4326/AB XXI.GP

Eingelangt am: 18.11.2002

Bundesminister für Finanzen

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4328/J vom

19. September 2002 der Abgeordneten Helmut Dietachmayr und Kollegen,

betreffend Sparpaket für die ÖBB, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Zu 1.:

Nein, das ist nicht richtig. Der Generalverkehrsplan Österreich sieht im
Bereich der Schieneninfrastruktur in einem ersten Maßnahmenpaket
Investitionen von jährlich rund 1,16 Mrd. € für die Jahre von 2002 bis 2006
sowie von jährlich rund 1,0 Mrd. € für die Zeit von 2007 bis 2011 vor.

Zu 2.:

Der   Bund   leistet   an   die   Bahn   jährlich   Zuschüsse   zum   Betrieb   der

Infrastruktur, zu Investitionen, zu gemeinwirtschaftlichen   Leistungen und

zum Pensionssystem der ÖBB von insgesamt rund 3,3 Mrd. €. Der in

Frage 2 zitierte Betrag von rund 1,3 Mrd. € umfasst lediglich die Beiträge

aus dem Bundesbudget zum Bereich Infrastruktur.  Ich möchte in diesem

Zusammenhang betonen, dass Ziel der notwendigen strukturellen Reformen


sowie der Rationalisierungsmaßnahmen im operativen Bereich einerseits die
Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens vor dem
Hintergrund eines zunehmend liberalisierten Marktes und andererseits das
Erreichen eines möglichst hohen Eigenfmanzierungsgrades insbesondere im
Bereich der Infrastruktur sein muss.

Zu 3.:

Zur Finanzierung der Investitionen des Generalverkehrsplans hat die
Bundesregierung mit Beschluss vom 8. März 2002 den
Finanzierungsrahmen der Schieneninfrastrukturfmanzierungsgesellschaft
entsprechend aufgestockt. Aufgrund der derzeit geltenden Regelung ist die
Finanzierung dieses Investitionspaktets durch das Benützungsentgelt und
über einen in etwa konstanten Bundeszuschuss von rund 72 Mio. € jährlich
sichergestellt. Eine Finanzierungslücke besteht daher nicht.

Zu 4. und 5.:

So wie bei allen anderen europäischen Bahnen ist nicht davon auszugehen,

dass die Infrastruktur der Österreichischen Bundesbahnen ohne staaliche

Zuschüsse errichtet und betrieben werden kann. Nichtsdestotrotz sollte, wie

bereits  erwähnt,   ein   möglichst  hoher   Eigenfinanzierungsgrad   angestrebt

werden.

Zu 6. bis 8.:

Aufgrund der im Punkt 3 dargelegten Finanzierungsregelung ist weder eine
stärkere Verschuldung der ÖBB noch eine Einstellung von Projekten des
Generalverkehrsplans zu erwarten.


Zu 9. bis 11.:

Die im internationalen Vergleich relativ schlechten Leistungs- und
Produktivitätskennzahlen unterstreichen den Reformbedarf bei den
Österreichischen Bundesbahnen. Die erforderlichen strukturellen
Änderungen bleiben jedoch künftigen Entscheidungen vorbehalten. Allfällige
finanzielle Auswirkungen können daher derzeit nicht bewertet werden.