4345/AB XXI.GP
Eingelangt am: 19.11.2002
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
4319/J-NR/2002 betreffend Koralmbahn, die die
Abgeordneten Parfuss und GenossInnen am 19. September 2002 an mich gerichtet
haben, beehre
ich mich wie folgt zu beantworten:
Zum Motiventeil und zu Fragen 1, 2 und 6:
Wird - auch nach Errichtung der beiden
Bahnhöfe Lavanttal und Weststeiermark und nach
Fertigstellung der Koralmbahn - eine direkte umsteigefreie elektrische
Interregioverbindung zu den
beiden Bezirksstädten Wolfsberg und Deutschlandsberg geführt werden?
Sind die beiden kurzen
Seitenäste vom Bahnhof Lavanttal in die Bezirksstadt Wolfsberg und vom
Bahnhof Weststeiermark in die Bezirksstadt Deutschlandsberg Teile des
HL-Projektes Koralmbahn
(so wie bei der HL-Strecke Wien - St. Pölten der vergleichbare Seitenast
vom Bahnhof Tullnerfeld
in die Bezirksstadt Tulln Teil des HL-Projektes Wien - St. Pölten ist,
wobei Tulln bereits auf der
Franz-Josefs-Bahn, welche von
der Bundesregierung zur HL-Strecke erklärt wurde, liegt)?
a) Wenn ja, werden die beiden
Bahnhöfe Wolfsberg und Deutschlandsberg im Zuge dieses
Projektes entsprechend modernisiert werden?
b) Wenn nein, warum nicht?
Welche Verkehrsverbindungen (Fahrzeiten,
Zugverdichtungen,...) sind bis wann zwischen
Klagenfurt und Wolfsberg und
zwischen Graz und Deutschlandsberg vorgesehen?
Antwort:
Das den Planungen für die Koralmbahn
zu Grunde liegende Betriebskonzept sieht direkte
Verbindungen zwischen dem Bahnhof Lavanttal und der Bezirksstadt Wolfsberg
sowie direkte
Verbindungen zwischen dem Bahnhof Weststeiermark und der Bezirksstadt
Deutschlandsberg vor.
Die Entscheidung, ob und in welchem Ausmaß umsteigfreie
Interregioverbindungen zwischen
Klagenfurt und Wolfsberg bzw. zwischen Graz und Deutschlandsberg eingerichtet
werden, muss
jedoch letztendlich dem zukünftigen Anbieter von Verkehrsleistungen in
diesen
Verkehrsbeziehungen
vorbehalten bleiben.
Die unmittelbar an das Projekt Koralmbahn
anschließenden Seitenäste in Richtung Wolfsberg bzw.
in Richtung Deutschlandsberg stehen gemäß Betriebskonzept in einem
direkten funktionalen
Zusammenhang mit der Koralmbahn und sind
daher im Zuge des Projektes zu realisieren.
Hinsichtlich des erforderlichen Ausbaus der Bahnhöfe Wolfsberg und
Deutschland liegen seitens
der österreichischen Bundesbahnen bzw. seitens der Graz-Köflacher
Eisenbahn GmbH bereits
Grobkonzepte vor, die im Rahmen weiterer Planungsschritte noch zu vertiefen
sein werden.
Im IC-Verkehr ist zwischen Graz und
Klagenfurt eine Verkürzung der Fahrzeit von derzeit rund 3
Stunden auf rund 1 Stunde möglich. Im Regionalverkehr wird zwischen Graz
und
Deutschlandsberg eine
Verkürzung der Fahrzeit von derzeit rund 1 Stunde auf rund 30 Minuten
bzw. zwischen Klagenfurt und Wolfsberg eine Verkürzung der Fahrzeit von
derzeit rund 90
Minuten auf rund 45 Minuten angestrebt.
Hinsichtlich der
anhängigen UVP-Verfahren ist anzumerken, dass das Projekt Koralmbahn in
mehrere Trassenverordnungs-
bzw. Umweltverträglichkeitsverfahren unterteilt wurde.
Abschnitt Feldkirchen - Wettmannstätten
Die Konzeptvorlage für die
Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgte im Juni 2000, die Vorlage der
Umweltverträglichkeitserklärung im September 2001. Derzeit werden von
den bestellten
Sachverständigen die erforderlichen Gutachten erstellt, wobei die Vorlage
des Gesamtgutachtens
bis Ende November 2002
erfolgen soll. Die öffentliche Erörterung ist für den 28. und
29. Jänner
2003
geplant.
Abschnitt Wettmannstätten - St. Andrä im Lavanttal (mit Koralmtunnel)
Die Konzeptvorlage für die Umweltverträglichkeitsprüfung
erfolgte im Juni 2001, die Vorlage der
Umweltverträglichkeitserklärung im März 2002. Derzeit werden von
den bestellten
Sachverständigen die erforderlichen Gutachten erstellt.
Abschnitt St. Ändrä im Lavanttal - Aich
Die Konzeptvorlage für die
Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgte im Juni 2001, die Vorlage der
Umweltverträglichkeitserklärung im März 2002. Derzeit werden
durch die bestellten
Sachverständigen die erforderlichen Gutachten erstellt.
Abschnitt Aich - Althofen
Die Konzeptvorlage für die
Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgte im September 2000, die Vorlage
der Umweltverträglichkeitserklärung im Jänner 2002. Derzeit
werden von den bestellten
Sachverständigen die erforderlichen Gutachten erstellt, wobei jedoch auf
Grund der bei der
öffentliche Auflage vorgebrachten zahlreichen Stellungnahmen mit einem
größeren Zeitaufwand
für die Fertigstellung des Gesamtgutachtens zu rechnen sein wird.
Fragen 3, 4 und 5:
Wie ist die Finanzierung des Projektes Koralmbahn gesichert?
Wie sehen die Zeitpläne für die
Realisierung der einzelnen Streckenabschnitte aus?
Wie sieht der Zeitplan des Verkehrsministers für das gesamte Projekt aus?
Antwort:
Am 8. März 2002 hat die Bundesregierung eine
Aufstockung des SCHIG-Rahmens zur Umsetzung
des Generalverkehrsplanes beschlossen, wobei die Höhe der Aufstockung dem
Investitionsbedarf
des Infrastrukturpaketes 1a des Generalverkehrsplanes entspricht. Für die
Koralmbahn sind in
diesem Infrastrukturpaket Projekte mit
einem Investitionsbedarf von rund 145 Mio. € enthalten. Die
diesbezügliche Übertragungsverordnung an die
Eisenbahn-Hochleistungsstrecken AG wurde am
18. Oktober 2002 unterfertigt und wird in Kürze im Bundesgesetzblatt
verlautbart werden.
Der überwiegende Teil der Projekte
der Koralmbahn ist jedoch im Infrastrukturpaket 1b des
Generalverkehrsplanes mit einem Investitionsbedarf von rund 2.212 Mio. €
enthalten. Des weiteren
sind im Infrastrukturpaket 2 des Generalverkehrsplanes Projekte der Koralmbahn
geringeren
Umfangs mit einem Investitionsbedarf von rund 2,2 Mio. € enthalten. Die
Finanzierung der in den
Infrastrukturpaketen 1b und 2 enthaltenen Projekte ist jedoch zum
gegenwärtigen Zeitpunkt noch
nicht endgültig gesichert.
Gemäß einer
Untersuchung des Institutes für Höhere Studien (IHS) betragen die
zusätzlichen
Einnahmen der öffentlichen Hand, die durch diese
Investitionstätigkeit induziert werden und primär
über die Einkommenssteuer, die Umsatzsteuer, die Körperschaftssteuer
und die Sozial-
Versicherungsabgaben der Arbeitgeber und Arbeitnehmer wirksam werden, ein
Vielfaches der
Investitionstätigkeit, so dass die Finanzierung dieser Investitionen
durchaus möglich und realistisch
erscheint.
Auf Grundlage der in
Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und
Technologie, den Ländern Steiermark und Kärnten, der
Eisenbahn-Hochleistungsstrecken AG, den
Österreichischen Bundesbahnen, der Technischen Universität Graz sowie
namhaften Zivil-
technikern erstellten Studie “Realisierungsstrategie
Koralmbahn/Überlegungen zur phasenweisen
Errichtung der Magistrale Graz-Klagenfurf wurde ein Phasenkonzept erarbeitet,
dass einen
zügigen Vollausbau der Koralmbahn als die kostengünstigste Variante
ausweist, wobei der
Koralmtunnel die Inbetriebnahme der gesamten Strecke zeitlich determiniert und
mit dem Ausbau
der Zulaufstrecken - in Abhängigkeit von den zu erzielenden Nutzen -
innerhalb des
Errichtungszeitraumes des Koralmtunnels
begonnen werden kann.
Gemäß einer Aufstellung der
Eisenbahn-Hochleistungsstrecken AG sind nachstehende
frühestmögliche Baubeginne bzw. Betriebsaufnahmen möglich:
|
Streckenabschnitt
|
Baubeginn
|
Betriebsaufnahme
|
|
Graz - Puntigam |
2003
|
2008
|
|
Puntigam - Terminal Wemdorf
|
1999 (Bahnhof
Kalsdorf)
|
2005
|
|
Werndorf - Weitendorf
|
2007
|
2009
|
|
Feldkirchen - Flughafen - Wettmannstätten
|
2006
|
2009(1. Stufe)
|
|
Wettmannstätten - Deutschlandsberg
|
2007
|
2011
|
|
Deutschlandsberg - St. Andrä im Lavanttal
|
2008
|
2016
|
|
St. Andrä im Lavanttal - Aich
|
2006
|
2013
|
|
Aich - Althofen
|
2007
|
2015
|
|
Althofen - Klagenfurt
|
2001
|
2005
|
|
Bleiburger Schleife
|
2003
|
2005
|
Fragen 7, 8 und 9:
Welche Beschäftigungseffekte bewirkt die Koralmbahn?
Gibt es Berechnungen über die Auswirkungen
der Koralmbahn auf die Wirtschaft der Regionen?
a) Wenn ja, welche Ergebnisse haben diese Berechnungen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Gibt es weitergehende
Berechnungen über die wirtschaftliche Bedeutung der Koralmbahn für
die
Unternehmen, den Staat und die gesamte Volkswirtschaft?
Antwort:
Untersuchungen des WIFO und des IHS haben
ergeben, dass der Beschäftigungseffekt bei der
Errichtung von Bahninfrastruktur deutlich höher ist als der beim Ausbau
des hochrangigen
Straßennetzes.
Gemäß WIFO 1999 wurde für
Bahnprojekte im Durchschnitt ein Beschäftigungseffekt von rund
1.233 Personenarbeitsjahren pro eingesetzten 1 Mrd. ATS - entspricht 73 Mio.
€ - (davon entfallen
851 Personenarbeitsjahre durch direkte Beschäftigungseffekte und 382
Personenarbeitsjahre auf
indirekte Beschäftigungseffekte) angegeben. Anzumerken ist aber, dass
diese Zahlen vom relativ
hohen Investitionsniveau des Beobachtungszeitraumes ausgehen, wo der positive
Multiplikator-
effekt geringer ist. Geht man davon aus, dass die Investitionsspitzen der
Koralmbahn in eine Zeit
fallen, in der die derzeit verordneten Schienenbauprojekte zum weitaus
überwiegenden Teil
bereits fertig gestellt sind und es somit zu einer drastischen Rezession der
Bauwirtschaft und der
davon abhängigen Wirtschaftsbereiche kommen kann, ist für das Projekt
Koralmbahn daher ein
entsprechend höherer Beschäftigungseffekt abzuleiten. Diesem Effekt
trägt die nachstehend
zitierte Untersuchung des IHS Rechnung.
Das Institut für Höhere Studien
(IHS) leitet für die Koralmbahn folgende Verringerung der
Arbeitslosenrate
ab:
|
Jahr
|
Verringerung
der Arbeitslosigkeit in
|
|
|
2007
|
0,1
|
Es setzt allerdings bereits ab dem ersten
|
|
2008
|
0,2
|
Investitionsjahr eine Verringerung der Arbeitslosigkeit
|
|
2009
|
0,6
|
ein (also bereits ab 2001), doch liegt diese jenseits
|
|
2010
|
0,8
|
der Darstellungsgenauigkeit. Um die Jahrzehntwende
|
|
2011
|
1,3
|
liegt der Beschäftigungseffekt demnach bei ca.
|
|
2012
|
1,9
|
50.000 Arbeitsplätze, stützt in der ersten Hälfte des
|
|
2013
|
2,4
|
zweiten Jahrzehnts zu einem wesentlichen Anteil
|
|
2014
|
2,8
|
(weit über 100.000 Arbeitsplätze) die Beschäftigung
|
|
2015
|
2,3
|
der infrastrukturinvestitionsabhängigen Wirtschaft in
|
|
2016
|
1,5
|
Österreich und wirkt nachhaltig durch Folgebele-
|
|
2017
|
0,8
|
bungen aufgrund der positiven Einkommenseffekte.
|
|
Folgejahr
|
0,8
|
|
In der jetzigen Struktur entspricht ein
Prozentpunkt Arbeitslose 52.800 Menschen, die Arbeit
suchen, so dass das IHS viele
zigtausend Arbeitsplätze durch die Koralmbahn
nachweist (0,1 %-Punkt
entspricht ca. 5.280 Arbeitsplätzen; 2,8 %-Punkte entsprechen ca.
147.840 Arbeitsplätzen); eine Ursache des extrem hohen
Beschäftigungseffektes irrt zweiten
Jahrzehnt dieses Jahrhunderts liegt auch darin begründet, dass die
Investitionen der Koralmbahn
in einer Phase wirksam werden, in der derzeit sonst kaum mehr
Infrastrukturinvestitionen fix
vorgesehen sind, so dass die Investitionen der Koralmbahn helfen, einen Zusammenbruch
der
infrastrukturinvestitionsabhängigen Wirtschaftsbereiche vorzubeugen.
Bei Verwirklichung der Koralmbahn sind
besonders positive regionalwirtschaftliche Effekte zu
erwarten. Die regionalen Wertschöpfungseffekte konzentrieren sich dabei
auf den Süden der
Steiermark und den Osten Kärntens. Gemäß Untersuchungen vom
Institut für Stadt und
Regionalforschung 2001 können die zusätzlichen
regionalwirtschaftlichen Wirtschaftsleistungen,
die aus der Koralmbahn jährlich zu lukrieren sind, mit 167 Mio. EUR
angegeben werden. Dieser
Wertschöpfungseffekt ist nachhaltig aus der besseren
Infrastrukturanbindung der Region
abgeleitet.
In einer Vielzahl von Rechenwerken wurde
die wirtschaftliche Bedeutung der Koralmbahn
untersucht. Zusammengefasst
nach Kundennutzen, Betreibernutzen, Nutzen für den öffentlichen
Haushalt und regionalen
Nutzen ergibt sich folgendes Bild:
Im Motivenbericht Koralmbahn, den die Raum
Umwelt Planungs-GesmbH im Auftrag der HL-AG
im Mai 2002 fertig gestellt hat, ist der Nutzen dieser neuen Bahnverbindung,
der Koralmbahn,
ausführlich begründet und dargestellt.
Die Koralmbahn ermöglicht eine
direkte Zugführung von Wien über Graz nach Klagenfurt, so dass
bei geringerer Zugzahl ein besseres Verkehrsangebot möglich wird. Die
Relation Graz -
Klagenfurt ist mit 3 Stunden Fahrzeit auf der Bahn derzeit gegenüber der
Straße völlig chancenlos;
mit einer Fahrzeitverkürzung auf ca. 1 Stunde entsteht eine neue
attraktive Bahnverbindung; der
Modalsplit würde entscheidend zugunsten der Bahn verändert werden
können. Mit Koralmbahn
und Semmering-Basistunnel rückt Wien - Klagenfurt in die Nähe einer
3-stündigen Fahrzeit. Mit
Koralmbahn und Semmering-Basistunnel könnten erstmals schwere
Güterzüge, wie sie auf der
Westbahn bereits Standard sind, auch auf der Südbahn verkehren. Die
überregionale
Erreichbarkeit und die regionale Erreichbarkeit des Raumes zwischen Klagenfurt
und Graz wird
entscheidend
verbessert.
Die betriebswirtschaftlichen Auswirkungen
des Projektes auf den ÖBB-Absatzbereich (und nur
diese schlagen in der Bilanz der ÖBB zu Buche, da die Infrastruktur per
Gesetz ausgeglichen
bilanziert und dies daher
beim Bund zu berücksichtigen ist) wurden von Basler & Partner bereits
im
Jahr 2000 untersucht und weisen einen jährlichen Nutzen-Kosten-Überschuss
von 9,5 bis 12,3
Mio.
€ aus.
Dem gegenüber stehen gem. Basler
& Partner-Studie erhöhte Erhaltungs- und Betriebskosten der
Infrastruktur von ca. 7 Mio. €, die der Staat zu bezahlen hat, wobei der
Staat während der
Betriebsphase aber aus anderen Titeln (siehe weiter unten unter “Nutzen
für den öffentlichen
Haushalt") jährlich ca. 1.000
Mio. € zusätzlich einnimmt.
Die ÖBB-Bilanz würde allerdings
dann verschlechtert werden, wenn die ÖBB die gesamten
Investitionen aus den
Absatzeinnahmen zu begleichen hätten und die öffentliche Hand den
gemäß
SCHIG-Gesetz zu bezahlenden Anteil an den Investitionskosten (die - wie das IHS
nachgewiesen
hat - nur einen Bruchteil der durch diese Investitionen erzeugten Staatseinnahmen
ausmachen) für
andere Ausgaben verwenden
würde.
Die zusätzlich zu
verordnenden Investitionen für die Koralmbahn betragen insgesamt 2.339
Mio. €;
die gemäß IHS-Simulationsmodell damit generierten zusätzlichen
Staatseinnahmen betragen
insgesamt 18.719 Mio. € bis 2020. Die positiven Auswirkungen auf den
öffentlichen Haushalt
wären daher selbst dann eindeutig
gegeben, wenn die Investitionen laufend aus dem Bundes-
haushalt
bedeckt würden.
Gemäß der vorliegenden
Untersuchungen (ÖIR, ÖROK, Bökemann/Kramer) weist der Süden
Österreichs derzeit erhebliche Erreichbarkeitsdefizite auf, was in
Zusammenhang mit der
Regressionsbeziehung zwischen Kaufkraft und Erreichbarkeit zu Benachteiligungen
der
Wirtschaftsstandorte Kärnten und Steiermark führt. Der regionale
Nutzen der Koralmbahn wird von
Bökemann mit 167 Mio.
€ pro Jahr angegeben.
Der volkswirtschaftliche Nutzen der
Investition der Koralmbahn wird vom Institut für Höhere
Studien wie folgt
dargestellt:
Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen der Koralmbahn gesamt "0
Veränderung durch die Investitionen der Koralmbahn im Vergleich zur Entwicklung ohne diese
Investitionen absolut in Mio. EUR (1), in % (2), in Prozentpunkten (3) (nur bei der Arbeitslosigkeit)
@BIP = Veränderung des realen Bruttoinlandsprodukts in Mio. EUR
@C = Veränderung des realen Konsums der privaten Haushalte in Mio. EUR
@l = Veränderung der realen Bruttoanlageinvestitionen in Mio. EUR
@AL = Veränderung der Arbeitslosen
rate in Prozentpunkten 2)
@IP = Veränderung der Industrieproduktion in Prozentpunkten
|
@ BIP
|
@ C
|
@ l
|
@ AL
|
@ IP
|
||||||
|
|
(1)
|
(2)
|
( 1 ) |
(2)
|
(1)
|
(2)
|
(3)
|
(2)
|
(3)
|
(2)
|
|
2002
|
0
|
0.0
|
0
|
0.0
|
2
|
0.0
|
0.0
|
0.0
|
0.000
|
0.0
|
|
2003
|
2
|
0.0
|
2
|
0.0
|
4
|
0.0
|
0.0
|
0.0
|
0.000
|
0.0
|
|
2004
|
5
|
0.0
|
1
|
0.0
|
13
|
0.0
|
0.0
|
-0.1
|
0.001
|
0.0
|
|
2005
|
18
|
0.0
|
10
|
0.0
|
40
|
0.0
|
0.0
|
-0.2
|
0.004
|
0.1
|
|
2006
|
42
|
0.0
|
29
|
0.0
|
92
|
0.1
|
0.0
|
-0.5
|
0.009
|
0.2
|
|
2007
|
81
|
0.0
|
70
|
0.0
|
165
|
0.2
|
-0.1
|
-1.0
|
0.017
|
0.5
|
|
2008
|
125
|
0.0
|
68
|
0.1
|
562
|
0.3
|
-0.2
|
-1.7
|
0.065
|
0.9
|
|
2009
|
454
|
0.1
|
522
|
0.1
|
1161
|
1.1
|
-0.6
|
-5.0
|
0.118
|
3.5
|
|
2010
|
654
|
0.2
|
791
|
0.4
|
1733
|
2.2
|
-0.8
|
-10.8
|
0.181
|
6.2
|
|
2011
|
839
|
0.3
|
1225
|
0.6
|
2911
|
3.2
|
-1.3
|
-14.8
|
0.311
|
9.4
|
|
2012
|
1343
|
0.3
|
2289
|
0.9
|
4184
|
5.4
|
-1.9
|
-21.7
|
0.427
|
16.6
|
|
2013
|
1435
|
0.5
|
2871
|
1.6
|
5365
|
7.7
|
-2.4
|
-29.2
|
0.560
|
22.7
|
|
2014
|
1804
|
0.6
|
4094
|
2.0
|
6117
|
9.9
|
-2.8
|
-33.8
|
0.599
|
30.2
|
|
2015
|
1955
|
0.7
|
4135
|
2.7
|
4980
|
11.2
|
-2.3
|
-36.6
|
0.465
|
32.0
|
|
2016
|
1515
|
0.7
|
3156
|
2.7
|
3141
|
8.9
|
-1.5
|
-29.7
|
0.272
|
23.6
|
|
2017
|
758
|
0.6
|
1722
|
2.0
|
1809
|
5.4
|
-0.8
|
-19.1
|
0.175
|
13.1
|
|
2018
|
120
|
0.3
|
1268
|
1.1
|
1807
|
3.0
|
-0.8
|
-10.2
|
0.185
|
8.0
|
|
2019
|
-12
|
0.0
|
1276
|
0.8
|
1856
|
3.0
|
-0.8
|
-10.1
|
0.195
|
8.1
|
|
2020
|
-131
|
0.0
|
1307
|
0.8
|
1908
|
2.9
|
-0.8
|
-10.1
|
0.205
|
8.1
|
Quelle: IHS.
Diese Werte gelten unter der Prämisse, dass ab 2005 - die über die 10. Und 11. HL-AG-Übertragungsverordnung hinaus - die gesamte
Koralmbahn übertragen wird.
Eine Reduktion der Arbeitslosenrate (nach EU-Definition) um einen Prozentpunkt unter Zugrundelegung der erwerbsfähigen
Bevölkerung aus dem Jahre 2001 in der Höhe von 5,285 Mio. Personen entspricht rund 52.800 Köpfen
Darüber hinaus gibt es
noch eine partielle volkswirtschaftliche Nutzen-Kosten-Untersuchung von
Basler & Partner (Zürich 2000), die sich allerdings nur auf die
Verbesserung der Erreichbarkeiten,
die Senkung der Betriebskosten (inkl. Energie Schiene und Straße), die
Erhöhung der
Verkehrssicherheit, die Verringerung der verkehrsbedingten Schadstoff- und CO2-Emissionen
sowie auf die Erhaltungskosten bezieht und die volkswirtschaftlichen
Einkommenseffekte mit ihren
Multiplikatoren nicht sowie die Auswirkungen durch den verbesserten
Kapitalstock der Infrastruktur
nur teilweise berücksichtigt (durch die verbesserte Erreichbarkeit).
Aufgrund dieser lediglich
partiellen Nutzenbetrachtung ergibt sich nur ein Nutzen-Kosten-Verhältnis
von 0,6 bis 0,9.
Eine volkswirtschaftliche
Nutzwertanalyse, ebenfalls von Basler & Partner im Jahr 2000 fertig
gestellt, ergibt einen Gesamtnutzwert knapp hinter der Westbahn und dem
Semmering-
Basistunnel.
Frage 10:
Welche Übertragungsverordnungen der
Verkehrsminister gab es bisher im Zusammenhang mit der
Koralmbahn (Bundesgesetzblätter sowie die Koralmbahn betreffende Texte und
Zahlen)?
Antwort:
Zur gegenständlichen Frage darf auf
die beigeschlossenen Bundesgesetzblätter sowie auf die
ebenfalls beigeschlossene Übertragungsverordnung vom 18. Oktober 2002
gemäß nachstehender
Auflistung hingewiesen werden.
BGBI. Nr. 597/1995 (Ausgabe 31. August 1995)
BGBI. II Nr. 338/1997 (Ausgabe 20. November 1997)
BGBI. II Nr. 307/1999 (Ausgabe 7. September 1999)
BGBI. II Nr. 306/2001 (Ausgabe 24. August 2001)
BGBI. II Nr. 150/2002 (Ausgabe 9. April 2002)
Übertragungsverordnung vom 18. Oktober 2002
Fragen 11 und 12:
Was waren die jeweiligen Motive für
die einzelnen Übertragungsverordnungsänderungen
(Kürzungen und Erweiterungen) im Zusammenhang mit der Koralmbahn? Auf
welchen
Entscheidungsgrundlagen (Quellen, Ergebnisse) beruhen diese Überlegungen
und
Verordnungen?
Wie teilten sich die Investitionsbeträge beim
jeweiligen Stand der Übertragungsverordnung auf die
beiden Bundesländer
Steiermark und Kärnten auf? Gab es darüber Rücksprachen mit den
beiden
Landeshauptleuten? Wenn ja, wann, mit wem und mit welchen Ergebnissen?
Antwort:
Die Redimensionierung der bisherigen
Übertragungsverordnung bezüglich Koralmbahn im Jahr
2001 (BGBI. II Nr. 306/2001) resultiert aus der
Überlegung, dass mit den zum damaligen Zeitpunkt
gesicherten Mitteln jedenfalls der durchgehende viergleisige Ausbau der
Westbahn zwischen
Amstetten und Linz realisiert werden sollte. Erst mit der Aufstockung des
SCHIG-Rahmens im
Zusammenhang mit der Präsentation des Generalverkehrsplanes im Jänner
2002 konnte die
Voraussetzung dafür geschaffen werden, auch die redimensionierten Projekte
wieder ausreichend
zu dotieren (Übertragungsverordnung vom 18. Oktober 2002).
Die Umschichtung von Mitteln des
Semmering-Basistunnels zu Gunsten der Koralmbahn (BGBI. II
Nr. 150/2002) begründet
sich in der leider unwiderlegbaren Annahme, dass die Realisierung des
Semmering-Basistunnels absehbar nicht möglich sein wird und daher die
hiefür reservierten Mittel
nicht im Sinne des volkswirtschaftlich gewünschten Belebungseffektes
eingesetzt werden können.
Der Generalverkehrsplan weist
die jeweiligen Investitionen mit Bezug auf einzelne Bundesländer
aus. Demzufolge entfallen aus dem Infrastrukturpaket 0 (bereits bis Ende 2001
übertragene Vor-
haben) auf den steirischen Abschnitt der Koralmbahn rund 630 Mio. € und
auf den Kärntner Ab-
schnitt der Koralmbahn rund 432 Mio. €. In dem durch Ministerratsbeschluss
vom März 2002 aus-
finanzierten Infrastrukturpaket 1a des Generalverkehrsplanes sind für den
steirischen Abschnitt der
Koralmbahn rund 72,7 Mio. € und für den Kärntner Abschnitt der
Koralmbahn rund 101,7 Mio. €
vorgesehen,
wovon mit der Übertragungsverordnung vom 18. Oktober 2002 rund 134,5 Mio.
€
übertragen
wurden.