4352/AB XXI.GP

Eingelangt am: 20.11.2002

Bundesministerium für

Bildung, Wissenschaft

und Kultur

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4390/J-NR/2002 betreffend eine 4-jährige Pferde-
wirtschaftsschule mit Matura in Lambach, die die Abgeordneten Beate Schasching, Kolleginnen
und Kollegen am 20. September 2002 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

Ad 1.:

Ziel meiner Ressortarbeit ist es, den jungen Menschen in Österreich durch die richtigen Rahmenbedin-
gungen, somit auch unter Abstimmung auf die Bedürfnisse in der Region, die beste Ausbildung zu ge-
ben. Im Vordergrund steht das Bekenntnis zu einem differenzierten Bildungssystem, das Leistung betont,
die individuelle Begabung des Einzelnen fördert und die Jugendlichen zu kritischen, mündigen, verant-
wortungsvollen und gegenüber demokratischen Prozessen offenen Bürgern erzieht.

Ad 2.:

Eine diesbezügliche “Bedarfserhebung" ist mir auf Anfrage vom Bundesministerium für Land- und

Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Verfügung gestellt worden.

Unter dem Titel “Erhebung über den Bedarf von Absolventen der Höheren Lehranstalt für Pferdewirt-
schaft" ist im April 2002 von der Landwirtschaftlichen Fachschule Lambach in Zusammenarbeit mit
dem Österreichischen Pferdezentrum Stadl Paura, der zentralen Arbeitsgemeinschaft für Pferdezüchter in
Österreich, dem Bundesfachverband für Reiten und Fahren, dem oberösterreichischen Landesfachver-
band für Reiten und Fahren und Vertretern der Tourismuswirtschaft eine Studie publiziert worden. Aus-
gehend von den Prämissen der Expansion der Pferdewirtschaft, dem Trend zur Höherqualifizierung, der
Aufwertung des Berufstandes Pferdewirt und dem Mangel an Fachkräften im Pferdewirtschaftmanage-


ment ist im Zeitraum Dezember 2001 bis März 2002 von der Landwirtschaftlichen Fachschule Lambach
eine Bedarfsermittlung einschließlich Befragung u.a. in den Bereichen Betriebsführer von pferdehalten-
den Betrieben, Pferdezuchtorganisationen, Lehr- und Beratungskräfte für Pferdewirtschaft, Fachtierärzte
für Pferde und Absolventen der Fachschule Lambach durchgeführt worden. Die Fragestellungen im
Rahmen der Bedarfsermittlung sind im Sinne einer potentiellen Wahlmöglichkeit zwischen der derzeiti-
gen Ausbildung an der Fachschule Lambach und einer “Maturaausbildung" für den Bereich Pferdewirt-
schaft formuliert worden (eg. “Wie wichtig finden Sie eine Maturaausbildung für den Bereich Pferde-
wirtschaft?", “Würden Sie eine Maturaschule besuchen?"). Als Ergebnis der Untersuchung wird festge-
stellt, dass ein jährlicher Bedarf von etwa 60 Absolventen einer Höheren Lehranstalt für Pferdewirtschaft
in den einzelnen Beschäftigungsbereichen bestehen würde.

Ad 3.:

Die Landwirtschaftliche Fachschule Lambach ist in ihrer Konzeption eine mittlere Schule, bei der ent-
sprechend der Bildungshöhe ein Ausbildungsabschluss mit einer Reife- bzw. Reife- und Diplomprüfung
rechtlich nicht vorgesehen werden kann. Auch in den einschlägigen Bestimmungen des O.ö. Land- und
forstwirtschaftlichen Schulgesetzes, LBG1. Nr. 60/1997, ist daher im Zuge der erfolgreichen Ausbil-
dungsbeendigung an dieser Schulart keine abschließende Prüfung vorgesehen, sondern es werden im
Zeitpunkt des erfolgreichen Abschlusses der letzten Schulstufe dieser Schulart in einem Abschlusszeug-
nis der Bildungsgang an der Fachschule sowie die damit verbundenen Berechtigungen dokumentiert.
Nach Maßgabe der Bundes-Verfassung (Art. 14a Abs. 4 B-VG) steht dem Bund im Bereich der land-
und forstwirtschaftlichen Fachschulen nur die Kompetenz zur Grundsatzgesetzgebung zu. Im Konkreten
bedeutet dies, dass die Ausführungsgesetzgebung und die Vollzugskompetenz dem Land Oberösterreich
zukommen; gesetzlicher Schulerhalter der Landwirtschaftlichen Fachschule Lambach hinsichtlich Er-
richtung, Führung und pädagogischer Ausrichtung ist das Land Oberösterreich.

Die Ermöglichung eines “Maturaabschlusses" setzt die Errichtung einer eigenständigen Schule mit eben
diesem Schulartenprofil voraus. Eine dem land- und forstwirtschaftlichen Bereich zuzurechnende
Schulart, die grundsätzlich eine Ausbildungsbeendigung mit Reife- und Diplomprüfung ermöglicht, wäre
eine Höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalt nach Maßgabe des Land- und forstwirtschaftlichen
Bundesschulgesetzes, BGB1. Nr. 175/1966. Die Schulerhaltungskompetenz hinsichtlich Errichtung und
Führung einer derartigen Bundesschule kommt allerdings dem Bundesminister für Land- und Forstwirt-
schaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zu; daher könnte diese Frage nur von ihm beantwortet wer-
den.


Ad 4.:

Der Landeshauptmann von Oberösterreich Dr. Pühringer hat mich in einem Schreiben vom 12. Oktober
2000 über die zukunftsweisenden Potentiale der seit dem Schuljahr 1991/1992 geführten Fachrichtung
Pferdewirtschaft der Landwirtschaftlichen Fachschule Lambach informiert und die grundsätzliche Ab-
sicht des Landes Oberösterreich deponiert, eine private Höhere Lehranstalt für Pferdewirte am Standort
der Landwirtschaftlichen Fachschule Lambach zu errichten. Wunschgemäß ist von diesem Schreiben
auch der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft unterrichtet
worden. Eine entsprechende Errichtungsanzeige aufgrund des Land- und forstwirtschaftlichen Privat-
schulgesetzes, BGB1. Nr. 318/1975, ist beim Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
als zuständiger Schulbehörde bislang nicht zu verzeichnen gewesen.

Ad 5.:

Siehe Antwort zu den Fragen 3 und 4.

Ad 6.:

Bisher haben keine Gespräche mit dem Landesschulrat für Oberösterreich bzw. der Direktion der
Landwirtschaftlichen Fachschule Lambach stattgefunden. Da zuständige Schulbehörde für die Land-
wirtschaftliche Fachschule Lambach die oberösterreichische Landesregierung ist, erscheinen dies-
bezügliche Gespräche mit dem Landesschulrat auch nicht zielführend.

Ad 7.:

Unter Hinweis auf die Beantwortung der Fragen 3 und 4 ist aus meiner Sicht eine zeitliche Einschät-
zung nicht möglich.