4312/AB XXI.GP
Eingelangt am: 18.11.2002
BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND
GENERATIONEN
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 4358/J der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde
wie folgt:
Frage 1:
Im Vorgängerressort wurde schon vor dem
Ministerratsbeschluss vom 20. Juli 1999
eine Menschenrechtskoordinatorin bestellt. Die Bestellung von Mag. Iris
Dembsher
zur ersten Menschenrechtskoordinatorin des Ressorts erfolgte im November 1998.
Frage 2:
Seit
August 2002 übt Dr. Selma Eckhardt die Tätigkeit der
Menschenrechtskoordina-
torin aus. Sie ist nach der derzeit gültigen Geschäftseinteilung in
der Abteilung l/C/14
tätig.
Frage 3:
Abteilungsintern erfolgt die Vertretung
durch die Leiterin der Abteilung l/C/14,
Mag. Sylvia Bierbaumer, bzw. durch eine
weitere Mitarbeiterin dieser Abteilung,
Mag. Bernadette Gisinger-Schindler.
Frage 4:
Die
Menschenrechtskoordinatorin ist in der Gruppe EU- und internationale Angele-
genheiten tätig. Sie
beschäftigt sich außer mit Menschenrechtsfragen auch mit den
Bereichen Gleichstellung und
Gesundheitsförderung. Die Menschenrechtskoordina-
torin fungiert als Anlaufstelle für Nichtregierungsorganisationen
und sonstige Einrich-
tungen der Zivilgesellschaft in Menschenrechtsfragen und wirkt bei der
Förderung
von Projekten von bzw. mit Nichtregierungsorganisationen
mit. Als Schnittstelle zwi-
schen dem Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen
und den Ein-
richtungen der Zivilgesellschaft kann die Koordinatorin Kontakte und
Verknüpfungen
zwischen diesen beiden Ebenen auf unbürokratische Weise herstellen und
leistet
somit einen wertvollen Beitrag für die Arbeit in der Praxis.
Weiters hat es sich eingebürgert,
dass sowohl das Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten als auch das Bundeskanzleramt wiederholt Berichte von Nichtre-
gierungsorganisationen als auch Staatenberichte direkt an die
Menschenrechtskoor-
dinatorin des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen
übermit-
teln. Diese leitet sie an die von den Berichten betroffenen Fachsektionen
weiter,
sammelt die abgegebenen Stellungnahmen, fasst sie zusammen und leitet die zu-
sammenfassende Stellungnahme des Bundesministeriums für soziale Sicherheit
und
Generationen an das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten
und das
Bundeskanzleramt weiter. Diese Koordinationsfunktion, welche die
Menschenrechts-
koordinatorin übernimmt, stellt sicher, dass die Österreich
betreffenden internationa-
len Berichte für den Ressortbereich auch tatsächlich an die
zuständigen Fachsektio-
nen gelangen.
Frage 5:
Die Einbindung in
die legistische Arbeit ist nicht im Aufgabenkatalog des Minister-
ratsbeschlusses vom 20. Juli
1999 enthalten; im Übrigen ist durch die Befassung des
Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes die Wahrnehmung menschenrechts-
relevanter Aspekte gewährleistet.
Die Legistikabteilungen des
Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Genera-
tionen sind dazu angehalten, die Gesetzes- und Verordnungsentwürfe auf
ihre Men-
schenrechtskonformität zu überprüfen. Die
Menschenrechtskoordinatorin selbst gibt
im Rahmen ihrer Tätigkeit im Bereich der Gesundheitsförderung und
Gleichstel-
lungspolitik wiederholt Stellungnahmen zu Gesetzes- und
Verordnungsentwürfen vor
allem im Bereich des Bundes-Bedienstetenschutzgesetzes ab. Hierbei
überprüft sie
insbesondere auch die Menschenrechtskonformität der Entwürfe.
Frage 6:
Da die Aufgaben, die von der
Menschenrechtskoordinatorin wahrzunehmen sind,
- wie oben näher ausgeführt - sich mit ihren übrigen Aufgaben
überschneiden, kön-
nen keine Aussagen über den Umfang der Dienstzeit, der für den
Arbeitsbereich der
Menschenrechtskoordination
anfällt, gemacht werden.
Frage 7:
Das eingerichtete
Netzwerk basiert auf einer ad-hoc Basis, die nicht notwendiger-
weise gemeinsame Sitzungen
erforderlich macht. Grundsätzlich kann festgehalten
werden, dass das Netzwerk bei allen
wichtigen, den Kompetenzbereich eines Bun-
desministeriums überschreitenden Aufgaben in menschenrechtlicher
Hinsicht be-
müht
wird.
Frage 8:
Wie im Ministerratsbeschluss
vom Juli 1999 vorgesehen, ist die Menschenrechtsko-
ordinatorin im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen
Anlauf-
stelle für sämtliche menschenrechtsrelevanten Fragen, die an das
Ressort herange-
tragen werden. In diesem Sinn kann von einer Zusammenarbeit bzw. einem regel-
mäßigen Kontakt der Menschenrechtskoordinatorin mit
Nichtregierungsorganisa-
tionen gesprochen werden.
Frage 9:
Durch die Veröffentlichung von
Artikeln in der Mitarbeiterinnenzeitung des Ressorts
und durch die Einrichtung und die laufende Aktualisierung eines eigenen Ordners
“Menschenrechte" im Intranet des Ressorts trägt die
Menschenrechtskoordinatorin
zu einer Thematisierung dieser Problematik und zu einer Sensibilisierung der
Be-
diensteten bei.
Weiters fungiert die
Menschenrechtskoordinatorin als Anlaufstelle sowohl für Mitar-
beiterinnen als auch, wie bereits ausgeführt, für Einrichtungen der
Zivilgesellschaft
für jegliche Fragen, die - wenn auch nur entfernt - die
Menschenrechtsproblematik
berühren und im Zusammenhang mit den Aufgabengebieten meines Ressorts ste-
hen. Die Einrichtung der Menschenrechtskoordination im Bundesministerium
für so-
ziale Sicherheit und Generationen stellt ein Zeichen dar, das die enorme und
noch .
im Steigen begriffene Bedeutung der Menschenrechte im Sozialbereich
würdigt. Sie
ist aber viel mehr als nur ein Zeichen, sie ist eine unabdingbar notwendige
Institution
zum Schutz der Menschenrechte, welche auch
zur (Bewusstseins-)Bildung der Mit-
arbeiterinnen beiträgt, sodass durch die regelmäßigen
Informationen seitens der
Menschenrechtskoordinatorin - besonders auch über Neuerungen und aktuelle
Dis-
kussionen - der Blick der Mitarbeiterinnen für die Menschenrechte
geschärft wird.
Frage 10:
Aufgrund der positiven Erfahrungen sind keine Veränderungen geplant.