4322/AB XXI.GP
Eingelangt am: 18.11.2002
BUNDESMINISTER
FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN
Ich beantworte die an mich gerichtete parlamentarische
Anfrage Nr. 4337/J des Abgeordneten
Grünewald, Freundinnen und Freunde wie folgt:
Fragen 1 und 2:
Die Ein- und
Zwei-Euro Bimetall-Münzen bestehen aus einer (gelben) Nickel-Messing- und
ei-
ner
(,weissen') Kupfer-Nickel-Legierung. Bei den übrigen Geldstücken
(Cent) der Büro-
Währung
werden nickelfreie Legierungen verwendet. Wie verschiedene Zeitschriften
berichtet
haben
(u.a. Öko-Test, Februar) und nach neuen wissenschaftlichen Untersuchungen
(Nature,
Nr.419/2002)
geben diese Münzen bei längerem Hautkontakt Nickel ab. Dies ist auch
bei
Geldstücken
anderer Währungen der Fall. Die abgegebene Nickelmenge kann durch die
Bime-
tall-Anordnung
unter bestimmten Bedingungen höher liegen als für reine
Nickelmünzen.
Eine hohe
Nickelabgabe der Euro-Münzen wird auch durch orientierende eigene
Untersuchungen
der Österreichischen Agentur für Gesundheit und
Ernährungssicherheit GmbH, Lebensmittel-
untersuchung
und Forschung in Wien, von Anfang Jänner dieses Jahres bestätigt:
Aus den 1, 2, 5, 10,
20, und 50-Cent Münzen war eine Abgabe von Nickel praktisch nicht nach-
weisbar
(0,002 - 0,006 mg l cm2 / Woche), während die
Nickelabgabe der 1-Euro-Münzen mit
1,74 - 2,88 mg / cm2 /
Woche und der 2-Euro-Münzen mit 3,88 - 4,29 mg / cm2 /
Woche um das
3
½ - bis 8 ½fache über dem Grenzwert der Nickel-Verordnung
lag.
Der EU-konforme
Grenzwert der österreichischen Nickel-Verordnung von 0,5 mg / cm2 /
Woche
für
Gebrauchsgegenstände, die nicht nur vorübergehend mit dem
menschlichen Körper in Berüh-
rung
kommen (§ 6 lit. f LMG 1975) ist allerdings auf Münzgeld nicht
anzuwenden, da Münzen
nicht als
Gebrauchsgegenstände gemäß LMG 1975 anzusehen sind.
Frage 3:
Für die
Ergreifung allfälliger Maßnahmen mangelt es mir an der gesetzlichen
Zuständigkeit.
Im Hinblick auf den Umstand, dass vor allem Personen wie Bankangestellte,
Kellner und Kellnerin-
nen, Kassierer und Kassiererinnen in Supermärkten beruflicherseits viel
mit Münzgeld zu tun haben,
meine
ich, dass - unbeschadet der führenden Zuständigkeit des Herrn
Bundesministers für Finanzen
- die
Frage einer Exposition und einer möglichen Allergenisierung solcher
Arbeitnehmer vom für
den Arbeitnehmerschutz zuständigen Bundesministerium für Wirtschaft
und Arbeit weiter verfolgt
werden
sollte.