4311/AB XXI.GP
Eingelangt am: 18.11.2002
BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE
SICHERHEIT UND GENERATIONEN
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 4339/J der Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde wie folgt:
Frage 1:
Seit 1997 wurde
bundesweit keine Schule für Kinder- und Jugendlichenpflege ge-
schlossen. Es werden aber in
einigen Schulen nur mehr bei Bedarf Grund- bzw.
Sonderausbildungen angeboten.
Die Ausbildungsangebote der Schulen
für Kinder- und Jugendlichenpflege zwischen
1997 und 2001 stellen sich
wie folgt dar:
Steiermark/Graz: 3jährige
Grundausbildung, keine Sonderausbildung
Steiermark/Leoben: keine Grundausbildung,
keine Sonderausbildung
Oberösterreich: 3jährige Grundausbildung, keine Sonderausbildung
Salzburg: 3jährige Grundausbildung, keine Sonderausbildung
Tirol: Sonderausbildung und Grundausbildung je nach Bedarf
Kärnten: keine Grund- und Sonderausbildung
Wien: nur Grundausbildung
Frage 2:
Diesem Trend wurde im Gesundheits- und
Krankenpflegegesetz - GuKG u.a. mit der
Schaffung einer Sonderausbildung für die Kinder- und Jugendlichenpflege
Rechnung
getragen, wobei auch die spezielle Grundausbildung in der Kinder- und Jugendli-
chenpflege beibehalten worden ist.
Selbstverständlich wurde auf eine
qualitativ gleichwertige Ausbildung sowohl in der
Sonderausbildung wie auch in der speziellen Grundausbildung in der Kinder- und
Jugendlichenpflege Bedacht genommen, so
dass es keinesfalls zu Qualitätsverlus-
ten im Bereich der Ausbildung
durch diese Entwicklungen gekommen ist. Die Aus-
übung dieser Tätigkeiten ist entweder an die Absolvierung einer
dreijährigen speziel-
len Grundausbildung für Kinder- und Jugendlichenpflege oder an die
dreijährige Ab-
solvierung der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung und
zusätz-
lich einer einjährigen Sonderausbildung und somit einer insgesamt
vierjährigen Aus-
bildung
gebunden.
Frage 3:
In den Jahren 1997 bis 2000 war die folgende Anzahl an
Kinderkrankenschwestern
und Säuglingsschwestern (inklusive männlichen Kinderkrankenpflegern)
tätig, wobei
die Daten für das Jahr 2001 derzeit noch nicht vorliegen:
|
Jahr
|
Bgld.
|
Kärnten
|
NÖ
|
0Ö
|
Slzbg.
|
Stmk..
|
Tirol
|
Vorarlbg.
|
Wien
|
|
1997
|
58
|
250
|
286
|
566
|
145
|
655
|
391
|
86
|
1171
|
|
1998
|
58
|
235
|
312
|
556
|
159
|
679
|
369
|
88
|
1164
|
|
1999
|
60
|
231
|
310
|
576
|
163
|
693
|
394
|
89
|
1162
|
|
2000
|
62
|
237
|
300
|
593
|
163
|
661
|
391
|
85
|
1220
|
Frage 4:
|
Jahr
|
Bgld.
|
Kärnten
|
NÖ
|
OÖ
|
Slzbg.
|
Stmk.
|
Tirol
|
Vorarlbg.
|
Wien
|
|
1998
|
0
|
0
|
2
|
33
|
18
|
51
|
12
|
0
|
73
|
|
1999
|
0
|
0
|
0
|
32
|
19
|
35
|
18
|
0
|
28
|
|
2000
|
0
|
0
|
0
|
42
|
12
|
0
|
0
|
0
|
19
|
|
2001
|
0
|
0
|
0
|
15
|
18
|
22
|
0
|
0
|
26
|
Die angeführten Zahlen
beziehen sich auf jene Personen, die eine Ausbildung in
diesen Jahren abgeschlossen haben. Für das Jahr 1997 liegen keine Daten
vor.
Frage 5:
|
Jahr
|
Bgld.
|
Kärnten
|
NÖ
|
0Ö
|
Slzbg.
|
Stmk.
|
Tirol
|
Vorarlbg.
|
Wien
|
|
1998
|
0
|
0
|
0
|
0
|
4/2. Dipl.
|
0
|
2/2.Dipl.
|
0
|
2/2.Dipl.
|
|
1999
|
0
|
0
|
0
|
0
|
4/2.Dipl
|
0
|
1/2.Dipl
|
0
|
5/2. Dipl.
|
|
2000
|
0
|
0
|
0
|
0
|
1/2.Dipl
|
0
|
0
|
0
|
5/2.Dipl.
|
|
2001
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
14 SAB
|
0
|
0
|
1998 bis 2000 wurde noch
keine Sonderausbildung (SAB) angeboten, daher wurden
für diesen Zeitraum jene Absolventinnen angeführt, die ein 2. Diplom
aufgrund einer
verkürzten Ausbildung nach einer speziellen Grundausbildung erworben
haben. Für
das Jahr 1997 liegen keine Daten vor.
Fragen 6 und 7:
Seit 1997 wurden die folgenden
Kinder-Krankenanstalten geschlossen, die von die-
sen geleistete Versorgung jedoch in andere Krankenanstalten integriert:
— K929 Kinderklinik Wien Glanzing, wurde in das Wilhelminenspital integriert,
— K942 Mautner-Markhof Kinderspital Wien, wurde in die
Krankenanstalt Ru-
dolfstiftung integriert.
Mit Ausnahme der genannten
organisatorischen Maßnahmen in Wien wurden in den
Jahren 1997 bis 2000 keine
Kinderabteilungen in den österreichischen Krankenan-
stalten
geschlossen.
Insgesamt waren im
Jahr 2000 in 46 Krankenanstalten Kinderabteilungen eingerich-
tet.
Fragen 8 und 9:
Im Bereich Kinderheilkunde wurden im
Zeitraum 1997 bis 2000 österreichweit 244
Betten bzw. 9,0% - in bezug auf die Fondskrankenanstalten 9,1% - der Betten
für
Kinderheilkunde abgebaut. Im Vergleich dazu betrug die - alle Fachbereiche
umfas-
sende - Bettenreduktion insgesamt in den Fonds-Krankenanstalten im selben Zeit-
raum
österreichweit 2.264 (-4,1%).
Bezogen auf die
einzelnen Jahre des Betrachtungszeitraumes stellt sich die Betten-
entwicklung folgendermaßen dar:
|
|
Systemisierte (=genehmigte) Betten im Bereich Kinderheilkunde
|
|
|
|
Alle Krankenanstalten
|
Fonds-Krankenanstalten
|
|
1997
|
2.709
|
2.691
|
|
1998
|
2.619
|
2.601
|
|
1999
|
2.554
|
2.536
|
|
2000
|
2.465
|
2.447
|
Die Bettenmessziffer im Bereich
Kinderheilkunde ist im Zeitraum 1997 bis 2000 von
0,34 auf 0,30 Betten je 1000 Einwohnerinnen gesunken und lag im Jahr 2000 immer
noch über den international üblichen Vergleichswerten (0,19 bis 0,28
Betten je 1000
Einwohnerinnen). Diese relativ hohe Bettenmessziffer spiegelt sich u.a. in
teilweise
nicht ausgelasteten Abteilungen für Kinderheilkunde wieder.
Im Rahmen der Krankenanstaltenplanung wird
daher eine - sich aus der demografi-
schen Entwicklung und den entsprechenden Änderungen des Bedarfs ergebende
-
Strukturveränderung angestrebt, die nicht nur ökonomische Gründe
hat, sondern
auch eine dringende Voraussetzung für die Sicherung der
Versorgungsqualität dar-
stellt. Unter der Prämisse, dass die Qualität der medizinischen
Versorgung u.a. von
entsprechenden Patientinnenfrequenzen und der sich daraus ergebenden
ärztlichen
und pflegerischen Routine und
Erfahrung bestimmt wird, sind kleine und nicht ausge-
lastete Versorgungseinheiten für die Qualitätssicherung als nicht
optimal zu sehen.
Andererseits wird die Problematik langer
Anfahrtswege mit Kindern zur Spitalsver-
sorgung erkannt, weshalb es - mit Ausnahme von Wien, wo die Anfahrtswege im
Vergleich zu anderen Regionen von untergeordneter Bedeutung sind - bislang zu
keiner Schließung von Kinderabteilungen gekommen ist.
Die Diskussion über strukturelle
Lösungsmöglichkeiten - in dem Spannungsfeld zwi-
schen nicht mehr steigender Nachfrage einerseits und den Anforderungen nach re-
gional breit gestreuten und bestmöglich erreichbaren Versorgungsstrukturen
auf
höchstmöglichem Qualitätsniveau andererseits - im Bereich der
Kinderheilkunde hat
in der Krankenanstaltenplanung bereits eingesetzt. In den nächsten Jahren
werden
entsprechende Versorgungskonzepte ein zentrales Planungsthema darstellen.
Frage 10:
Die Abschaffung der speziellen
Grundausbildung in der Kinder- und Jugendlichen-
pflege steht nicht zur Diskussion.
Frage 11:
Ich habe keinen Einfluss auf das
Ausbildungsangebot bzw. den Personalstand im
Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege, da diese Aufgaben von den
Ländern,
Gemeinden und privaten Trägern wahrgenommen werden.