4312/AB XXI.GP

Eingelangt am: 18.11.2002

BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage

Nr. 4358/J der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

wie folgt:

Frage 1:

Im Vorgängerressort wurde schon vor dem Ministerratsbeschluss vom 20. Juli 1999
eine Menschenrechtskoordinatorin bestellt. Die Bestellung von Mag. Iris Dembsher
zur ersten Menschenrechtskoordinatorin des Ressorts erfolgte im November 1998.

Frage 2:

Seit August 2002 übt Dr. Selma Eckhardt die Tätigkeit der Menschenrechtskoordina-
torin aus. Sie ist nach der derzeit gültigen Geschäftseinteilung in der Abteilung l/C/14
tätig.

Frage 3:

Abteilungsintern erfolgt die Vertretung durch die Leiterin der Abteilung l/C/14,
Mag. Sylvia Bierbaumer, bzw. durch eine weitere Mitarbeiterin dieser Abteilung,
Mag. Bernadette Gisinger-Schindler.


Frage 4:

Die Menschenrechtskoordinatorin ist in der Gruppe EU- und internationale Angele-
genheiten tätig. Sie beschäftigt sich außer mit Menschenrechtsfragen auch mit den
Bereichen Gleichstellung und Gesundheitsförderung. Die Menschenrechtskoordina-
torin fungiert als Anlaufstelle für Nichtregierungsorganisationen und sonstige Einrich-
tungen der Zivilgesellschaft in Menschenrechtsfragen und wirkt bei der Förderung
von Projekten von bzw. mit Nichtregierungsorganisationen mit. Als Schnittstelle zwi-
schen dem Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen und den Ein-
richtungen der Zivilgesellschaft kann die Koordinatorin Kontakte und Verknüpfungen
zwischen diesen beiden Ebenen auf unbürokratische Weise herstellen und leistet
somit einen wertvollen Beitrag für die Arbeit in der Praxis.

Weiters hat es sich eingebürgert, dass sowohl das Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten als auch das Bundeskanzleramt wiederholt Berichte von Nichtre-
gierungsorganisationen als auch Staatenberichte direkt an die Menschenrechtskoor-
dinatorin des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen übermit-
teln. Diese leitet sie an die von den Berichten betroffenen Fachsektionen weiter,
sammelt die abgegebenen Stellungnahmen, fasst sie zusammen und leitet die zu-
sammenfassende Stellungnahme des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und
Generationen an das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten und das
Bundeskanzleramt weiter. Diese Koordinationsfunktion, welche die Menschenrechts-
koordinatorin übernimmt, stellt sicher, dass die Österreich betreffenden internationa-
len Berichte für den Ressortbereich auch tatsächlich an die zuständigen Fachsektio-
nen gelangen.

Frage 5:

Die Einbindung in die legistische Arbeit ist nicht im Aufgabenkatalog des Minister-
ratsbeschlusses vom 20. Juli 1999 enthalten; im Übrigen ist durch die Befassung des
Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes die Wahrnehmung menschenrechts-
relevanter Aspekte gewährleistet.

Die Legistikabteilungen des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Genera-
tionen sind dazu angehalten, die Gesetzes- und Verordnungsentwürfe auf ihre Men-
schenrechtskonformität zu überprüfen. Die Menschenrechtskoordinatorin selbst gibt
im Rahmen ihrer Tätigkeit im Bereich der Gesundheitsförderung und Gleichstel-
lungspolitik wiederholt Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen vor
allem im Bereich des Bundes-Bedienstetenschutzgesetzes ab. Hierbei überprüft sie
insbesondere auch die Menschenrechtskonformität der Entwürfe.

Frage 6:

Da die Aufgaben, die von der Menschenrechtskoordinatorin wahrzunehmen sind,
- wie oben näher ausgeführt - sich mit ihren übrigen Aufgaben überschneiden, kön-
nen keine Aussagen über den Umfang der Dienstzeit, der für den Arbeitsbereich der
Menschenrechtskoordination anfällt, gemacht werden.


Frage 7:

Das eingerichtete Netzwerk basiert auf einer ad-hoc Basis, die nicht notwendiger-
weise gemeinsame Sitzungen erforderlich macht. Grundsätzlich kann festgehalten
werden, dass das Netzwerk bei allen wichtigen, den Kompetenzbereich eines Bun-
desministeriums überschreitenden Aufgaben in menschenrechtlicher Hinsicht be-
müht wird.

Frage 8:

Wie im Ministerratsbeschluss vom Juli 1999 vorgesehen, ist die Menschenrechtsko-
ordinatorin im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Anlauf-
stelle für sämtliche menschenrechtsrelevanten Fragen, die an das Ressort herange-
tragen werden. In diesem Sinn kann von einer Zusammenarbeit bzw. einem regel-
mäßigen Kontakt der Menschenrechtskoordinatorin mit Nichtregierungsorganisa-
tionen gesprochen werden.

Frage 9:

Durch die Veröffentlichung von Artikeln in der Mitarbeiterinnenzeitung des Ressorts
und durch die Einrichtung und die laufende Aktualisierung eines eigenen Ordners
“Menschenrechte" im Intranet des Ressorts trägt die Menschenrechtskoordinatorin
zu einer Thematisierung dieser Problematik und zu einer Sensibilisierung der Be-
diensteten bei.

Weiters fungiert die Menschenrechtskoordinatorin als Anlaufstelle sowohl für Mitar-
beiterinnen als auch, wie bereits ausgeführt, für Einrichtungen der Zivilgesellschaft
für jegliche Fragen, die - wenn auch nur entfernt - die Menschenrechtsproblematik
berühren und im Zusammenhang mit den Aufgabengebieten meines Ressorts ste-
hen. Die Einrichtung der Menschenrechtskoordination im Bundesministerium für so-
ziale Sicherheit und Generationen stellt ein Zeichen dar, das die enorme und noch  .
im Steigen begriffene Bedeutung der Menschenrechte im Sozialbereich würdigt. Sie
ist aber viel mehr als nur ein Zeichen, sie ist eine unabdingbar notwendige Institution
zum Schutz der Menschenrechte, welche auch zur (Bewusstseins-)Bildung der Mit-
arbeiterinnen beiträgt, sodass durch die regelmäßigen Informationen seitens der
Menschenrechtskoordinatorin - besonders auch über Neuerungen und aktuelle Dis-
kussionen - der Blick der Mitarbeiterinnen für die Menschenrechte geschärft wird.

Frage 10:

Aufgrund der positiven Erfahrungen sind keine Veränderungen geplant.