jahre

2000 abzusenken, ist im Entwurf des Bundesfinanzgesetzes 2000 eine Ausgabenreduktion

erforderlich geworden, die in meinem Ressort eine Kürzung der finanziellen Mittel auch für

den Zivildienst nicht vermeiden ließ.

 

Zu Frage 2:

 

Eine Reduzierung der Zuweisung von Zivildienstpflichtigen lässt die Aufgabenerfüllung der

Trägerorganisationen nicht leichter werden. Ich bin bestrebt, unter Beachtung der bereits

erfolgten Zuweisungen der letzten Termine die Aufrechterhaltung der von den

Trägerorganisationen angebotenen Leistungen auch weiterhin zu ermöglichen.

 

Zu Frage 3:

 

Die erforderlichen Kürzungen betreffen bedauerlicherweise alle Zivildienst -

Trägerorganisationen. Priorität genießen jedenfalls Einrichtungen auf dem Gebiet des

Rettungswesens, der Sozial - und Behindertenhilfe und des Katastrophenschutzes.

Die genauen Zuweisungszahlen für den Termin Juni 2000 sind beiliegender Liste

entnehmen.

Zu Frage 4:

 

Zu den 3 Zuweisungsterminen des Jahres 1999 wurden insgesamt 7.348 Zivildienstpflichtige

zugewiesen. Zum Zuweisungstermin Februar 2000 wurden 2.481, zum Juni 2000 werden

1.124, somit insgesamt 3.645 Zivildienstpflichtige zugewiesen. Wie viele

Zivildienstpflichtige zum Oktobertermin des Jahres 2000 zugewiesen werden können, hängt

von den budgetären Möglichkeiten ab.

 

Zu Frage 5 und 6:

 

Mit Stichtag 15.02.2000 gab es 112.860 Zivildienstpflichtige, von denen 16.184 Mann noch

nicht zugewiesen wurden. 7.548 Zivildienstpflichtige haben Aufschub über den

Zuweisungstermin Februar 2000 hinaus, 3.640 Zivildienstpflichtige sind derzeit nicht

zuweisbar wegen vorübergehender Untauglichkeit, Auslandsaufenthalt, unbekannten

Aufenthaltes, laufender Aufschubverfahren oder Verpflichtung zur Dienstleistung gem. § 12b

ZDG.

 

Zu Frage 7:

 

Zum Stichtag 15.02.2000 leisteten 7.323 Zivildienstleistende ordentlichen Zivildienst und

zwar vom Zuweisungstermin Juni 1999 noch 1.605 Mann, vom Oktobertermin 1999 noch

3.237 Mann und vom Februartermin 2000 2.481 Mann.

 

Zu Frage 8:

 

Hiezu verweise ich auf die Antwort zur Frage 4.

 

 

Anlagen konnten nicht gescannt werden !!