433/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde haben

an mich eine schriftliche Anfrage betreffend die „Veröffentlichung eines NS - verharm -

losenden und holocaustleugnenden Artikels in der Wochenzeitung "Zur Zeit“ " ge -

richtet.

 

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

 

Zu 1 und 2:

 

Die von der Staatsanwaltschaft Wien beantragten gerichtlichen Vorerhebungen wur -

den inzwischen abgeschlossen. Das übereinstimmende Vorhaben der staatsanwalt -

schaftlichen Behörden, gegen den Autor des in der Anfrage angesprochenen Artikels

die Einleitung der (obligatorischen) Voruntersuchung wegen des Verdachts des Ver -

stoßes gegen das Verbotsgesetz zu beantragen und hinsichtlich des Chefredakteurs

der Zeitschrift „Zur Zeit“, dem nicht nachgewiesen werden konnte, den Artikel schon

vor seinem Erscheinen gekannt zu haben, die Erklärung gemäß § 90 Abs. 1 StPO

abzugeben, wurde vom Bundesministerium für Justiz mit Erlass vom 10. April 2000

zur Kenntnis genommen.

 

Zu 3 bis 5:

 

Im Hinblick auf das derzeit anhängige Verfahren ersuche ich dafür um Verständnis,

dass ich im Zusammenhang mit dieser Strafsache keine inhaltlichen Äußerun -

gen abgebe.