4327/AB XXI.GP
Eingelangt am: 18.11.2002
Bundesminister für Finanzen
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage vom 19.
September 2002,
Nr, 4336/J, der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald und Kollegen, betreffend
Nickel in Euromünzen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Mir ist die Legierung der Euro-Münzen, welche mit der “EU-Ratsverordnung
Nr. 975/98 vom 3. Mai 1998 über die Stückelung und technischen
Merkmale der für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen" festgelegt wurde,
bekannt.
Mir
ist auch bekannt, dass bei Erlassung dieser Verordnung dem Problem
des Nickelgehaltes in den Münzen besondere Beachtung geschenkt wurde.
Aus diesem Grund wurde bei der Festsetzung der technischen Merkmale der
Euro-Münzen auch besonders darauf geachtet, den Nickelanteil der
Münzen
im Vergleich zu den bisherigen Legierungen der Münzen der an der
Währungsunion teilnehmenden Länder deutlich zu verringern.
Dementsprechend hat sich auch in
Österreich durch den Übergang zum
Euro die Nickelkonzentration an der Münzoberfläche beträchtlich
verringert.
Die 10 Schilling- und 5 Schilling-Münzen bestanden aus einer Legierung,
die
25 % Nickel enthielt.
Die 2 Euro- bzw. 1 Euro-Münzen bestehen bekanntlich
aus zwei Metallen,
wovon das eine (silberfarben) einen Nickelanteil von ebenfalls 25 % hat, das
andere (goldfarben) aber nur 5 % Nickel enthält.
Da die 10 Schilling- und 5 Schillingmünzen von den 1
Euro- und 2 Euro-
Münzen in der Größe nur unwesentlich differieren, ergibt sich
insgesamt ge-
sehen bei den 1 und 2 Euro-Münzen eine weitaus geringere Kontaktfläche
gegenüber den 10 und 5 Schilling-Münzen, die 25 % Nickel
enthält.
Dazu kommt, dass in Österreich derzeit nur ca. 200 Millionen Stück
nickel-
haltige Euro-Münzen im Umlauf sind, wogegen es ca. 400 Millionen
Stück
an 5 Schilling-Münzen (deren Äquivalent die nickelfreien
“Nordic-Gold" Cent-
Münzen sind) und 10 Schilling-Münzen gab.
Zu 2.:
Die
Verwendung von Nickel bei den hohen Münznennwerten musste aus
Gründen der Fälschungsprävention in Kauf genommenen werden.
Nickel ist
als Münzmaterial weltweit verbreitet und war es auch in den an der
Währungsunion teilnehmenden Ländern (z.B. 10 und 5 Schilling, 1, 2
und
5 DM usw.), unter anderem weil damit magnetische und sonstige Eigen-
schaften erzielbar sind, die Münzfälschungen erschweren bzw. die Ver-
wendung in Automaten ermöglichen.
Zu 3.:
Da die technischen Merkmale der Euro-Münzen durch oben
genannte un-
mittelbar anwendbare EU-Ratsverordnung festgelegt wurden, ist auch eine
Änderung
der Münz-Legierungen, insbesondere eine Verringerung des
Nickelgehaltes in den Münzen, nur auf europäischer Ebene im Wege
einer
entsprechenden Ratsverordnung möglich