4318/AB XXI.GP

Eingelangt am: 18.11.2002

 

BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und
Kollegen vom 19. September 2002, Nr. 4356/J, betreffend Menschenrechtskoordinatorln im
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, beehre ich
mich Folgendes mitzuteilen:

Zu Frage 1:

Entsprechend dem zitierten Ministerratsbeschluss wurde im September 1999 eine
Menschenrechtskoordinatorin bestellt.

Zu Frage 2:

Derzeit ist Frau Mag. Renate Birkner als Menschenrechtskoordinatorin bestellt. Diese
Mitarbeiterin des Ressorts ist in der Abteilung l 1, Entwicklung des ländlichen
Raumes/Primärrecht, tätig.

Zu den Fragen 3. 4 und 5:

Als Menschenrechtskoordinatorin ist eine Mitarbeiterin der für Verfassungsrecht
einschließlich Menschenrechte zuständigen Abteilung betraut. Damit ist gewährleistet, dass


die Aufgaben des Menschenrechtskoordinators von jener Stelle wahrgenommen werden, die
auch in der täglichen Arbeit befasst ist. Es können daher im Rahmen von (externen und
internen) Begutachtungsverfahren auch menschenrechtliche Aspekte eingebracht werden.

Die Vertretung der Menschenrechtskoordinatorin erfolgt durch andere qualifizierte
Mitarbeiter/innen der Abteilung.

Zu Frage 6:

Da - wie oben ausgeführt - die Aufgaben, die von der Menschenrechtskoordinatorin
wahrzunehmen sind, großteils mit jenen Aufgaben zusammenfallen, die auch sonst von der
zuständigen Abteilung wahrgenommen werden, können keine Aussagen über den Umfang
der auf den Arbeitsbereich der Menschrechtskoordination entfallenden Dienstzeit gemacht
werden.

Zu Frage 7:

Das eingerichtete Netzwerk basiert auf einer ad hoc Basis, die nicht notwendigerweise
gemeinsame Sitzungen erforderlich macht. Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass
das Netzwerk bei allen wichtigen, den Kompetenzbereich eines Bundesministeriums
überschreitenden Aufgaben in menschenrechtlicher Hinsicht aktiv wird.

Zu Frage 8:

Nein. Im Übrigen darf auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 4349/J durch
den Herrn Bundeskanzler verwiesen werden.

Zu den Fragen 9 und 10:

Der Aufgabenbereich des Ressorts enthält wenig Berührungspunkte zu menschen-
rechtsrelevanten Themen. Veränderungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit der
Menschenrechtskoordinatorin scheinen daher nicht erforderlich.