4310/AB XXI.GP

Eingelangt am: 18.11.2002

BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN


Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 4334/J der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde wie folgt:

Fragen 1 und 2:

Dem parlamentarischen Fragerecht unterliegen nur Angelegenheiten, die dem jewei-
ligen Regierungsmitglied zur Vollziehung zugewiesen sind. Die Fragen beziehen sich
nicht auf Angelegenheiten des Zuständigkeitsbereiches meines Ressorts.

Frage 3:

Um dem gesellschaftlichen Wandel, der eine neue Rollenverteilung zwischen den
Geschlechtern hinsichtlich Familien- und Erwerbsarbeit bewirkt hat, verstärkt Rech-
nung zu tragen, habe ich die Männerpolitische Grundsatzabteilung in meinem Res-
sort eingerichtet. Ihre Aufgabe ist es unter anderem, Initiativen zur besseren Verein-
barkeit von Beruf und Familie aus männerspezifischer Sicht zu setzen, um es Män-
nern zu ermöglichen, mehr Verantwortung im Familienbereich zu übernehmen.

Eine wichtige Maßnahme in diesem Zusammenhang ist die Einführung des Kinder-
betreuungsgeldes, das sowohl Mütter als auch Väter in Anspruch nehmen können.

Mit dem Kindschaftsrechts-Änderungsgesetz, das am 1. Juli 2001 in Kraft getreten
ist, wurde für beide Eltemteile die Möglichkeit geschaffen, die gemeinsame Obsorge
auch nach Scheidung oder Trennung zu vereinbaren. Jener Eltemteil, der nicht mit
der Obsorge betraut ist - das sind in den überwiegenden Fällen die Väter - hat das
Recht auf persönlichen Kontakt mit dem Kind sowie ein Informations- und Äuße-
rungsrecht.


Auch kann nunmehr die gesetzliche Vermutung der Ehelichkeit eines Kindes durch
ein Vaterschaftsanerkenntnis widerlegt werden.

Fragen 4 und 5:

Als Jugendminister ist es mir ein Anliegen, dass die Verfahren zur Feststellung der
Vaterschaft und zur Einbringung des gesetzlichen Unterhalts für Minderjährige rasch
und effizient durchgeführt werden. Hinsichtlich der gesetzlichen Maßnahmen zur
Durchsetzung des Unterhaltsanspruches und des Unterhaltsvorschusses sowie der
Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft verweise ich auf das in diesen Angele-
genheiten zuständige Bundesministerium für Justiz.

Frage 6:

Wie bereits ausgeführt, fallen Maßnahmen in Zusammenhang mit den Verfahren zur
Feststellung der Vaterschaft und zur Durchsetzung des Unterhaltsanspruches in den
Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Justiz. Darüber hinaus ist mir je-
doch die ökonomische Absicherung der betroffenen Frauen ein besonderes Anlie-
gen:

Die finanzielle Absicherung von betroffenen Frauen hat sich während meiner Amts-
zeit insbesondere durch die - bereits in der Beantwortung zu Frage 3 genannte -
Einführung des Kinderbetreuungsgeldes mit 1. Jänner 2002 wesentlich verbessert.

Jede betroffene Frau, die in einem gemeinsamen Haushalt mit ihrem Kind lebt und
Anspruch auf Familienbeihilfe hat, erhält (bei Einhaltung der Zuverdienstgrenzen)
Kinderbetreuungsgeld, derzeit in Höhe von € 14,53 täglich. Dies jedenfalls bis zum
Ende des 30. Lebensmonats des Kindes; zusätzlich ist die Mutter in dieser Zeit auch
krankenversichert. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, bei geringem Einkommen
einen Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld in Höhe von € 6,06 täglich zu beantra-
gen.

Mit der Einführung des Kinderbetreuungsgeldes wurde auch die Möglichkeit eröffnet,
bis zu einem Betrag von €14.600,- brutto pro Kalenderjahr dazuzuverdienen, was
eine wichtige Neuregelung besonders für Mütter/Väter mit geringem Einkommen
darstellt.

Der Vollständigkeit halber weise ich in diesem Zusammenhang auch auf die Mög-
lichkeit hin, den Kinderabsetzbetrag in Höhe von monatlich € 50,90 geltend zu ma-
chen sowie einen zusätzlichen Alleinerzieherlnnenabsetzbetrag von jährlich € 364,-.

Eine weitere Maßnahme, die in meine Amtszeit fällt, ist die Erhöhung der Kinderbei-
hilfe für Kinder ab dem 3. bis zum 10. Lebensjahr um € 7,30 monatlich ab 1. Jänner
2003.


Frage 7:

Wie ich bereits ausgeführt habe, wurde die Männerpolitische Grundsatzabteilung von
mir mit der Zielsetzung eingerichtet, Männer dazu anzuhalten, sich verstärkt in die
Familienarbeit einzubringen und Verantwortung zu übernehmen. Im September 2001
startete mein Ressort eine 12-monatige Elternbildungskampagne, bei der Mütter und
Väter über die Angebote der Elternbildung informiert wurden. Eltembildung bietet
Müttern und Vätern die Möglichkeit zum Austausch mit Expertinnen und Experten
und anderen Eltern sowie zur Reflexion von Erziehungsverhalten und gibt dadurch
mehr Sicherheit in Erziehungsfragen.

Die Vielzahl der Anfragen von Vätern an die Männerabteilung betreffend Obsorge,
Besuchsrecht und Informationsrechte weist auf das zunehmende Interesse der nicht
obsorgeberechtigten Väter an der Kindererziehung hin. Aus meiner Sicht erscheint
es daher nicht richtig, von Einzelfällen auf eine allgemeine “stark ausgeprägte Ab-
wehrhaltung" der Männer bei der Erfüllung ihrer familiären Pflichten zu schließen.