434/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz, Freundinnen und Freunde haben
an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „60.000 Schilling - Wertgrenze" gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 7:
Gemäß Art. 52 Abs. 1 Bundes - Verfassungsgesetz und § 90 Geschäftsordnungsge -
setz 1975 ist der Nationalrat befugt, die Mitglieder der Bundesregierung „über alle
Gegenstände der Vollziehung zu befragen“. Die Fragen 2 bis 7 betreffen keinen Ge -
genstand der Vollziehung und unterliegen daher nicht dem Interpellationsrecht. Die
Frage 1 fällt nicht in meine Vollziehungskompetenz. Ich ersuche daher um Ver -
ständnis, dass ich von einer Beantwortung dieser Anfrage absehe.