4322/AB XXI.GP

Eingelangt am: 18.11.2002

BUNDESMINISTER
FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN

Ich beantworte die an mich gerichtete parlamentarische Anfrage Nr. 4337/J des Abgeordneten
Grünewald, Freundinnen und Freunde wie folgt:

Fragen 1 und 2:

Die Ein- und Zwei-Euro Bimetall-Münzen bestehen aus einer (gelben) Nickel-Messing- und ei-
ner (,weissen') Kupfer-Nickel-Legierung. Bei den übrigen Geldstücken (Cent) der Büro-
Währung werden nickelfreie Legierungen verwendet. Wie verschiedene Zeitschriften berichtet
haben (u.a. Öko-Test, Februar) und nach neuen wissenschaftlichen Untersuchungen (Nature,
Nr.419/2002) geben diese Münzen bei längerem Hautkontakt Nickel ab. Dies ist auch bei
Geldstücken anderer Währungen der Fall. Die abgegebene Nickelmenge kann durch die Bime-
tall-Anordnung unter bestimmten Bedingungen höher liegen als für reine Nickelmünzen.

Eine hohe Nickelabgabe der Euro-Münzen wird auch durch orientierende eigene Untersuchungen
der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH, Lebensmittel-
untersuchung und Forschung in Wien, von Anfang Jänner dieses Jahres bestätigt:

Aus den 1, 2, 5, 10, 20, und 50-Cent Münzen war eine Abgabe von Nickel praktisch nicht nach-
weisbar (0,002 - 0,006 mg l cm2 / Woche), während die Nickelabgabe der 1-Euro-Münzen mit


1,74 - 2,88 mg / cm2 / Woche und der 2-Euro-Münzen mit 3,88 - 4,29 mg / cm2 / Woche um das
3 ½ - bis 8 ½fache über dem Grenzwert der Nickel-Verordnung lag.

Der EU-konforme Grenzwert der österreichischen Nickel-Verordnung von 0,5 mg / cm2 / Woche
für Gebrauchsgegenstände, die nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Berüh-
rung kommen (§ 6 lit. f LMG 1975) ist allerdings auf Münzgeld nicht anzuwenden, da Münzen
nicht als Gebrauchsgegenstände gemäß LMG 1975 anzusehen sind.

Frage 3:

Für die Ergreifung allfälliger Maßnahmen mangelt es mir an der gesetzlichen Zuständigkeit.
Im Hinblick auf den Umstand, dass vor allem Personen wie Bankangestellte, Kellner und Kellnerin-
nen, Kassierer und Kassiererinnen in Supermärkten beruflicherseits viel mit Münzgeld zu tun haben,
meine ich, dass - unbeschadet der führenden Zuständigkeit des Herrn Bundesministers für Finanzen
- die Frage einer Exposition und einer möglichen Allergenisierung solcher Arbeitnehmer vom für
den Arbeitnehmerschutz zuständigen Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit weiter verfolgt
werden sollte.