4353/AB XXI.GP
Eingelangt am: 20.11.2002
Bundesministerium für
Bildung, Wissenschaft und Kultur
Die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 4412/J-NR/2002 betreffend Klassenzusammenlegun-
gen im Waldviertel, die die
Abgeordneten Rudolf Parnigoni, Kolleginnen und Kollegen am 20.
September 2002 an mich richteten, wird wie
folgt beantwortet:
Ad 1.bis 3. und5. bis 8.:
Aufgrund der Kompetenzverteilung auf dem Gebiet des
Schulwesens (Art. 14 B-VG) fällt die Voll-
ziehung
in die Kompetenz der Länder und stellt daher keine Angelegenheit der
Bundesverwaltung
dar.
Beim Unterricht für Volksschulkinder handelt es sich
um eine Erfüllung der Bildungs- und Erzie-
hungsaufgaben der österreichischen
Schulen nach den Zielbestimmungen des Schulorganisations-
und Schulunterrichtsgesetzes und nicht um eine Ausbildung; eine solche
müsste nach dem Be-
rufsausbildungsgesetz bzw. im Rahmen des
berufsbildenden mittleren und höheren Schulwesens
erfolgen. Es wird nicht an der
Bildung der österreichischen Kinder und Jugendlichen gespart, wie
die Fragestellung suggerieren soll,
sondern Österreich wendet weltweit einen der höchsten Beträge
pro Kind für den Unterricht auf, wie die OECD-Studie vom 29.
Oktober 2002 deutlich belegt.
Wenn es in einzelnen Regionen zu
Klassenzusammenlegungen kommt, so ist dies vor allem auf den
Rückgang der Schülerzahlen
im Bereich der Volksschulkinder (österreichweit über 4.000
Schüle-
rinnen und Schüler weniger)
zurückzuführen.
Ad. 4.:
Schulstufenübergreifender Unterricht ist nach Meinung
des Zentrums für Schulentwicklung, Be-
reich I unter Leitung von MR Dr. Antoni, in der
Volksschule pädagogisch sinnvoll, wie aus den
Erläuternden Bemerkungen zum
Schulorganisationsgesetz und Schulunterrichtsgesetz anlässlich der
Neuregelung der Schuleingangsphase zu
entnehmen ist.