435/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Heidrun Silhavy und Genossinnen und Genos -

sen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend "Werbeaktion der Firma Klei -

der - Bauer“ gerichtet.

 

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

 

Zu 1:

 

Das Zivil - und Handelsrecht bietet keine gesetzlichen Grundlagen, gegen solche Ak -

tionen einzuschreiten. Allenfalls können solche Werbestrategien und - aktionen den

Bestimmungen des Bundesgesetzes über den unlauteren Wettbewerb 1984 wider -

sprechen, insbesondere dem § 1 dieses Gesetzes. Zur näheren Prüfung dieser Fra -

ge und zur Prüfung der gewerberechtlichen Zulässigkeit solcher Strategien verweise

ich auf die Zuständigkeit des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit.

 

Zu 2:

 

Die Zulässigkeit und die Grenzen von Werbeaktionen und - strategien werden nicht

zuletzt an den Maßstäben zu messen sein, die Art. 10 MRK zum Grundrecht auf

Meinungsfreiheit aufstellt.

 

Zu 3:

 

Die Befürchtung, dass sich gerade einkommensschwache Teile der Bevölkerung

veranlasst sehen, an solchen Aktionen teilzunehmen, halte ich für berechtigt.

Zu 4:

 

Soweit mir aus Medienberichten bekannt ist, sind wegen der Aktion Verwaltungs -

strafverfahren eingeleitet worden. Es steht mir allerdings nicht zu, die Berechtigung

solcher Maßnahmen und den weiteren Verlauf dieser (allfälligen) Verfahren zu beur -

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