4321/AB XXI.GP
Eingelangt am: 18.11.2002
Die unter ZI
4373/J-NR/2002 gestellte Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidlmayr,
Freundinnen
und Freunde vom 19. September 2002 betreffend die Umsetzung der Ver-
fassungsbestimmung
zur Gleichstellung von behinderten Menschen beehre ich mich, wie
folgt zu
beantworten:
Zu den Fragen 1) bis 3)
"Welche Punkte des
Gesamtberichts der "Arbeitsgruppe zur Durchforstung der Rechts-
ordnung
hinsichtlich behindertenbenachteiligender Bestimmungen" fallen in Ihren
Zu-
ständigkeitsbereich?
(detaillierte Aufzählung der betroffenen Gesetzesteile)"
"Welche
Maßnahmen haben Sie gesetzt, um diese Benachteiligungen von behinderten
Menschen
in Ihrem Bereich zu reduzieren bzw. zu beseitigen? (detaillierte
Aufzählung
der
geänderten Gesetzesteile)"
"Gibt
es in Ihrem Bereich noch immer Gesetzesteile, die im Gesamtbericht der Arbeits-
gruppe
enthalten sind, und die bis jetzt nicht geändert wurden? Wenn ja, um
welche
Gesetzesteile
handelt es sich konkret und warum wurden diese bis jetzt nicht abge-
ändert?
Dem
Rechnungshof kommt zu keiner der im Gesamtbericht der "Arbeitsgruppe zur
Durchforstung der Rechtsordnung hinsichtlich behindertenbenachteiligender
Bestim-
mungen"
(III-178 d.B. StProtNR, XX. GP) angeführten Rechtsvorschriften eine
Gesetzes-
initiative
(Zuständigkeit) zu. In dem angesprochenen Gesamtbericht der Arbeitsgruppe
werden
weder das V. Hauptstück des Bundes-Verfassungsgesetzes noch das Rechnungs-
hofgesetz
erwähnt. Der Rechnungshof wird jedoch im Wege der Berichterstattung an
den
Nationalrat gegebenenfalls auf diesbezügliche
Abänderungserfordernisse hinweisen.
Dem Rechnungshof ist
es darüber hinaus ein Anliegen, in seinem Bereich Benachteili-
gungen
behinderter Menschen von Vornherein zu vermeiden. Er hat daher organisato-
rische und bauliche Vorkehrungen getroffen, um behinderten Menschen den Zugang
bzw. den
Aufenthalt im Rechnungshof zu ermöglichen, und beschäftigt derzeit
auch
behinderte
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über das gesetzliche Ausmaß.