4331/AB XXI.GP
Eingelangt am: 18.11.2002
Bundesminister für Finanzen
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4352/J
vom
19. September 2002 der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits und Kollegen,
betreffend Menschenrechtskoordinatorln im Bundesministerium für
Finanzen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Zu dieser Frage möchte ich auf die Beantwortung der Frage 1) der an den
Herrn Bundeskanzler gerichteten Anfrage Nr. 4349/J vom
19. September 2002 verweisen.
Die Vertreterin des Bundesministeriums
für Finanzen im Nationalkomitee
hat auch die Funktion einer Menschenrechtskoordinatorin im Bundes-
ministerium für Finanzen übernommen.
Zu 2. und 3.:
Die Funktion der Menschenrechtskoordinatorin in meinem Ressort wird von
Frau OR Mag. Ingrid Oberleitner, Präsidialabteilung 4, ausgeübt. Soweit
budgetäre Fragen
betroffen sind wird die Funktion von Herrn MR Mag. Alois
Schneebauer, und in Vertretung von Frau OR Dr. Ingrid Ehrenböck-Bär,
beide Abteilung II/ 6, ausgeübt.
Zu 4., 6., 9. und 10.:
Der Frage der Beachtung der Menschenrechte
wurde im Bereich des
Bundesministeriums für Finanzen schon vor Einsetzung von Menschen-
rechtskoordinatoren bzw. Menschenrechtskoordinatorinnen eine besondere
Priorität eingeräumt. So wurde bzw. wird etwa bei der Ausbildung von
Zoll-
wachebeamten menschenrechtsrelevanten Fragen ein besonderes Augen-
merk geschenkt, um so eine ausreichende Sensibilisierung der Beamten zu
erreichen und Menschenrechtsverletzungen im Zuge von Amtshandlungen
zu vermeiden.
Zu 5.:
In diesem Zusammenhang möchte ich auf den Aufgabenkatalog für
Menschrechtskoordinatoren bzw. Menschenrechtskoordinatorinnen, wie er
in der Beantwortung zu Frage 1) der an den Herrn Bundeskanzler
gerichteten Anfrage Nr. 4349/J vom 19. September 2002 dargestellt ist,
verweisen.
Da alle Gesetzes- und
Verordnungsentwürfe im Rahmen von Begutachtungs-
verfahren auch dem Bundeskanzleramt/Verfassungsdienst zur Stellung-
nahme übermittelt werden, ist gewährleistet, dass bei allen
legistischen Vor-
haben menschenrechtsrelevante Aspekte berücksichtigt werden.
Zu 7.:
Zu dieser Frage möchte ich auf die Beantwortung der Frage 7) der an den
Herrn Bundeskanzler gerichteten Anfrage Nr. 3352/J vom 31. Jänner 2002
verweisen.
Zu 8.:
Zu dieser Frage möchte ich auf die Beantwortung der Frage 3) der an den
Herrn Bundeskanzler gerichteten Anfrage Nr. 4349/J vom
19. September 2002 verweisen.