4314/AB XXI.GP
Eingelangt am: 18.11.2002
BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE
SICHERHEIT UND GENERATIONEN
Ich beantworte die an mich gerichtete
schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr.
4407/J der Abgeordneten Mag. Maier, Dr. Krauter und Genossinnen wie
folgt:
Frage 1:
In den Jahren 2000 bis 2002 ist im
Hinblick auf die sich aus dem Stellenplan erge-
benden Differenzen folgende Verringerung an Planstellen eingetreten.
Hinsichtlich
des Jahres 2002 wurde aufgrund des Nichtvorliegens des Stellenplanes 2003 die
in
Aussicht genommene Verringerung an Planstellen angegeben bzw. für die Planstel-
lenbereiche 1790, 1793 und 1795, die mit 1. Juni 2002 ausgegliedert wurden, der
angepasste Stellenplan 2002 gemäß Punkt 10 des Allgemeinen Teiles
des Stellen-
planes herangezogen. Die Ausgliederungen werden gesondert dargestellt:
Planstellenbereich
|
2000
|
2001
|
2002
|
|
1500-Zentralleitung
|
15
|
27
|
22
|
|
1 570-Bundessozialämter
|
26
|
24
|
32
|
|
1790-Lebensmittelunters.Anstalten
|
16
|
5
|
10
|
|
1791 -Bundesinstitut f. Arzneimittel
|
3
|
3
|
4
|
|
1793-Bakt-serol. Unters. Anstalten
|
8
|
7
|
22
|
|
1795-Veterinärmed. Anstalten
|
23
|
7
|
4
|
|
1 796-Vet.-med. Grenzbeschaudienst
|
-
|
-
|
-
|
Eine weitere
Aufschlüsselung (z.B. nach Dienstort) ist aufgrund des damit ver-
bundenen zu großen Verwaltungsaufwandes nicht möglich.
Mit 1. August 2001
wurden im Zusammenhang mit der Errichtung der Insolvenz-Aus-
fallgeld-Fonds Service
Gesellschaft mit beschränkter Haftung 75 Planstellen aus
dem Planstellenbereich 1570-Bundessozialämter ausgegliedert.
Durch die Errichtung
der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungs-
sicherheit sowie durch die Übertragung der bisherigen Agenden der
Bundesstaat-
lichen
bakteriologisch-serologischen Untersuchungsanstalt Innsbruck wurden mit
1. Juni 2002 581 Planstellen
ausgegliedert und die Planstellenbereiche 1790,1793
und 1795 gänzlich aufgelöst, sowie 4 Planstellen zum
Planstellenbereich 1420-Uni-
versitäten
transferiert.
Laut angepasstem Stellenplan 2002
(Ministerratsbeschluss vom 9. Juli 2002) sind im
Planstellenbereich 1796-Vet.-med. Grenzbeschaudienst fünf zusätzliche
Planstellen
für Grenztierärzte vorgesehen.
Frage 2:
Folgende Anzahl an Beamtelnnen ist in der
Zeit vom 1. April 2000 bis 1. Oktober 2002
gemäß § 13
BDG in den Ruhestand übergetreten bzw. gemäß § 15 BDG in
den
Ruhestand
versetzt worden:
|
Planstellenbereich
|
2000
|
2001
|
2002
|
|
1 500-Zentralleitung
|
5
|
6
|
5
|
|
1 570-Bundessozialämter
|
2
|
2
|
4
|
|
1790-Lebensmittelunters.Anstalten
|
1
|
2
|
1
|
|
1791 -Bundesinstitut f. Arzneimittel
|
1
|
2
|
4
|
|
1 793-Bakt.-serol. Unters.Anstalten
|
1
|
-
|
-
|
|
1795-Veterinärmed. Anstalten
|
-
|
1
|
3
|
|
1 796-Vet.-med. Grenzbeschaudienst
|
-
|
-
|
-
|
Frage 3:
Die Beantwortung dieser Frage ist nicht möglich, da
die Stellung eines Angebotes für
den vorzeitigen Ruhestand gemäß § 22g des
Bundesbediensteten-Sozialplangesetz-
es (BB-SozPG) gesetzlich nicht vorgesehen ist.
Frage 4:
Bis 30. September 2002 haben lediglich im
Planstellenbereich 1570-Bundessozial-
ämter zwei Beamte/innen den vorzeitigen Ruhestand nach dem
Bundesbedienste-
ten-Sozialplangesetz angetreten. Dadurch wurden keine Arbeitsplätze
aufgelassen;
eine Auflassung von Arbeitsplätzen ist nach § 22g BB-SozPG auch nicht
erforderlich.
Frage 5:
Im Falle einer Ruhestandsversetzung nach
§ 22g BB-SozPG kommen grundsätzlich
die den Ruhebezug regelnden Bestimmungen des Pensionsgesetzes 1956 mit nach-
stehenden
Abweichungen zur Anwendung:
Die Abschläge betragen
gemäß § 4 Abs. 6 Z 2 PG für jedes Jahr, das zwischen dem
Zeitpunkt der Wirksamkeit der vorzeitigen Ruhestandsversetzung und dem Ablauf
des Tages liegt, an dem die gesetzlichen Voraussetzungen für eine
Ruhestandsver-
setzung kraft Erklärung erfüllt wären, ca. 4 Prozent der
Ruhegenussbemessungs-
grundlage; das sind ca. 0,33 Prozentpunkte pro Monat. Des Weiteren kommt
gemäß
§ 4 Abs. 6 Z 1 PG die Bestimmung des Pensionsgesetzes, wonach die Ruhege-
nussbemessungsgrundlage 62 % des
ruhegenussfähigen Monatsbezuges nicht un-
terschreiten darf, nicht zur Anwendung.
Fragen 6 und 7:
Es erwachsen keine Kosten, vielmehr
ergeben sich durch die Vorruhestandsrege-
lung Einsparungen, da das Vorruhestandsgeld gemäß § 22b Abs. 1
bzw. § 22d
Abs. 1 des BB-SozPG 80% bzw. 75% des jeweiligen Letztbezuges beträgt.
Frage 8:
Die Stellung eines Angebotes auf “Vorruhestand"
(Karenzurlaub vor Ruhestandsver-
setzung bzw. vor einverständlicher Auflösung des
Dienstverhältnisses gemäß § 22a
bzw. § 22c BB-SozPG) ist gemäß § 24 BB-SozPG im Jahr 2003
nicht mehr möglich.
Frage 9:
In der Zentralleitung wurde 43
Bediensteten ein Angebot gestellt, das von allen
angenommen wurde. Eingespart werden alle 43 Planstellen mit dem Zeitpunkt der
Versetzung in den Ruhestand.
Frage 10:
In der Zentralleitung haben bis 30. September 2002 34
Bedienstete den Karenzurlaub
vor Ruhestandsversetzung angetreten, davon waren 18 Funktionsträger/innen
(FT):
Sektion l: ................................................................. 5, davon 3 FT
Sektion II: ................................................................ 1, davon 1 FT
Sektion IV:............................................................... 3, davon 1 FT
Sektion V (inkl. ehem. Sektion VI):.......................... 5, davon 3 FT
Sektion VI (ehem. Sektion VIII): .............................10, davon 7 FT
Sektion VII (inkl. ehem. Sektion IX): .......................10, davon 3 FT
Frage 11:
Bei den Zahlungen an die im Vorruhestand
befindlichen Personen handelt es sich
nicht um Pensionszahlungen, sondern um ein Vorruhestandsgeld gemäß
§ 22b
Abs. 1 bzw. § 22d Abs. 1
des BB-SozPG. Die Höhe beträgt 80 % bzw. 75 % des
jeweiligen letzten Aktivbezuges.
Frage 12:
Durch den Vorruhestand entstehen keine
zusätzlichen Kosten, sondern allenfalls
Einsparungen im Personal- und Sachaufwand.
Frage 13:
Im Bundesministerium für soziale
Sicherheit und Generationen hat kein/e Bediens-
te/r nach dem Bundesbediensteten-Sozialplangesetz den Austritt aus dem
definitiven
Beamtendienstverhältnis erklärt.
Frage 14:
Fünf Bedienstete des Bundesministeriums
für soziale Sicherheit und Generationen
nahmen zum Stichtag 30. September 2002 einen Karenzurlaub gemäß
§ 22e
BB-SozPG in Anspruch.
Frage 15:
Im Bundesministerium für soziale Sicherheit und
Generationen ist es mangels Aus-
tritten aus dem definitiven Beamtendienstverhältnis zu keinen derartigen
Zahlungen
gekommen.
Frage 16:
Eine Antragstellung auf “Vorruhestand" ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Frage 17:
Vom 1. Oktober 2002 bis 31. Dezember 2002
werden vier Bedienstete des Bundes-
ministeriums für soziale Sicherheit
und Generationen den Karenzurlaub vor Ruhe-
standsversetzung antreten, ab dem 1. Jänner 2003 fünf
Bedienstete.
Fragen 18 bis 21:
Im Jahr 2002 wurden keine
Konsulentenverträge mit Bediensteten oder Pensionis-
ten, welche die Möglichkeit des Bundesbediensteten-Sozialplangesetzes in
An-
spruch genommen haben, oder aufgrund des Personalabbaus mit sonstigen Perso-
nen abgeschlossen.
Frage 22:
Es kam zu nachstehenden Neueinstellungen:
1 500-Zentralleitung:
1.4.2000 bis 31.12.2000: 7 Neueinstellungen
(davon je eine/r auf eine Behinderten- und eine Altenplanstelle),
- 1.1.2001 bis 31.12.2001: 8 Neueinstellungen
(davon eine/r auf eine
Behindertenplanstelle und zwei mit einem Beschäfti-
gungsausmaß
von 20 Wochenstunden),
1.1.2002 bis 30.9.2002: 17 Neueinstellungen
(davon zwei auf Behindertenplanstellen und drei auf Altenplanstellen sowie drei
mit einem Beschäftigungsausmaß von 20 Wochenstunden);
1570-Bundessozialämter:
- 1.4.2000 bis 31.12.2000: keine Neueinstellung,
- 1.1.2001 bis 31.12.2001: 8 Neueinstellungen
(davon 4,5 auf
Behindertenplanstellen und zwei auf Altenplanstellen sowie
eine/r mit einem Beschäftigungsausmaß von 18 Wochenstunden),
1.1.2002 bis 30.9.2002: eine Neueinstellung
(mit einem Beschäftigungsausmaß von 24 Wochenstunden);
1790-Lebensmitteluntersuchunasanstalten:
1.4.2000 bis 31.12.2000: keine Neueinstellungen,
1.1.2001 bis 31.12.2001: 4 Neueinstellungen,
1.1.2002 bis 31.5.2002: 2 Neueinstellungen
(Gründung der
Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicher-
heit mit 1. Juni 2002);
1791 -Bundesinstitut für Arzneimittel:
1.4.2000 bis 31.12.2000: eine Neueinstellung,
- 1.1.2001 bis
31.12.2001: 2 Neueinstellungen,
1.1.2002 bis 30.9.2002: 2 Neueinstellungen;
1795-Veterinärmed. Anstalten:
1.4.2000 bis 31.12.2000: 7 Neueinstellungen,
1.1.2001 bis 31.12.2001: 18 Neueinstellungen
(davon vier mit einem Beschäftigungsausmaß von 20 Wochenstunden),
1.1.2002 bis 31.5.2002: eine Neueinstellung
(Gründung der
Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicher-
heit mit 1. Juni 2002).
Frage 23:
Im Planstellenbereich 1500-Zentralleitung
und im Planstellenbereich 1791-Bundes-
institut für Arzneimittel sind bis Ende 2002 jeweils zwei Neueinstellungen
geplant.
Frage 24:
Für das Jahr 2002 sind
im Stellenplan keine Planstellen für Lehrlinge vorgesehen;
Gleiches wird auch für das Jahr 2003 gelten.
Frage 25:
Im Stellenplan 2000 waren insgesamt 49
Lehrlingsplanstellen (Chemielaboranten
und Verwaltungsassistenten), im Stellenplan 2001 waren insgesamt neun
Lehrlings-
planstellen und im Stellenplan 2002 ist keine Lehrlingsplanstelle vorgesehen.
Frage 26:
Es sind keine weiteren Ausgliederungen geplant.
Fragen 27 bis 34:
Da die Budgetverhandlungen noch nicht
abgeschlossen sind, ist eine Beantwortung
dieser Fragen nicht möglich.
Frage 35 bis 36:
Hinsichtlich dieser Fragen verweise ich
auf die Beantwortung der parlamentarischen
Anfrage Nr. 4406/J durch die Bundesministerin für öffentliche
Leistung und Sport.