4350/AB XXI.GP
Eingelangt am: 19.11.2002
VIZEKANZLER
Die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Dr. Kräuter,
Genossinnen und Genossen haben an
mich eine schriftliche Anfrage (4406/J) betreffend
“Personalabbau durch die Blau-Schwarze
Bundesregierung/Verwaltungsreform II" gestellt.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Wie viele Vollbeschäftigte (bzw.
Planstellen) wurden seit 2000 in Ihrem Ressort bis 30.9.2002
eingespart
(Aufschlüsselung auf einzelne Jahre, Organisationseinheiten, nach
nachgeordneten
Dienststellen und Bundesländer bzw. Dienstort)?
Zu Frage 1:
Im Jahr 2000 wurde erstmals ein
Stellenplan für das BMöLS erstellt. Für die Jahre 2001 und
2002
sind die Planstelleneinsparungen (jeweils gegenüber dem Vorjahr) aus der
nachstehenden
Tabelle ersichtlich:
Frage 2:
Wie viele Bedienstete wurden seit 2000 mit Erreichung der
Altersgrenze in den definitiven
Ruhestand versetzt (Aufschlüsselung auf
einzelne Jahre, Organisationseinheiten, nach
nachgeordneten Dienststellen und
Bundesländer bzw. Dienstort)?
Zu Frage 2:
Die nachstehende Tabelle weist die Anzahl der Beamten,
die seit l .4.2000 durch Versetzung
in den Ruhestand durch
Erklärung nach § 15 BDG 1979 oder durch Übertritt in den
Ruhestand nach § 13 BDG 1979 aus dem
Dienststand ausgeschieden sind aus:
Frage 3:
Wie vielen Bediensteten haben Sie bis 30.9.2002 ein Angebot des "vorzeitigen Ruhestandes"
nach dem Bundesbediensteten Sozialplangesetz gestellt?
Wie viele davon haben angenommen?
Wie viele Planstellen wurden damit eingespart?
Frage 4:
Wie viele Bedienstete davon haben bis 30.9.2002 den "vorzeitigen Ruhestand" nach dem
Bundesbediensteten Sozialplangesetz angetreten?
Welche Arbeitsplätze wurden in welchen Organisationseinheiten bzw. Dienststellen
aufgelassen?
Wie viele davon waren welche Funktionsträger?
Frage 5:
Wie hoch ist die durchschnittliche Pensionszahlung pro Kopf?
Zu den Fragen 3 bis 5:
Ein Angebot des vorzeitigen Ruhestand
ist nach § 22 g BB-SozPG nicht zu stellen und wurde
daher
nicht gestellt. Auch die Frage der Auflassung von Arbeitsplätzen stellt
sich nach dieser
Bestimmung nicht. Ergänzend wird mitgeteilt, dass bislang kein
Bediensteter des
Ressortbereiches
einen Antrag nach § 22g BB-SozPG gestellt hat und diese Maßnahme im
Bereich
des BMöLS somit nicht zum Tragen kam.
Frage 6:
Wie hoch sind die voraussichtlichen Kosten für die Vorruhestandsregelung nach dem
Bundesbediensteten Sozialplangesetz für Ihr Ressort im Jahr 2002?
Frage 7:
Wie hoch sind die voraussichtlichen Kosten bis 30.9.2002 welche die ausgegliederten
Unternehmen für die Zahlung des Vorruhestandsgeldes aufbringen mussten?
Zu den Fragen 6 bis 7:
Zu diesen Fragen wird auf die Beantwortung der Anfrage PA 4401/J durch den zuständigen
Bundesminister für Finanzen verwiesen.
Fräse 8:
Wie vielen Bediensteten werden Sie (z.B. aufgrund der Budgetvorhaben) im Jahr 2003 ein
Angebot auf Vorruhestand stellen? Welche Organisationseinheiten bzw. Dienststellen sind
davon betroffen?
Welche Arbeitsplätze wurden in welchen Organisationseinheiten bzw. Dienststellen
aufgelassen?
Wie viele davon waren welche Funktionsträger?
Zu Frage 8:
Ein Angebot ist gemäß §§ 22a oder 22c iVm § 24 Abs. 4 BB-SozPG nur mehr im Jahr 2002
möglich.
Frage 9:
Wie vielen Bediensteten haben Sie bis 30.9.2002 ein Angebot des "Karenzurlaubs vor
Ruhestandsversetzung" nach dem Bundesbediensteten Sozialplangesetz gestellt?
Wie viele davon haben angenommen?
Wie viele Planstellen wurden damit eingespart?
Zu Frage 9:
Einem Bediensteten des BMöLS wurde Ende September ein solches Angebot gemacht, der
das Angebot auch angenommen hat und dessen Planstelle damit eingespart wird.
Frage 10:
Wie viele Bedienstete davon haben bis 30.9.2002 den "Karenzurlaub vor
Ruhestandsversetzung" nach dem Bundesbediensteten Sozialplangesetz angetreten?
Welche Arbeitsplätze wurden in welchen Organisationseinheiten bzw. Dienststellen
aufgelassen?
Wie viele davon waren welche Funktionsträger?
Zu Frage 10:
Keine/r.
Frage 11:
Wie hoch ist die durchschnittliche Pensionszahlung pro Kopf?
Zur Frage 11:
Es fällt keine Pensionszahlung
an, weil ein Vorruhestandsgeld zuerkannt wird. Das
Vorruhestandsgeld
beträgt 80 % bzw. 75 % des Monatsbezuges/entgeltes, das der
besoldungsrechtlichen
Stellung bei Antritt des Karenzurlaubes entspricht (bei Annahme der
beabsichtigten
Karenzierung innerhalb von 14 Tagen bzw. danach).
Frage 12:
Wie hoch sind die voraussichtlichen Kosten für die Inanspruchnahme des Karenzurlaubs vor
Ruhestandsversetzung nach dem Bundesbediensteten Sozialplangesetz für Ihr Ressort im Jahr
2002?
Wie hoch sind die Kosten für die ausgegliederten Unternehmen?
Zu Frage 12:
Es fallen keine Kosten an, sondern es ergeben sich durch den Entfall von Bezugsbestandteilen
(siehe Frage 11), den Wegfall von Nebengebühren und von Sachaufwänden (zB Raumkosten)
Einsparungen.
Frage 13:
Wie viele Bedienstete (Beamte) haben bis 30.9.2002 nach dem Bundesbediensteten
Sozialplangesetz den Austritt aus dem definitiven Beamtendienstverhältnis erklärt und sind
aus dem öffentlichen Dienst ausgeschieden?
Welche Arbeitsplätze wurden in welchen Organisationseinheiten bzw. Dienststellen
aufgelassen?
Wie viele davon waren welche Funktionsträger?
Zu Frage 13:
Keine/r.
Frage 14:
Wie viele Bedienstete nehmen zum Stichtag 30.9.2002 eine befristete Karenzurlaubsregelung
in Anspruch ?
Zu Frage 14:
Die Regelung des § 22e BB-SozPG nehmen 2 Bedienstete in Anspruch.
Frage 15:
Welcher Betrag wurde bislang insgesamt an Beamte nach Austritt aus dem definitiven
Beamtendienstverhältnis bezahlt? Wie hoch werden die Kosten für das Jahr 2003 geschätzt?
Zu Frage 15:
Die Regelung des § 22 f BB-SozPG nahm keine Beamtin/kein Beamter in Anspruch. Für das
Jahr 2003 liegen noch keine Anträge vor.
Frage 16:
Wie viele Bedienstete haben einen Antrag auf Vorruhestand gestellt, den diese erst nach dem
30.9.2002 sowie ab 2003 antreten werden (Aufschlüsselung auf 2002 und 2003)?
Zu Frage 16:
Keine/r.
Frage 17:
Wie viele Bedienstete werden nach dem 30.9.2002 sowie ab 2003 den Karenzurlaub vor
Ruhestandsversetzung in Anspruch nehmen (Aufschlüsselung auf 2002 und 2003)?
Zu Frage 17:
Im Jahr 2002 wird ein weiterer Mitarbeiter den Karenzurlaub vor Ruhestandsversetzung in
Anspruch nehmen. Für das Jahr 2003 liegt kein Angebot des Dienstgebers vor.
Frage 18:
Wie viele Konsulentenverträge
wurden 2002 mit Bediensteten oder Pensionisten
abgeschlossen,
welche die Möglichkeit des Bundesbediensteten Sozialplangesetz in Anspruch
genommen
haben? Für welche Organisationseinheit sind diese tätig?
Frage 19:
Mit welchen Kosten ist dies für Ihr Ressort (Sachaufwand) verbunden?
Frage 20:
Wurden aufgrund des Personalabbaus weitere Konsulentenverträge mit sonstigen Personen
abgeschlossen?
Frage 21:
Wenn ja, wie viele? Mit welchen Kosten ist dies für Ihr Ressort (Sachaufwand) verbunden?
Zu
den Fragen 18 bis 21:
Keine/r.
Frage 22:
Wie viele Neueinstellungen gab es in Ihrem
Ressort in den Jahren 2000, 2001 und bis
30.9.2002 (Aufschlüsselung auf Jahre,
Organisationseinheit bzw. nachgeordnete Dienststelle
und Bundesländer)?
Zu Frage 22:
Abgesehen von Personalübernahmen
aus anderen Ressorts, befristeten Ersatzkraftaufnahmen
und der Einstellung von zwei
behinderten Mitarbeiterinnen erfolgten Neueinstellungen auf
jeweils einen Dienstposten im Planstellenbereich der Zentralleitung und im
Bereich der
Bundessportheime u. Sporteinrichtungen in
den Jahren 2001 und 2002.
Frage 23:
Wie viele weitere Neueinstellungen
sind bis Ende 2002 bzw. im Jahre 2003 in Ihrem Ressort
geplant
(Aufschlüsselung auf Jahre, Organisationseinheit bzw. nachgeordnete
Dienststelle
und Bundesländer) ?
Zu Frage 23:
Die Aufnahme von 2 Portieren im Bereich Bereich der Bundessportheime u.
Sporteinrichtungen ist geplant. Weitere Neueinstellungen sind derzeit nicht vorgesehen.
Frage 24:
Wie viele Lehrausbildungsplätze sind
bis Ende 2002 bzw. im Jahre 2003 in Ihrem Ressort
vorgesehen (Stellenplan)? In welchen
Organisationseinheiten bzw. nachgeordneten
Dienststellen sind diese angesiedelt?
Zu Frage 24:
Es sind zwei Lehrlingsausbildungsplätze in der Zentralleitung vorgesehen und besetzt.
Frage 25:
Wie viele und welche Lehrlingsausbildungsplätze wurden in Ihrem Ressort 2000, 2001 und
2002 gestrichen (Stellenplan)? Welche und wie viele sollen für das Jahr 2003 gestrichen
werden?
Zu Frage 25:
Zwei
Lehrlingsausbildungsplätze im Bereich der Verwaltungsakademie wurden im
Hinblick
auf die geplante Reorganisation nicht mehr eingeplant. Derzeit werden
Möglichkeiten einer
vermehrten Aufnahme von Lehrlingen in der
Zentralstelle geprüft.
Frage 26:
Welche weiteren Ausgliederungen oder Privatisierungen sind seitens Ihres Ressorts bis Ende
2002 und für 2003 geplant?
Zu Frage 26:
Keine
weiteren.
Frage 27:
Wie war die Haltung Ihres Ressorts zur Aufforderung des BMöLS vier Prozent der Planstellen
im Jahr 2003 zu streichen?
Frage 28:
Welche Meldung (Stellungnahme) haben Sie an das BMöLS abgegeben?
Wie viele Planstellen (VBÄ) sollen damit in Ihrem Ressort eingespart werden
(Aufschlüsselung auf Organisationseinheiten, nachgeordnete Dienststellen, ausgegliederte
Unternehmen und jeweiliger Einsparanteil in den einzelnen Bundesländer)?
Frage 29:
Wie war der letzte Stand der Verhandlungen mit dem BMöLS dazu?
Frage 30:
Wie war die Haltung Ihres Ressort zum Beamtenentwurf des BMF weitere Planstellen
einzusparen?
Frage 31:
Welche Stellungnahme haben Sie an das BMF
abgegeben? Wie viele Planstellen (VBÄ) sollen
in Ihrem Ressort und
in ausgegliederten Unternehmen im Jahr 2003 eingespart werden
(Aufschlüsselung auf
Organisationseinheiten, nachgeordnete Dienststellen, ausgegliederte
Unternehmen und jeweiliger
Einsparanteil in den einzelnen Bundesländer)?
Frage 32:
Welche Haltung nehmen Sie seitens Ihres Ressort zur Forderung von BM Grasser ein, bei den
Ermessensausgaben und im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform 500 Millionen Euro
einzusparen?
Fräse 33:
Welche Einsparungsvorschläge haben Sie dem BMF übermittelt?
Frage 34:
Wie war der letzte Stand der Verhandlungen mit dem BMF dazu?
Zu den Fragen 27 bis 34:
Die Budgetverhandlungen sind nicht abgeschlossen. Ich bedaure, diese Fragen daher nicht
beantworten zu können.
Frage 35:
Wie stehen Sie zur Linie der Regierungsparteien (FPÖ und ÖVP) das Berufsbeamtentum auf
Kernbereiche zu beschränken?
Frage 36:
Was sind die Kernbereiche Ihres Ressorts, wo es weiterhin Berufsbeamte geben soll
(Aufschlüsselung auf Funktionen) ?
Zu den Fragen 35 bis 36:
Die Frage der künftigen Rolle des Berufsbeamtentums
in der Bundesverwaltung und die
Haltung
der Bundesregierung dazu läßt sich nicht, wie dies die anfragenden
Abgeordneten
tun,
bloß auf die Frage der Beschränkung des Berufsbeamtentums auf
gewisse Bereiche
reduzieren,
sondern muss auch die Frage, wie dieses Dienstrecht der künftigen
Bundesbediensteten
inhaltlich beschaffen sein soll, einbeziehen. Als für das Dienstrecht des
Bundes
zuständige Ressortministerin trete ich für mehr Flexibilität im
öffentlichen Dienst in
Form eines
Bundes-Angestelltenrechtes und für die Harmonisierung des Pensionsrechtes
ein.
Die
Frage nach den Bereichen, in denen es weiterhin Berufsbeamte geben soll, kann
somit
nicht losgelöst von der Frage, wieviel Mobilität und
Flexibilität der Sicherheit des
Dienstverhältnisses
gegenüber stehen soll, beantwortet werden.