4337/AB XXI.GP

Eingelangt am: 19.11.2002

BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4386/J-NR/2002 betreffend dokumentierbare Effekte
der Studienbeiträge, die die Abgeordneten Mag. Gerhard Hetzl, Kolleginnen und Kollegen am
19. September 2002 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

Ad 1.:

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt reicht das Zahlenmaterial nicht aus, um eine Prognose über eine
Verkürzung der durchschnittlichen Studiendauer zu erstellen, da bisher erst die Zahlen der
Absolventinnen und Absolventen des Studienjahres 2000/01 vorliegen. Die Datenmeldungen der
Universitäten über das Studienjahr 2001/02 erfolgen Ende Dezember 2002.

Ad 2.:

Die Zahl der Studienabschlüsse erreichte im Studienjahr 2000/01 (vorläufige Zahlen) einen
bisherigen Höchststand: An den Universitäten und Universitäten der Künste waren 16.700
Studienabschlüsse zu verzeichnen - mit 8.418 Abschlüssen lag der Frauenanteil bei 50,4 %. Der
Ausländeranteil betrug rund 11 %. Damit stieg die Zahl der Studienabschlüsse im Vergleich zum
Studienjahr 1999/2000 um 7,9 %, im Vergleich zum Dreijahresdurchschnitt 1997/98 bis 1999/2000
um 6,4 %.

Die Zahl der Erstabschlüsse lag bei 14.829 an Universitäten und Universitäten der Künste. Im
Vergleich zum Studienjahr 1999/2000 stieg damit die Zahl der Erstabschlüsse um 9,3 %, im
Vergleich zum Dreijahresdurchschnitt der Studienjahre 1997/98 bis 1999/2000 um 7,9 %.


Ad 3.:

Anlässlich der Einführung der Studienbeiträge wurden den Universitäten und den Universitäten der
Künste unter dem Titel “Universitätsmilliarde" zusätzliche Mittel für Strukturmaßnahmen und Ver-
besserungen im Lehr- und Studienbetrieb zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2001 waren dies € 36,336
Mio. (das sind ATS 500 Mio.), im Jahr 2002 € 72,673 Mio. (das ist ATS 1 Mrd.). Diese Beträge
wurden insbesondere für Hörsaal- und Seminarraumausstattung, für Verbesserungen im Biblio-
theksbereich, Modernisierungen im Lehrveranstaltungsbereich (Anschaffung neuer Medien etc.)
verwendet. Ein Teil dieses Betrages wurde für die Einrichtung neuer Studienrichtungen sowie für
Maßnahmen im Fremdsprachenbereich zur Verfügung gestellt. Details sind den angeschlossenen
Tabellen zu entnehmen (Beilage).

Die Umsetzung verschiedener Maßnahmen benötigt naturgemäß Zeit. Insbesondere bei Baumaß-
nahmen sind Ausschreibungsfristen etc. einzuhalten, sodass insbesondere in diesem Bereich die
positiven Auswirkungen dieser Investitionen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht im vollen Umfang
spürbar sein können.

Ad 4.:

Infolge der Einführung der Studienbeiträge ist eine signifikante Steigerung der Anträge auf Studien-
förderungsmaßnahmen bei der Studienbeihilfenbehörde zu verzeichnen gewesen. Die Zahl der An-
träge ist von 43.021 Anträgen auf Studienbeihilfe im Studienjahr 2000/01 auf 58.497 Anträge im
Studienjahr 2001/02 angestiegen. Insgesamt wurden im vergangenen Studienjahr 40.781 Bewilli-
gungsbescheide über Studienbeihilfen erlassen.

Ad 5.:

Als Maßnahme zur Abfederung sozialer Härtefalle wurden die Studienzuschüsse als voller oder
teilweiser Ersatz der Studienbeiträge ab dem Studienjahr 2001/02 eingeführt. In diesem Studienjahr
wurde 32.801 Studierenden ein Studienzuschuss gewährt (30.836 Fälle betrafen die volle Refundie-
rung der Studienbeiträge, in 1.965 Fällen wurde ein gekürzter Studienzuschuss ausbezahlt).

Als weitere Maßnahme wurden die Studienabschluss-Stipendien für Studierende in der Diplom-
phase des Studiums erweitert, sodass die Zahl der Bewilligungen von 58 im Studienjahr 2000/01
auf 214 im Studienjahr 2001/02 anstieg.


Schließlich wurden als Erleichterung für die Entrichtung der Studienbeiträge von den Kreditinsti-
tuten geförderte Studiendarlehen angeboten, für die der Bund einen Zinsenzuschuss gewährt. Im
ersten Studienjahr haben rund 700 Studierende die Vorfinanzierung in Anspruch genommen.

Ad 6.;

Bei den Studienbeiträgen handelt es sich um einen kleinen Beitrag jedes einzelnen Studierenden zu
den Kosten, die eine Universitätsausbildung verursacht. Die durchschnittlichen Kosten einer Uni-
versitätsausbildung (eines Studiums) betragen pro Studierendem ca. € 12.350,-- pro Jahr. Der Stu-
dienbeitrag beträgt € 363,36 pro Semester, das sind € 726,73 pro Jahr. Bei diesem Betrag, welcher
etwa sechs Prozent der tatsächlichen Kosten der Ausbildung abdeckt, handelt es sich um einen klei-
nen Beitrag, den jede und jeder Studierende zu ihrer oder seiner universitären Ausbildung leistet.
Ich darf in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass beispielsweise ein Kindergartenplatz in
Wien für zwei Monate mehr kostet als der Studienbeitrag für ein ganzes Semester.

Durch ein umfangreiches Stipendien- und Fördersystem ist gewährleistet, dass jede und jeder, die
oder der studieren möchte und dazu befähigt ist, auch studieren kann. Die Stipendien wurden er-
höht, die Zahl der Anspruchsberechtigten wurde wesentlich vergrößert. Mit dieser Ausweitung
wurde eine höhere Förderungsquote (Anteil der Studienbeihilfenbezieher an den Studierenden),
nämlich eine Erhöhung von 14 auf 20 Prozent erreicht.

Die Studienbeiträge kommen im Wesentlichen den Universitäten und somit wiederum den Studie-
renden zugute.

Nach dem bisher vorliegenden Zahlenmaterial erreichte die Zahl der Studienabschlüsse im Stu-
dienjahr 2000/01 einen bisherigen Höchststand. An den Universitäten und Universitäten der Künste
waren 16.700 Studienabschlüsse zu verzeichnen, ein Jahr zuvor waren es nur 14.482. Dies ent-
spricht einer Steigerung von fast acht Prozent (siehe auch Antwort zu Frage 2). Es kann daher von
einer Tendenz zur Studienzeitverkürzung und zur Intensivierung der Abschlussphase von Studien
ausgegangen werden, wenn auch aufgrund des bisher vorliegenden Zahlenmaterials noch keine
langfristigen Prognosen möglich sind.

Mit der Umsetzung des Universitätsgesetzes 2002 werden die Studienbeiträge an den Universitäten
verbleiben. Die Studierenden werden ab diesem Zeitpunkt auch die Möglichkeit haben, über die
Verwendung der Studienbeiträge an ihrer Universität mitzuentscheiden.


Ich bin deshalb der Ansicht, dass es sich bei den Studienbeiträgen - verbunden mit den oben ge-
schilderten insbesondere sozialen Begleitmaßnahmen - um einen durchaus vertretbaren Beitrag je-
des/jeder einzelnen Studierenden zu seinem Universitätsstudium handelt.

Daher erachte ich eine Diskussion über die Abschaffung der Studienbeträge für nicht erforderlich.


Universitätsmilliarde: Aufteilungsvorschlag, gegliedert nach Investitionsbereichen 1)

Bereich

 

Anzahl

 

Betrag
in Mio ATS

 

Betrag
in Mio €

 

Hörsaal- und
Seminarraumausstattung,
Übungsräume und Studierenden-
arbeitsplätze

 

22

 

111 ,000

 

8,067

 

Verbesserungen im
Bibliotheksbereich

(Erhöhung d. Zeitschriftenbudgets,
Internetangebote, längere
Öffnungszeiten, etc)

 

13

 

36,200

 

2,631

 

Modernisierung im
Lehrveranstaltungsbereich (neue
Medien, computerunterstützter
Unterricht, Umstellung von Frontal-LV zu
Gruppen-LV, Ausstattung von Praktika,
etc)

 

18

 

115,900

 

8,423

 

Verbesserungen der
Serviceleistungen durch
Internetservices, Anbindung von
Studentenheimen ans Uninetz, virtuelle
Studienberatung, Prüfungs-
anmeldungen, Lehrveranstaltungs-
verwaltung, Chipcards, etc.)

 

14

 

150,900

 

10,966

 

Ausstattung neuer bzw. vor
kurzem eingerichteter
Studienrichtungen

 

5

 

40,700

 

2,958

 

Maßnahmen im
Fremdsprachenbereich (Ausbau
von Sprachzentren, Sprachlabors)

 

5

 

11,900

 

0,865

 

Sonstige Maßnahmen

 

8

 

33,400

 

2,427

 

Summe

 

85

 

500,000

 

36,336

 

1) Die Vorhaben können den einzelnen Bereichen nicht immer eindeutig zugeordnet
werden. Diese Aufstellung soll nur einen Überblick darüber geben, in welche
Bereiche und in welchen Größenordnungen Mittel zugewiesen werden sollen.

15.10.0213:30


Universitätsmilliarde 2002
Investitionsbereiche der empfohlenen Vorhaben

Bereich1)

 

Anzahl

 

Betrag
in ATS

 

Betrag
in €

 

Hörsaal- und Seminarraumausstattung,
Übungsräume und Studierenden-
arbeitsplätze, etc.

 

31

 

249.000.000

 

18.095.536

 

Verbesserungen im Bibliotheksbereich
(Erhöhung d. Zeitschriftenbudgets,
Internetangebote, längere Öffnungszeiten, etc)

 

9

 

30.000.000

 

2.180.185

 

Modernisierung im
Lehrveranstaltungsbereich (neue Medien,
computerunterstützter Unterricht, Umstellung von
Frontal-LV zu Gruppen-LV, Ausstattung von
Praktika, etc)

 

24

 

208.000.000

 

15.115.950

 

Verbesserungen der Serviceleistungen
(Internetservices, Anbindung von
Studentenheimen ans Uninetz, virtuelle
Studienberatung, Prüfungsanmeldungen,
Lehrveranstaltungsverwaltung, Chipcards, etc.)

 

12

 

209.000.000

 

15.188.622

 

Ausstattung neuer bzw. vor kurzem
eingerichteter Studienrichtungen

 

4

 

37.000.000

 

2.688.895

 

Maßnahmen im Fremdsprachenbereich
(Ausbau von Sprachzentren,
Sprachlabors)

 

2

 

6.000.000

 

436.037

 

sonstige Vorhaben

 

 

 

261 .000.000

 

18.967.610

 

Summe

 

82

 

1.000.000.000

 

72.672.834

 

1) Die Vorhaben können den einzelnen Bereichen nicht immer eindeutig zugeordnet werden. Diese
Aufstellung soll nur einen Überblick darüber geben, in welche Bereiche und in welchen
Größenordnungen Mittel zugewiesen werden sollen.