4313/AB XXI.GP

Eingelangt am: 18.11.2002

BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 4370/J der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde wie folgt:


Einleitend darf ich festhalten, dass ich über die in der Anfrage aufgestellte Behaup-
tung betreffend die Vorgängerregierungen - im Speziellen der Ressortführung unter
Prammer und Hostasch - mangels Unterlagen keine Angaben machen kann. Unter
meiner Ressortführung wird so etwas jedenfalls nicht geschehen.

Frage 1:

Abgesehen von Sekretariats- und Schreibkräften bzw. Hilfspersonal sind zum Stich-
tag 1. Oktober 2002 zwei Mitarbeiterinnen im Rahmen eines Überlassungsvertrages
und sieben Mitarbeiterinnen im Rahmen eines “öffentlichen Dienstverhältnisses"
(Beamte, Vertragsbedienstete) tätig. Mittels “sonstiger Vertragsverhältnisse" wird
niemand beschäftig.

Frage 2:

Im angeführten Zeitraum hat ein/e Mitarbeiter/in meines Kabinetts die Beschäfti-
gungsform gewechselt (vom Überlassungsvertrag zum Vertragsbedienstetenverhält-
nis) und fünf Mitarbeiterinnen nahmen innerhalb des Kabinetts andere Aufgaben
wahr. Drei Mitarbeiterinnen wechselten zu einem anderen Aufgabenbereich inner-
halb meines Ministeriums, wobei ich hinsichtlich näherer Angaben auf die Antwort zu
der Frage 8 verweise.


Fragen 3 und 5:

Kein/e Mitarbeiter/in meines Kabinetts wechselte in den angesprochenen Zeiträumen
in ein wie auch immer gelagertes Dienst- oder Vertragsverhältnis zu einem anderen
Bundesministerium.

Frage 4:

Zwischen dem 1. September 2002 und dem Tag der Anfragebeantwortung wechsel-
te ein/e Mitarbeiter/in des Ministerbüros den Aufgabenbereich innerhalb meines
Ressorts; sonst traten in diesem Zeitraum keine Veränderungen auf.

Frage 6:

Derzeit ist keine personelle Erweiterung oder Reduktion geplant.

Frage 7:

Mit 1. November 2002 erfolgt die Auflösung der Abteilung VI1/17. In der Sektion l ist
die Auflösung der Abteilung l/B/10 für 1. Oktober 2003 geplant. Zum gleichen Stich-
tag wird es zur Auflösung der Abteilung VI/A/6 kommen. Im Sinne einer Erhöhung
der Leitungsspanne werden diese Abteilungen aufgelöst und die Kompetenzen so-
wie das verbleibende Personal anderen Abteilungen zugeschlagen.

Gemäß Ministerratsbeschluss vom 6. November 2001 (75. Ministerrat) erfolgt bis
Ende November 2002 die Abgabe der Besoldungsagenden von den Buchhaltungen
an die personalführenden Abteilungen der einzelnen Dienstbehörden. Per 1. Dezem-
ber 2002 kommt es daher zur Auflösung der Stelle 4 der Ministerialbuchhaltung.

Frage 8:

In der Zeit vom 31. Dezember 2001 bis zum Tag der Anfragebeantwortung wurden
im Rahmen von Reorganisationen drei Mitarbeiterinnen meines Kabinetts innerhalb
meines Ministeriums mit neuen Aufgabenbereichen betraut:

- Die Leiterin meines Büros wurde als provisorische Fachexpertin auch dem Leiter
der Sektion VII direkt unterstellt, nachdem sie davor der Sektion l zugeteilt war.
- Die Fachreferentin für Frauenangelegenheiten sowie für Familien- und Senio-
renangelegenheiten wurde zur Leiterin der Abt. V/3 (Kinderbetreuungsgeld,
Familienpolitische Angelegenheiten im Bereich Arbeits- und Sozialrecht)
bestellt, wobei sie auch weiterhin in meinem Büro als Fachreferentin tätig ist.
-
Die ehemalige Fachreferentin für Behindertenangelegenheiten und nationale
Jugendangelegenheiten wechselte in die Abteilung V/5 (Jugendpolitische Grund-
satzabteilung, Jugendforschung), mit deren befristeter Leitung sie betraut ist.

Ergänzend ist noch zu erwähnen, dass die Fachreferentin für die Forschungskoordi-
nation mit der stellvertretenden Leitung der Abteilung V/5 (Jugendpolitische Grund-
satzabteilung, Jugendforschung) betraut wurde, wobei diese Mitarbeiterin bereits
vorher neben der Tätigkeit im Ministerbüro auch in dieser Abteilung beschäftigt war.


Frage 9:

Die Betreuung von Mitarbeiterinnen meines gegenwärtigen Kabinetts mit neuen
Beschäftigungsbereichen kann schon deshalb nicht ausgeschlossen werden, weil es
jedermann/Frau freisteht, sich für ausgeschriebene Funktionen zu bewerben.