4319/AB XXI.GP

Eingelangt am: 18.11.2002

BUNDESMINISTER

FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT,
UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT


Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen vom
19. September 2002, Nr. 4368/J, betreffend Ministerinnenbüros, beehre ich mich Folgendes
mitzuteilen:

Zu Frage 1:

Mit Ausnahme des Sekretariats- und Hilfspersonals waren am Stichtag 1. Oktober 2002 in
meinem Kabinett vier Personen im Rahmen eines öffentlichen Dienstverhältnisses
beschäftigt, weitere drei Personen hatten ein Arbeitsleihverhältnis.

Zu den Fragen 2 bis 5:

Keine.

Zu Frage 6:

Derzeit sind keine personellen Erweiterungen oder Reduktionen innerhalb meines Kabinetts
geplant oder in Durchführung.


Zu Frage 7:

Mit Wirksamkeit vom 16. Oktober 2002 wurde die Abteilung Präs. 4 (Zahlstelle) aufgelöst.
Die Agenden dieser Abteilung wurden der Marktordnungsstelle Agrarmarkt Austria
übertragen. Der Grund für diese Maßnahme besteht darin, dass operative Aufgaben nach
Möglichkeit in nachgelagerten Dienststellen bzw. Bereichen vollzogen werden sollten. Der
Zeitpunkt wurde deshalb gewählt, weil das EU-Finanzjahr jeweils am 15. Oktober endet.

Zu Frage 8:

Infolge einer Reorganisation trat in meinem Ressort mit 1. Jänner 2002 eine neue
Geschäftseinteilung in Kraft. Seither wurden keine Mitarbeiterinnen meines Kabinetts
reorganisationsbedingt mit neuen Aufgaben außerhalb meines Kabinetts betraut.

Zu Frage 9:

Das kann ich nicht ausschließen, da es jeder/m Bediensteten freisteht, sich für
ausgeschriebene Posten zu bewerben.