4311/AB XXI.GP

Eingelangt am: 18.11.2002

BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE  SICHERHEIT UND GENERATIONEN

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage


Nr. 4339/J der Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde wie folgt:

Frage 1:

Seit 1997 wurde bundesweit keine Schule für Kinder- und Jugendlichenpflege ge-
schlossen. Es werden aber in einigen Schulen nur mehr bei Bedarf Grund- bzw.
Sonderausbildungen angeboten.

Die Ausbildungsangebote der Schulen für Kinder- und Jugendlichenpflege zwischen
19
97 und 2001 stellen sich wie folgt dar:

Steiermark/Graz:    3jährige Grundausbildung, keine Sonderausbildung
Steiermark/Leoben: keine Grundausbildung, keine Sonderausbildung

Oberösterreich:      3jährige Grundausbildung, keine Sonderausbildung

Salzburg:              3jährige Grundausbildung, keine Sonderausbildung

Tirol:                    Sonderausbildung und Grundausbildung je nach Bedarf

Kärnten:               keine Grund- und Sonderausbildung

Wien:                   nur Grundausbildung

Frage 2:

Diesem Trend wurde im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz - GuKG u.a. mit der
Schaffung einer Sonderausbildung für die Kinder- und Jugendlichenpflege Rechnung
getragen, wobei auch die spezielle Grundausbildung in der Kinder- und Jugendli-
chenpflege beibehalten worden ist.

Selbstverständlich wurde auf eine qualitativ gleichwertige Ausbildung sowohl in der
Sonderausbildung wie auch in der speziellen Grundausbildung in der Kinder- und


Jugendlichenpflege Bedacht genommen, so dass es keinesfalls zu Qualitätsverlus-
ten im Bereich der Ausbildung durch diese Entwicklungen gekommen ist. Die Aus-
übung dieser Tätigkeiten ist entweder an die Absolvierung einer dreijährigen speziel-
len Grundausbildung für Kinder- und Jugendlichenpflege oder an die dreijährige Ab-
solvierung der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung und zusätz-
lich einer einjährigen Sonderausbildung und somit einer insgesamt vierjährigen Aus-
bildung gebunden.

Frage 3:

In den Jahren 1997 bis 2000 war die folgende Anzahl an Kinderkrankenschwestern
und Säuglingsschwestern (inklusive männlichen Kinderkrankenpflegern) tätig, wobei
die Daten für das Jahr 2001 derzeit noch nicht vorliegen:

Jahr

 

Bgld.

 

Kärnten

 

 

 

Slzbg.

 

Stmk..

 

Tirol

 

Vorarlbg.

 

Wien

 

1997

 

58

 

250

 

286

 

566

 

145

 

655

 

391

 

86

 

1171

 

1998

 

58

 

235

 

312

 

556

 

159

 

679

 

369

 

88

 

1164

 

1999

 

60

 

231

 

310

 

576

 

163

 

693

 

394

 

89

 

1162

 

2000

 

62

 

237

 

300

 

593

 

163

 

661

 

391

 

85

 

1220

 

Frage 4:

Jahr

 

Bgld.

 

Kärnten

 

 

 

Slzbg.

 

Stmk.

 

Tirol

 

Vorarlbg.

 

Wien

 

1998

 

0

 

0

 

2

 

33

 

18

 

51

 

12

 

0

 

73

 

1999

 

0

 

0

 

0

 

32

 

19

 

35

 

18

 

0

 

28

 

2000

 

0

 

0

 

0

 

42

 

12

 

0

 

0

 

0

 

19

 

2001

 

0

 

0

 

0

 

15

 

18

 

22

 

0

 

0

 

26

 

Die angeführten Zahlen beziehen sich auf jene Personen, die eine Ausbildung in
diesen Jahren abgeschlossen haben. Für das Jahr 1997 liegen keine Daten vor.

Frage 5:

Jahr

 

Bgld.

 

Kärnten

 

 

 

Slzbg.

 

Stmk.

 

Tirol

 

Vorarlbg.

 

Wien

 

1998

 

0

 

0

 

0

 

0

 

4/2. Dipl.

 

0

 

2/2.Dipl.

 

0

 

2/2.Dipl.

 

1999

 

0

 

0

 

0

 

0

 

4/2.Dipl

 

0

 

1/2.Dipl

 

0

 

5/2. Dipl.

 

2000

 

0

 

0

 

0

 

0

 

1/2.Dipl

 

0

 

0

 

0

 

5/2.Dipl.

 

2001

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

14 SAB

 

0

 

0

 

1998 bis 2000 wurde noch keine Sonderausbildung (SAB) angeboten, daher wurden
für diesen Zeitraum jene Absolventinnen angeführt, die ein 2. Diplom aufgrund einer
verkürzten Ausbildung nach einer speziellen Grundausbildung erworben haben. Für
das Jahr 1997 liegen keine Daten vor.


Fragen 6 und 7:

Seit 1997 wurden die folgenden Kinder-Krankenanstalten geschlossen, die von die-
sen geleistete Versorgung jedoch in andere Krankenanstalten integriert:

—  K929 Kinderklinik Wien Glanzing, wurde in das Wilhelminenspital integriert,

—  K942 Mautner-Markhof Kinderspital Wien, wurde in die Krankenanstalt Ru-
dolfstiftung integriert.

Mit Ausnahme der genannten organisatorischen Maßnahmen in Wien wurden in den
Jahren 1997 bis 2000 keine Kinderabteilungen in den österreichischen Krankenan-
stalten geschlossen.

Insgesamt waren im Jahr 2000 in 46 Krankenanstalten Kinderabteilungen eingerich-
tet.

Fragen 8 und 9:

Im Bereich Kinderheilkunde wurden im Zeitraum 1997 bis 2000 österreichweit 244
Betten bzw. 9,0% - in bezug auf die Fondskrankenanstalten 9,1% - der Betten für
Kinderheilkunde abgebaut. Im Vergleich dazu betrug die - alle Fachbereiche umfas-
sende - Bettenreduktion insgesamt in den Fonds-Krankenanstalten im selben Zeit-
raum österreichweit 2.264 (-4,1%).

Bezogen auf die einzelnen Jahre des Betrachtungszeitraumes stellt sich die Betten-
entwicklung folgendermaßen dar:

 

 

Systemisierte (=genehmigte) Betten im Bereich Kinderheilkunde

 

 

 

Alle Krankenanstalten

 

Fonds-Krankenanstalten

 

1997

 

2.709

 

2.691

 

1998

 

2.619

 

2.601

 

1999

 

2.554

 

2.536

 

2000

 

2.465

 

2.447

 

Die Bettenmessziffer im Bereich Kinderheilkunde ist im Zeitraum 1997 bis 2000 von
0,34 auf 0,30 Betten je 1000 Einwohnerinnen gesunken und lag im Jahr 2000 immer
noch über den international üblichen Vergleichswerten (0,19 bis 0,28 Betten je 1000
Einwohnerinnen). Diese relativ hohe Bettenmessziffer spiegelt sich u.a. in teilweise
nicht ausgelasteten Abteilungen für Kinderheilkunde wieder.

Im Rahmen der Krankenanstaltenplanung wird daher eine - sich aus der demografi-
schen Entwicklung und den entsprechenden Änderungen des Bedarfs ergebende -
Strukturveränderung angestrebt, die nicht nur ökonomische Gründe hat, sondern
auch eine dringende Voraussetzung für die Sicherung der Versorgungsqualität dar-
stellt. Unter der Prämisse, dass die Qualität der medizinischen Versorgung u.a. von
entsprechenden Patientinnenfrequenzen und der sich daraus ergebenden ärztlichen


und pflegerischen Routine und Erfahrung bestimmt wird, sind kleine und nicht ausge-
lastete Versorgungseinheiten für die Qualitätssicherung als nicht optimal zu sehen.

Andererseits wird die Problematik langer Anfahrtswege mit Kindern zur Spitalsver-
sorgung erkannt, weshalb es - mit Ausnahme von Wien, wo die Anfahrtswege im
Vergleich zu anderen Regionen von untergeordneter Bedeutung sind - bislang zu
keiner Schließung von Kinderabteilungen gekommen ist.

Die Diskussion über strukturelle Lösungsmöglichkeiten - in dem Spannungsfeld zwi-
schen nicht mehr steigender Nachfrage einerseits und den Anforderungen nach re-
gional breit gestreuten und bestmöglich erreichbaren Versorgungsstrukturen auf
höchstmöglichem Qualitätsniveau andererseits - im Bereich der Kinderheilkunde hat
in der Krankenanstaltenplanung bereits eingesetzt. In den nächsten Jahren werden
entsprechende Versorgungskonzepte ein zentrales Planungsthema darstellen.

Frage 10:

Die Abschaffung der speziellen Grundausbildung in der Kinder- und Jugendlichen-
pflege steht nicht zur Diskussion.

Frage 11:

Ich habe keinen Einfluss auf das Ausbildungsangebot bzw. den Personalstand im
Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege, da diese Aufgaben von den Ländern,
Gemeinden und privaten Trägern wahrgenommen werden.