4313/AB XXI.GP
Eingelangt am: 18.11.2002
BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE SICHERHEIT
UND GENERATIONEN
Ich beantworte die an mich
gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr.
4370/J der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde wie folgt:
Einleitend darf ich festhalten, dass ich
über die in der Anfrage aufgestellte Behaup-
tung betreffend die Vorgängerregierungen - im Speziellen der
Ressortführung unter
Prammer und Hostasch - mangels Unterlagen keine Angaben machen kann. Unter
meiner Ressortführung wird so etwas jedenfalls nicht geschehen.
Frage 1:
Abgesehen von Sekretariats- und
Schreibkräften bzw. Hilfspersonal sind zum Stich-
tag 1. Oktober 2002 zwei Mitarbeiterinnen im Rahmen eines
Überlassungsvertrages
und sieben Mitarbeiterinnen im Rahmen eines “öffentlichen
Dienstverhältnisses"
(Beamte, Vertragsbedienstete) tätig. Mittels “sonstiger
Vertragsverhältnisse" wird
niemand beschäftig.
Frage 2:
Im angeführten Zeitraum hat ein/e
Mitarbeiter/in meines Kabinetts die Beschäfti-
gungsform gewechselt (vom Überlassungsvertrag zum
Vertragsbedienstetenverhält-
nis) und fünf Mitarbeiterinnen nahmen innerhalb des Kabinetts andere
Aufgaben
wahr. Drei Mitarbeiterinnen wechselten zu einem anderen Aufgabenbereich inner-
halb meines Ministeriums, wobei ich hinsichtlich näherer Angaben auf die
Antwort zu
der Frage 8 verweise.
Fragen 3 und 5:
Kein/e Mitarbeiter/in meines Kabinetts
wechselte in den angesprochenen Zeiträumen
in ein wie auch immer gelagertes Dienst- oder Vertragsverhältnis zu einem
anderen
Bundesministerium.
Frage 4:
Zwischen dem 1. September 2002 und dem Tag
der Anfragebeantwortung wechsel-
te ein/e Mitarbeiter/in des Ministerbüros den Aufgabenbereich innerhalb
meines
Ressorts; sonst traten in diesem Zeitraum keine Veränderungen auf.
Frage 6:
Derzeit ist keine personelle Erweiterung oder Reduktion geplant.
Frage 7:
Mit 1. November 2002 erfolgt die
Auflösung der Abteilung VI1/17. In der
Sektion l ist
die
Auflösung der Abteilung l/B/10 für 1. Oktober 2003 geplant. Zum
gleichen Stich-
tag wird es zur
Auflösung der Abteilung VI/A/6 kommen. Im Sinne einer Erhöhung
der Leitungsspanne werden
diese Abteilungen aufgelöst und die Kompetenzen so-
wie das verbleibende Personal anderen Abteilungen zugeschlagen.
Gemäß
Ministerratsbeschluss vom 6. November 2001 (75. Ministerrat) erfolgt bis
Ende November 2002 die Abgabe der Besoldungsagenden von den Buchhaltungen
an die personalführenden Abteilungen der einzelnen Dienstbehörden.
Per 1. Dezem-
ber 2002 kommt es daher zur Auflösung der Stelle 4 der
Ministerialbuchhaltung.
Frage 8:
In der Zeit vom 31. Dezember 2001 bis zum
Tag der Anfragebeantwortung wurden
im Rahmen von Reorganisationen drei Mitarbeiterinnen meines Kabinetts innerhalb
meines Ministeriums mit neuen Aufgabenbereichen betraut:
- Die Leiterin meines Büros wurde als
provisorische Fachexpertin auch dem Leiter
der Sektion VII direkt unterstellt, nachdem sie davor der
Sektion l zugeteilt war.
- Die Fachreferentin für Frauenangelegenheiten sowie für Familien-
und Senio-
renangelegenheiten wurde zur Leiterin der Abt. V/3 (Kinderbetreuungsgeld,
Familienpolitische Angelegenheiten im Bereich Arbeits- und Sozialrecht)
bestellt, wobei sie auch weiterhin in meinem Büro als Fachreferentin
tätig ist.
- Die
ehemalige Fachreferentin für Behindertenangelegenheiten und nationale
Jugendangelegenheiten wechselte in die Abteilung V/5 (Jugendpolitische Grund-
satzabteilung, Jugendforschung), mit deren befristeter Leitung sie betraut ist.
Ergänzend ist noch zu erwähnen,
dass die Fachreferentin für die Forschungskoordi-
nation mit der stellvertretenden Leitung der Abteilung V/5 (Jugendpolitische
Grund-
satzabteilung,
Jugendforschung) betraut wurde, wobei diese Mitarbeiterin bereits
vorher neben der Tätigkeit im Ministerbüro auch in dieser Abteilung
beschäftigt war.
Frage 9:
Die Betreuung von Mitarbeiterinnen meines
gegenwärtigen Kabinetts mit neuen
Beschäftigungsbereichen kann schon deshalb nicht ausgeschlossen werden,
weil es
jedermann/Frau freisteht, sich für ausgeschriebene Funktionen zu bewerben.