4321/AB XXI.GP

Eingelangt am: 18.11.2002

 

Der Rechnungshof

 

Die unter ZI 4373/J-NR/2002 gestellte Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidlmayr,
Freundinnen und Freunde vom 19. September 2002 betreffend die Umsetzung der Ver-
fassungsbestimmung zur Gleichstellung von behinderten Menschen beehre ich mich, wie
folgt zu beantworten:

Zu den Fragen 1) bis 3)

"Welche Punkte des Gesamtberichts der "Arbeitsgruppe zur Durchforstung der Rechts-
ordnung hinsichtlich behindertenbenachteiligender Bestimmungen" fallen in Ihren Zu-
ständigkeitsbereich? (detaillierte Aufzählung der betroffenen Gesetzesteile)"

"Welche Maßnahmen haben Sie gesetzt, um diese Benachteiligungen von behinderten
Menschen in Ihrem Bereich zu reduzieren bzw. zu beseitigen? (detaillierte Aufzählung
der geänderten Gesetzesteile)"

"Gibt es in Ihrem Bereich noch immer Gesetzesteile, die im Gesamtbericht der Arbeits-
gruppe enthalten sind, und die bis jetzt nicht geändert wurden? Wenn ja, um welche
Gesetzesteile handelt es sich konkret und warum wurden diese bis jetzt nicht abge-
ändert?

Dem Rechnungshof kommt zu keiner der im Gesamtbericht der "Arbeitsgruppe zur
Durchforstung der Rechtsordnung hinsichtlich behindertenbenachteiligender Bestim-
mungen" (III-178 d.B. StProtNR, XX. GP) angeführten Rechtsvorschriften eine Gesetzes-
initiative (Zuständigkeit) zu. In dem angesprochenen Gesamtbericht der Arbeitsgruppe
werden weder das V. Hauptstück des Bundes-Verfassungsgesetzes noch das Rechnungs-
hofgesetz erwähnt. Der Rechnungshof wird jedoch im Wege der Berichterstattung an
den Nationalrat gegebenenfalls auf diesbezügliche Abänderungserfordernisse hinweisen.


Dem Rechnungshof ist es darüber hinaus ein Anliegen, in seinem Bereich Benachteili-
gungen behinderter Menschen von Vornherein zu vermeiden. Er hat daher organisato-
rische und bauliche Vorkehrungen getroffen, um behinderten Menschen den Zugang
bzw. den Aufenthalt im Rechnungshof zu ermöglichen, und beschäftigt derzeit auch
behinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über das gesetzliche Ausmaß.