4350/AB XXI.GP

Eingelangt am: 19.11.2002

VIZEKANZLER

 

Die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Dr. Kräuter, Genossinnen und Genossen haben an
mich eine schriftliche Anfrage (4406/J) betreffend “Personalabbau durch die Blau-Schwarze
Bundesregierung/Verwaltungsreform
II" gestellt.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1:

Wie viele Vollbeschäftigte (bzw. Planstellen) wurden seit 2000 in Ihrem Ressort bis 30.9.2002
eingespart (Aufschlüsselung auf einzelne Jahre, Organisationseinheiten, nach
nachgeordneten Dienststellen und Bundesländer bzw. Dienstort)?

Zu Frage 1:

Im Jahr 2000 wurde erstmals ein Stellenplan für das BMöLS erstellt. Für die Jahre 2001 und
2002 sind die Planstelleneinsparungen (jeweils gegenüber dem Vorjahr) aus der
nachstehenden Tabelle ersichtlich:


Frage 2:

Wie viele Bedienstete wurden seit 2000 mit Erreichung der Altersgrenze in den definitiven
Ruhestand versetzt (Aufschlüsselung auf einzelne Jahre, Organisationseinheiten, nach
nachgeordneten Dienststellen und Bundesländer bzw. Dienstort)?

Zu Frage 2:

Die nachstehende Tabelle weist die Anzahl der Beamten, die seit l .4.2000 durch Versetzung
in den Ruhestand durch Erklärung nach § 15 BDG 1979 oder durch Übertritt in den
Ruhestand nach § 13 BDG 1979 aus dem Dienststand ausgeschieden sind aus:

Frage 3:

Wie vielen Bediensteten haben Sie bis 30.9.2002 ein Angebot des "vorzeitigen Ruhestandes"

nach dem Bundesbediensteten Sozialplangesetz gestellt?

Wie viele davon haben angenommen?

Wie viele Planstellen wurden damit eingespart?

Frage 4:

Wie viele Bedienstete davon haben bis 30.9.2002 den "vorzeitigen Ruhestand" nach dem

Bundesbediensteten Sozialplangesetz angetreten?

Welche   Arbeitsplätze   wurden   in   welchen    Organisationseinheiten   bzw.   Dienststellen

aufgelassen?

Wie viele davon waren welche Funktionsträger?


Frage 5:

Wie hoch ist die durchschnittliche Pensionszahlung pro Kopf?

Zu den Fragen 3 bis 5:

Ein Angebot des vorzeitigen Ruhestand ist nach § 22 g BB-SozPG nicht zu stellen und wurde
daher nicht gestellt. Auch die Frage der Auflassung von Arbeitsplätzen stellt sich nach dieser
Bestimmung nicht. Ergänzend wird mitgeteilt, dass bislang kein Bediensteter des
Ressortbereiches einen Antrag nach § 22g BB-SozPG gestellt hat und diese Maßnahme im
Bereich des BMöLS somit nicht zum Tragen kam.

Frage 6:

Wie  hoch  sind die voraussichtlichen  Kosten für die   Vorruhestandsregelung nach  dem

Bundesbediensteten Sozialplangesetz für Ihr Ressort im Jahr 2002?

Frage 7:

Wie hoch  sind die  voraussichtlichen  Kosten  bis  30.9.2002  welche die ausgegliederten

Unternehmen für die Zahlung des Vorruhestandsgeldes aufbringen mussten?

Zu den Fragen 6 bis 7:

Zu diesen Fragen wird auf die Beantwortung der Anfrage PA 4401/J durch den zuständigen

Bundesminister für Finanzen verwiesen.

Fräse 8:

Wie vielen Bediensteten werden Sie (z.B. aufgrund der Budgetvorhaben) im Jahr 2003 ein

Angebot auf Vorruhestand stellen? Welche Organisationseinheiten bzw. Dienststellen sind

davon betroffen?

Welche   Arbeitsplätze   wurden    in    welchen    Organisationseinheiten   bzw.    Dienststellen

aufgelassen?

Wie viele davon waren welche Funktionsträger?

Zu Frage 8:

Ein Angebot ist gemäß §§ 22a oder 22c iVm § 24 Abs. 4 BB-SozPG nur mehr im Jahr 2002

möglich.


Frage 9:

Wie vielen Bediensteten  haben Sie bis 30.9.2002  ein Angebot des  "Karenzurlaubs vor

Ruhestandsversetzung" nach dem Bundesbediensteten Sozialplangesetz gestellt?

Wie viele davon haben angenommen?

Wie viele Planstellen wurden damit eingespart?

Zu Frage 9:

Einem Bediensteten des BMöLS wurde Ende September ein solches Angebot gemacht, der

das Angebot auch angenommen hat und dessen Planstelle damit eingespart wird.

Frage 10:

Wie     viele    Bedienstete     davon     haben     bis     30.9.2002     den      "Karenzurlaub     vor

Ruhestandsversetzung" nach dem Bundesbediensteten Sozialplangesetz angetreten?

Welche   Arbeitsplätze   wurden    in   welchen    Organisationseinheiten    bzw.    Dienststellen

aufgelassen?

Wie viele davon waren welche Funktionsträger?

Zu Frage 10:
Keine/r.

Frage 11:

Wie hoch ist die durchschnittliche Pensionszahlung pro Kopf?

Zur Frage 11:

Es fällt keine Pensionszahlung an, weil ein Vorruhestandsgeld zuerkannt wird. Das
Vorruhestandsgeld beträgt 80 % bzw. 75 % des Monatsbezuges/entgeltes, das der
besoldungsrechtlichen Stellung bei Antritt des Karenzurlaubes entspricht (bei Annahme der
beabsichtigten Karenzierung innerhalb von 14 Tagen bzw. danach).


Frage 12:

Wie hoch sind die voraussichtlichen Kosten für die Inanspruchnahme des Karenzurlaubs vor

Ruhestandsversetzung nach dem Bundesbediensteten Sozialplangesetz für Ihr Ressort im Jahr

2002?

Wie hoch sind die Kosten für die ausgegliederten Unternehmen?

Zu Frage 12:

Es fallen keine Kosten an, sondern es ergeben sich durch den Entfall von Bezugsbestandteilen

(siehe Frage 11), den Wegfall von Nebengebühren und von Sachaufwänden (zB Raumkosten)

Einsparungen.

Frage 13:

Wie   viele   Bedienstete   (Beamte)   haben   bis   30.9.2002   nach   dem   Bundesbediensteten

Sozialplangesetz den Austritt aus dem definitiven Beamtendienstverhältnis erklärt und sind

aus dem öffentlichen Dienst ausgeschieden?

Welche   Arbeitsplätze   wurden   in   welchen    Organisationseinheiten   bzw.   Dienststellen

aufgelassen?

Wie viele davon waren welche Funktionsträger?

Zu Frage 13:
Keine/r.

Frage 14:

Wie viele Bedienstete nehmen zum Stichtag 30.9.2002 eine befristete Karenzurlaubsregelung

in Anspruch ?

Zu Frage 14:

Die Regelung des § 22e BB-SozPG nehmen 2 Bedienstete in Anspruch.

Frage 15:

Welcher Betrag wurde bislang insgesamt an Beamte nach Austritt aus dem definitiven

Beamtendienstverhältnis bezahlt? Wie hoch werden die Kosten für das Jahr 2003 geschätzt?


Zu Frage 15:

Die Regelung des § 22 f BB-SozPG nahm keine Beamtin/kein Beamter in Anspruch. Für das

Jahr 2003 liegen noch keine Anträge vor.

Frage 16:

Wie viele Bedienstete haben einen Antrag auf Vorruhestand gestellt, den diese erst nach dem

30.9.2002 sowie ab 2003 antreten werden (Aufschlüsselung auf 2002 und 2003)?

Zu Frage 16:

Keine/r.

Frage 17:

Wie viele Bedienstete werden nach dem 30.9.2002 sowie ab 2003 den Karenzurlaub vor

Ruhestandsversetzung in Anspruch nehmen (Aufschlüsselung auf 2002 und 2003)?

Zu Frage 17:

Im Jahr 2002 wird ein weiterer  Mitarbeiter den Karenzurlaub vor Ruhestandsversetzung in

Anspruch nehmen. Für das Jahr 2003 liegt kein Angebot des Dienstgebers vor.

Frage 18:

Wie viele Konsulentenverträge wurden 2002 mit Bediensteten oder Pensionisten
abgeschlossen, welche die Möglichkeit des Bundesbediensteten Sozialplangesetz in Anspruch
genommen haben? Für welche Organisationseinheit sind diese tätig?

Frage 19:

Mit welchen Kosten ist dies für Ihr Ressort (Sachaufwand) verbunden?

Frage 20:

Wurden aufgrund des Personalabbaus weitere Konsulentenverträge mit sonstigen Personen

abgeschlossen?


Frage 21:

Wenn ja, wie viele? Mit welchen Kosten ist dies für Ihr Ressort (Sachaufwand) verbunden?

Zu den Fragen 18 bis 21:
Keine/r.

Frage 22:

Wie viele Neueinstellungen gab es in Ihrem Ressort in den Jahren 2000, 2001 und bis
30.9.2002 (Aufschlüsselung auf Jahre, Organisationseinheit bzw. nachgeordnete Dienststelle
und Bundesländer)?

Zu Frage 22:

Abgesehen von Personalübernahmen aus anderen Ressorts, befristeten Ersatzkraftaufnahmen
und der Einstellung von zwei behinderten Mitarbeiterinnen erfolgten Neueinstellungen auf
jeweils einen Dienstposten im Planstellenbereich der Zentralleitung und im Bereich der
Bundessportheime u. Sporteinrichtungen in den Jahren 2001 und 2002.

Frage 23:

Wie viele weitere Neueinstellungen sind bis Ende 2002 bzw. im Jahre 2003 in Ihrem Ressort
geplant (Aufschlüsselung auf Jahre, Organisationseinheit bzw. nachgeordnete Dienststelle
und Bundesländer) ?

Zu Frage 23:

Die    Aufnahme    von    2    Portieren    im    Bereich    Bereich    der   Bundessportheime    u.

Sporteinrichtungen ist geplant. Weitere Neueinstellungen sind derzeit nicht vorgesehen.

Frage 24:

Wie viele Lehrausbildungsplätze sind bis Ende 2002 bzw. im Jahre 2003 in Ihrem Ressort
vorgesehen (Stellenplan)? In welchen Organisationseinheiten bzw. nachgeordneten
Dienststellen sind diese angesiedelt?


Zu Frage 24:

Es sind zwei Lehrlingsausbildungsplätze in der Zentralleitung vorgesehen und besetzt.

Frage 25:

Wie viele und welche Lehrlingsausbildungsplätze wurden in Ihrem Ressort 2000, 2001 und

2002 gestrichen (Stellenplan)? Welche und wie viele sollen für das Jahr 2003 gestrichen

werden?

Zu Frage 25:

Zwei Lehrlingsausbildungsplätze im Bereich der Verwaltungsakademie wurden im Hinblick
auf die geplante Reorganisation nicht mehr eingeplant. Derzeit werden Möglichkeiten einer
vermehrten Aufnahme von Lehrlingen in der Zentralstelle geprüft.

Frage 26:

Welche weiteren Ausgliederungen oder Privatisierungen sind seitens Ihres Ressorts bis Ende

2002 und für 2003 geplant?

Zu Frage 26:
Keine weiteren.

Frage 27:

Wie war die Haltung Ihres Ressorts zur Aufforderung des BMöLS vier Prozent der Planstellen

im Jahr 2003 zu streichen?

Frage 28:

Welche Meldung (Stellungnahme) haben Sie an das BMöLS abgegeben?

Wie    viele   Planstellen    (VBÄ)    sollen    damit   in    Ihrem    Ressort   eingespart   werden

(Aufschlüsselung auf Organisationseinheiten,  nachgeordnete Dienststellen,  ausgegliederte

Unternehmen und jeweiliger Einsparanteil in den einzelnen Bundesländer)?

Frage 29:

Wie war der letzte Stand der Verhandlungen mit dem BMöLS dazu?


Frage 30:

Wie war die Haltung Ihres Ressort zum Beamtenentwurf des BMF weitere Planstellen

einzusparen?

Frage 31:

Welche Stellungnahme haben Sie an das BMF abgegeben? Wie viele Planstellen (VBÄ) sollen
in Ihrem Ressort und in ausgegliederten Unternehmen im Jahr 2003 eingespart werden
(Aufschlüsselung auf Organisationseinheiten, nachgeordnete Dienststellen, ausgegliederte
Unternehmen und jeweiliger Einsparanteil in den einzelnen Bundesländer)?

Frage 32:

Welche Haltung nehmen Sie seitens Ihres Ressort zur Forderung von BM Grasser ein, bei den

Ermessensausgaben und im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform 500 Millionen Euro

einzusparen?

Fräse 33:

Welche Einsparungsvorschläge haben Sie dem BMF übermittelt?

Frage 34:

Wie war der letzte Stand der Verhandlungen mit dem BMF dazu?

Zu den Fragen 27 bis 34:

Die Budgetverhandlungen sind nicht abgeschlossen. Ich bedaure, diese Fragen daher nicht

beantworten zu können.

Frage 35:

Wie stehen Sie zur Linie der Regierungsparteien (FPÖ und ÖVP) das Berufsbeamtentum auf

Kernbereiche zu beschränken?

Frage 36:

Was  sind die Kernbereiche Ihres Ressorts,   wo  es  weiterhin  Berufsbeamte geben soll

(Aufschlüsselung auf Funktionen) ?


Zu den Fragen 35 bis 36:

Die Frage der künftigen Rolle des Berufsbeamtentums in der Bundesverwaltung und die
Haltung der Bundesregierung dazu läßt sich nicht, wie dies die anfragenden Abgeordneten
tun, bloß auf die Frage der Beschränkung des Berufsbeamtentums auf gewisse Bereiche
reduzieren, sondern muss auch die Frage, wie dieses Dienstrecht der künftigen
Bundesbediensteten inhaltlich beschaffen sein soll, einbeziehen. Als für das Dienstrecht des
Bundes zuständige Ressortministerin trete ich für mehr Flexibilität im öffentlichen Dienst in
Form eines Bundes-Angestelltenrechtes und für die Harmonisierung des Pensionsrechtes ein.
Die Frage nach den Bereichen, in denen es weiterhin Berufsbeamte geben soll, kann somit
nicht losgelöst von der Frage, wieviel Mobilität und Flexibilität der Sicherheit des
Dienstverhältnisses gegenüber stehen soll, beantwortet werden.