4353/AB XXI.GP

Eingelangt am: 20.11.2002

Bundesministerium für

Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4412/J-NR/2002 betreffend Klassenzusammenlegun-
gen im Waldviertel, die die Abgeordneten Rudolf Parnigoni, Kolleginnen und Kollegen am 20.
September 2002 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

Ad 1.bis 3. und5. bis 8.:

Aufgrund der Kompetenzverteilung auf dem Gebiet des Schulwesens (Art. 14 B-VG) fällt die Voll-
ziehung in die Kompetenz der Länder und stellt daher keine Angelegenheit der Bundesverwaltung
dar.

Beim Unterricht für Volksschulkinder handelt es sich um eine Erfüllung der Bildungs- und Erzie-
hungsaufgaben der österreichischen Schulen nach den Zielbestimmungen des Schulorganisations-
und Schulunterrichtsgesetzes und nicht um eine Ausbildung; eine solche müsste nach dem Be-
rufsausbildungsgesetz bzw. im Rahmen des berufsbildenden mittleren und höheren Schulwesens
erfolgen. Es wird nicht an der Bildung der österreichischen Kinder und Jugendlichen gespart, wie
die Fragestellung suggerieren soll, sondern Österreich wendet weltweit einen der höchsten Beträge
pro Kind für den Unterricht auf, wie die OECD-Studie vom 29. Oktober 2002 deutlich belegt.
Wenn es in einzelnen Regionen zu Klassenzusammenlegungen kommt, so ist dies vor allem auf den
Rückgang der Schülerzahlen im Bereich der Volksschulkinder (österreichweit über 4.000 Schüle-
rinnen und Schüler weniger) zurückzuführen.

Ad. 4.:

Schulstufenübergreifender Unterricht ist nach Meinung des Zentrums für Schulentwicklung, Be-
reich
I unter Leitung von MR Dr. Antoni, in der Volksschule pädagogisch sinnvoll, wie aus den
Erläuternden Bemerkungen zum Schulorganisationsgesetz und Schulunterrichtsgesetz anlässlich der
Neuregelung der Schuleingangsphase zu entnehmen ist.