4342/AB XXI.GP
Eingelangt am: 19.11.2002
BM für Justiz
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser,
Kolleginnen und Kollegen
haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend “Stellenwert des
Konsumentinnenschutzes"
gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 6:
Einleitend möchte ich darauf hinweisen, dass die Agenden des
Konsumentenschutzes
vor der Eingliederung dieser Aufgabe in das
Bundesministerium für Justiz von der Gruppe B der Sektion VII im
Bundeskanzleramt wahrgenommen wurden. Um auch in organisatorischer Hinsicht
die Bedeutung dieser Aufgabe zu unterstreichen, wurde nach der
Bundesministeriengesetz-Novelle 2000 eine eigene Sektion Konsumentenschutz im
Bundesministerium für Justiz
eingerichtet.
Die
Innenrevision im Bundesministerium für Justiz hat im Jahr 2002 eine
Analyse der
Leistungserstellung durch die Konsumentenschutzsektion des Bundesministeriums
für Justiz durchgeführt. Dabei wurde unter anderem festgestellt, dass
bei der
Aufgabenzuweisung an die einzelnen Abteilungen in dieser Organisationseinheit
teils sektionsinterne Überschneidungen und teils unklare Abgrenzungen zu
anderen
Organisationseinheiten des Bundesministeriums für Justiz bestehen.
Basierend auf
diesen Feststellungen wurde eine Reorganisation in Angriff genommen, durch die
einerseits die Aufgaben der einzelnen Abteilungen unter Vermeidung von
Überschneidungen auf Kernkompetenzen fokussiert und andererseits Aufgaben
im
Bereiche des Budget- und
Bauwesens, die derzeit von der Personal- und
Verwaltungssektion des Bundesministeriums für Justiz
wahrgenommen werden, mit
der Konsumentenschutzsektion zusammengeführt werden. Weiters sollen die
anderen Aufgaben der Verwaltungs- und Personalsektion in die
Präsidialsektion des
Bundesministeriums für Justiz integriert werden. Durch diese
Maßnahme kann eine
Planstelle eines Sektionsleiters eingespart werden. Dem derzeitigen Leiter der
Sektion VI wurde daher eine Vorruhestandslösung
nach § 22a Bundesbediensteten-
Sozialplangesetz, BGBI. l Nr.
138/1997 idF BGBI. l Nr. 155/2001, angeboten und
von
diesem angenommen.
Im
Übrigen bleiben die Kapazitäten an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern,
die sich
dem Konsumentenschutz und der Konsumentenschutzpolitik im Bundesministerium
für Justiz widmen,
gleich: Es steht daher nicht zu befürchten, dass die Motivation der
Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter in diesem Bereich zurückgehen könnte.
Diese Maßnahme und weiter verbesserte
Rahmenbedingungen sollen vielmehr
sicherstellen, dass in Hinkunft das Niveau und die Qualität der Leistungen
des
Bundesministeriums für Justiz auch im Bereich des Konsumentenschutzes
nicht nur
erhalten bleiben, sondern noch optimiert werden.
Dass
ich den Konsumentenschutz als eine Kernverantwortung des Ressorts ansehe,
zeigen die in dieser Legislaturperiode für die Konsumentinnen und
Konsumenten
erzielten Erfolge und Fortschritte, von denen ich nur einige in Stichworten in
Erinnerung rufen möchte:
- Zinsgleitklausel der Banken
- Geschäftsbedingungen und Kontospesen der Banken
- Neues Gewährleistungsrecht
- Erfolgreiche Musterprozesse
(etwa zum Missbrauch der Bankomatkarte und zu
irreführenden Gewinnankündigungen)
- Gebühren für Auslandsüberweisungen
- Entwurf eines Heimaufenthaltsgesetzes.