4352/AB XXI.GP
Eingelangt am: 20.11.2002
Bundesministerium für
Bildung, Wissenschaft
und Kultur
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
4390/J-NR/2002 betreffend eine 4-jährige Pferde-
wirtschaftsschule mit Matura in Lambach, die die Abgeordneten Beate Schasching,
Kolleginnen
und Kollegen am 20. September 2002 an mich
richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1.:
Ziel meiner Ressortarbeit ist es, den
jungen Menschen in Österreich durch die richtigen Rahmenbedin-
gungen, somit auch unter Abstimmung auf die Bedürfnisse in der Region, die
beste Ausbildung zu ge-
ben. Im
Vordergrund steht das Bekenntnis zu einem differenzierten Bildungssystem, das
Leistung betont,
die
individuelle Begabung des Einzelnen fördert und die Jugendlichen zu
kritischen, mündigen, verant-
wortungsvollen
und gegenüber demokratischen Prozessen offenen Bürgern erzieht.
Ad 2.:
Eine diesbezügliche “Bedarfserhebung" ist mir auf Anfrage vom Bundesministerium für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Verfügung gestellt worden.
Unter dem Titel “Erhebung über den Bedarf von
Absolventen der Höheren Lehranstalt für Pferdewirt-
schaft"
ist im April 2002 von der Landwirtschaftlichen Fachschule Lambach in
Zusammenarbeit mit
dem
Österreichischen Pferdezentrum Stadl Paura, der zentralen
Arbeitsgemeinschaft für Pferdezüchter in
Österreich,
dem Bundesfachverband für Reiten und Fahren, dem oberösterreichischen
Landesfachver-
band für Reiten und Fahren und Vertretern der Tourismuswirtschaft eine
Studie publiziert worden. Aus-
gehend
von den Prämissen der Expansion der Pferdewirtschaft, dem Trend zur
Höherqualifizierung, der
Aufwertung
des Berufstandes Pferdewirt und dem Mangel an Fachkräften im
Pferdewirtschaftmanage-
ment ist im Zeitraum Dezember 2001
bis März 2002 von der Landwirtschaftlichen Fachschule Lambach
eine
Bedarfsermittlung einschließlich Befragung u.a. in den Bereichen
Betriebsführer von pferdehalten-
den
Betrieben, Pferdezuchtorganisationen, Lehr- und Beratungskräfte für
Pferdewirtschaft, Fachtierärzte
für Pferde und
Absolventen der Fachschule Lambach durchgeführt worden. Die Fragestellungen
im
Rahmen der Bedarfsermittlung sind im Sinne
einer potentiellen Wahlmöglichkeit zwischen der derzeiti-
gen Ausbildung an der Fachschule
Lambach und einer “Maturaausbildung" für den Bereich
Pferdewirt-
schaft formuliert worden (eg. “Wie wichtig finden Sie eine
Maturaausbildung für den Bereich Pferde-
wirtschaft?", “Würden Sie
eine Maturaschule besuchen?"). Als Ergebnis der Untersuchung wird festge-
stellt, dass ein jährlicher
Bedarf von etwa 60 Absolventen einer Höheren Lehranstalt für
Pferdewirtschaft
in den einzelnen
Beschäftigungsbereichen bestehen würde.
Ad 3.:
Die Landwirtschaftliche Fachschule Lambach ist in ihrer
Konzeption eine mittlere Schule, bei der ent-
sprechend der Bildungshöhe ein
Ausbildungsabschluss mit einer Reife- bzw. Reife- und Diplomprüfung
rechtlich nicht vorgesehen werden kann. Auch in den einschlägigen
Bestimmungen des O.ö. Land- und
forstwirtschaftlichen Schulgesetzes, LBG1. Nr. 60/1997, ist daher im
Zuge der erfolgreichen Ausbil-
dungsbeendigung an dieser Schulart keine
abschließende Prüfung vorgesehen, sondern es werden im
Zeitpunkt des erfolgreichen
Abschlusses der letzten Schulstufe dieser Schulart in einem Abschlusszeug-
nis der Bildungsgang an der Fachschule sowie die damit verbundenen
Berechtigungen dokumentiert.
Nach Maßgabe der Bundes-Verfassung (Art. 14a Abs. 4 B-VG) steht dem Bund
im Bereich der land-
und forstwirtschaftlichen Fachschulen nur
die Kompetenz zur Grundsatzgesetzgebung zu. Im Konkreten
bedeutet dies, dass die
Ausführungsgesetzgebung und die Vollzugskompetenz dem Land
Oberösterreich
zukommen; gesetzlicher Schulerhalter der Landwirtschaftlichen Fachschule
Lambach hinsichtlich Er-
richtung, Führung und
pädagogischer Ausrichtung ist das Land Oberösterreich.
Die Ermöglichung eines
“Maturaabschlusses" setzt die Errichtung einer eigenständigen
Schule mit eben
diesem Schulartenprofil
voraus. Eine dem land- und forstwirtschaftlichen Bereich zuzurechnende
Schulart, die grundsätzlich eine
Ausbildungsbeendigung mit Reife- und Diplomprüfung ermöglicht,
wäre
eine Höhere land- und
forstwirtschaftliche Lehranstalt nach Maßgabe des Land- und
forstwirtschaftlichen
Bundesschulgesetzes, BGB1. Nr.
175/1966. Die Schulerhaltungskompetenz hinsichtlich Errichtung und
Führung einer derartigen Bundesschule kommt allerdings dem Bundesminister
für Land- und Forstwirt-
schaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zu; daher könnte diese Frage
nur von ihm beantwortet wer-
den.
Ad 4.:
Der Landeshauptmann von Oberösterreich
Dr. Pühringer hat mich in einem Schreiben vom 12. Oktober
2000
über die zukunftsweisenden Potentiale der seit dem Schuljahr 1991/1992
geführten Fachrichtung
Pferdewirtschaft
der Landwirtschaftlichen Fachschule Lambach informiert und die grundsätzliche
Ab-
sicht
des Landes Oberösterreich deponiert, eine private Höhere Lehranstalt
für Pferdewirte am Standort
der
Landwirtschaftlichen Fachschule Lambach zu errichten. Wunschgemäß
ist von diesem Schreiben
auch
der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft unterrichtet
worden.
Eine entsprechende Errichtungsanzeige aufgrund des Land- und
forstwirtschaftlichen Privat-
schulgesetzes, BGB1. Nr. 318/1975, ist beim Bundesministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur
als
zuständiger Schulbehörde bislang nicht zu verzeichnen gewesen.
Ad 5.:
Siehe Antwort zu den Fragen 3 und 4.
Ad 6.:
Bisher haben keine Gespräche mit
dem Landesschulrat für Oberösterreich bzw. der Direktion der
Landwirtschaftlichen
Fachschule Lambach stattgefunden. Da zuständige Schulbehörde für
die Land-
wirtschaftliche
Fachschule Lambach die oberösterreichische Landesregierung ist, erscheinen
dies-
bezügliche
Gespräche mit dem Landesschulrat auch nicht zielführend.
Ad 7.:
Unter Hinweis auf die Beantwortung der
Fragen 3 und 4 ist aus meiner Sicht eine zeitliche Einschät-
zung
nicht möglich.