434/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz, Freundinnen und Freunde haben

an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „60.000 Schilling - Wertgrenze" gerichtet.

 

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

 

Zu 1 bis 7:

 

Gemäß Art. 52 Abs. 1 Bundes - Verfassungsgesetz und § 90 Geschäftsordnungsge -

setz 1975 ist der Nationalrat befugt, die Mitglieder der Bundesregierung „über alle

Gegenstände der Vollziehung zu befragen“. Die Fragen 2 bis 7 betreffen keinen Ge -

genstand der Vollziehung und unterliegen daher nicht dem Interpellationsrecht. Die

Frage 1 fällt nicht in meine Vollziehungskompetenz. Ich ersuche daher um Ver -

ständnis, dass ich von einer Beantwortung dieser Anfrage absehe.