4315/AB XXI.GP

Eingelangt am: 18.11.2002

 

BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4321/J-NR/2002 betreffend Liquidation der Förder-
stellen des Bundes für Erwachsenenbildung, die die Abgeordneten Helmut Dietachmayr, Kollegin-
nen und Kollegen am 19. September 2002 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

Ad 1.:

Im Zuge der Verhandlungen von Bund und Ländern über die Verwaltungsreform wurden unter-
schiedliche Materien identifiziert, bei denen durch eine Entflechtung und Konzentration von Kom-
petenzen Effizienzsteigerungen erreicht werden können. Als Ergebnis der Verwaltungsreform-
verhandlungen einer gemischten Kommission aus Bundes- und Ländervertretern wurde am
19. Oktober 2001 Einigung darüber erzielt, dass derartige Effekte auch in der Erwachsenenbildung
erreichbar sind. Mit Beschluss der Landeshauptmännerkonferenz vom 23. Oktober 2001 in Baden
wurde dieses Ergebnis bestätigt, das in einem Vortrag an den Ministerrat vom 28. Januar 2002 auch
auf Bundesebene zur Kenntnis genommen wurde. Im Falle einer Umsetzung der Verwaltungsre-
form ergibt sich, dass die bisherigen Aufgaben der Förderungsstellen auf Landesebene wahrge-
nommen werden und daher die Förderungsstellen des Bundes für Erwachsenenbildung nicht mehr
benötigt werden.

Ad 2., 3. und 4.:

Die Begründungen ergeben sich aus den Beratungen zur Verwaltungsreform. Die Maßnahme ent-
spricht den generellen Zielsetzungen des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur
hinsichtlich Dezentralisierung, Deregulierung und Autonomie. Die Umsetzung erfolgt zum ehest-
möglichen Zeitpunkt.


Ad 5.:

Die Entscheidungen über Art und Umfang der Wahrnehmung der bisherigen Aufgaben der Förde-
rungsstellen sind seitens der Länder zu treffen.

Ad 6.:

In der von Univ. Prof. Dr. Gottfried Tappeiner durchgeführten Evaluation wurde die Frage unter-
sucht, ob die Aufgaben der Förderungsstellen von anderen Institutionen wahrgenommen werden
können.

Für die Integration in die Landesverwaltung sprechen eine größere Kundennähe und ein Abbau von
Doppelgleisigkeiten.

Ad 7.:

Die im Rundschreiben 18/1994 getroffenen grundsätzlichen Aussagen zur besseren Förderung des
Büchereiwesens haben nach wie vor Gültigkeit. Die "Richtlinien für die Förderung des Bundes"
wurden von diesem (Fachabteilung und Büchereistellen in den Bundesländern) nicht nur umgesetzt,
sondern inzwischen auch wesentlich ausgeweitet und werden seit Jahren praktiziert.

Ad 8.:

Zwischen Bund und Ländern wurden zu Gunsten der Bibliotheksträger Kooperationen in nachste-
henden Bereichen realisiert:

Kostenbeteiligung der Länder bei der Durchführung von dezentralen (regionalen) Ausbildungsmo-
dulen für ehrenamtliche und nebenberufliche Bibliothekarinnen und Bibliothekare an Öffentlichen
Bibliotheken, Kostenbeteiligung der Länder Niederösterreich, Oberösterreich und Steiermark an
den vom Bund geschaffenen Literaturnetzwerken "Marchfeld", "Innkreis" und "Ennstal", Kosten-
beteiligung des Bundes am Projekt der Salzburger Landesregierung "Digitale Bibliothek Salzburg"
(Ausstattung der Öffentlichen Bibliotheken im Bundesland mit einer einheitlichen, neuen Biblio-
thekssoftware) durch verstärkte Förderung der an diesem Projekt teilnehmenden Öffentlichen Bi-
bliotheken durch den Bund und dessen Mitfinanzierung von dafür notwendigen Einschulungs- und
Fortbildungsveranstaltungen.


Die Förderungsschwerpunkte des Bundes für die Öffentlichen Bibliotheken (Anschaffung von
EDV-Hardware und Internetanschlüssen sowie Ausbau des Medienbestandes, insbesondere mit
neuen Medien) werden nunmehr auch vom Land Oberösterreich angewendet und jeweils nach
Maßgabe der budgetären Möglichkeiten finanziert.

Ad 9.:

Alle Bibliotheken an Bundesschulen - sowohl die vor als auch die nach 1994 eingerichteten - haben
einen Medienbestand, der Interessen von Erwachsenen sowie von Kindern bzw. Jugendlichen an-
spricht.

Ad 10.:

Kein Bundesland hat bisher eine gemeinsame Förderungsrichtlinie für öffentliche Bibliotheken mit

dem Bund festgelegt.