4329/AB XXI.GP

Eingelangt am: 18.11.2002

Bundesminister für Finanzen

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4343/J vorn
19. September 2002 der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits und Kollegen,
betreffend Staatszielbestimmung zum Minderheitenschutz (Art. 8 Abs. 2
B-VG), beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Grundsätzlich möchte ich festhalten, dass Fragen des Minderheitenschutzes
nicht in den primären Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für
Finanzen fallen. Wo jedoch den sprachlichen Minderheiten bundesgesetzlich
Rechte eingeräumt worden sind, sind diese - etwa bei den Formularen im
Bereich der Finanzverwaltung oder der Durchführung von
Verwaltungsverfahren - schon vor Inkrafttreten dieser Staatszielbestimmung
umgesetzt worden.