4342/AB XXI.GP

Eingelangt am: 19.11.2002

BM für Justiz

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen
haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend “Stellenwert des
Konsumentinnenschutzes" gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 6:

Einleitend     möchte     ich     darauf     hinweisen,     dass     die     Agenden     des

Konsumentenschutzes vor der Eingliederung dieser Aufgabe in das
Bundesministerium für Justiz von der Gruppe B der Sektion
VII im
Bundeskanzleramt wahrgenommen wurden. Um auch in organisatorischer Hinsicht
die Bedeutung dieser Aufgabe zu unterstreichen, wurde nach der
Bundesministeriengesetz-Novelle 2000 eine eigene Sektion Konsumentenschutz im
Bundesministerium für Justiz eingerichtet.

Die Innenrevision im Bundesministerium für Justiz hat im Jahr 2002 eine Analyse der
Leistungserstellung durch die Konsumentenschutzsektion des Bundesministeriums
für Justiz durchgeführt. Dabei wurde unter anderem festgestellt, dass bei der
Aufgabenzuweisung an die einzelnen Abteilungen in dieser Organisationseinheit
teils sektionsinterne Überschneidungen und teils unklare Abgrenzungen zu anderen
Organisationseinheiten des Bundesministeriums für Justiz bestehen. Basierend auf
diesen Feststellungen wurde eine Reorganisation in Angriff genommen, durch die
einerseits die Aufgaben der einzelnen Abteilungen unter Vermeidung von
Überschneidungen auf Kernkompetenzen fokussiert und andererseits Aufgaben im
Bereiche des Budget- und Bauwesens, die derzeit von der Personal- und


Verwaltungssektion des Bundesministeriums für Justiz wahrgenommen werden, mit
der Konsumentenschutzsektion zusammengeführt werden. Weiters sollen die
anderen Aufgaben der Verwaltungs- und Personalsektion in die Präsidialsektion des
Bundesministeriums für Justiz integriert werden. Durch diese Maßnahme kann eine
Planstelle eines Sektionsleiters eingespart werden. Dem derzeitigen Leiter der
Sektion
VI wurde daher eine Vorruhestandslösung nach § 22a Bundesbediensteten-
Sozialplangesetz, BGBI. l Nr. 138/1997 idF BGBI. l Nr. 155/2001, angeboten und
von diesem angenommen.

 

Im Übrigen bleiben die Kapazitäten an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich
dem Konsumentenschutz und der Konsumentenschutzpolitik im Bundesministerium
für Justiz widmen, gleich: Es steht daher nicht zu befürchten, dass die Motivation der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesem Bereich zurückgehen könnte.

Diese Maßnahme und weiter verbesserte Rahmenbedingungen sollen vielmehr
sicherstellen, dass in Hinkunft das Niveau und die Qualität der Leistungen des
Bundesministeriums für Justiz auch im Bereich des Konsumentenschutzes nicht nur
erhalten bleiben, sondern noch optimiert werden.

Dass ich den Konsumentenschutz als eine Kernverantwortung des Ressorts ansehe,
zeigen die in dieser Legislaturperiode für die Konsumentinnen und Konsumenten
erzielten Erfolge und Fortschritte, von denen ich nur einige in Stichworten in
Erinnerung rufen möchte:

- Zinsgleitklausel der Banken

- Geschäftsbedingungen und Kontospesen der Banken

- Neues Gewährleistungsrecht

- Erfolgreiche Musterprozesse (etwa zum Missbrauch der Bankomatkarte und zu
irreführenden Gewinnankündigungen)

- Gebühren für Auslandsüberweisungen

- Entwurf eines Heimaufenthaltsgesetzes.