4349/AB XXI.GP

Eingelangt am: 19.11.2002

Bundesministerium

für Verkehr,

Innovation und Technologie

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4420/J-NR/2992 betreffend Kundenorientierung der
ÖBB, die die Abgeordneten Dr. Eva Lichtenberger und FreundInnen am 20. September 2002 an
mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Vorweg darf ich festhalten, dass das Unternehmen ÖBB mit dem Bundesbahngesetz (BBG 92) ab
1.1.1993 hinsichtlich seines Absatzbereiches, also des Personen- und Güterverkehrs, in die
wirtschaftliche Unabhängigkeit entlassen wurde. Einflussnahmen durch den Verkehrsminister sind
daher nicht möglich. Das ehemals weitgefasste Weisungsrecht des Bundesministers ist gem. § 12
BBG 92 auf allgemeine verkehrspolitische Grundssatzanweisungen und auf Anweisungen im
Katastrophenfall eingeschränkt worden.

Ich habe ihre Anfrage an die ÖBB weitergeleitet, die mir folgendes mitgeteilt haben:

Zum Motiventeil und zu Frage 1:

Wann werden endlich alle aufgestellten Fahrkartenautomaten funktionsfähig sein?

Antwort:

Bis dato sind mit Ausnahme von Tirol und Vorarlberg in sämtlichen Bundesländern die neuen
Fahrkartenautomaten der ÖBB in Betrieb.

Im Bundesland Tirol wurden die neuen Fahrkartenautomaten im Mai d.J. aufgestellt. Die
Feststellung, dass die Fahrkartenautomaten dort seit eineinhalb Jahren postiert sind und nicht
funktionieren, ist daher nicht zutreffend. Die notwendigen technischen Vorarbeiten (Freischaltung
des bargeldlosen Zahlungsmoduls etc.) zur Inbetriebnahme der Fahrkartenautomaten wurde
bereits durchgeführt. Mit der endgültigen Inbetriebnahme der Fahrkartenautomaten in Tirol ist
Ende Oktober d.J. zu rechnen.


Die Inbetriebnahme der Fahrkartenautomaten im Bundesland Vorarlberg wird - nach Abschluss
der technischen Vorarbeiten - voraussichtlich im November d.J. erfolgen.

Frage 2:

Werden Sie dafür sorgen, dass an zentralen Bahnhöfen genügend Automaten mit allen Zahlungs-
funktionen zur Verfügung stehen? Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Ja. Die Auswahl bzw. Anzahl der Standorte der neuen Fahrkartenautomaten erfolgt primär dem
Bedarf (Fahrkartenverkäufe) entsprechend (z.B. Wien Westbahnhof 10, Wien Südbahnhof 8,
Innsbruck Hbf. 6, Salzburg Hbf. 4 Automaten).

An Zahlungsmöglichkeiten sind Bargeld, VORTEILScard mit Zahlungsfunktion, Kreditkarten
(Diners Club, American Express, VISA, MasterCard, JCB), Bankomatkarte, Quick-
Zahlungsfunktion vorgesehen.

Frage 3:

Aus welchen Gründen wurde die Einstellung der Radioprogramme automatisiert und die Möglich-
keit der Einstellung durch das Zugpersonal nicht beibehalten? Werden Sie darauf dringen, dass
diese manuelle Einstellung wieder möglich wird?

Antwort:

Mit Ausnahme vereinzelt eingesetzter Reisezugwagen mit Radiobeschallung im Eigentum der DB-
AG gab bzw. gibt es in Österreich kein derartiges Angebot. Die ÖBB bauen auch im Zuge des
Upgradings von Reisezugwagen für den Fernverkehr keine Radio-Empfangseinrichtungen in Sitze
ein.

Da die ÖBB allfällige Veränderungen ausländischer Bahnen bei Empfangssteuerungen nicht be-
einflussen können (es liegt in der Verantwortung dieser Unternehmen, die Servicemaßnahmen
technisch zu strukturieren), kann nicht auf die weitere manuelle Einstellbarkeit bei Radio-
Empfangsanlagen in Reisezügen mit Wagenstellung fremder Bahnen gedrungen werden.

Frage 4:

Werden Sie darauf dringen, dass bei massiven Verspätungen aus Betriebsfehlern allen Fahr-
gästen Anspruch auf Entschädigung erhalten? Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Über Intervention der EU haben die europäischen Bahnen eine Charta der Passagierrechte erar-
beitet und im September 2002 beschlossen. Damit ist eine freiwillige einheitliche Grundlage des
Auftretens aller europäischer Bahnen gegenüber den Kunden auch im Falle von Verspätungen,
Anschlussversäumnissen etc. gesichert.


Im Bereich der ÖBB gibt es jedoch schon heute eine Vielzahl von Angeboten bzw. Lösungsmög-
lichkeiten im Problemfall. So sind die Zugbegleiter ermächtigt, sowohl mit Gutscheinen für
Getränke bzw. Speisen als auch mit Nächtigungsgutscheinen bei Versäumnis des letzten An-
schlusszuges zugunsten der Bahnkunden zu intervenieren. Da Taxikosten oft Nächtigungskosten
überschreiten können, müssen die ÖBB jedoch - im Sinne einer wirtschaftlichen Relation zwischen
erzieltem Verkaufspreis einer Leistung und etwaigen Folgekosten - bestimmte Verfahrensregeln
setzen (nur Refundierung bei nachweisbaren Problemen).