4347/AB XXI.GP
Eingelangt am: 19.11.2002
Bundesministerium
für Verkehr,
Innovation und Technologie
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 4359/J-NR/2002 betreffend Menschenrechts-
koordinatorln im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und
Technologie, die die Abgeordneten
Mag. Stoisits und FreundInnen am 19. September 2002 an mich gerichtet haben,
beehre ich mich wie
folgt zu
beantworten:
Fragen 1,2, 3,4, 5, 6, 9 und 10:
Wurde in Ihrem Ministerium entsprechend
dem Ministerratsbeschluss vom 20. Juli 1999 ein
Menschenrechtskoordinator bzw. eine - koordinatorin bestellt. Mit welchem Datum
übernahm diese
Person diese Aufgabe?
Wie lautet der Name der derzeit für
Menschenrechtsfragen zuständigen Koordinatorin bzw. des
Koordinators und in welcher Abteilung nach der derzeit gültigen
Geschäftseinteilung ist diese Person
tätig?
Ist für eine Vertretung dieser Person gesorgt?
Wenn ja, wie lautet der Name
der Vertretung und in welcher Abteilung nach der derzeit gültigen
Geschäftseinteilung ist diese Person tätig?
In welcher Form ist die
Menschenrechtskoordinatorin bzw. der Menschenrechtskoordinator in die
Arbeit des Ministeriums eingebunden? Welchen Beitrag kann der oder die
Menschenrechtskoordinatorin für die Arbeit in der Praxis leisten?
Ist der/die KoordinatorIn in die
legistische Arbeit, beispielsweise in die Erstellung von
Regierungsvorlagen involviert?
Wie viel der Dienstzeit verwendet der
Menschenrechtskoordinator bzw. die Menschenrechts-
koordinatorin für diesen Arbeitsbereich in etwa?
Inwiefern konnte die Arbeit
des Ministeriums durch die Einführung einer Menschenrechts-
koordinatorIn bzw. eines Menschenrechtskoordinators verbessert werden?
Sind auf Grund der bisherigen
Erfahrungen mit der Stelle einer/eines Menschenrechts-"
koordinatorIn Veränderungen geplant, die die Arbeit des Ministeriums
weiter verbessern könnten?
Antwort:
Im Bereich meines Ressorts war seit
Inkrafttreten der Novelle zum Bundesministeriengesetz (BGBI
l Nr. 16/2000) kein Menschenrechtskoordinator explizit bestellt. Vielmehr
wurden die Aufgaben von
der seinerzeitigen Abteilung
Pr.4 wahrgenommen. Mit Inkrafttreten der Geschäftseinteilung am
16. September 2002 wurde eine
Abteilung Recht und Koordination (CS3) geschaffen. Die Leiterin
dieser Abteilung, Frau Dr.
Raicher-Siegl, wird nunmehr auch die Aufgaben einer Menschenrechts-
koordinatorin übernehmen, ihr Stellvertreter ist Herr Mag. Knab. Schon
durch die laut Ge-
schäftseinteilung dieser Abteilung zukommenden Aufgaben ist ein
umfassender Überblick über die
laufenden Arbeiten des Ressorts auch im Bereich der Legistik sichergestellt, ja
fallen die
Aufgaben, die von der Menschenrechtskoordinatorin zu erfüllen sind, in
weiten Zügen mit jenen
Aufgaben zusammen, die auch sonst in die Kompetenz dieser Abteilung fallen.
Daher ist es mir
auch nicht möglich, eine Aussage über die tatsächlich für
diesen Arbeitsbereich aufzuwendende
Dienstzeit zu machen.
Frage 7:
Sind die
Menschenrechtskoordinatorlnnen der Ministerien untereinander vernetzt, halten
diese
gemeinsame Sitzungen ab oder besteht eine andere Form (institutionalisierter)
Zusammenarbeit
und gegenseitiger Konsultation?
Antwort:
Selbstverständlich wird sich die
Menschenrechtskoordinatorin meines Ressorts bei allen Aufgaben
im Bereich der Menschenrechte, die den Kompetenzbereich meines Ressorts
überschreiten, um
die entsprechenden Kontakte mit den anderen betroffenen Ministerien
bemühen; ein eigenes Netz-
werk, das über anlassbezogene Treffen hinausgeht, besteht allerdings
nicht.
Frage 8:
Besteht neben einer etwaigen
Zusammenarbeit mit den anderen Ministerien auch eine solche Zu-
sammenarbeit bzw. ein regelmäßiger Kontakt mit anderen
österreichischen Behörden, inter-
nationalen Organisationen, NGOs und Behörden befreundeter Staaten?
Antwort:
Nein. Im übrigen verweise ich auf die
Ausführungen des Herrn Bundeskanzlers zur
parlamentarischen
Anfrage 4349/J.