4337/AB XXI.GP
Eingelangt am: 19.11.2002
BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 4386/J-NR/2002 betreffend dokumentierbare Effekte
der Studienbeiträge, die
die Abgeordneten Mag. Gerhard Hetzl, Kolleginnen und Kollegen am
19. September 2002 an mich richteten, wird
wie folgt beantwortet:
Ad 1.:
Zum
gegenwärtigen Zeitpunkt reicht das Zahlenmaterial nicht aus, um eine
Prognose über eine
Verkürzung der durchschnittlichen Studiendauer zu erstellen, da bisher
erst die Zahlen der
Absolventinnen und Absolventen des
Studienjahres 2000/01 vorliegen. Die Datenmeldungen der
Universitäten über das
Studienjahr 2001/02 erfolgen Ende Dezember 2002.
Ad 2.:
Die
Zahl der Studienabschlüsse erreichte im Studienjahr 2000/01
(vorläufige Zahlen) einen
bisherigen Höchststand: An den Universitäten und Universitäten
der Künste waren 16.700
Studienabschlüsse zu verzeichnen - mit
8.418 Abschlüssen lag der Frauenanteil bei 50,4 %. Der
Ausländeranteil betrug rund 11 %. Damit stieg die Zahl der
Studienabschlüsse im Vergleich zum
Studienjahr 1999/2000 um 7,9 %, im
Vergleich zum Dreijahresdurchschnitt 1997/98 bis 1999/2000
um 6,4 %.
Die
Zahl der Erstabschlüsse lag bei 14.829 an Universitäten und
Universitäten der Künste. Im
Vergleich zum Studienjahr 1999/2000 stieg damit die Zahl der
Erstabschlüsse um 9,3 %, im
Vergleich zum Dreijahresdurchschnitt der
Studienjahre 1997/98 bis 1999/2000 um 7,9 %.
Ad 3.:
Anlässlich der Einführung der
Studienbeiträge wurden den Universitäten und den Universitäten
der
Künste
unter dem Titel “Universitätsmilliarde" zusätzliche Mittel
für Strukturmaßnahmen und Ver-
besserungen
im Lehr- und Studienbetrieb zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2001 waren
dies € 36,336
Mio.
(das sind ATS 500 Mio.), im Jahr 2002 € 72,673 Mio. (das ist ATS 1 Mrd.).
Diese Beträge
wurden
insbesondere für Hörsaal- und Seminarraumausstattung, für
Verbesserungen im Biblio-
theksbereich, Modernisierungen im Lehrveranstaltungsbereich (Anschaffung neuer
Medien etc.)
verwendet.
Ein Teil dieses Betrages wurde für die Einrichtung neuer Studienrichtungen
sowie für
Maßnahmen
im Fremdsprachenbereich zur Verfügung gestellt. Details sind den
angeschlossenen
Tabellen
zu entnehmen (Beilage).
Die Umsetzung verschiedener
Maßnahmen benötigt naturgemäß Zeit. Insbesondere bei
Baumaß-
nahmen
sind Ausschreibungsfristen etc. einzuhalten, sodass insbesondere in diesem
Bereich die
positiven
Auswirkungen dieser Investitionen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht im vollen
Umfang
spürbar
sein können.
Ad 4.:
Infolge der Einführung der Studienbeiträge ist
eine signifikante Steigerung der Anträge auf Studien-
förderungsmaßnahmen
bei der Studienbeihilfenbehörde zu verzeichnen gewesen. Die Zahl der An-
träge
ist von 43.021 Anträgen auf Studienbeihilfe im Studienjahr 2000/01 auf
58.497 Anträge im
Studienjahr
2001/02 angestiegen. Insgesamt wurden im vergangenen Studienjahr 40.781
Bewilli-
gungsbescheide
über Studienbeihilfen erlassen.
Ad 5.:
Als Maßnahme zur Abfederung
sozialer Härtefalle wurden die Studienzuschüsse als voller oder
teilweiser
Ersatz der Studienbeiträge ab dem Studienjahr 2001/02 eingeführt. In
diesem Studienjahr
wurde 32.801 Studierenden ein Studienzuschuss gewährt (30.836 Fälle
betrafen die volle Refundie-
rung
der Studienbeiträge, in 1.965 Fällen wurde ein gekürzter
Studienzuschuss ausbezahlt).
Als weitere Maßnahme wurden die
Studienabschluss-Stipendien für Studierende in der Diplom-
phase
des Studiums erweitert, sodass die Zahl der Bewilligungen von 58 im Studienjahr
2000/01
auf 214
im Studienjahr 2001/02 anstieg.
Schließlich wurden als
Erleichterung für die Entrichtung der Studienbeiträge von den
Kreditinsti-
tuten geförderte Studiendarlehen angeboten, für die der Bund einen
Zinsenzuschuss gewährt. Im
ersten
Studienjahr haben rund 700 Studierende die Vorfinanzierung in Anspruch
genommen.
Ad 6.;
Bei den Studienbeiträgen handelt
es sich um einen kleinen Beitrag jedes einzelnen Studierenden zu
den
Kosten, die eine Universitätsausbildung verursacht. Die durchschnittlichen
Kosten einer Uni-
versitätsausbildung
(eines Studiums) betragen pro Studierendem ca. € 12.350,-- pro Jahr. Der
Stu-
dienbeitrag beträgt € 363,36 pro Semester, das sind € 726,73
pro Jahr. Bei diesem Betrag, welcher
etwa
sechs Prozent der tatsächlichen Kosten der Ausbildung abdeckt, handelt es
sich um einen klei-
nen
Beitrag, den jede und jeder Studierende zu ihrer oder seiner universitären
Ausbildung leistet.
Ich darf
in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass beispielsweise ein
Kindergartenplatz in
Wien
für zwei Monate mehr kostet als der Studienbeitrag für ein ganzes
Semester.
Durch ein umfangreiches Stipendien-
und Fördersystem ist gewährleistet, dass jede und jeder, die
oder der studieren möchte und dazu befähigt ist, auch studieren kann.
Die Stipendien wurden er-
höht,
die Zahl der Anspruchsberechtigten wurde wesentlich vergrößert. Mit
dieser Ausweitung
wurde
eine höhere Förderungsquote (Anteil der Studienbeihilfenbezieher an
den Studierenden),
nämlich
eine Erhöhung von 14 auf 20 Prozent erreicht.
Die Studienbeiträge kommen im
Wesentlichen den Universitäten und somit wiederum den Studie-
renden
zugute.
Nach dem bisher vorliegenden
Zahlenmaterial erreichte die Zahl der Studienabschlüsse im Stu-
dienjahr
2000/01 einen bisherigen Höchststand. An den Universitäten und
Universitäten der Künste
waren
16.700 Studienabschlüsse zu verzeichnen, ein Jahr zuvor waren es nur
14.482. Dies ent-
spricht
einer Steigerung von fast acht Prozent (siehe auch Antwort zu Frage 2). Es kann
daher von
einer
Tendenz zur Studienzeitverkürzung und zur Intensivierung der Abschlussphase
von Studien
ausgegangen
werden, wenn auch aufgrund des bisher vorliegenden Zahlenmaterials noch keine
langfristigen
Prognosen möglich sind.
Mit der Umsetzung des Universitätsgesetzes 2002
werden die Studienbeiträge an den Universitäten
verbleiben.
Die Studierenden werden ab diesem Zeitpunkt auch die Möglichkeit haben,
über die
Verwendung
der Studienbeiträge an ihrer Universität mitzuentscheiden.
Ich bin deshalb der Ansicht, dass es
sich bei den Studienbeiträgen - verbunden mit den oben ge-
schilderten
insbesondere sozialen Begleitmaßnahmen - um einen durchaus vertretbaren
Beitrag je-
des/jeder
einzelnen Studierenden zu seinem Universitätsstudium handelt.
Daher erachte ich eine Diskussion über die Abschaffung der Studienbeträge für nicht erforderlich.
Universitätsmilliarde: Aufteilungsvorschlag, gegliedert nach Investitionsbereichen 1)
|
Bereich
|
Anzahl
|
Betrag
|
Betrag
|
|
Hörsaal- und
|
22
|
111 ,000
|
8,067
|
|
Verbesserungen im (Erhöhung d.
Zeitschriftenbudgets,
|
13
|
36,200
|
2,631
|
|
Modernisierung im
|
18
|
115,900
|
8,423
|
|
Verbesserungen der
|
14
|
150,900
|
10,966
|
|
Ausstattung neuer bzw. vor
|
5
|
40,700
|
2,958
|
|
Maßnahmen im
|
5
|
11,900
|
0,865
|
|
Sonstige Maßnahmen
|
8
|
33,400
|
2,427
|
|
Summe
|
85
|
500,000
|
36,336
|
1) Die Vorhaben können
den einzelnen Bereichen nicht immer eindeutig zugeordnet
werden. Diese Aufstellung soll nur einen Überblick darüber geben, in
welche
Bereiche und in welchen Größenordnungen Mittel zugewiesen werden
sollen.
15.10.0213:30
Universitätsmilliarde
2002
Investitionsbereiche der empfohlenen Vorhaben
|
Bereich1)
|
Anzahl
|
Betrag
|
Betrag
|
|
Hörsaal- und
Seminarraumausstattung,
|
31
|
249.000.000
|
18.095.536
|
|
Verbesserungen im Bibliotheksbereich
|
9
|
30.000.000
|
2.180.185
|
|
Modernisierung im
|
24
|
208.000.000
|
15.115.950
|
|
Verbesserungen der Serviceleistungen
|
12
|
209.000.000
|
15.188.622
|
|
Ausstattung neuer bzw. vor kurzem
|
4
|
37.000.000
|
2.688.895
|
|
Maßnahmen im Fremdsprachenbereich
|
2
|
6.000.000
|
436.037
|
|
sonstige Vorhaben
|
|
261 .000.000
|
18.967.610
|
|
Summe
|
82
|
1.000.000.000
|
72.672.834
|
1) Die Vorhaben können
den einzelnen Bereichen nicht immer eindeutig zugeordnet werden. Diese
Aufstellung soll nur einen Überblick darüber geben, in welche
Bereiche und in welchen
Größenordnungen Mittel zugewiesen werden sollen.