435/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Heidrun Silhavy und Genossinnen und Genos -
sen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend "Werbeaktion der Firma Klei -
der - Bauer“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Das Zivil - und Handelsrecht bietet keine gesetzlichen Grundlagen, gegen solche Ak -
tionen einzuschreiten. Allenfalls können solche Werbestrategien und - aktionen den
Bestimmungen des Bundesgesetzes über den unlauteren Wettbewerb 1984 wider -
sprechen, insbesondere dem § 1 dieses Gesetzes. Zur näheren Prüfung dieser Fra -
ge und zur Prüfung der gewerberechtlichen Zulässigkeit solcher Strategien verweise
ich auf die Zuständigkeit des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit.
Zu 2:
Die Zulässigkeit und die Grenzen von Werbeaktionen und - strategien werden nicht
zuletzt an den Maßstäben zu messen sein, die Art. 10 MRK zum Grundrecht auf
Meinungsfreiheit aufstellt.
Zu 3:
Die Befürchtung, dass sich gerade einkommensschwache Teile der Bevölkerung
veranlasst sehen, an solchen Aktionen
teilzunehmen, halte ich für berechtigt.
Zu 4:
Soweit mir aus Medienberichten bekannt ist, sind wegen der Aktion Verwaltungs -
strafverfahren eingeleitet worden. Es steht mir allerdings nicht zu, die Berechtigung
solcher Maßnahmen und den weiteren Verlauf dieser (allfälligen) Verfahren zu beur -
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