4318/AB XXI.GP
Eingelangt am: 18.11.2002
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Terezija
Stoisits, Kolleginnen und
Kollegen vom 19. September 2002, Nr. 4356/J, betreffend
Menschenrechtskoordinatorln im
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft, beehre ich
mich Folgendes mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Entsprechend dem zitierten Ministerratsbeschluss wurde im
September 1999 eine
Menschenrechtskoordinatorin
bestellt.
Zu Frage 2:
Derzeit ist Frau Mag. Renate Birkner als
Menschenrechtskoordinatorin bestellt. Diese
Mitarbeiterin des Ressorts ist in der Abteilung l 1, Entwicklung des
ländlichen
Raumes/Primärrecht,
tätig.
Zu den Fragen 3. 4 und 5:
Als Menschenrechtskoordinatorin ist eine Mitarbeiterin der
für Verfassungsrecht
einschließlich Menschenrechte zuständigen Abteilung betraut. Damit
ist gewährleistet, dass
die Aufgaben des
Menschenrechtskoordinators von jener Stelle wahrgenommen werden, die
auch in der täglichen Arbeit befasst ist. Es können daher im Rahmen
von (externen und
internen) Begutachtungsverfahren auch menschenrechtliche Aspekte eingebracht
werden.
Die
Vertretung der Menschenrechtskoordinatorin erfolgt durch andere qualifizierte
Mitarbeiter/innen der Abteilung.
Zu Frage 6:
Da - wie oben ausgeführt - die Aufgaben, die von der
Menschenrechtskoordinatorin
wahrzunehmen sind, großteils mit jenen Aufgaben zusammenfallen, die auch
sonst von der
zuständigen Abteilung wahrgenommen werden, können keine Aussagen
über den Umfang
der auf den Arbeitsbereich der Menschrechtskoordination entfallenden Dienstzeit
gemacht
werden.
Zu Frage 7:
Das eingerichtete Netzwerk basiert auf einer ad hoc Basis,
die nicht notwendigerweise
gemeinsame Sitzungen erforderlich macht. Grundsätzlich kann festgehalten
werden, dass
das Netzwerk bei allen wichtigen, den Kompetenzbereich eines Bundesministeriums
überschreitenden Aufgaben in menschenrechtlicher Hinsicht aktiv wird.
Zu Frage 8:
Nein. Im Übrigen darf auf die Beantwortung der
parlamentarischen Anfrage Nr. 4349/J durch
den Herrn Bundeskanzler verwiesen werden.
Zu den Fragen 9 und 10:
Der Aufgabenbereich des Ressorts enthält wenig
Berührungspunkte zu menschen-
rechtsrelevanten Themen. Veränderungen im Zusammenhang mit der
Tätigkeit der
Menschenrechtskoordinatorin scheinen daher nicht erforderlich.