4315/AB XXI.GP
Eingelangt am: 18.11.2002
Die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 4321/J-NR/2002 betreffend Liquidation der Förder-
stellen
des Bundes für Erwachsenenbildung, die die Abgeordneten Helmut
Dietachmayr, Kollegin-
nen und
Kollegen am 19. September 2002 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1.:
Im
Zuge der Verhandlungen von Bund und Ländern über die
Verwaltungsreform wurden unter-
schiedliche Materien identifiziert, bei denen durch eine Entflechtung und
Konzentration von Kom-
petenzen Effizienzsteigerungen erreicht werden können. Als Ergebnis der
Verwaltungsreform-
verhandlungen einer gemischten Kommission aus Bundes- und Ländervertretern
wurde am
19. Oktober 2001 Einigung darüber
erzielt, dass derartige Effekte auch in der Erwachsenenbildung
erreichbar sind. Mit Beschluss der
Landeshauptmännerkonferenz vom 23. Oktober 2001 in Baden
wurde dieses Ergebnis
bestätigt, das in einem Vortrag an den Ministerrat vom 28. Januar 2002
auch
auf Bundesebene zur Kenntnis genommen wurde. Im Falle einer Umsetzung
der Verwaltungsre-
form ergibt sich, dass die bisherigen Aufgaben der Förderungsstellen auf
Landesebene wahrge-
nommen werden und daher die
Förderungsstellen des Bundes für Erwachsenenbildung nicht mehr
benötigt werden.
Ad 2., 3. und 4.:
Die Begründungen ergeben sich
aus den Beratungen zur Verwaltungsreform. Die Maßnahme ent-
spricht
den generellen Zielsetzungen des Bundesministeriums für Bildung,
Wissenschaft und Kultur
hinsichtlich
Dezentralisierung, Deregulierung und Autonomie. Die Umsetzung erfolgt zum
ehest-
möglichen Zeitpunkt.
Ad 5.:
Die Entscheidungen über Art und
Umfang der Wahrnehmung der bisherigen Aufgaben der Förde-
rungsstellen
sind seitens der Länder zu treffen.
Ad 6.:
In der von Univ. Prof. Dr. Gottfried
Tappeiner durchgeführten Evaluation wurde die Frage unter-
sucht,
ob die Aufgaben der Förderungsstellen von anderen Institutionen
wahrgenommen werden
können.
Für die Integration in die
Landesverwaltung sprechen eine größere Kundennähe und ein Abbau
von
Doppelgleisigkeiten.
Ad 7.:
Die im Rundschreiben 18/1994 getroffenen
grundsätzlichen Aussagen zur besseren Förderung des
Büchereiwesens
haben nach wie vor Gültigkeit. Die "Richtlinien für die
Förderung des Bundes"
wurden
von diesem (Fachabteilung und Büchereistellen in den Bundesländern)
nicht nur umgesetzt,
sondern inzwischen auch wesentlich ausgeweitet und werden seit Jahren
praktiziert.
Ad 8.:
Zwischen Bund und Ländern wurden
zu Gunsten der Bibliotheksträger Kooperationen in nachste-
henden
Bereichen realisiert:
Kostenbeteiligung der Länder bei der
Durchführung von dezentralen (regionalen) Ausbildungsmo-
dulen
für ehrenamtliche und nebenberufliche Bibliothekarinnen und Bibliothekare
an Öffentlichen
Bibliotheken,
Kostenbeteiligung der Länder Niederösterreich, Oberösterreich
und Steiermark an
den vom Bund geschaffenen Literaturnetzwerken "Marchfeld",
"Innkreis" und "Ennstal", Kosten-
beteiligung
des Bundes am Projekt der Salzburger Landesregierung "Digitale Bibliothek
Salzburg"
(Ausstattung
der Öffentlichen Bibliotheken im Bundesland mit einer einheitlichen, neuen
Biblio-
thekssoftware)
durch verstärkte Förderung der an diesem Projekt teilnehmenden
Öffentlichen Bi-
bliotheken durch den Bund und dessen Mitfinanzierung von dafür notwendigen
Einschulungs- und
Fortbildungsveranstaltungen.
Die Förderungsschwerpunkte des Bundes für die
Öffentlichen Bibliotheken (Anschaffung von
EDV-Hardware und Internetanschlüssen
sowie Ausbau des Medienbestandes, insbesondere mit
neuen Medien) werden nunmehr auch vom Land Oberösterreich
angewendet und jeweils nach
Maßgabe der budgetären
Möglichkeiten finanziert.
Ad 9.:
Alle Bibliotheken an Bundesschulen - sowohl die vor als
auch die nach 1994 eingerichteten - haben
einen Medienbestand, der Interessen von Erwachsenen sowie von Kindern bzw.
Jugendlichen an-
spricht.
Ad 10.:
Kein Bundesland hat bisher eine gemeinsame Förderungsrichtlinie für öffentliche Bibliotheken mit
dem Bund festgelegt.