4319/AB XXI.GP
Eingelangt am: 18.11.2002
BUNDESMINISTER
FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT,
UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten
Öllinger, Kolleginnen und Kollegen vom
19. September 2002, Nr. 4368/J, betreffend Ministerinnenbüros, beehre ich
mich Folgendes
mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Mit Ausnahme des Sekretariats- und Hilfspersonals waren am
Stichtag 1. Oktober 2002 in
meinem Kabinett vier Personen im Rahmen eines öffentlichen
Dienstverhältnisses
beschäftigt, weitere drei Personen hatten ein Arbeitsleihverhältnis.
Zu den Fragen 2 bis 5:
Keine.
Zu Frage 6:
Derzeit sind keine
personellen Erweiterungen oder Reduktionen innerhalb meines Kabinetts
geplant oder in Durchführung.
Zu Frage 7:
Mit Wirksamkeit vom 16. Oktober 2002 wurde die Abteilung
Präs. 4 (Zahlstelle) aufgelöst.
Die Agenden dieser Abteilung wurden der Marktordnungsstelle Agrarmarkt Austria
übertragen. Der Grund für diese Maßnahme besteht darin, dass
operative Aufgaben nach
Möglichkeit in nachgelagerten Dienststellen bzw. Bereichen vollzogen
werden sollten. Der
Zeitpunkt wurde deshalb gewählt, weil das EU-Finanzjahr jeweils am 15.
Oktober endet.
Zu Frage 8:
Infolge einer Reorganisation trat in meinem Ressort mit 1.
Jänner 2002 eine neue
Geschäftseinteilung in Kraft. Seither wurden keine Mitarbeiterinnen meines
Kabinetts
reorganisationsbedingt mit neuen Aufgaben außerhalb meines Kabinetts
betraut.
Zu Frage 9:
Das kann ich nicht ausschließen, da es jeder/m
Bediensteten freisteht, sich für
ausgeschriebene Posten zu bewerben.