4347/AB XXI.GP

Eingelangt am: 19.11.2002

Bundesministerium

für Verkehr,

Innovation und Technologie

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4359/J-NR/2002 betreffend Menschenrechts-
koordinatorln im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, die die Abgeordneten
Mag. Stoisits und FreundInnen am 19. September 2002 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie
folgt zu beantworten:

Fragen 1,2, 3,4, 5, 6, 9 und 10:

Wurde in Ihrem Ministerium entsprechend dem Ministerratsbeschluss vom 20. Juli 1999 ein
Menschenrechtskoordinator bzw. eine - koordinatorin bestellt. Mit welchem Datum übernahm diese
Person diese Aufgabe?

Wie lautet der Name der derzeit für Menschenrechtsfragen zuständigen Koordinatorin bzw. des
Koordinators und in welcher Abteilung nach der derzeit gültigen Geschäftseinteilung ist diese Person
tätig?

Ist für eine Vertretung dieser Person gesorgt?

Wenn ja, wie lautet der Name der Vertretung und in welcher Abteilung nach der derzeit gültigen
Geschäftseinteilung ist diese Person tätig?

In welcher Form ist die Menschenrechtskoordinatorin bzw. der Menschenrechtskoordinator in die
Arbeit des Ministeriums eingebunden? Welchen Beitrag kann der oder die
Menschenrechtskoordinatorin für die Arbeit in der Praxis leisten?

Ist der/die KoordinatorIn in die legistische Arbeit, beispielsweise in die Erstellung von
Regierungsvorlagen involviert?

Wie viel der Dienstzeit verwendet der Menschenrechtskoordinator bzw. die Menschenrechts-
koordinatorin für diesen Arbeitsbereich in etwa?

Inwiefern konnte die Arbeit des Ministeriums durch die Einführung einer Menschenrechts-
koordinatorIn bzw. eines Menschenrechtskoordinators verbessert werden?

Sind auf Grund der bisherigen Erfahrungen mit der Stelle einer/eines Menschenrechts-"
koordinatorIn Veränderungen geplant, die die Arbeit des Ministeriums weiter verbessern könnten?


Antwort:

Im Bereich meines Ressorts war seit Inkrafttreten der Novelle zum Bundesministeriengesetz (BGBI
l Nr. 16/2000) kein Menschenrechtskoordinator explizit bestellt. Vielmehr wurden die Aufgaben von
der seinerzeitigen Abteilung Pr.4 wahrgenommen. Mit Inkrafttreten der Geschäftseinteilung am
16. September 2002 wurde eine Abteilung Recht und Koordination (CS3) geschaffen. Die Leiterin
dieser Abteilung, Frau Dr. Raicher-Siegl, wird nunmehr auch die Aufgaben einer Menschenrechts-
koordinatorin übernehmen, ihr Stellvertreter ist Herr Mag. Knab. Schon durch die laut Ge-
schäftseinteilung dieser Abteilung zukommenden Aufgaben ist ein umfassender Überblick über die
laufenden Arbeiten des Ressorts auch im Bereich der Legistik sichergestellt, ja fallen die
Aufgaben, die von der Menschenrechtskoordinatorin zu erfüllen sind, in weiten Zügen mit jenen
Aufgaben zusammen, die auch sonst in die Kompetenz dieser Abteilung fallen. Daher ist es mir
auch nicht möglich, eine Aussage über die tatsächlich für diesen Arbeitsbereich aufzuwendende
Dienstzeit zu machen.

Frage 7:

Sind die Menschenrechtskoordinatorlnnen der Ministerien untereinander vernetzt, halten diese
gemeinsame Sitzungen ab oder besteht eine andere Form (institutionalisierter) Zusammenarbeit
und gegenseitiger Konsultation?

Antwort:

Selbstverständlich wird sich die Menschenrechtskoordinatorin meines Ressorts bei allen Aufgaben
im Bereich der Menschenrechte, die den Kompetenzbereich meines Ressorts überschreiten, um
die entsprechenden Kontakte mit den anderen betroffenen Ministerien bemühen; ein eigenes Netz-
werk, das über anlassbezogene Treffen hinausgeht, besteht allerdings nicht.

Frage 8:

Besteht neben einer etwaigen Zusammenarbeit mit den anderen Ministerien auch eine solche Zu-
sammenarbeit bzw. ein regelmäßiger Kontakt mit anderen österreichischen Behörden, inter-
nationalen Organisationen, NGOs und Behörden befreundeter Staaten?

Antwort:

Nein. Im übrigen verweise ich auf die Ausführungen des Herrn Bundeskanzlers zur
parlamentarischen Anfrage 4349/J.